Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zur Stellungnahme
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die ABG Holding zur erneuten Prüfung der Solarthermie-Anlage am Haus Nidda aufzufordern, da neue Erkenntnisse vorliegen. Dies soll die Nutzung erneuerbarer Energien fördern und die Energieversorgung im Bürgerhaus verbessern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die ABG Holding aufzufordern, die Solarthermie-Anlage am Haus Nidda erneut zu prüfen, da neue Erkenntnisse vorliegen. Gerade in Verbindung mit verschiedenen erneuerbaren Energietechniken sollten potenziell mögliche Techniken immer geplant und eingesetzt werden.
Begründung
Mit der Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 621, wird von der ABG Holding mitgeteilt, dass das Bürgerhaus und die Nebengebäude für die Installation von Fotovoltaik geeignet sind und diese in einem Fünfjahresplan vorgemerkt wurden. Allerdings steht in der Stellungnahme keine Information, wie es mit der mit der Anfrage vom 19.09.2023, V 753, angefragten Solarthermie-Anlage für warmes Wasser und Duschen aussieht. Für die Sporthalle gibt es nach Aussage der Stellungnahme keine geeigneten biegsamen Module. Diese wären nur in einem Forschungsstatus vorhanden und deshalb würde dies nicht verfolgt. An Gebäuden der ABG Holding sind aber biegsame Module mit 250 Watt Nennleistung und weniger als drei Kilogramm Gewicht an Gebäuden installiert, die eine Alternative für das Sporthallendach darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2023OFOF 628/10Erneuerbare Energien für das Bürgerhaus Haus NiddaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2023VV 753Erneuerbare Energien für das Bürgerhaus Haus NiddaAnfrage
- 8. April 2024STST 621Erneuerbare Energien für das Bürgerhaus Haus NiddaStellungnahme
- 18. Mai 2024OFOF 827/10Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zu StellungnahmeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juni 2024Sie sind hierOMOM 5563Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zur StellungnahmeDirektanregung
- 5. August 2024Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 1457Energieversorgung im Haus Nidda – Ergänzung zur StellungnahmeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats