Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zu Stellungnahme

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.09.2023

Auskunftsersuchen

Erneuerbare Energien für das Bürgerhaus Haus Nidda

Details im PARLIS V_753_2023
08.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Erneuerbare Energien für das Bürgerhaus Haus Nidda

Details im PARLIS ST_621_2024
18.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zu Stellungnahme

Details im PARLIS OF_827-10_2024
04.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zur Stellungnahme

Details im PARLIS OM_5563_2024
Partei: GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.05.2024, OF 827/10

Betreff: Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zu Stellungnahme
Vorgang: V 753/23 OBR 10; ST 621/24 Der OBR 10 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die ABG Holding aufzufordern, die Solarthermie-Anlage am Haus Nidda erneut zu prüfen, da neue Erkenntnisse vorliegen. Gerade in Verbindung verschiedener erneuerbare Energietechniken sollten potentiell mögliche Techniken immer geplant und eingesetzt werden.

Begründung:

Mit der ST 621 vom 08.04.2024 wird von der AGB Holding mitgeteilt, dass das Bürgerhaus und die Nebengebäude für die Installation von Photovoltaik geeignet sind und diese in einem 5-Jahresplan vorgemerkt wurde. Allerdings steht in der ST 621 keine Information, wie es mit der in der V 763 angefragten Solarthermieanlage für warmes Wasser und Duschen aussieht. Für die Sporthalle gibt es nach Aussage der ST 621 keine geeigneten biegsamen Module. Diese wären nur in einem Forschungsstatus vorhanden und deshalb wird dies nicht verfolgt. An Gebäuden der AGB-Holding sind aber biegsame Module mit 250 Watt Nennleistung und < 3 kg Gewicht an Gebäude installiert, die eine Alternative für das Sporthallendach darstellen.

dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.09.2023, V 753 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 621
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5563
2024 Die Vorlage OF 827/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme