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Prüfung der Schadstoffbelastung durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat wird aufgrund einer laufenden, großangelegten wissenschaftlichen Studie zu Ultrafeinstaub keine darüber hinausgehen lufthygienischen Messungen einschließlich Ultrafeinstaub, dessen Ausbreitung sich nicht nur auf den Frankfurter Süden beschränkt, veranlassen. Sämtliche lufthygienischen Grenzwerte (u.a. Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM10, PM2,5)) werden im Stadtgebiet inzwischen sicher und flächendeckend eingehalten. Die Entstehung und Ausbreitung ultrafeiner Partikel (UFP) sowie die Beurteilung der Belastung einschließlich der gesundheitliche Auswirkung sind ein sehr komplexes Thema, welches noch nicht ausreichend erforscht ist. Aus diesem Grunde existieren noch keine EU-Grenzwerte für die Partikelfraktion kleiner 100 Nanometer. Das Forum Flughafen und Region (FFR) führt eine großangelegte, mehrjährige Ultrafeinstaubstudie durch, welche insbesondere die Entstehung, Belastung und Wirkung von flughafeninduzierten UFP untersucht, aber auch andere Quellen wie Verkehr oder Industrie berücksichtigt. Die Studie ist in zwei Teilstudien gegliedert - eine Belastungsstudie, deren Durchführung am 01. April 2024 startete sowie eine Wirkungsstudie, deren Designerstellung aktuell finalisiert wird und kurz vor der Ausschreibung steht. Die Belastungsstudie wird von zahlreichen Immissions- und Emissionsmessungen begleitet, um die Relevanz und Verteilung der UFP-Emissionen einzelner Quellgruppen zu verstehen. Schließlich werden validierte Immissionskarten flächendeckend im Beobachtungsgebiet, zu welchem auch der Frankfurter Süden vollständig gehört, Aufschluss über die Quellanteile der Belastung geben. Gemeinsam mit den Ergebnissen aus der Wirkungs- bzw. Gesundheitsstudie sollen auch Minderungspotentiale und -maßnahmen erarbeitet werden. Sämtliche Informationen zur Studie sind unter https://www.ultrafeinstaub-studie.de/de/ ausführlich nachzulesen. Bisherige Ergebnisse und laufende UFP Messungen des für lufthygienische Messungen zuständigen Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (z.B. hier nachzulesen: https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/luft/luftqualitaet/sondermessprogramme/ufp/UFP-Bericht-4.pdf) werden selbstverständlich weitergeführt bzw. in die Studien integriert. Die Luftfahrtindustrie verursacht global sowie lokal gesundheitsgefährdende Lärm und Schadstoffe. Während der internationale Flugverkehr häufig alternativlos Verbindungen schafft, können Kurzstreckenflüge grundsätzlich in einer Vielzahl der Fälle vermieden werden. Kurzstreckenflüge machen im Jahresmittel rund 22 Prozent aller Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen aus. Durch die Verlagerung der Kurzstreckenflüge auf die Schiene kann neben Lärm auch die Belastung durch Luftschadstoffe verringert, CO2 eingespart und so dem Gesundheits- und Klimaschutz entsprochen werden, ohne die Internationalität Frankfurts aus dem Fokus zu verlieren. Der Magistrat setzt sich über die Stabsstelle für Fluglärmschutz für die Umsetzung der im Frankfurter Koalitionsvertrag verankerten Ziele, wie der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf andere Verkehrsträger sowie dem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, ein. Darüber hinaus setzt sich der Magistrat in der Fluglärmkommission für die Reduzierung der Fluglärmbelastung - insbesondere in der Nacht - ein. Beispiele sind auch hier die Förderung der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene, die Reduzierung von Verspätungsflügen, die Prüfung von Optimierungen der Flugrouten und die Weiterentwicklung der Entgeltordnung des Verkehrsflughafens Frankfurt Main. Weitere Infos zu den Stellungnahmen und Positionspapieren der Fluglärmkommission Frankfurt unter Fluglärmkommission Frankfurt (flk-frankfurt.de).

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