Erneuerbare Energien für das Bürgerhaus Haus Nidda
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Umstellung des Bürgerhauses Haus Nidda auf erneuerbare Energien zu prüfen und die Möglichkeit einer zentralen Versorgung mit Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen zu evaluieren. Dies ist notwendig, um die hohen spezifischen Endenergieverbräuche zu senken und die Kosten für Strom und Wärme bezahlbar zu halten.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
- bis wann die Saalbau AG das Bürgerhaus Haus Nidda sowohl beim Strom, als auch bei der Wärme (Warmwasser und Heizung) auf e rneuerbare Energien umstellt;
- ob es möglich ist, die öffentlich genutzten Einrichtungen neben dem Saalbau-Gebäude mit einer zentralen Fotovoltaik- und Solarthermieanlage mitzuversorgen, u. a. für Duschen und Heizung.
Die dafür geeignete Technik ist jedenfalls vorhanden.
Begründung
Die ausgewiesenen spezifischen Endenergieverbräuche sind viel zu hoch. Auf dem Gelände des Haus Nidda befinden sich mehrere Gebäude, welche von einer zentralen Solarthermie- und Fotovoltaikanlage profitieren könnten. Eine Kombination mit Fotovoltaik auf dem Dach und entsprechende Speicher senken den realen Energieverbrauch erheblich. Die Kosten für Strom und Wärme sind gerade bei den hohen Energiepreisen dann endlich wieder bezahlbar. Zur Finanzierung gilt die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung, dass zur Finanzierung von Solaranlagen auf städtischen Dächern Bürgerenergiegemeinschaften eingebunden werden müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2023OFOF 628/10Erneuerbare Energien für das Bürgerhaus Haus NiddaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2023Sie sind hierVV 753Erneuerbare Energien für das Bürgerhaus Haus NiddaAnfrage
- 8. April 2024STST 621Erneuerbare Energien für das Bürgerhaus Haus NiddaStellungnahme
- 18. Mai 2024OFOF 827/10Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zu StellungnahmeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juni 2024OMOM 5563Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zur StellungnahmeDirektanregung
- 5. August 2024Antwort des Magistrats · nach 58 WochenSTST 1457Energieversorgung im Haus Nidda – Ergänzung zur StellungnahmeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-10