Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 schlägt vor, den Einsatz von Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10 zu prüfen. Ziel ist es, die Sinnhaftigkeit und mögliche Standorte zu evaluieren sowie Alternativen durch erneuerbare Energiesysteme zu identifizieren.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten,
- ob ggf. der Einsatz von Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10 sinnvoll erscheint;
- wenn ja, wo;
- ggf. welche Alternativen durch erneuerbare Energiesysteme nach heutigen Erkenntnissen Erfolg versprechender sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2024OFOF 855/10Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juli 2024Sie sind hierOMOM 5669Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1839Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats