Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
12.05.2024
28.05.2024
26.08.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten
Details im PARLIS OM_5541_2024Stellungnahme des Magistrats
Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten
Details im PARLIS ST_1571_202412.05.2024
28.05.2024
26.08.2024
Stellungnahme des Magistrats
Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten
Details im PARLIS ST_1571_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5541 entstanden aus Vorlage: OF 1283/1 vom 12.05.2024
Betreff: Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten
Der Magistrat wird gebeten, das Steigenlassen von Hochzeitstauben im gesamten Stadtgebiet zu verbieten und das Verbot durchzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, das Verbot an alle infrage kommenden Stellen, wie z. B. Standesämter und religiöse Einrichtungen, aktiv zu kommunizieren. Begründung:
Diverse Anbieter bieten einen sogenannten "Hochzeitstauben-Service" an, um Tauben bei Hochzeiten fliegen zu lassen. Da dies nicht dem Tierwohl dient, sondern die Verwilderung und Überpopulation Stress für die Tiere bedeutet, soll dies im gesamten Stadtgebiet verboten werden. Die Hinterlassenschaften von Tauben stellen mittlerweile ein enormes Problem in Frankfurt dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1571