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Klimaschutzräume und kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der Stellungnahme ST 68?

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
42 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 7 fordert die Stadtregierung auf, konkrete Planungen für Klimaschutzräume und kühle Orte im Ortsbezirk 7 voranzutreiben. Es fehlen spezifische Angaben und Verantwortlichkeiten, weshalb eine detaillierte Erläuterung des Prozesses angefordert wird.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Aus der Stellungnahme ST 68, die aus der Anfrage V 740 entstanden ist, wird jedoch nicht ersichtlich, wie die nächsten konkreten Verfahrensschritte aussehen. Es seien noch Rahmenbedingungen festzulegen, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen u. a. noch ortsbezirksspezifische Angaben.

Daher werden der Magistrat, namentlich das Klimareferat und das ABI, um eine detaillierte Erläuterung des Prozesses gebeten sowie darum, darzulegen, wann dieser abgeschlossen sein soll bzw. wann mit der Einrichtung der Klimaschutzräume gerechnet werden kann. Liegenschaftsvorschläge für diese kühlen Räume sind dem Ortsbeirat so bald wie möglich vorzulegen. Außerdem bittet der Ortsbeirat um Auskunft, wann auf der online einsehbaren "Kühle Orte-Karte" Orte aus dem Ortsbezirk 7 hinzugefügt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 8. Januar 2024STST 68Welche Planungen gibt es für den Ortsbezirk 7 bezüglich der Kühlräume gemäß des Hitzeaktionsplans?Stellungnahme
  2. 6. Februar 2024OFOF 370/7Klimaschutzräume und Kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der ST 68/24?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
  3. 20. Februar 2024Sie sind hier
    OMOM 5122Klimaschutzräume und kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der Stellungnahme ST 68?
    Direktanregung
  4. 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 1865Klimaschutzräume und kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der Stellungnahme ST 68?Stellungnahme
  5. 12. November 2024OFOF 463/7Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klärenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 26. November 2024OAOA 509Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klärenAnregung
  7. 11. November 2025OFOF 574/7Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume in den Stadtteilen im Ortsbezirk 7 bereitstellenOrtsbeiratsantrag · die farbechten-Linke
  8. 25. November 2025EAEA 21Produktbereich: 18 Soziales Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume in den Stadtteilen des Ortsbezirks 7 bereitstellenEtatanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 31 · 03.09.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-3

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