Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach

Details im PARLIS OF_196-14_2024
27.05.2024

Anregung Ortsbeirat

Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach

Details im PARLIS OM_5481_2024
02.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach

Details im PARLIS ST_2028_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5481 entstanden aus Vorlage: OF 196/14 vom 13.05.2024

Betreff: Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach
Der Magistrat wird im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis am 2. Mai 2024 gebeten, 1. ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Säuberung des Bachlaufs von umgestürzten Bäumen und heruntergebrochenen Ästen zu legen und 2. die Frequenz der Leerung der Sinkkasten-Körbe im betroffenen Gebiet (Zur Untermühle, Grundweg, Winkelgasse, Korffstraße, Am Entenpfad) zu erhöhen.

Begründung:

Beide vorgeschlagenen Maßnahmen können in kritischen Situationen helfen, den Abfluss des Wassers zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Bei der angesprochenen Überflutung kam es bzgl. der Sinkkästen verschiedentlich zur Beobachtung, dass verstopfte Gullys einen Abfluss verhinderten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2028
Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-2