Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten,
- ob ggf. der Einsatz von Groß-Wärmepumpen im Ortsbezirk 10 sinnvoll erscheint?
- wenn ja, wo?
- ggf. welche Alternativen nach heutigen Erkenntnissen erfolgversprechender sind?
Begründung
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob ggf. der Einsatz von Groß-Wärmepumpen im Ortsbezirk 10 sinnvoll erscheint? 2. wenn ja, wo? 3. ggf. welche Alternativen nach heutigen Erkenntnissen erfolgversprechender sind?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2024Sie sind hierOFOF 855/10Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juli 2024OMOM 5669Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1839Großwärmepumpen im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme