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Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, das Steigenlassen von Hochzeitstauben im gesamten Stadtgebiet zu verbieten, um das Tierwohl zu schützen und die Probleme durch Taubenpopulationen zu reduzieren. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Lebensqualität in Frankfurt durch die Reduzierung von Taubenproblemen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das Steigenlassen von Hochzeitstauben im gesamten Stadtgebiet zu verbieten und das Verbot durchzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, das Verbot an alle infrage kommenden Stellen, wie z. B. Standesämter und religiöse Einrichtungen, aktiv zu kommunizieren.

Begründung

Diverse Anbieter bieten einen sogenannten "Hochzeitstauben-Service" an, um Tauben bei Hochzeiten fliegen zu lassen. Da dies nicht dem Tierwohl dient, sondern die Verwilderung und Überpopulation Stress für die Tiere bedeutet, soll dies im gesamten Stadtgebiet verboten werden. Die Hinterlassenschaften von Tauben stellen mittlerweile ein enormes Problem in Frankfurt dar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Mai 2024OFOF 1283/1Steigenlassen von Hochzeitstauben verbietenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Mai 2024Sie sind hier
    OMOM 5541Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten
    Direktanregung
  3. 26. August 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1571Steigenlassen von Hochzeitstauben verbietenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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