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Thema

Umwelt und Energie

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 11

Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase

06.04.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 724/11 Betreff: Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Autobahn GmbH aufzufordern, eine zusätzliche Feinstaubmessungsstation an der Baustelle und der Pestalozzischule aufzustellen und die Messwerte in die öffentliche Darstellung der Stadt Frankfurt einzubinden. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgehalten, dass die Autobahn GmbH die Feinstaubbelastung währen der Bauphase messen muss. Wir fordern eine Veröffentlichung der Messwerte und eine Einbindung in die Messdatendarstellung der Stadt Frankfurt mit allen Grenzwerten. Die Pestalozzischule und der Sportbetrieb der Eintracht und weitere Einrichtungen können so selbst entscheiden, ob sie Ihren Sportbetrieb gegebenenfalls einschränken. Dabei ist zu beachten, dass die neuen Leitlinien der WHO eine mittlere jährliche Feinstaubbelastung von PM 2,5 Konzentration von höchstens 5m/m3 vorschlagen im Gegensatz zu den derzeit von der EU-Verordnung vorgegebenen Werten von 25m/m3. Aus diesem Grund ist eine Veröffentlichung der realen Werte ein guter Kompromiss: Die Autobahn GmbH muss handeln, wenn die gesetzlichen Werte überschritten sind, die Schule und der Sportbetrieb können handeln, wenn ihnen die Werte zu hoch sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6898 2025 Die Vorlage OF 724/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Offenlegung Baukosten Gymnasium Römerhof

04.04.2025 · Aktualisiert: 12.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2025, OF 1121/2 Betreff: Offenlegung Baukosten Gymnasium Römerhof Im Nachgang zur ausführlichen Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Pläne zum Neubau des Gymnasiums Römerhofs möge der Ortsbeirat beschließen: - Der Ortsbeirat begrüßt die Konkretisierung der Planungen zum Neubau mit Beginn der Erschließungsmassnahmen im Juni 2025 und die um ca. 6 Millionen Euro geringeren Baukosten im Vergleich zur ursprünglichen Planung - Der Magistrat wird dennoch gebeten: - dem Ortsbeirat die detaillierte Kostenschätzung zur Verfügung zu stellen - besonders von Interesse sind die Positionen der Kostengruppe 400 Technische Anlagen/420 Heizung und Lüftung und ihr Anteil an den Gesamtkosten - dem Ortsbeirat zu erläutern, ob neben der recht innovativen, aber vermutlich teuren Nutzung von Kanalwärme auch traditionelle, kostengünstige und erprobte Heizformen im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Rechnung evaluiert wurden - dem Ortsbeirat darzulegen, welches Wartungskonzept vorgesehen und wer für die Wartung der innovativen Heizanlage personell zuständig ist Begründung: In der Präsentation der Baupläne im Gymnasium Römerhof wurde von der Dezernentin darauf hingewiesen, dass die jetzt genehmigten Baukosten i.H.v. 103 Millionen Euro für einen Schulbau sehr hoch und auf die innovative Bauweise sowie gestiegene Baukosten zurückzuführen seien. Ökologische und Ressourcenschonende Bauweisen sind grundsätzlich wünschenswert. Allerdings stellt sich für einen großen Zweckbau mit intensiver Nutzung die Frage, ob gerade beim Heizung und Lüftung anstelle der innovativen Kombination von Wärmepumpe mit Kanalwärme nicht ein traditionelles, v.a. erprobtes System günstiger und zweckmäßiger wäre. Bei vielen Schulen im Ortsbezirk zeigt sich, dass Heizungs- und Lüftungsanlagen nicht einmal rudimentär instandgesetzt und gewartet werden (z.B. Lessing Gymnasium, Container am Römerhof-Gymnasium, Sporthalle in der Humperdinck-Schule), weil die personellen Kapazitäten fehlen. Dieser Sachverhalt wird sich in den kommenden Jahren eher verschärfen, so dass es ratsam wäre, eine Variante mit geringerer Komplexität zu wählen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1121/2 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 4

Fernwärmeversorgung des Zoos

25.03.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2025, OA 542 entstanden aus Vorlage: OF 483/4 vom 11.03.2025 Betreff: Fernwärmeversorgung des Zoos Vorgang: M 186/24 Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit an die 1,8 Kilometer lange Trasse für die Fernwärmeversorgung des Zoos die an dieser Trasse liegenden Anlieger angeschlossen werden können; 2. welche Anschlussleistungen dafür vorzuhalten wären; 3. ob nachfolgende städtische Liegenschaften mit angeschlossen werden können: a) Bernhard-Grzimek-Allee 6 bis 8, Heinrich-von-Gagern-Gymnasium b) Bernhard-Grzimek-Allee 10, Kita Frankfurt c) Bernhard-Grzimek-Allee 14, Liegenschaftsamt Stadt Frankfurt d) Wittelsbacherallee 6, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt e) Habsburgerallee 57 bis 59, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt f) Luxemburgerallee 1 bis 3, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt g) Luxemburger Allee 24, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt h) Linnéstraße 20 bis 24, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt. Begründung: Mit der Magistratsvorlage vom 06.12.2024, M 186, wurde beschlossen, den Zoo an die Fernwärme anzuschließen. Durch die Baumaßnahmen zum Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz werden umfangreiche und lang andauernde Baumaßnahmen nötig. Daher ist es naheliegend, möglichst zahlreiche Anlieger der Trasse in den Anschluss an die Fernwärme miteinzubeziehen und diesen zu ermöglichen. So könnte nicht nur der Zoo, sondern auch weitere städtische Liegenschaften zukünftig mit CO2-neutraler Energie und Wärme versorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2024, M 186 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 542 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 542 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 542 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6044, 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 29.04.2025 § 6553, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Fernwärmeausbau im Westend

24.03.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6745 entstanden aus Vorlage: OF 1106/2 vom 28.02.2025 Betreff: Fernwärmeausbau im Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Westend der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen; 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten im Westend es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden; 3. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell im Westend zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden oder auch Bürger:innen angrenzender Straßenabschnitte auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 4. sofern sich aus der Prüfung von Ziffer 2. ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen; 5. sofern aus der Prüfung von Ziffer 3. hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. Zumindest in Teilen des Westends sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1108

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Fernwärmeausbau in Bockenheim

24.03.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6744 entstanden aus Vorlage: OF 1105/2 vom 28.02.2025 Betreff: Fernwärmeausbau in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Bockenheim der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen; 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten in Bockenheim es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden; 3. ob insbesondere in der Falkstraße nur der Abschnitt zwischen Gräf- und Basaltstraße oder auch der Abschnitt bis zur Konrad-Broßwitz-Straße für den Ausbau der Fernwärme vorgesehen ist; 4. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften es bisher für beide in Ziffer 2. genannten Abschnitte der Falkstraße gibt; 5. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell in Bockenheim zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden oder auch Bürger:innen angrenzender Straßenabschnitte auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 6. sofern sich aus der Prüfung von Ziffer 2. und 4. ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen; 7. sofern aus der Prüfung von Ziffer 5. hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. In Bockenheim sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Bisherige Planungen sehen einen Ausbau z. B. von der Zeppelinallee über die Blanchardstraße in die Falkstraße vor. Hierbei ist jedoch der Abschnitt der Falkstraße zwischen Basaltstraße und Konrad-Broßwitz-Straße nicht berücksichtigt. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Im bisher nicht berücksichtigten Abschnitt der Falkstraße haben sich mehrere Eigentümer*innen bereits zusammengeschlossen, um für einen Anschluss der gesamten Falkstraße zu werben. Für drei Häuser im genannten Abschnitt liegt bereits eine Voranfrage vor, eine vierte wird in den nächsten Wochen nach Beschluss der Eigentumsgemeinschaft folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1109

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Auskunftsersuchen zum Konzept und zu Maßnahmen, um Ratten von Spielplätzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten

20.03.2025 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, OF 1367/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Konzept und zu Maßnahmen, um Ratten von Spielplätzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten Der Magistrat möge folgende Fragen zeitnah beantworten. 1. Gibt es ein städtisches Konzept, um Ratten von Spielplatzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten? 2. Welche Maßnahmen werden getroffen, um Ratten von Spielplatzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten? 3. Gibt es für den Fall, dass Ratten auf Spielplätzen und in Parks beobachtet werden eine Hotline bei der Stadt? Begründung: Ratten sind als Überträger gefährlicher Krankheiten eine Gefahr. Wie in allen Großstädten der Welt ist auch Frankfurt am Main von der überhandnehmenden Anzahl von Kanalratten bedroht. Sie halten sich insbesondere in Abwasserkanälen auf, weil sie sich dort über die im Abwasser (durch Toilette und Waschbecken der Küche) ausgeschwemmten Lebensmittelreste einigermaßen gut ernähren können. Eine andere interessante Nahrungsquelle sind neben im Freien stehenden Futternäpfen für Katzen oder andere Tiere offen zugängliche Abfallbehälter mit Essensresten. Diese finden sich insbesondere an Haltestellen des ÖPNV, vor Verkaufsstellen und an öffentlichen Spielplätzen. Dabei springen erwachsene Kanalratten in die offenen Abfallbehälter und holen sich die Reste der Leckerlies der Kinder und Jugendlichen (z.B. Süssigkeiten, Pommes oder Pizza) und werfen sie aus dem Eimer, um sie selbst zu verzehren , ihre Brut zu füttern oder sie in ihren unterirdischen Höhlen zu bunkern. Aus der Bevölkerung hat uns die Anfrage erreicht, welches Konzept die Stadt Frankfurt hat und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Bevölkerung vor Ratten zu schützen und speziell um diese Krankheitsüberträger von Spielplätzen und Parks fernzuhalten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1149 2025 Die Vorlage OF 1367/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Goldstein: Müllcontainer mit kleiner Öffnung

18.03.2025 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6619 entstanden aus Vorlage: OF 1166/6 vom 10.02.2025 Betreff: Goldstein: Müllcontainer mit kleiner Öffnung Bei einer Ortsbegehung wurde seitens der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) vor mehreren Jahren zugesagt, dass in der Siedlung Goldstein-Süd die Müllsammelplätze mit Containern ausgestattet werden, die über einen kleineren Deckel verfügen, der sich mit einem nur geringen Kraftaufwand öffnen lässt. Diese Maßnahme ist nicht umgesetzt, sodass Hausmüllbeutel mitunter neben den Müllcontainern abgestellt werden, wo sie von Raben oder Ratten aufgerissen werden und sich der Inhalt in der Umgebung verteilt. bewegungs eingeschränkte Personen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind, können die schweren Deckel der Müllcontainer nicht öffnen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich bei der FES dafür einzusetzen, dass in der Siedlung Goldstein-Süd solche Müllcontainer aufgestellt werden, die in ihrem Deckel eine kleine und leichte Klappe haben, die sich mit geringem Kraftaufwand öffnen lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 915

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Nachhaltige Wahlplakatwerbung

18.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6672 entstanden aus Vorlage: OF 1571/1 vom 25.02.2025 Betreff: Nachhaltige Wahlplakatwerbung Der "Plakatwald" vor Wahlen ist in seiner ästhetischen Form oft nicht nur unansehnlich, sondern auch ökologisch wenig nachhaltig. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, 1. inwiefern den Parteien geeignete Stellen im Gebiet des Ortsbezirks 1 ausgewiesen werden können, wo sie ihre Wahlwerbung ausschließlich zentral platzieren können; 2. ob die Größe für hängende Plakate einheitlich auf DIN A1 festgelegt werden kann; 3. ob bei Plakaten ausschließlich Papier und Pappe als Material vorgegeben werden kann, das dem Recycling zugeführt werden kann. Begründung: Die Plakatflut in Wahlzeiten nimmt überhand und verschandelt die Stadt. Es gibt außerdem ein Übermaß an Informationen, der eher dazu führt, die Menschen zu verwirren statt sie zu informieren. Zudem werden Materialressourcen vergeudet und Massen an Plastik für Plakate und Kabelbinder benötigt, was in Zeiten des Klimawandels das völlig falsche Zeichen ist. In vergleichbaren Städten ist es übrigens schon gang und gäbe, Wahlwerbung nur an ausgewählten Orten anzubringen. So werden Kosten und Material gespart, und Plakate können dem Recycling wieder zugeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1320

OI (Initiative Ortsbeirat) · OB 6

Mehr Sauberkeit am Mainufer in Höchst

18.03.2025 · Aktualisiert: 25.06.2025

S A C H S T A N D : Initiative vom 18.03.2025, OI 92 entstanden aus Vorlage: OF 1170/6 vom 25.02.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit am Mainufer in Höchst Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, entlang des Höchster Mainufers ausreichend große Müllbehälter mit Abdeckungen aufzustellen, die der Wind nicht leer blasen und Vögel nicht leer räumen können. Für die Beschaffung von geeigneten Müllbehältern stellt der Ortsbeirat 6 Mittel im Rahmen des Etatantrags E 201 zur Verfügung. Die Müllsäcke in den Müllbehältern entlang des Mainufers werden oft vom Wind hoch geblasen, mitsamt des leichten Verpackungsmülls, der sich dann verteilt. Auch Vögel verteilen auf der Suche nach Nahrung den Müll. Daher sind Behälter mit Abdeckungen, die dies verhindern, ein Beitrag zu mehr Sauberkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Bericht des Magistrats vom 23.06.2025, B 221 Versandpaket: 26.03.2025

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 4

Fernwärmeversorgung des Zoos

11.03.2025 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2025, OF 483/4 Betreff: Fernwärmeversorgung des Zoos Vorgang: M 186/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, 1. in wieweit an die 1,8 Km lange Trasse für die Fernwärmeversorgung des Zoos die an dieser Trasse liegenden Anlieger angeschlossen werden können und 2. welche Anschlussleistungen dafür vorzuhalten wären. 3. Ferner wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen folgende städtische Liegenschaften mit anzuschließen: Bernhard-Grzimek-Allee 6 - 8, Heinrich-von-Gagern-Gymnasium Bernhard-Grzimek-Allee 10, Kita Frankfurt Bernhard-Grzimek-Allee 14, Liegenschaftsamt Stadt Frankfurt Wittelsbacherallee 6, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt Habsburgerallee 57 - 59, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt Luxemburgerallee 1 - 3, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt Luxemburger Allee 24, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt Linnèstr. 20 - 24, Stadtschulamt der Stadt Frankfurt Begründung: Mit der M 186/24 wurde beschlossen, den Zoo an die Fernwärme anzuschließen. Durch die Baumaßnahmen zum Anschluß des Zoo`s an das Fernwärmenetz werden umfangreiche und langandauernde Baumaßnahmen nötig. Daher ist es naheliegend, möglichst zahlreiche Anlieger der Trasse in den Anschluß an die Fernwärme miteinzubeziehen und diesen zu ermöglichen. So könnte nicht nur der Zoo, sondern auch weitere städtische Liegenschaften zukünftig mit CO 2-neutraler Energie und Wärme versorget werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2024, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 542 2025 Die Vorlage OF 483/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 8

Neugestaltung: Campingplatz in Heddernheim

04.03.2025 · Aktualisiert: 09.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 544/8 Betreff: Neugestaltung: Campingplatz in Heddernheim Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, für die Neugestaltung des Campingplatzes in Heddernheim eine professionelle Beratung zur Verfügung zu stellen. Die Beratung sollte sich auf die Gestaltung des Platzes und die Zweckbauten beziehen, die den an einer Stadtbesichtigung interessierten Besucher:innen wichtig sind. Dabei sind die Bedarfe internationaler Besucher:innen und Besuchsgruppen als auch die Bedarfe von Jugendgruppen oder Schulklassen und von einzeln reisenden Familien zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind andernorts gelungene Beispiele hinzuzuziehen. Ziel der Beratung soll nicht ein teurer "Freizeitpark" mit außergewöhnlichen Spielangeboten sein, sondern ein sicheres, angenehmes und sozial ausgewogenes Übernachtungsangebot als Ausgangspunkt einer Stadterkundung. Ziel der Beratung sollte auch nicht eine Terrain für Dauercamper sein. Begründung: Der neue Campingplatz im Frankfurter Norden hat eine ideale Anbindung an die Frankfurter City und bietet doch mit dem angrenzenden Naturschutzgebiet nächtliche Erholung und Ruhe. Er könnte, wie in vielen europäischen Großstädten, eine gute Alternative zur Hotelübernachtung werden und zudem zu einem Treffpunkt von Tourist:innen und Tourist:innengruppen, die sich hier Informationen holen und z.B. mit Stadtführer:innen oder Expert:innen treffen wollen oder sich von der Stadtbesichtigung am Abend erholen wollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 544/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 7

Photovoltaik auf öffentlichen Dächern

04.03.2025 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 492/7 Betreff: Photovoltaik auf öffentlichen Dächern Laut Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 20.2.2025 sollen "Die Anstrengungen ... noch intensiviert werden. Daher bereitet das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Magistratsvortrag vor, um in den nächsten Jahren mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro städtische Dächer zu sanieren und mit Photovoltaikanlagen auszustatten." Laut Bericht des Magistrats B 404 vom 28.10.2024 stehen im Ortsbezirk 7 folgende städtische Bildungseinrichtungen für Dach-Photovoltaikausbau zur Verfügung. Auf den Dächern der Liebigschule bzw. des Gymnasium Nord sind bereits Anlagen mit 210 bzw. 150 kWp installiert. Brentanoschule und Turnhalle 130 kWp Hermann Luppe Schule und -Haus 99 kWp Kerschensteinerschule 99 kWp Michael Ende Schule und Kinderzentrum Niddagaustraße (KiZ 17) 50 kWp Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) 99 kWp Kinderzentrum Lötzener Straße (KiZ 67) 60 kWp Kinderzentrum Kollwitzstraße (KiZ 85) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (KiZ 104) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Praunheimer Hohl (KiZ 16) 60 kWp (baugleich) Es wird berichtet, dass stadteigene Dachflächen vorzugsweise an Anlagenbetreiber verpachtet werden. Dem entnehmen wir, dass die Stadt selbst keine Dach-Photovoltaik-Anlagen baut. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob die Dachflächen ausgeschrieben oder ob Pachtverträge abgeschlossen bzw. in Planung sind, falls nicht, dies zügig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten zu erfragen, wie der Photovoltaikausbau auf Gebäuden der stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften voranschreitet, die im Gebiet des Ortsbezirk 7 liegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6651 2025 Die Vorlage OF 492/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Tiefgaragen zur Wärmeerzeugung nutzen

02.03.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2025, OF 1574/1 Betreff: Tiefgaragen zur Wärmeerzeugung nutzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und mitzuteilen, ob die öffentlichen Tiefgaragen der ABG im Ortsbezirk 1 zur Wärmeerzeugung genutzt werden können und wenn ja, für wann eine entsprechende Nutzung geplant ist. Begründung: Durch heiß gelaufene Autos entsteht eine erhebliche Abwärme in Tiefgaragen. Kurze Standzeiten in öffentlichen Tiefgaragen verstärken diesen Effekt. Insbesondere das Parkhaus Dom/Römer heizt sich überaus stark auf und wäre daher ein idealer Kandidat, um die Abwärme sinnvoll nutzbar zu machen. Aufgeheizte Tiefgaragen geben die Wärme sogar an das Grundwasser ab, was sich negativ auswirkt. Durch eine Nutzung dieser Wärme könnte sich das Grundwasser wieder abkühlen und die Trinkwasserqualität erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1145 2025 Die Vorlage OF 1574/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD und BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 11

Beim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben

28.02.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 711/11 Betreff: Beim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei einem eventuellen Architektenwettbewerb für die Gestaltung der Europäischen Schule die Vorgabe zu machen, - die vorhandenen Kleingärten sowie - die Frischluftschneise zu erhalten. Begründung: Laut St 300 wird in Kürze das Verkehrsgutachten abgeschlossen. Der Magistrat schreibt: "nach erster Einschätzung scheint aus verkehrlicher Sicht der Bau der Europäischen Schule auf dem Ratsweg-Areal, auch unter Berücksichtigung der Umgebung, möglich". Der Ortsbeirat hat sich wiederholt für den Erhalt der Kleingärten, insbesondere der Anlage des Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V., ausgesprochen. Die vom Magistrat erwähnte Bereitstellung von Ersatzflächen ist nicht akzeptabel, da diese nicht ortsnah möglich sind. Den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern sind keine langen Anfahrtswege zuzumuten. Der Ortsbeirat erinnert daran, dass bereits zahlreiche Gärten im Bereich Riederwald und Seckbach für Infrastrukturprojekte geopfert wurden und werden. Zu nennen sind die A 661, der U-Bahn Betriebshof, der Riederwaldtunnel und die Nordmainische S-Bahn. Genug ist genug. Die Frischluftzufuhr ist in Zeiten des Klimawandels essentiell für die Lebensqualität im Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 711/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen SPD und CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Fernwärmeausbau im Westend

28.02.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 1106/2 Betreff: Fernwärmeausbau im Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Westend der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen. 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten im Westend es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden. 3. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell im Westend zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden, oder ob auch angrenzende Straßenabschnitte über den Fernwärmeausbau informiert und auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 4. sofern sich aus der Prüfung von Punkt 2 ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen. 5. sofern aus der Prüfung von Punkt 3 hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. Zumindest in Teilen des Westends sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen, und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6745 2025 Die Vorlage OF 1106/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Fernwärmeausbau in Bockenheim

28.02.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 1105/2 Betreff: Fernwärmeausbau in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. in welchen Straßen im Stadtteil Bockenheim der Ausbau der Fernwärme aktuell vorgesehen ist. Es wird hierbei gebeten, mittels einer Karte die bereits bestehenden und geplanten Fernwärmeleitungen zu veranschaulichen. 2. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften aus derzeit nicht für den Fernwärmeausbau vorgesehenen Straßenabschnitten in Bockenheim es gibt. Sofern es hier Häufungen für bestimmte Straßenabschnitte gibt, sollen diese bitte konkret genannt werden. 3. ob insbesondere in der Falkstraße nur der Abschnitt zwischen Gräf- und Basaltstraße, oder ob auch der Abschnitt bis zur Konrad-Broßwitz-Straße für den Ausbau der Fernwärme vorgesehen ist. 4. wie viele Voranfragen von Eigentümer*innen bzw. Eigentumsgemeinschaften es bisher für beide in Punkt 2 genannten Abschnitte der Falkstraße gibt. 5. ob nur die Eigentümer*innen/Mieter*innen der aktuell in Bockenheim zum Fernwärmeausbau vorgesehenen Abschnitte über ebendiesen informiert werden, oder ob auch angrenzende Straßenabschnitte über den Fernwärmeausbau informiert und auf die Möglichkeit einer Voranfrage für den Fernwärmeanschluss (und damit zusammenhängend einen möglichen erweiterten Fernwärmeausbau) hingewiesen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 6. sofern sich aus der Prüfung von Punkt 2 und 4 ergibt, dass von einer signifikanten Zahl an Liegenschaften heraus der Bedarf an einen Fernwärmeanschluss ergibt, eine entsprechende Erweiterung der aktuellen Ausbaupläne zu prüfen. 7. sofern aus der Prüfung von Punkt 5 hervorgeht, dass nur die Liegenschaften, die aktuell in den Ausbauplänen vorgesehen sind, informiert werden, schnellstmöglich auch die angrenzenden Straßenzüge in die Information einzubeziehen und auf die Möglichkeit eines erweiterten Ausbaus bei hinreichend angezeigtem Bedarf hinzuweisen. Begründung: Als Kommune ist die Stadt Frankfurt verpflichtet einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser beinhaltet die Prüfung, welche Straßen und Straßenzüge in Zukunft an Nah- und Fernwärmenetze angeschlossen werden. Hierzu fand im letzten Jahr bereits eine Informationsveranstaltung für Ortsbeiräte durch das Klimareferat statt. In Bockenheim sind aktuell Gasetagenheizungen stark verbreitet, die in den kommenden Jahren auf erneuerbare Energien umgestellt werden müssen. Hierbei kommt ein Fernwärmeanschluss in Betracht, der aber je nach Gebäude teils umfangreiche Umbauten nötig macht. Hier bedarf es hinreichender Zeit für Vorplanungen seitens der Gebäudeeigentümer*innen. Diese müssen frühzeitig wissen, ob ein Fernwärmeanschluss möglich ist. Bisherige Planungen sehen einen Ausbau z.B. von der Zeppelinallee über die Blanchardstraße in die Falkstraße vor. Hierbei ist jedoch der Abschnitt der Falkstraße zwischen Basaltstraße und Konrad-Broßwitz-Straße nicht berücksichtigt. Allerdings spielt auch der vermutete Bedarf in den Ausbauplänen eine wichtige Rolle. Eigentümer*innen können eine Voranfrage an die Mainova stellen, und somit ihr Interesse an einem Fernwärmeanschluss bekunden. Es ist allerdings wichtig, dass die Eigentümer*innen darüber informiert werden, dass ihr angemeldeter Bedarf in die Fernwärmeplanung maßgeblich einfließt. Im bisher nicht berücksichtigten Abschnitt der Falkstraße haben sich mehrere Eigentümer*innen bereits zusammengeschlossen, um für einen Anschluss der gesamten Falkstraße zu werben. Für drei Häuser im genannten Abschnitt liegt bereits eine Voranfrage vor, eine vierte wird in den nächsten Wochen nach Beschluss der Eigentumsgemeinschaft folgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6744 2025 Die Vorlage OF 1105/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Nachhaltige Wahlplakatwerbung

25.02.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1571/1 Betreff: Nachhaltige Wahlplakatwerbung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der "Plakatwald" vor Wahlen ist in seiner ästhetischen Form oft nicht nur unansehlich, sondern auch ökologisch wenig nachhaltig. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, 1. Inwiefern den Parteien geeignete Stellen im Gebiet des Ortsbezirks 1 ausgewiesen werden können, wo sie ihre Wahlwerbung ausschließlich zentral platzieren können. 2. Ob die Größe für hängende Plakate einheitlich auf DIN A1 festgelegt werden kann 3. Ob bei Plakaten ausschließlich Papier und Pappe als Material vorgegeben werden kann, das dem Recycling zugeführt werden kann Begründung: Die Plakatflut in Wahlzeiten nimmt überhand und verschandelt die Stadt. Es gibt außerdem ein Übermaß an Informationen, der eher dazu führt, die Menschen zu verwirren statt sie zu informieren. Zudem werden Materialressourcen vergeudet und Massen an Plastik für Plakate und Kabelbinder benötigt, was in Zeiten des Klimawandels das völlig falsche Zeichen ist. In vergleichbaren Städten ist es übrigens schon gang und gäbe, Wahlwerbung nur an ausgewählten Orten anzubringen. So werden Kosten und Material gespart und Plakate können dem Recycling wieder zugeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6672 2025 Die Vorlage OF 1571/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführen

20.02.2025 · Aktualisiert: 27.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6582 entstanden aus Vorlage: OF 832/3 vom 06.02.2025 Betreff: Verbot des Trackings von Kita-Kindern auch in Frankfurt einführen Der Magistrat wird gebeten, das Tracking von Kindern mit GPS-Trackern oder Smartphones in städtischen Kitas zu verbieten. Begründung: Seit Dezember dürfen Kinder, die in einer Kindertagesstätte der Stadt Hanau betreut werden, nicht mehr mit GPS-Trackern, Smartwatches, Handys oder anderen Geräten, die ihren Standort erfassen können, ausgerüstet werden. Als Grund wurde genannt, die Kinder zu mehr Eigenständigkeit zu ermutigen. Darüber hinaus ist ein Tracking auch überflüssig, da sich die Kinder in Kitas entweder in einem geschützten Raum befinden oder unter Aufsicht von Betreuungspersonal stehen. Die Stadt Frankfurt sollte dem Vorbild der Stadt Hanau folgen und dieses Verbot ebenfalls in Frankfurt einführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 846

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen

18.02.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6542 entstanden aus Vorlage: OF 1517/1 vom 02.02.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen Vorgang: OM 4211/23 OBR 1; ST 1923/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 01.11.2024, ST 1923, dass ein Prüfauftrag für die in der Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4211, genannten Trinkbrunnen nicht vorliege. Der Ortsbeirat fordert deshalb, dass das Klimareferat einen Prüfauftrag veranlasst und bei positiver Prüfung die Trinkbrunnen aufbauen lässt. Begründung: Der Ortsbeirat forderte in seiner Anregung, dass die Trinkbrunnenstandorte zu prüfen seien. Die Antwort in der Stellungnahme lautete: "Ein entsprechender Prüfauftrag liegt derzeit nicht vor." Wenn dieser nicht vorliegt, dann muss er veranlasst werden, genau das möchte der Ortsbeirat. Es sind seit der Anregung eineinhalb Jahre vergangen. Es wäre wünschenswert, dass das Klimareferat nun umgehend und schnell mit der Mainova ins Gespräch und die Prüfung der Standorte geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4211 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1923 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1110 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 8

Beleuchtung U-Bahnhof Heddernheim

05.02.2025 · Aktualisiert: 10.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 529/8 Betreff: Beleuchtung U-Bahnhof Heddernheim Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Verkehrsverbund Rhein-Main und traffiQ eine andere Beleuchtung für den Heddernheimer U-Bahnhof zu vereinbaren. Die neue Nacht-Beleuchtung sollte einfarbig sein, das abgebende Licht soll so weit gedimmt sein, dass kein grelles Licht auf die Umgebung abstrahlt. Begründung: Durch die farbige Beleuchtung der Überdachung wirkt der Heddernheimer U-Bahnhof wie ein "Fremdkörper" zwischen Sportplatz, Maybachbrücke und Unterführung zur Dillenburger Straße. Die hier aus der City übernommenen Leuchtreklame-Farben heben die hässliche Überbauung durch die Maybachbrücke und die Unterführung für Fußgänger deutlich hervor. Außerdem behindern sie den Blick auf den Sportplatz daneben, der schon in frühen dunklen Abendstunden von Sportler:innen genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 529/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 9

Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen

04.02.2025 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2025, OF 946/9 Betreff: Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen Vorgang: F 1313/23 Vor dem Hintergrund jüngster großflächiger Streusalz-Anwendung im Ortsbezirk 9 möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, 1. nach dem Beispiel der Stadt Wiesbaden ein den Einsatz von Streusalz vollständig für private Grundstücke in der Straßenreinigungssatzung auszuschließen, 2. dazu eine entsprechende breit angelegte Informationskampagne nach Wiesbadener Vorbild durchzuführen, 3. ein Pilotprojekt für vollständig salzfreien Winterdienst durch die FES durchzuführen, bei dem u.A. - der Einsatz von Granulat statt Feuchtsalz getestet wird - die tatsächlichen Mehrkosten und der logistische Aufwand dokumentiert werden - die Auswirkungen auf die CO2-Bilanz erfasst werden Begründung: Die aktuelle Frankfurter Regelung erlaubt Streusalz "nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen". Wie der Magistrat in F 1313/23 selbst einräumt, ist es "vor Ort meistens allerdings nur sehr schwer rechtssicher zu treffen", welche Menge dieses Maß überschreitet. Die Erfahrung zeigt: Sobald Streusalz grundsätzlich erlaubt ist, lässt sich dessen Einsatz praktisch nicht mehr effektiv regulieren. Die massive Verwendung von Streusalz vor dem Bertramshof im Januar 2025 ist dafür ein aktuelles Beispiel aus dem Ortsbezirk 9. Die Stadt Wiesbaden geht seit 1992 einen anderen, konsequenteren Weg: Die Anwendung von Streusalz auf privaten Grundstücken ist gänzlich ausgeschlossen. Diese kategorische Regelung schafft Rechtssicherheit und ist - im Gegensatz zu Mengenbegrenzungen - einfach zu kontrollieren: Wurde Salz verwendet oder nicht? Die verfügbaren Alternativen wie Sand, Splitt, Ton- oder Lavagranulat sind umweltverträglich und haben sich in vielen Städten bereits bewährt. Sie sind in der Anschaffung oft günstiger als Streusalz und können nach dem Winter sogar aufgenommen und wiederverwendet werden. Die ELW Wiesbaden zeigt, dass auch das nachträgliche Entfernen des Granulats praktikabel ist - in der Saison 2018/19 wurden dort 630 Tonnen Granulat eingesetzt und wieder aufgenommen. Dies ist auch aus ökologischer Sicht dringend geboten: Streusalz verhindert die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch Pflanzen, zerstört die für Bäume lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen, belastet das Grundwasser und schädigt die Bodenstruktur nachhaltig. Die zunehmende Bedeutung von Bäumen und insbesondere älteren Bäumen mit ihrer großen Kronenabdeckung sollte vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden. Die bekannten, von der FES vorgebrachten Bedenken bezüglich des Verzichts auf Feuchtsalz (höhere Kosten, längere Umlaufzeiten, schlechtere CO2-Bilanz) sollten in einem Pilotprojekt überprüft werden. Die jahrzehntelangen Erfahrungen aus Wiesbaden belegen bereits: - Ein klares Verbot mit definierten Bußgeldern schafft Rechtssicherheit - Auch städtische Liegenschaften und Aufgaben können erfolgreich auf alternative Streumittel umgestellt werden - Eine gute Kommunikationsstrategie (wie die Wiesbadener Kundenzeitschrift "Orange") hilft bei der Umsetzung eines Verbots - Vor einem solchen Hintergrund können Verstöße effektiv kontrolliert und geahndet werden Wenn unsere Nachbarstadt seit über 30 Jahren erfolgreich ohne privates Streusalz auskommt, sollte Frankfurt diesem Beispiel folgen können. Dieses Bild aus dem Januar 2025 zeigt keinen Schnee, sondern privat gestreutes Salz (Quelle: Privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.01.2023, F 1313 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung OA 533 2025 Die Vorlage OF 946/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Digitalisierung von Verwaltungsleistungen

02.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1540/1 Betreff: Digitalisierung von Verwaltungsleistungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, welche Verwaltungsleistungen im Jahr 2024 digitalisiert wurden und welche für das Jahr 2025 planmäßig noch vorgesehen sind. Begründung: Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen trägt zur Modernisierung des öffentlichen Sektors bei und verbessert die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Auch wenn die Fristen das alten OZG nicht eingehalten wurden, gelten dessen Ziele, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, weiterhin. Das neue OZG gilt seit dem 24.07.2024. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 36 Die Partei stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1540/1 nicht zu befassen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1540/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Befassung mit der Vorlage)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen

02.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1517/1 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen Vorgang: OM 4211/23 OBR 1; ST 1923/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat schreibt in der ST 1923 vom 1.11.2024, dass ein Prüfauftrag für die in der OM 4211 vom 4.7.2023 genannten Trinkbrunnen nicht vorliege. Der Ortsbeirat fordert deshalb, dass das Klimareferat einen Prüfauftrag veranlasst und bei positiver Prüfung die Trinkbrunnen aufbauen lässt. Begründung: Der Ortsbeirat forderte in seinem Antrag, dass die Trinkbrunnenstandorte zu prüfen seien. Die Antwort in der ST lautete: "Ein entsprechender Prüfauftrag liegt derzeit nicht vor." Wenn dieser nicht vorliegt, dann muss er veranlasst werden, genau das möchte der Ortsbeirat. Es sind seit dem Antrag 1,5 Jahre vergangen. Es wäre wünschenswert, dass das Klimareferat nun umgehend und schnell mit der Mainova ins Gespräch und die Prüfung der Standorte geht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4211 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1923 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6542 2025 Die Vorlage OF 1517/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Sanierung des Spielplatzes Spatzengasse und des Bolzplatzes

02.02.2025 · Aktualisiert: 27.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1332/5 Betreff: Sanierung des Spielplatzes Spatzengasse und des Bolzplatzes Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Sanierung des Spielplatzes "Spielplatz Spatzengasse" (Villa-Bonn-Spielplatzes) und insbesondere des dazugehörigen Bolzplatzes zu veranlassen. Dabei soll der Bolzplatz so gestaltet werden, dass er ganzjährig nutzbar ist. Zudem soll der verdichtete Boden aufbereitet werden, um eine bessere Drainage zu ermöglichen und die regelmäßige Bildung von Pfützen zu verhindern. Die Überflutungen beeinträchtigen nicht nur die Spielfläche, sondern auch den Baumbestand, der durch die ständige Staunässe geschädigt wird. Ziel ist es, sowohl die Bespielbarkeit als auch die ökologische Verträglichkeit des Platzes zu verbessern. Begründung: Der Spielplatz "Spielplatz Spatzengasse" ist ein zentraler Treffpunkt für Kinder und Familien in Oberrad. Er wird nicht nur von den Anwohner-Kinder, sondern auch von umliegenden Kindertageseinrichtungen genutzt. Insbesondere der Bolzplatz befindet sich jedoch in einem schlechten Zustand. Die sandige und unebene Fläche schränkt die Nutzung erheblich ein und stellt ein Hindernis für sicheres Spielen dar. Darüber hinaus sorgt die starke Verdichtung des Bodens für erhebliche Probleme bei Regen: Große Pfützen entstehen, die den Bolzplatz und Teile des Spielplatzes unbenutzbar machen. Die entstehende Staunässe gefährdet zudem den Baumbestand, der für das Mikroklima des Spielplatzes und die Aufenthaltsqualität wichtig ist. Um eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten und den Kindern eine sichere und attraktive Spielfläche zu bieten, ist eine umfassende Erneuerung erforderlich. Dabei sollten sowohl die Beschaffenheit des Bolzplatzes als auch die Wasserableitung verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1332/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Zebrastreifen vor Hellerhofschule instand setzen

02.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1518/1 Betreff: Zebrastreifen vor Hellerhofschule instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den mittlerweile verblassten Zebrastreifen vor der Hellerhofschule in der Idsteiner Straße instand setzen zu lassen, sodass dieser wieder gut sichtbar ist. Begründung: Der Zebrastreifen ist inzwischen verblasst und daher nicht mehr gut sichtbar, insbesondere bei schlechten Wetterverhältnissen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sollte dieser instand gesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6543 2025 Die Vorlage OF 1518/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Gymnasium Römerhof: Container Instandsetzung und Instandhaltung

01.02.2025 · Aktualisiert: 03.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2025, OF 1074/2 Betreff: Gymnasium Römerhof: Container Instandsetzung und Instandhaltung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: Die Container, in denen die Schüler des Gymnasium Römerhof unterrichtet werden, unverzüglich instand zu setzen, akut bedeutet dies: 1. Die Heizungen zu reparieren, sowie regelhafte Kontrollen der Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage durchzuführen, um bei Bedarf schneller reagieren zu können. 2. Undichte Decken und Fugen reparieren und abdichten, entstandenen Schimmel entfernen und bei Bedarf luftreinigende Maßnahme einzuleiten Die Schüler*innen, sowie die Lehrer*inne müssen vor Kälte, Zugluft usw. geschützt werden, im Sommer muss der Schutz vor Hitze gewährleistet sein. Der Magistrat wird zudem gebeten, 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Klimaanlage bis zum Einsetzen der Hitzeperiode 2025 voll funktionsfähig ist. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Klimaanlagen kein Wasser verlieren. Begründung: Der Bau des Schulgebäudes konnte nicht innerhalb des geplanten Zeitraums umgesetzt werden. Die Schüler*innen haben dies verstanden und möchten nun aber sichergestellt wissen, dass die Container gut nutzbar bleiben solange notwendig, damit sie durch etwaige Mängel nicht vom Lernen und vom Unterrichtsgeschehen abgelenkt werden oder gar erkranken. Schüler*innen und Eltern, sowie das Lehrpersonal wenden sich regelhaft an Vertreter*innen des Magistrats und des Ortsbeirats. Ein Vater und seine Tochter haben der Antragstellerin persönlich vorgesprochen mit der Bitte das Thema erneut vorzutragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.02.2025, OF 1086/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6530 2025 Anregung an den Magistrat OM 6531 2025 1. Die Vorlage OF 1074/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1086/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Bänke in der Hundewiese im LotteSpechtPark

28.01.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1522/1 Betreff: Bänke in der Hundewiese im Lotte-Specht-Park Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, innerhalb der neuen, eingezäunten Hundewiese im Lotte Specht Park zwei Sitzbänke aufstellen zu lassen. Begründung: Die neue, eingezäunte Hundewiese im Lotte Specht Park wird gut angenommen. Hundehaltende wünschen sich zwei Sitzbänke innerhalb der Hundewiese, damit die Menschen sich ausruhen können, während die Hunde sich austoben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6547 2025 Die Vorlage OF 1522/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 10

Parksituation im Bereich KarlLachmannStraße/Gummersbergstraße

26.01.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 984/10 Betreff: Parksituation im Bereich Karl-Lachmann-Straße/Gummersbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob man im Bereich Karl-Lachmann-Straße / Gummersbergstraße die Kurvenbereiche mit Querungshilfen an allen Kurven versehen kann. Begründung: Die Straßen werden von vielen PKWs auch in den Kurven und auf dem Gehweg beparkt, was 5m vom Scheitelpunkt der Kurve nicht gestattet ist. Die abgesenkten Bordsteine werden dadurch blockiert und das macht die Situation für zu Fuß gehende, Kinderwagen und Menschen mit Rollator oder Rollstuhl sehr schwierig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 984/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6631 2025 Die Vorlage OF 984/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Unterliederbach: Zusammensetzung „Industrieschnee“

26.01.2025 · Aktualisiert: 25.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 1161/6 Betreff: Unterliederbach: Zusammensetzung "Industrieschnee" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was über die Zusammensetzung des "Industrieschnees" in den Stadtteile Höchst und Unterliederbach bekannt ist und wann die letzten Messungen erfolgten. Begründung: In den Stadtteilen Höchst und Unterliederbach kommt es immer wieder zu einem Phänomen, das als "Industrieschnee" bekannt ist. Dieses künstlich erzeugte Schneephänomen entsteht durch die Emissionen aus Industrieanlagen, die sich bei bestimmten Wetterlagen abkühlen und zu Kondensationsprozessen führen. Das Auftreten von Industrieschnee hat bei vielen Bewohner:innen im Frankfurter Westen Besorgnis ausgelöst, insbesondere in Bezug auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen. Um Klarheit über mögliche Risiken zu schaffen, erscheint eine Untersuchung der Auswirkungen der Emissionen als sehr sinnvoll. Der Ortsbeirat bittet daher um eine umfassende Prüfung und Berichterstattung durch den Magistrat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1121 2025 Die Vorlage OF 1161/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren

23.01.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6458 entstanden aus Vorlage: OF 522/8 vom 07.01.2025 Betreff: Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren Der Magistrat wird gebeten, - in wichtigen Passagen des Nordwestzentrums (NWZ) Messungen zur Luftqualität vorzunehmen oder den Betreiber zu solchen aufzufordern; - sollten die gewonnenen Ergebnisse gesundheitliche (Feinstaub-)Grenzwerte überschreiten, auf das Center-Management zuzugehen, um sämtliche von Bürger*innen notwendigerweise zu passierenden Abschnitte ins Zentrum, im Zentrum zu Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen (Bücherei, Schwimmbad, Volkshochschule, usw .) sowie an der Bushaltestelle gänzlich rauchfrei zu halten. Begründung: 1. Passivrauchen ist überall gesundheitsschädlich. Auch im Freien und in halboffenen Räumen, wie sie im NWZ vorzufinden sind. Ein aktueller Appell aus der Wissenschaft unterstreicht das (https://pneumologie.de/aktuelles-service/presse/pressemitteilungen/pneumologen- verbaende-fordern-nichtraucher-und-kinder-oeffentlichen-plaetzen-besser-vor-niko tin-und-feinstaubbelastungen-schuetzen). 2. Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert allen Bürger*innen des Landes das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen betont, dass dieses Recht auch den Schutz vor Umweltbelastungen, einschließlich Luftverschmutzung, umfasst. 3. In seinen Funktionen erfüllt das NWZ gemäß Gründungsidee einen städtischen Auftrag, der mit dem des öffentlichen Raumes gleichzusetzen ist ("Ein Geschäfts- und Kulturzentrum soll die Funktion einer City übernehmen, sozusagen als Zweigstelle der Frankfurter Innenstadt", bewirbt sich das Center-Management selbst: https://www.nwz-frankfurt.de/das-center/geschichte/. ). Folglich obliegt dem Center-Management somit eine besondere Funktion im Stadtteil, die weit über den reinen Konsum als Besuchsgrund hinausgeht. Damit ist das NWZ nicht allein ein Einkaufszentrum, für welche das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) nämlich keine grundsätzliche Regelung bereithält und weswegen nach wie vor im NWZ geraucht werden darf: - "Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) enthält grundsätzlich keine Regelung für Einkaufszentren" (FR 2019); - "Für die in den überdachten Freiflächen und Fußgängerbereichen des Zentrums betriebenen Gastronomiegärten gilt nach Entscheidungen des Amtsgerichtes Frankfurt am Main kein Rauchverbot, da das Zentrum keinen umschlossenen Raum im Sinne des HNRSG darstellt." - Abrufbar: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1120 (15.1.2024); Frankfurter Rundschau 2019: "Shoppen unter Rauchschwaden." Abrufbar: https://www.fr.de/frankfurt/heddernheim-ort904323/frankfurt-heddernheim-nordwest zentrum-shoppen-unter-rauchschwaden-11843204.html (15.1.2024)). 4. In Hessen gilt folgerichtig ein Rauchverbot in allen solchen "[. .] Einrichtungen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger entweder aufhalten müssen, sich weiterbilden oder ihre Freizeit verbringen." Dies trifft auch auf das Nordwestzentrum zu, denn öffentliche Daseins- und Gesundheitsvorsorge, Bildung und Mobilität gehören zur notwendigen Alltagsgestaltung. 5. Dass vor allem vor Gaststätten geraucht wird (Stichwort Modeboulevard) bleibt verwunderlich, denn "Gaststätten" dürfen in Ausnahmefällen Raucherbereiche zulassen, müssen diese allerdings räumlich von den Nichtraucherbereichen durch Nebenräume oder vollständig geschlossene Raucherkabinen trennen. Die offenen Sitzbereiche vor den Innenräumen der Gastronomie sind mitnichten räumlich abgetrennt (https://soziales.hessen.de/Gesundheit/Sucht-und-Suchthilfe/FAQ-Nichtraucherschu tz#:~:text=Bundesgesetzlich%20ist%20seit%201.,in%20Bahnhöfen%20das%20Rauchen%20v erboten). Foto: Gerne genutzter Aschenbecher neben dem Kinderkarussell (Quelle: VR, 11/2023) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 713 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

U-BahnStammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen

23.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6412 entstanden aus Vorlage: OF 915/9 vom 08.01.2025 Betreff: U-Bahn-Stammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, sodass die oberirdischen Gleise und die begrenzenden Zäune der U-Bahn-Stammstrecke begrünt werden. Ziele sind mehr kühlendes Grün in der Eschersheimer Landstraße, was sich auch positiv auf die sich aufheizenden Schienen auswirken würde, und eine Reduktion der Fahrgeräusche der U-Bahnen. Nach Informationen des Klimareferats der Stadt ist eine Förderung der Maßnahmen an den Zäunen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 941 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 4

Fernwärme als Teil der Wärmeplanung für Bornheim

22.01.2025 · Aktualisiert: 25.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2025, OF 471/4 Betreff: Fernwärme als Teil der Wärmeplanung für Bornheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit Fernwärme als Wärmequelle für Bornheim, insbesondere das nördliche Bornheim im Bereich der Inheidener Straße, in die Planung einbezogen werden kann. Der städtische Energieversorger Mainova verfolgt derzeit offensichtlich kein solches Ausbauprojekt für Bornheim. Siehe: https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/ueber-uns/waerme-stromversorgung/fernwaer me Begründung: Einige Bürgerinnen und Bürger Bornheims stellen sich (und dem Ortsbeirat) die Frage, wie sie künftig ihre Wohnungen ohne fossile Energieträger heizen können. Fernwärme gilt als attraktive Alternative, da diese in Zukunft klimaneutral, kostengünstig und verlässlich sein soll. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt dFfm fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6519 2025 Die Vorlage OF 471/4 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm und fraktionslos in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim

21.01.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365 entstanden aus Vorlage: OF 312/16 vom 15.01.2025 Betreff: Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim Vorgang: B 331/24 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sich bei dem Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute 07-N (lang) mit Augenmerk auf Bergen-Enkheim und mit hoher Priorität optimiert wird; 2. das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen wurden. Es soll nicht, wie in dem Bericht B 331 beschrieben, die Maßnahme nicht weiterverfolgt und erst dann wieder aufgegriffen werden, bis "technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen". Der Ortsbeirat erwartet, dass bestehende technische Möglichkeiten, die eine Optimierung schon jetzt möglich machen, genutzt werden; Wichtig ist hierbei, dass der Ortsbeirat hiermit keine Reduzierung der Flüge oder eine Mehrbelastung anderer Besiedlungen der Abflugroute 07-N (lang) fordert: Es soll lediglich Bergen-Enkheims einzigartige geografische Lage genutzt werden, da es im Osten an ein nicht besiedeltes Gebiet grenzt. Dadurch entfällt das Argument der "dichten Besiedlung". 3. sich dafür einzusetzen, dass bei Windstärken bis fünf Knoten tatsächlich auch die Hauptbetriebsrichtung West geflogen wird (ausgenommen bei Latenzen in der Betriebsumstellung). Aus Daten ist ersichtlich, dass bei Windstärken unter fünf Knoten teilweise trotzdem in der Betriebsrichtung Ost geflogen wird. Begründung: Bei den Windrichtungen aus Norden, Osten und Südosten wird für den Abflug von schweren zwei-, drei- und viermotorigen Jets die Abflugroute 07-N (lang) über Bergen-Enkheim genutzt. Diese Flugroute wurde von der Deutschen Flugsicherung, dem Fluglärmbeauftragten und der Fluglärmkommission gemeinsam vor über 25 Jahren verabschiedet. Der damals diskutierte Vorschlag, die Flugroute abhängig von der Windrichtung und Windstärke zu führen, wurde damals nicht weiterverfolgt - was bei den Navigationsmöglichkeiten des 20. Jahrhunderts verständlich ist. In der Sitzung des Ortsbeirates 16 am 4. Juni 2024 schilderten die Vertreter der Fluglärmkommission, wie auch schon in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2024, dass unterschiedliche Varianten nur eine Verschiebung der Lärmbelastung zwischen den betroffenen Besiedlungen zur Folge hätten. Blickt man auf eine Karte, ist einem zwar klar, dass dies für andere Stadtteile wohl leider wahr ist; allerdings ist nicht verständlich, wie es für den Stadtteil Bergen-Enkheim zu einer solchen Aussage kommen kann, denn Bergen-Enkheim grenzt im Osten und Nordosten an ein weitläufiges nicht besiedeltes Gebiet (siehe nachfolgende Kartenausschnitte). Die Flugroute führt über die östlichen Ränder von Bergen-Enkheim und unterstellt, dass der Fluglärm senkrecht nach unten fällt. So nimmt die Routenführung aktuell keinerlei Rücksicht auf Windstärke, die Windrichtung (zwischen minus 20 Grad Nord und 170 Grad Süd), die Flughöhe und den Flugzeugtyp. Dies sorgt für eine massive Lärmbelastung für alle Menschen in Bergen-Enkheim. Mit der im Jahre 2025 zur Verfügung stehenden Navigationstechnik und KI sollte es möglich sein, auf einer Minimierungsrechnung mit den vier Parametern (Windstärke, Windrichtung, Überflughöhe, Flugzeugtyp) basierende Flugrouten zu konzipieren, die es vermeiden, lärmsensible Gebiete zu überfliegen. Man kommt dann auch zu anderen Ergebnissen als die laterale Optimierung Abflugroute 07-N (lang) (FLK 14.02.2024, Forum Flughafen und Region). Aufgrund des bei Ostbetrieb vorherrschenden Ostwinds sollte es zum Beispiel unwahrscheinlich sein, dass durch eine Verschiebung der Route Richtung Osten Maintal-Bischofsheim mehr belastet wird. Stattdessen wird erwartet, dass der Hauptteil des Lärms auf das Landschaftsschutzgebiet Enkheimer Ried/Berger Hang fällt und Bergen-Enkheim mit etwas weniger Lärm auskommen kann. Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit; daher ist der Magistrat verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die diesem Ziel dienen und Bergen-Enkheim nicht weiter mit unnötigem Fluglärm belasten. Überflüge 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Dauerschallpegel 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Abflugroute 07-N (lang), Mikroansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Abend des 24. Oktober 2024: Abflugroute 07-N (lang), Mesoansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Mittag des 12. Dezember 2024: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1000

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 16

Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim

15.01.2025 · Aktualisiert: 30.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2025, OF 312/16 Betreff: Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, sich bei dem Expertengremium ‚Aktiver Schallschutz' des Forums Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute Nord 07 lang mit Augenmerk auf Bergen-Enkheim und mit hoher Priorität optimiert wird. Der Magistrat wird aufgefordert, das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen werden. Es soll nicht, wie in B331 beschrieben, die Maßnahme nicht weiterverfolgt und erst dann wieder aufgegriffen werden, bis "technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen". Wir erwarten, dass bestehende technischen Möglichkeiten, die eine Optimierung schon jetzt möglich machen, genutzt werden. Wichtig ist hierbei, dass der Ortsbeirat 16 hiermit keine Reduzierung der Flüge oder eine Mehrbelastung anderer Besiedlungen der Abflugroute Nord 07 lang fordert: Es soll lediglich Bergen-Enkheims einzigartige geografische Lage genutzt werden, da es im Osten an ein nicht-besiedeltes Gebiet grenzt. Dadurch entfällt das Argument der "dichten Besiedlung". Ferner soll der Magistrat aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass bei Windstärken bis 5 Knoten tatsächlich auch die Hauptbetriebsrichtung West geflogen wird (ausgenommen bei Latenzen in der Betriebsumstellung). Aus Daten ist ersichtlich, dass bei Windstärken ≤ 5 teilweise trotzdem in der Betriebsrichtung Ost geflogen wird. Begründung: Bei den Windrichtungen aus Norden, Osten und Süd-Osten wird für den Abflug von schweren 2-, 3- und 4-motorigen Jets die Abflugroute 07-N (Lang) über Bergen-Enkheim genutzt, Diese Flugroute wurde von der Deutschen Flugsicherung, dem Fluglärmbeauftragten und der Fluglärm-Kommission gemeinsam vor über 25 Jahren verabschiedet. Der damals diskutierte Vorschlag, die Flugroute abhängig von der Windrichtung und Windstärke zu führen, wurde damals nicht weiterverfolgt - was bei den Navigationsmöglichkeiten des 20. Jahrhunderts verständlich ist. In der Sitzung des Ortsbeirates 16 am 4. Juni 2024 schilderten die Vertreter der Fluglärmkommission, wie auch schon in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2024, dass unterschiedliche Varianten nur eine Verschiebung der Lärmbelastung zwischen den betroffenen Besiedlungen zur Folge hätten. Blickt man auf eine Karte, ist einem zwar klar, dass dies für andere Stadtteile wohl leider wahr ist; allerding ist nicht verständlich, wie es für den Stadtteil Bergen-Enkheim zu einer solchen Aussage kommen kann, denn Bergen-Enkheim grenzt im Osten und Nordosten an ein weitläufiges nicht- besiedeltes Gebiet (siehe Anhang). Die Flugroute führt über die östlichen Ränder von Bergen-Enkheim und unterstellt, dass der Fluglärm senkrecht nach unten fällt. So nimmt die Routenführung aktuell keinerlei Rücksicht auf Windstärke, die Windrichtung (zwischen -20° Nord und 170° Süd), die Flughöhe und den Flugzeugtyp. Dies sorgt für eine massive Lärmbelastung für alle Menschen in Bergen-Enkheim. Mit der im Jahre 2025 zur Verfügung stehenden Navigationstechnik und KI sollte es möglich sein, auf einer Minimierungsrechnung mit den vier Parametern (Windstärke, Windrichtung, Überflughöhe, Flugzeugtyp) basierende Flugrouten zu konzipieren, die es vermeiden, lärmsensible Gebiete zu überfliegen. Man kommt dann auch zu anderen Ergebnissen als die laterale Optimierung Nord 07 lang (FLK 14.02.2024, Forum Flughafen und Region). Auf Grund des bei Ostbetriebs vorherrschenden Ostwinds sollte es zum Beispiel unwahrscheinlich sein, dass durch eine Verschiebung der Route Richtung Osten Maintal-Bischofsheim mehr belastet wird. Stattdessen wird erwartet, dass der Hauptteil des Lärms auf das Landschaftsschutz gebiet Enkheimer Ried/Berger Hang fällt und Bergen-Enkheim mit etwas weniger Lärm auskommen kann. Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit; daher ist der Magistrat verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die diesem Ziel dienen und Bergen-Enkheim nicht weiter mit unnötigem Fluglärm zu belasten. Überflüge 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de. Dauerschallpegel 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de. Flugroute Nord-07 (Lang), Mikroansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Abend des 24. Oktober 2024. Flugroute Nord-07 (Lang), Mesoansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Mittag des 12. Dezember 2024. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6365 2025 1. Die Vorlage B 331 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 312/16 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 9

Klimaanpassung im Ortsbezirk 9: Aufnahme des Platzes „Im Geeren“ in das Programm „Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung“ und Prüfung einer „Klimakiste“ als Zwischenlösung

12.01.2025 · Aktualisiert: 06.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 894/9 Betreff: Klimaanpassung im Ortsbezirk 9: Aufnahme des Platzes "Im Geeren" in das Programm "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" und Prüfung einer "Klimakiste" als Zwischenlösung Vorgang: OM 3143/22 OBR 9; ST 192/23; ST 1707/23; M 18/23; B 288/24 Der Ortsbeirat/Magistrat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Platz Im Geeren 90-92 nach den im Magistratsvortrag M 18/23 genannten sechs Kriterien (Mesoklima, Vulnerabilität, Starkregengefahr, Bedeutung im Quartier, Mikroklima, funktionale Defizite) für eine Aufnahme in das Programm "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" in Frage kommt und falls ja, den Platz in das Arbeitsprogramm für die Umgestaltung von Plätzen aufzunehmen, 2. ob bis zur möglichen grundlegenden Umgestaltung als Zwischenlösung die Aufstellung einer "Klimakiste" (eine Art Gartenhütte ohne Dach, ca. 20 qm, mit Pflanzenkübeln und Wasservernebler) für jeweils sechs Monate in der Sommersaison möglich ist, um zeitnah einen "kühlen Ort" für Hitzeperioden in Eschersheim anbieten zu können und um das lokale Bürger*innen-Engagement zu unterstützen. Für die Klimakiste soll insbesondere untersucht werden, ob und wie die technischen Voraussetzungen (Strom- und Wasseranschluss) erreicht werden können, die auch für eine spätere dauerhafte Platzgestaltung nutzbar wären, sowie Finanzierungsmöglichkeiten, Aufstellflächen unter Berücksichtigung der Feuerwehrzufahrt, der Haltestelle des Bücherbusses und des Lieferverkehrs. Eine Abstimmung mit den Anwohner*innen, die zu ihrer Idee bereits Kontakt zum Klimareferat aufgenommen haben, wäre dabei wünschenswert. Begründung: Der Platz Im Geeren 90-92 zeigt deutliche Defizite hinsichtlich der Klimaanpassung: Er ist vollständig versiegelt, heizt sich im Sommer extrem auf und die Hälfte der Randbepflanzung ist bereits eingegangen. Mit seiner Nähe zu einem Altenheim und einer Kita kommt ihm eine besondere Bedeutung im Quartier zu. Als Zwischenlösung bis zur grundlegenden Umgestaltung bietet sich die Installation einer "Klimakiste" an. Diese soll nicht nur der Kühlung dienen, sondern auch für pädagogische und Informationsveranstaltungen genutzt werden, etwa zu Themen wie städtische Förderung für Solaranlagen, Gebäudesanierung und Begrünungen sowie zur Klimaanpassung und Transformation. Die informelle "Klimainitiative Eschersheim" hat sich bereit erklärt, den Betrieb und die saisonale Ein- und Auslagerung zu übernehmen. Unterstützung bei Bepflanzung und Lagerung wurde bereits von ansässigen Gärtnereien zugesagt. Eine fachliche Beratung durch die Senckenberg Gesellschaft wird angestrebt. Der Platz Im Geeren könnte, ähnlich wie die im Bericht B 288/24 genannten Plätze, von einer klimaangepassten Umgestaltung erheblich profitieren und sollte daher bei der jährlichen Aktualisierung der Prioritätenliste berücksichtigt werden. Die für die "Klimakiste" geschaffene Infrastruktur könnte dabei auch in der späteren dauerhaften Platzgestaltung genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3143 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 192 Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1707 Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6397 2025 Die Vorlage OF 894/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 7

Wallboxen im Vorgarten

07.01.2025 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 477/7 Betreff: Wallboxen im Vorgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die Errichtung von E-Lade-Stationen (Wallboxen) im Vorgartenbereich privater Grundstücke als Ausnahme zur Vorgartensatzung zu genehmigen. Diese Genehmigung soll unter folgenden Bedingungen erteilt werden: 1. Die Fläche, auf der das Fahrzeug zum Laden abgestellt wird, darf nicht versiegelt werden. Stattdessen sollen wasserdurchlässige Materialien wie Rasengittersteine oder Schotterrasen verwendet werden, um die Versickerung von Regenwasser zu gewährleisten und das Stadtklima zu schützen. 2. Die optische Gestaltung der Vorgärten muss weiterhin mit dem Charakter des Wohnumfelds vereinbar sein. 3. Es ist sicherzustellen, dass die E-Lade-Station über Photovoltaik - Anlagen gespeist wird. Begründung: Die Förderung der Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein der Klimaschutzstrategie der Stadt Frankfurt am Main. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erleichtern, sollten private Initiativen zur Errichtung von E-Lade-Stationen unterstützt werden. Die Vorgartensatzung hat das Ziel, die Vorgärten als grüne und versickerungsfähige Flächen zu erhalten. Dieses Ziel wird durch die Bedingung, dass die Fläche zum Laden des Fahrzeugs nicht versiegelt wird, gewahrt. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, ohne die gestalterischen und ökologischen Vorgaben der Vorgartensatzung aufzugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 477/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen

17.12.2024 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2024, OF 693/11 Betreff: Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wo im Ortsbezirk 11 neue wissenschaftlich empfohlenen Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Verwaltungen usw., aber auch Haltestellen mit großen Glasflächen angebracht werden können. Begründung: Laut Naturschutzbund (NABU) stehen in Deutschland Glasopfer mit 110 bis 115 Millionen toten Vögeln pro Jahr an erster Stelle, noch deutlich vor den Verlusten durch Stromleitungen, Katzen, Verkehr und Windenergieanlagen. Die Vögel sehen Glasscheiben nicht und erwarten einen freien Durchflug. Auch werden sie von Licht angelockt. An den Fenstern angebrachte Silhouetten von Greifvögeln sind nachweisbar wirkungslos. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf der so genannten Handflächenregel: Wenn eine Lücke größer ist als eine Handfläche, halten Vögel diese für passierbar. Deshalb wird empfohlen, ein Punktraster von 90 mal 90 Millimetern auf den Scheiben anzubringen, wobei die Punkte ein Durchmesser von bis zu 3 mm haben. Dies Raster beeinträchtigt die Durchsicht für Menschen kaum, ist aber hochwirksam geben Vogelunfälle, wie Forschungen im Flugtunnel bewiesen haben. Die Materialien sind im Handel erhältlich, zum Beispiel https://www.lbv-shop.de/seen-elements-shiny/shiny. Zur Unterstützung der Planung hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten einen Kriterienkatalog erarbeitet, um das Vogelschlagsrisiko von Gebäuden zu ermitteln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6469 2025 Die Vorlage OF 693/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Bäume in der Breiten Gasse

10.12.2024 · Aktualisiert: 30.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1489/1 Betreff: Bäume in der Breiten Gasse Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Wiederherstellung der Gehwege in der Breiten Gasse durch den Investor des "Main Yard" entlang der Neubauten die maximal mögliche Anzahl von Bäumen im Gehwegbereich pflanzen zu lassen, um Schatten zu spenden und der Klimakrise entgegenzuwirken. Begründung: Im Zuge der Fertigstellung der Neubauten und Wiederherstellung der Flächen durch den Bauherrn soll der Magistrat eine ausreichende Anzahl von Bäumen zu pflanzen, um der sommerlichen Hitze entgegenzuwirken und das Viertel aufzuwerten. Die Machbarkeit in Bezug auf Leitungstrassen wurde bereits nachgewiesen. Die Maßnahme ist im Zusammenhang mit der Montage von Radbügeln und der Ausweisung von Sommergärten zu koordinieren. Planungsskizze: OrT-Group, Main Yard Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6352 2025 Die Vorlage OF 1489/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge

06.12.2024 · Aktualisiert: 30.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6273 entstanden aus Vorlage: OF 569/12 vom 25.11.2024 Betreff: Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge Der Magistrat wird gebeten, eine transparente Darstellung der Messungen vorzunehmen und Auskunft über die Kontrollwerte des Trinkwassers, die von Beginn der Wartungsarbeiten der Behälteranlage Heiligenstock bis zum Ende der Zugabe der Chlorbleichlauge vorgenommen wurden, zu geben. Wie hat sich die Belastung des Trinkwassers während der Zugabe der Chlorbleichlauge verändert und sind Grenzwerte überschritten worden? Wurde durch die Zugabe der Chlorbleichlauge die Chlorgrenzwerte überschritten? Von der Maßnahme war u. a. Kalbach-Riedberg betroffen. Begründung: Die Mainova berichtete am 07.10.2024 über einen Rohrschaden in der Behälteranlage Heiligenstock. Im Zuge der Instandsetzung wurde "in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorsorglich in geringem Umfang Chlorbleichlauge zur Desinfektion zugegeben" (Quelle: https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse/pressemitteilungen/2024/desinfekti on-des-trinkwassers-im-frankfurter-norden--142902). Am 23.11.2024 war dem Pressebericht der FNP zu entnehmen, "im Laufe der zweiten Dezemberwoche (9. bis 14. Dezember) wolle Hessenwasser die Desinfizierung einstellen" (Quelle: https://www.fnp.de/frankfurt/trinkwasser-in-frankfurt-riecht-noch-laenger-nach-c hor-93428661.html). In der Bevölkerung besteht eine hohe Sensibilität über die Zugabe von Chlor im Trinkwasser, was durch eine deutliche Veränderung des Geruchs spürbar ist. Um der Verunsicherung entgegenzuwirken, sollten über die allgemeinen Pressemeldungen hinaus die konkret vorliegenden Messwerte des Trinkwassers und die Auswirkungen auf die Qualität und Grenzwerte zur Trinkwasserverordnung offengelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91-50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten

05.12.2024 · Aktualisiert: 30.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6279 entstanden aus Vorlage: OF 499/8 vom 20.11.2024 Betreff: Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Deregulierung des Urselbachs an der Grenze zu Oberursel (und dem Klärwerk Oberursel) zu prüfen. Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen hinsichtlich einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen. Das Ziel muss es sein, schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmungen in Niederursel zu verhindern. Der Ankauf von privatem Gelände durch die Stadt sollte unbürokratisch geregelt werden. Das Bachbett des Urselbachs hat im Bereich des oberen Mühlenwanderwegs östlich nur zwei kleinere natürliche Staubecken. Danach ist er durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat. Das nach Süden abfallende Gelände auf der westlichen Seite des Bachlaufs bietet mehrere flache Senkungsbereiche, die sich für eine Renaturierung, Staubecken und Mäander eignen, in denen das Wasser sich sammeln und versickern kann. Diese Senken gibt es 1. im oberen Bereich vor der Autobahnbrücke, 2. unmittelbar vor/unter der Autobahnbrücke, 3. südlich des Sportplatzes und 4. an der westlichen Geländekante vor der Baugrenze des Ortes. Begründung: Für die Schutzmaßnahmen besteht eine besondere Eile, die sich aus der Gefahrenlage für den Dorfkern Niederursel ergibt, der infolge des Klimawandels mit Starkregenereignissen häufiger als in den Jahren zuvor von Überschwemmungen betroffen sein kann. Niederursel liegt an der Talsohle des Urselbachtales und zwischen zwei Höhenzügen. Die Überschwemmungen des Urselbach sind, wie das aktuelle Jahr zeigt, gekennzeichnet durch plötzliches Auftreten, eine hohe Geschwindigkeit des Wassers, plötzlichen extrem hohen Pegelstand mit der Überflutung von Gebäudeteilen und der Gefahr der Unterspülung. Die städtische Kanalisation versagt in diesen Fällen. Für die Bewohner:innen besteht unter Umständen Lebensgefahr, wenn sie nicht rechtzeitig gewarnt werden. In den Sitzungen des Ortsbeirates berichteten die Bürger:innen von ihren Ängsten und den Schäden an ihrem Eigentum. Deshalb und um größere Katastrophen zu verhindern, ist es geboten, schnell und unbürokratisch die Schutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 486 Aktenzeichen: 90-32

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 1

Einfach mal entsiegeln statt noch mehr Konzepte Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379

03.12.2024 · Aktualisiert: 30.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2024, OA 513 entstanden aus Vorlage: OF 1435/1 vom 24.10.2024 Betreff: Einfach mal entsiegeln statt noch mehr Konzepte Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 Vorgang: NR 370/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1837/22 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in Bezug auf den Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379, und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1837, der seitens des Magistrats immer noch nicht umgesetzt worden ist, nunmehr zügig, zielorientiert und entschlossen voranzuschreiten und den Magistrat aufzufordern, 1. geeignete größere, zusammenhängende Flächen schnell und unbürokratisch entsiegeln und begrünen zu lassen, damit auch eine Wirkung erkennbar ist; 2. die Ortsbeiräte aufzufordern, geeignete Plätze, versiegelte Flächen oder zum Rückbau geeignete Verkehrsflächen dem Magistrat zu melden, die in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern schnell und unbürokratisch entsiegelt und begrünt werden können; 3. eine Prioritätenliste weiterer, konkreter Entsiegelungsvorhaben mit Terminangaben bis zum 31.03.2025 den Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Begründung: Die Klimakrise, die Überschwemmungen bei Starkregen, die sommerliche Hitze und die sterbenden Senior*innen warten nicht darauf, dass der Magistrat nach Studium des Geoportals, der Erstellung eines Entsiegelungskatasters, der Umsetzung zahlreicher Kleinprogramme, der Auflistung der Prioritäten, der Erstellung eines Konzeptes und der Festlegung von Entsiegelungsgraden vielleicht auch einmal Flächen entsiegelt. Die derzeit umgesetzten Kleinmaßnahmen jedenfalls reichen nicht aus, um spürbare Effekte im Ortsbezirk 1 zu erzielen. Der Ortsbeirat 1 ist dem Magistrat gerne behilflich dabei und hat dies in der Vergangenheit bereits getan, geeignete Flächen zu benennen. Stadtplanungsamt, ASE und Grünflächenamt sollten künftig als die federführenden Ämter in Frankfurt wahrgenommen werden, die eine angenehme Aufenthaltsqualität für die Menschen schaffen und gleichzeitig Schäden und Kosten durch Hitze und Überschwemmungen reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.10.2024, B 379 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.05.2022, NR 370 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 571 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 379 = Zurückweisung, OA 505 und OA 513 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Die Vorlage B 379 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 505 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 513 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5562, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 1

Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen

03.12.2024 · Aktualisiert: 30.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2024, OA 516 entstanden aus Vorlage: OF 1436/1 vom 24.10.2024 Betreff: Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen Vorgang: OM 1827/22 OBR 1; ST 1753/22; M 136/24 Die Planungen zur Erneuerung und Umgestaltung des Karlsplatzes und der Karlstraße ziehen sich nun bereits über Jahrzehnte. Konkret wurden die Planungen zuletzt ab dem Jahr 2022. Der Ortsbeirat hat dazu Planungsvorschläge unterbreitet und Wünsche geäußert, wie z. B. in der Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827: "1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen ist, dass keine Drogenverstecke entstehen können, z. B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde." Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 08.08.2022, ST 1753, alle Maßnahmen zur Entsiegelung abgelehnt. Außerdem beabsichtigt der Magistrat, die derzeit noch existierenden Grünflächen auszurotten und zu versiegeln mit der Begründung, dass so keine Drogenverstecke auf dem Karlsplatz mehr möglich seien. Der Magistrat negiert damit jedoch die Tatsache, dass Drogen dann - wie so oft in Frankfurt - in umliegenden Hauseingängen, hinter Abdeckungen, in Blumenkübeln oder unter sonstigen Gegenständen versteckt werden. Die Erschaffung einer hundertprozentig versiegelten Platzfläche verhindert den Drogenkonsum und -verkauf jedenfalls nicht. Der Magistrat fördert mit der aktuellen versiegelten Planung jedoch Überschwemmungen, da der Starkregen nicht versickern kann. Die sommerliche Hitze nimmt weiter zu, die Aufenthaltsqualität nimmt im gleichen Maße ab. Der Platz soll also so gestaltet werden wie jene Plätze, die der Magistrat gerade aufwendig entsiegelt, weil sie nicht funktionieren und nicht mehr zeitgerecht sind. Unweit des Karlsplatzes ist ein weiteres Negativbeispiel zu besichtigen: der François-Mitterrand-Platz. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Leitlinien zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung konsequent anzuwenden; 2. die Forderungen des Ortsbeirats 1 ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren; 3. die Planungen zügig anzupassen und die Umsetzung schnell auf den Weg zu bringen. Beispielbild: Paul-Arnsberg-Platz, Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Vortrag des Magistrats vom 11.10.2024, M 136 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 707 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5616, 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.01.2025

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 1

Beauftragung der Dom Römer GmbH mit der Vorplanung für die Rekonstruktion des Historischen Rathausturms „Langer Franz“ Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162

03.12.2024 · Aktualisiert: 30.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2024, OA 514 entstanden aus Vorlage: OF 1474/1 vom 01.12.2024 Betreff: Beauftragung der Dom Römer GmbH mit der Vorplanung für die Rekonstruktion des Historischen Rathausturms "Langer Franz" Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgabe zugestimmt: Im neuen Dachstuhl des "Langer Franz" soll ein ausreichend großes und dauerhaftes Taubenhaus geplant und umgesetzt werden. Hierzu soll eine Begehung mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. durchgeführt werden, um den optimalen Ort zu identifizieren. Sofern der "Langer Franz" hierfür nicht in Frage kommt, sollen in den Gebäuden des Römers je ein Taubenhaus zum Paulsplatz und eines zum Römerberg hin eingerichtet werden. Begründung: Die Baukosten für den "Langer Franz" betragen geschätzte 3,8 Millionen Euro und die Planungskosten geschätzte 473.000 Euro. Sehr viel Geld für etwas, das keine direkte Funktion und keinen Mehrwert bietet. Mit den Geldern für den Bau hätten viele Probleme in Frankfurt dauerhaft gelindert werden können. Um dem "Langer Franz" einen zusätzlichen Nutzen und den Stadttauben endlich einen Platz rund um den Römer bieten zu können, möchte der Ortsbeirat, dass der neue Dachstuhl des "Langer Franz" so geplant wird, dass ein geeignetes Taubenhaus entsteht. Das ist notwendig, damit die Stadttauben endlich einen Platz finden und eine Populationskontrolle erfolgreich durchgeführt werden kann. Falls das aus fachlicher Sicht nicht möglich sein sollte, müssen in den Gebäuden des Römers geeignete Flächen für Taubenhäuser gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 05.12.2024, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport die Beratung der Vorlage OA 514 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 162 = Ablehnung) BFF-BIG (M 162 = Annahme) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 514 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 162 = Ablehnung, OA 514 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 514 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5547, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Informationsveranstaltung „Starkregen-Vorsorgekonzept“ Frankfurter Berg

03.12.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6208 entstanden aus Vorlage: OF 895/10 vom 21.10.2024 Betreff: Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg Vorgang: OM 1002/21 OBR 10; ST 242/22; OM 5556/24 OBR 10; ST 1639/24 Der Ortsbeirat 10 begrüßt, dass der Magistrat die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg am 23.09.2024 über die aktuellen Erkenntnisse sowie die erforderlichen und noch zu treffenden Maßnahmen des Magistrats, aber auch der jeweiligen Objekteigentümer informierte. Aufgrund des starken Interesses und der großen Teilnehmerzahl musste die Veranstaltung sogar kurzfristig in das Titus-Forum verlegt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, warum er in seiner Stellungnahme vom 09.09.2024, ST 1639, noch mitteilt, "in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können", es aber unterlassen hat, auf die Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg hinzuweisen. Dies ist insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar und wird ausdrücklich missbilligt, weil die SEF bereits mit Schreiben vom 31.07.2024 zu der Informationsveranstaltung, ursprünglich am Frankfurter Berg, eingeladen hatte! Warum wurde der Ortsbeirat nicht zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen? 2. dem Ortsbeirat 10 umgehend ein Protokoll der Veranstaltung nebst Präsentation und Erläuterungen zu überlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 242 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5556 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1639 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 496

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 1

Beauftragung der Dom Römer GmbH mit der Vorplanung für die Rekonstruktion des Historischen Rathausturms „Langer Franz“

01.12.2024 · Aktualisiert: 30.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.12.2024, OF 1474/1 Betreff: Beauftragung der Dom Römer GmbH mit der Vorplanung für die Rekonstruktion des Historischen Rathausturms "Langer Franz" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage M162 aus 2024 unter Berücksichtigung des folgenden Textes zu: Im neuen Dachstuhl des "Langen Franz" soll ein ausreichend großes und dauerhaftes Taubenhaus geplant und umgesetzt werden. Hierzu soll eine Begehung mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. durchgeführt werden, um den optimalen Ort zu identifizieren. Sofern der "Lange Franz" hierfür nicht in Frage kommt, sollen in den Gebäuden des Römer je ein Taubenhaus zum Paulsplatz hin und eines zum Römerberg hin eingerichtet werden. Begründung: Die Baukosten für den Langen Franz betragen geschätzte 3,8 Mio. € und die Planungskosten geschätzte 473.000 €. Sehr viel Geld für etwas, das keine direkte Funktion und keinen Mehrwert bietet. Mit den Geldern für den Bau hätten viele Probleme in Frankfurt dauerhaft gelindert werden können. Um dem langen Franz einen zusätzlichen Nutzen und den Stadttauben endlich einen Platz rund um den Römer bieten zu können, möchte der Ortsbeirat, dass der neue Dachstuhl des "Langen Franz" so geplant wird, dass ein geeignetes Taubenhaus entsteht. Das ist notwendig, damit die Stadttauben endlich einen Platz finden und eine Populationskontrolle erfolgreich durchgeführt werden kann. Falls das aus fachlicher Sicht nicht möglich sein sollte, müssen in den Gebäuden des Römer geeignete Flächen für Taubenhäuser gefunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung OA 514 2024 1. Der Vorlage M 162 wird unter Hinweis auf die OA 514 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1474/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU , FDP und Linke (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären

26.11.2024 · Aktualisiert: 30.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 509 entstanden aus Vorlage: OF 463/7 vom 12.11.2024 Betreff: Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24; OM 5122/24 OBR 7; ST 1865/24 Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2025 und 21.08.2025 Sowohl in der Stellungnahme ST 68 als auch in der Stellungnahme ST 1865 befürwortet der Magistrat die Einrichtung von sog. Klimaschutzräumen nach dem Vorbild der "refugis climàtics" in Barcelona. Diese sollen für vulnerable Gruppen als Hitzeschutzräume im Sommer fungieren und vorrangig in Stadtteilen mit wenig Grün und öffentlich zugänglichen Gebäuden eingerichtet werden. In den vorgelegten Stellungnahmen wird zum einen darauf abgestellt, dass noch Rahmenbedingungen festzulegen seien, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum anderen werde die Prüfung und Umsetzungsplanung im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie 2.0 erfolgen. Über den Prozess und die Zeitplanung herrscht weiterhin Unklarheit. Es macht Sinn, bestehende städtische Liegenschaften, darunter auch diejenigen von Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen, zu prüfen und solche zu identifizieren, die für die Weiterverfolgung des Ansatzes genutzt werden könnten. Einige sind in der Kühle-Orte-Karte der Stadt Frankfurt auch schon aufgeführt. Diese könnten mit den Hilfsmitteln, die in der Stellungnahme ST 1865 für die Ausstattung der Klimaschutzräume skizziert sind, ergänzt werden. Daraus ergibt sich, dass neben dem Klimareferat und dem Gesundheitsamt auch das Amt für Bau und Immobilien beteiligt sein sollte. Es wird der Anschein erweckt, dass die Zuständigkeiten nicht klar unter den verantwortlichen Ämtern geregelt sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein inhaltliches Konzept auszuarbeiten bzw. die bisherigen inhaltlichen Konzeptionierungen für die Einrichtung der Klimaschutzräume zu vertiefen. Daraus soll ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erfolgen, der auch eine Priorisierungsliste der ausgewählten Räumlichkeiten in den jeweiligen Stadtteilen enthält. Im Rahmen dieses Prozesses werden die verwaltungsinternen Zuständigkeiten geklärt und fachspezifisch aufgeteilt. Nach Abschluss des beauftragten Konzeptes sollen diese den Ortsbeiräten und Stadtverordneten kommuniziert werden. Die Ergebnisse der Konzeptausarbeitung sind den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1865 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 509 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 509 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 509 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 509 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5704, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 § 6224, 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 22.05.2025 § 6753, 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 23.10.2025

OF (Antrag Ortsbeirat )

Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge

25.11.2024 · Aktualisiert: 11.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2024, OF 569/12 Betreff: Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge Der Ortsbeirat bittet um transparente Darstellung der Messungen und Auskunft der Kontrollwerte des Trinkwassers, die seit Beginn der Wartungsarbeiten der Behälteranlage Heiligenstock und bis Ende der Zugabe der Chlorbleichlauge vorgenommen wurden. Wie hat sich die Belastung des Trinkwassers während der Zugabe der Chlorbleichlauge verändert und sind Grenzwerte überschritten worden? Wurde durch die Zugabe der Chlorbleichlauge die Chlorgrenzwerte überschritten? Von der Maßnahme war u.a. Kalbach-Riedberg betroffen. Begründung: Die Mainova berichtete am 7.10.2024 über einen Rohrschaden in der Behälteranlage Heiligenstock. Im Zuge der Instandsetzung wurde "in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorsorglich in geringem Umfang Chlorbleichlauge zur Desinfektion zugegeben." [1] Am 23.11.2024 war dem Pressebericht der FNP zu entnehmen, "Im Laufe der zweiten Dezemberwoche (9. bis 14. Dezember) wolle Hessenwasser die Desinfizierung einstellen." [2] In der Bevölkerung besteht eine hohe Sensibilität über die Zugabe von Chlor im Trinkwasser, was durch eine deutliche Veränderung des Geruchs spürbar ist. Um der Verunsicherung entgegen zu wirken, sollten über die allgemeinen Pressemeldungen hinaus, die konkret vorliegenden Messwerte des Trinkwasser und die Auswirkungen auf die Qualität und Grenzwerte zur Trinkwasserverordnung offengelegt werden. Quelle [1] https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse/pressemitteilungen/2024/desinfekti on-des-trinkwassers-im-frankfurter-norden--142902 Quelle [2] https://www.fnp.de/frankfurt/trinkwasser-in-frankfurt-riecht-noch-laenger-nach-c hor-93428661.html Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6273 2024 Die Vorlage OF 569/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fragen zum Magistratsvortrag vom 02.09.2024, M 108

21.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 886/9 Betreff: Fragen zum Magistratsvortrag vom 02.09.2024, M 108 Der Ortsbeirat möge beschließen: Zu dem Magistratsvortrag M108 vom 02.09.24 S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel (S 6.1) Mehrkostenvorlage (§ 100 HGO) wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Zu welchem Zeitpunkt hatte die Bahn die 37 Besitzeinweisungsverfahren veranlasst und welche genauen Kosten resultierten aus der Verzögerung? Zu welchem Zeitpunkt hatte die Bahn das Baurecht zum Ausbau? 2. Waren in der Planfeststellung Untersuchungen zur Bodenbeschaffenheit und Bahndammsicherheit vorgesehen und wenn ja welche? 3. Welche genauen Kosten resultieren aus den Bodenaustauschmaßnahmen und warum waren sie notwendig? 4. Welche Kosten resultieren sich durch die zusätzliche Bahndammsicherung durch Böschungsvernagelung und Rüttelstopfsäulenverfahren und warum wurden die Maßnahmen zusätzlich nötig? 5. Aus welchen nicht vorhersehbaren Gründen wurde die Änderung der Bauphasenplanung entgegen dem Planfeststellungsbeschlusses notwendig? 6. Welche Maßnahmen sind nötig, um bei geplanten, anstehenden Infrastrukturmaßnahmen solche Kostensteigerungen für die Stadt zu verhindern? Begründung: Der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main hat sich verdreifacht von ursprünglichen 18,486 Mio. Euro (2017) um 36,479 Mio. Euro auf 54,965 Mio. Euro. Die Neubaustrecke auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main beträgt 9 km. Der aktuelle Nutzenkostenindikator nach Prüfung des EBA ist von 1,67 (2017) auf nur noch 1,27 gesunken. Die Gründe der Kostensteigerungen werden in dem Magistratsvortrag M 108 ohne genauere Angaben nur allgemein aufgezählt. Die transparente Aufarbeitung der Kostenentwicklung von Baumaßnahmen ist notwendig, um die Akzeptanz der BürgerInnen für Infrastrukturprojekte zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1087 2024 1. Der Vorlage M 108 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 886/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 Linke und fraktionslos

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Daten aus dem Monitoring der Klimamaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main

20.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 885/9 Betreff: Daten aus dem Monitoring der Klimamaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Welche Erkenntnisse zieht der Magistrat aus dem Monitoring der Klimaanpassungsmaßnahmen der letzten zehn Jahre in Bezug auf die Maßnahmen, welche im Ortsbezirk 9 durchgeführt wurde? 2. Welche der Maßnahmen haben einen großen Wirkeffekt verzeichnet, welche Maßnahmen waren wenig wirksam? 3. Welche Mittel-Umverteilung empfehlen Magistrat, Grünflächenamt, Umweltamt oder das Klimareferat in Bezug auf die Mittelallokation für die Maßnahmen der Klimaanpassung? Begründung: Die Stadt Frankfurt und auch der Ortsbeirat 9 haben in den letzten Jahren einige Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Klimaanpassung initiiert bzw. finanziell unterstützt. Sowohl die Zeit, welche uns noch für Klimaschutz oder Klimaanpassung bleibt als auch die finanziellen Mittel, welche der Kommune dafür zur Verfügung, sind knapp bemessen. Umso wichtiger ist es, die knappen, vorhandenen Mittel sehr zielsicher und effizient einzusetzen, um vor dem kurzen Zeithorizont eine messbare Wirkung zu erzielen. Deshalb sind die Informationen aus dem Maßnahmen-Monitoring der Stadt Frankfurt von großem Interesse, da auf deren Basis erfolgreich umgesetzte, effektive Maßnahmen mit umso größerem Engagement gefördert und umgesetzt werden können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 885/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten

20.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 499/8 Betreff: Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Deregulierung des Urselbachs an der Grenze zu Oberursel (und dem Klärwerk Oberursel) zu prüfen. Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen unter der Prämisse einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen. Das Ziel muss es sein schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmung in Niederursel zu verhindern. Der Ankauf von privatem Gelände durch die Stadt sollte unbürokratisch geregelt werden. Das Bachbett des Urselbachs hat im Bereich des oberen Mühlen-Wanderwegs östlich nur zwei kleinere natürliche Staubecken. Danach ist es durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat. Das nach Süden abfallende Gelände auf der westlichen Seite des Bachlaufs bietet mehrere flache Senkungsbereiche, die sich für eine Renaturierung, Staubecken und Mäander eignen, in denen das Wasser sich sammeln und versickern kann. Diese Senken gibt es 1. im oberen Bereich vor der Autobahnbrücke, 2. unmittelbar vor/unter der Autobahnbrücke, 3. südlich des Sportplatzes und 4. an der westlichen Geländekante vor der Baugrenze des Ortes. Begründung: Für die Schutzmaßnahmen besteht eine besondere Eile, die sich aus der Gefahrenlage für den Dorfkern Niederursel ergibt, der infolge des Klimawandels mit Starkregen-Ereignissen häufiger als in den Jahren zuvor von Überschwemmungen betroffen sein kann. Niederursel liegt an der Talsohle des Urselbachtales und zwischen zwei Höhenzügen. Die Überschwemmungen des Urselbach sind, wie das aktuelle Jahr zeigt, gekennzeichnet durch plötzliches Auftreten, eine hohe Geschwindigkeit des Wassers, plötzlichen extrem hohen Pegelstand mit der Überflutung von Gebäudeteilen und der Gefahr der Unterspülung. Die städtische Kanalisation versagt in diesen Fällen. Für die Bewohner:innen besteht unter Umständen Lebensgefahr, wenn sie nicht rechtzeitig gewarnt werden. In den Sitzungen des OBRs berichteten die Bürger:innen von ihren Ängsten und den Schäden an ihrem Eigentum. Deshalb und um größere Katastrophen zu verhindern ist es geboten, schnell und unbürokratisch die Schutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6279 2024 Die Vorlage OF 499/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Sätze 2., 3. und 6. des Tenors wir folgt lauten: 1. Satz 2.: "Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen hinsichtlich einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen." 2. Satz 3.: "Das Ziel muss es sein, schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmungen in Niederursel zu verhindern." 3. Satz 6.: "Danach ist er durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Parteien: GRÜNE, SPD

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Ideen

Idee
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Plastiktüten in öffentlichen Mülleimern

12.05.2020

Wöchentlich werden hunderte von Müllbeuteln benötigt, um den Müll abzutransportieren. Warum werden die öffentlichen Mülleimer nicht ohne Plastiktüten betrieben? Gut für die Umwelt, gut für das Budget!

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Keine Zigarettenkippen mehr in die Umwelt werfen.

08.05.2020

Was Singapur kann, kann Frankfurt auch. Aber nicht nur das - es sollte überall so sein! Fangen wir aber mit Frankfurt und Umgebung an, seid ihr dabei und unterstützt diese Idee? Milliarden von Zigarettenkippen werden jährlich einfach auf den Boden geworfen. Sie landen in Parks, Gullis oder gar direkt neben einem Mülleimer. Abgesehen davon, dass die Ordnungswidrigkeit inzwischen mit einem Bußgeld geahndet werden kann, steckt in den unscheinbaren Stummeln ein Gift-Cocktail, der es bis in die Meere schafft. Sie bestehen aus dem Kunststoff Celluloseacetat, der wegen seiner Kompaktheit und den Acetyl-Molekülen nur sehr langsam biologisch abgebaut wird. Unter bestimmten Bedingungen wie Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit können die Filter allerdings in kleinere Plastikteilchen brechen. Dann gelangen die darin gebundenen über 7000 Chemikalien in die Umwelt. Ich möchte, dass dies aufhört und abgesehen von Konzerten und Festivals die Zigarettenstümmel NICHT mehr in die Umwelt geworfen werden dürfen. Egal, wo. On in der Stadt oder Natur! In der Natur ist es sogar noch viel schlimmer.

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1

Straßenlaterne tiefer, Blendsxhutz, oder versetzen

06.05.2020

Die Laternen hier sind deutlich Zubehör, scheinen bis in den 4ten Stock. Nervt mich

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Grüne Dächer Frankfurts

21.04.2020

Durch neue Gebäude geht immer mehr Fläche für Grünflächen verloren. Es gibt unzählige Flachdächer in Frankfurt, die einfach nur grau sind. Es wäre toll, wenn die Stadt ein Incentive für Gebäudeinhabe geben würde, sodass zumindest ein gewissen Prozentsatz dieser Dächer begrünt wird. Hierdurch ergeben sich mit Sicherheit auch Einsparungen im Energierverbrauch und sie leisten einen Beitrag zur Rückgewinnung von Grünflächen, vor allem für Insekten. Möglich wäre das auch für private Hausbauer.

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Frankfurt wird grün!

21.04.2020

Frankfurt sollte unbedingt grüner werden, aus mehreren Gründen: es macht Menschen glücklicher, es senkt die Temperatur in der Stadt, es bietet mehr Lebensraum für unterschiedliche Tiere und Insekten und es sorgt für bessere Luft. Wir sollten hier nach dem Beispiel in Mexiko City vorgehen und z.B: Brückenpfeiler und Lärmschutzwände begrünen. https://en.reset.org/blog/vertical-gardens-making-mexico-citys-motorways-greener-literally-and-figuratively-04252018

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Brückenpfeiler begrünen

09.03.2020

Frankfurt hat unzählige Brücken. Sei es am Main, an den Autobahnen, der Rosa-Luxemburg-Str, dem Fußgängerüberweg am Beginn des Reuterwegs oder sonst wo. Diese Brücken werden gestützt von hässlichen, grauen Pfeilern. Wieso nutzt man diese Flächen nicht sinnvoll? zb durch Bepflanzung? Die Vorteile: -Verbesserung der Luftqualität -Verbesserung des Stadtbildes -Verbesserung der Lebensqualität -Futter für Bienen/Schmetterlinge/andere Insekten --> Wasserleitsysteme an den Brücken können die Wasserversorgung grösstenteils über das auf die Brücke fallende Regenwasser gewährleisten --> Mexico city macht es bereits vor

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mehr natürlicher Lebensraum

09.03.2020

vor vielen Hotels und Bürogebäude im Westend und taunusanlage gibt es genannte tote Grünflächen. zum Beispiel stehen beleuchtete Bäume vor Hotels, Vögel und Insekten können aber in einem Baum der voll mit Licherketten ist nicht nisten, somit ist der Baum nicht mit Leben gefüllt.auserdem gibt es viele Grünflächen, die mehr der Natur überlassen sein sollten. rasen, der wöchentlich gemäht wird bietet keinen Lebensraum. hier sollten die großen Unternehmen in die Pflicht genommen werden, füe mehr natürlichen Lebensraum und für weniger Licht-verschmutzung zu sorgen

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Parkhaus für Fahrräder am Hauptbahnhof

09.03.2020

Abgesehen davon, dass die Erreichbarkeit des Frankfurter Hauptbahnhofs mit dem Fahrrad eine Zumutung / Katastrophe ist, fehlt es dort auch generell an Abstellplätzen für die Drahtesel! Daher: nach - mal wieder - holländischem Vorbild ein Parkhaus nur für Fahrräder. Am besten gleich mit einem Serviceshop für Reparaturen etc.! Der Frankfurter Hauptbahnhof bietet unterirdisch massive Erweiterungsmöglichkeiten, so dass eine Umsetzung für 10.000+ kostenfreie Einstellplätze keine allzu große Herausforderung sein sollte!

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17

Feldschütz

24.02.2020

Wir sprechen immer von Feinstaub, Dieselfahrverbot, Mikroplastik etc. Wenn ich mir anschauen, was hier im Grüngürtel von Frankfurt abgeht. Müll, ungenehmigte Öfen, Verbrennung von Garten - bis Hausmüll, Sichtschutz aus alten Rolläden, abgemeldete Autos, Parkplätze auf unbefestigten Untergrund, illegal entsorgter Firmenmüll etc. Meldet man dies, dann heißt es es landet auf einem Stapel und dauert bestimmt 3 Jahre da das Umweltamt unterbesetzt ist. Warum nicht wie früher einen Feldschütz angestellt. Nicht nur hier für Sossenheim sonder für alle Stadtteile. Dieses Amt war nicht verkehrt und es würden in der Tat auch Arbeitsplätze geschaffen . Hier in Sossenheim und im weiteren unterfeld entsteht ein extremer Wildwuchs von zugemüllten Gärten. Keiner hält sich an die Regeln. Wir sollten schützen was noch halbwegs intakt ist und zum besseren Klima beiträgt. Warum überhaupt kann das Sossenheimer unterfeld befahren werden. Schranken zu dehnen Anwohnern einen Schlüssel haben und man kann eine Menge illegaler Müllentsorgung beikommen. Es muss was getan werden und nicht erst wenn eine Mail 3 Jahre später bearbeitet wird . Wer Umwelt predigt sollte auch entsprechend personelle Kapazitäten schaffen um tatsächlich dafür sorgen zu können

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3

Verbesserung der Stadtluft

17.02.2020

Ich arbeite in Frankfurt und ich frage mich, ob die Stadt Frankfurt als moderne, weltoffene Stadt, die sie ja ist, schon hiervon gehört hat. Wenn ja, gibt es schon etwas vergleichbares in Frankfurt? Wenn nein, warum nicht? https://greencitysolutions.de/

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26

Dünne Plastiktüten in Asia-und türk. Geschäften verbieten

21.01.2020

Die Einschränkung von Plastikmüll ist eines der grossen Themen. Warum werden in den ganzen fremdländischen Geschäften dann weiterhin kostenlose Plastiktüten ausgegeben; sogar in der Türkei selbst wird mittlerweile eine Gebühr erhoben.

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276

VGF soll wieder mit erneuerbaren Energien fahren

14.01.2020

Der VGF fährt seit 2014 mit Kohlestrom aus dem Heizkraftwerk West. Herr Österling sagte 2018 im Verkehrsausschuss, dass der bestehende Vertrag mit dem Heizkraftwerk West nach 2019 nicht verlängert wird. Die Umstellung auf erneuerbare Energien möge jetzt auch umgehend erfolgen,

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28

Wasserstofftankstelle(n) für Frankfurt

10.01.2020

Passend zur Initative "Frankfurt Green City" und einem Bericht auf hessenschau.de vom 10.01.2020 (https://www.hessenschau.de/wirtschaft/mehr-ladesaeulen-fuer-e-autos---aber-nur-wenige-in-frankfurt,ladenstellen-elektrofahrzeuge-hessen-100.html) lautet mein Vorschlag: An die Mobilität der kommenden Jahrzehnte denken, mit gutem und sinnvollen Beispiel vorangehen und beginnen, den Ausbau des Wasserstofftankstellennetzes in (und um) Frankfurt zu beginnen. Wie dem hessenschau.de-Bericht zu entnehmen ist, wurde die Ladesäulen-Infrastruktur in Frankfurt bislang nicht besonders ambitioniert ausgebaut. Einer der Gründe dafür ist sicherlich die Kapazitätsgrenze des bestehenden Stromnetzes.

Idee
16

Glasfaser verlegen

28.12.2019

Mainova soll Glasfaser verlegen und diese nach dem Open-Access Prinzip an Internet-Provider vermieten. Ein dichtes Glasfasernetz wäre ein klarer Standortvorteil. Da Mainova eh schon die passende Infrastruktur hat sollte sie beim Buddeln auch gleich Glasfaser verlegen.

Idee
6

Elektro Tankstelle

13.12.2019

Hallo FFM Team, Alle reden über eine CO2 Reduktion aber in Frankfurt tut sich relativ wenig. Ich selbst bin Fahrer eines Hybrid Autos und werde im Februar ein Elektroauto bestellen. In Wohngebieten gibt es nicht genügend Elektrotankstellen. Wie kann ich eine Elektrotankstellen bei mir in der Waldschmidtstrasse 53 bekommen? Im Haus selbst geht es nicht - da Mehrparteienhaus uns keine Garage. So wie mir geht es sehr vielen in Frankfurt. Wie kann ich eine solche Tankstelle bei mir in der Waldschmidtstrasse bekommen? Mit freundlichen Grüßen Lothar Renner

Idee
264

Zentrales Silvester-Feuerwerk oder zentrale Lichtshow in der Innenstadt

11.12.2019

Das Silvesterfeuerwerk gehört für viele Menschen zum Jahreswechsel und das kann auch so bleiben – aber nicht so wie bisher. Die Unmengen an Böllern und Raketen sind gefährlich und gesundheitsschädlich und müssen ein Ende haben. Für das wenige Stunden dauernde Silvester-Feuerwerk kauften die Menschen 2017 in Deutschland für 137 Millionen Euro Böller und Raketen! Das ist nicht nur rausgeschmissenes Geld, das Feuerwerk erzeugt jedes Jahr viele zehntausend Tonnen an Müll, führt zu Bränden und Verletzungen und erzeugt 5.000 Tonnen Feinstaub. In einer Nacht! Dies entspricht etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge. Das muss aufhören! Dass Silvester 2.0 ohne Schwarzpulver-Böllerei funktioniert, zeigen Brüssel, Wien, Paris, Dublin und Prag. Aber auch in Deutschland setzen erste Städte wie z.B. Berlin, Hamburg, Landshut und Kiel bereits auf rauschende Silvesterfeste mit Licht- und Lasershows und ohne tausende an Verletzten, brennende Häuser und der schlechtesten Luftqualität des ganzen Jahres. Knapp 60 Prozent der Bundesbürger sind für ein generelles Böller-Verbot in dicht besiedelten Innenstädten. Gehören Sie auch dazu? Dann unterstützen Sie diese Idee - für eine zentrale Lichtshow oder wenigstens ein zentrales Feuerwerk, für ein Verbot der unnötigen und gefährlichen Böllerei und für ein Silvester 2.0! Weitere Infos z.B. unter: www.duh.de/feuerwerk-protest

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8

Vermietung von e Autos analog des Angebotes in Offenbach emobil

22.11.2019

Ich schreibe es nicht gerne aber Offenbach ist in Sachen e-mobilitäts Förderung Vorbild. In Offenbach gibt es ein günstiges Angebot zur Miete von e Autos und e Bikes unter dem Namen eMobil. Für nur 14 cent je Minute können an vielen zentralen Punkten der Stadt e Autos gemietet werden (mtl. 9 Euro!). Dazu gibt es auch noch einen Rabatt für den RMV. Sowas will ich in Frankfurt auch sehen! Wieso müssen die stinke Autos statt dessen Frankfurt dominieren?

Idee
43

Suchmaschine Ecosia für Stadtverwaltung und städtische Betriebe

04.11.2019

Die gemeinnützige Suchmaschine Ecosia, die aus ihren Erlösen Bäume pflanzt, soll standardmäßig für alle Beschäftigte in der Stadtverwalung und den angeschlossenen Betrieben eingerichtet werden

Idee
16

Subventionen für eMotorroller!

06.10.2019

Die Stadt Frankfurt könnte die Anschaffung von Elektromotorrollern fördern. Die Stadt München geht hier mit gutem Beispiel voran. Hier gibt es: - 1000€ Förderung für die Anschaffung des Elektromobils - 1000€ Abwrackprämie für den alten Verbrennerroller - 200€ Ökobonus

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10

E-Zapfsäule im Europaviertel / Rebstockpark

06.10.2019

Rund um den Rebstockpark und dem Europaviertel wird das moderne Wohnen in Frankfurt wiedergespiegelt. So sollte man meinen. Doch gerade hier mangelt es an Infrastruktur für die moderne Elektromobilität. Weit und breit keine öffentliche E-Zapfsäule (es gab mal eine am REWE aber die ist schon ewig demontiert...). Die Stadt Frankfurt könnte dafür sorgen, dass diesem Missstand entgegengewirkt wird.

Idee
209

Gemeinschaftsgarten in Unterliederbach-West anlegen

23.09.2019

Urban gardening macht die Stadt nicht nur grüner, sondern auch lebenswerter. Gemeinschaftsgärten stärken das Miteinander im Stadtteil und steigern damit die Lebensqualität. Im Gemeinschaftsgarten in Unterliederbach-West sollen neue Bewohner (z.B. aus der Parkstadt 1 - Neubaugebiet) mit Alteingesessenen auf einfachem Weg zusammenkommen, sich beim gemeinsamen gärtnern kennen lernen und austauschen. Durch die Einbindung von Initiativen vor Ort könnten sich die Menschen im Stadtteil stärker vernetzen. Groß und Klein lassen Möhren und Gurken wachsen. Auch Schulen könnten den Garten für Projekte nutzen und die Produktion von Lebensmitteln erlebbar machen. Für die Artenvielfalt wäre es toll, wenn angrenzende verwilderte Flächen erhalten blieben und Wildnis und Naturgarten zusammen liegen.

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7

Mehr Ladestationen für E-Autos außerhalb der Innenstadt

22.09.2019

Außerhalb der Innenstadt gibt es für Fahrer von Elektroautos so gut wie keine Möglichkeit, ihr E-Auto aufzuladen. In den meisten Stadtteilen befindet sich überhaupt keine Station, im Europaviertel wurden die zwei vorhanden Ladestationen von der Mainova abgebaut - und bislang nicht wieder aufgebaut. Die Stadt Frankfurt möge auf ihren eigenen Parkflächen Lademöglichkeiten aufbauen. Z. B. hat das Rebestockbad oder auch das Freibad Hausen jeweils einen großen Parkplatz, der nachts nicht genutzt wird. Hier könnten sich schnell Ladestationen errichten lassen, die der Stadt (über den verkauften Strom oder Mieteinnahmen) noch Einnahmen bescheren und den Verkehr ökologischer werden lassen. Zudem könnte man während des Sports sein Auto laden. Ähnliche Flächen lassen sich bestimmt in jedem Stadtteil finden.

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31

Regentonnen für Straßenbäume?

01.09.2019

Wäre es möglich, Hausbesitzer zu beraten/ermutigen/unterstützen, Regentonnen mit "Regendieb" o.ä. an die Fallrohre anzuschließen? Beispielsweise könnte mit einer 1000-Liter-Tonne ein Stadtbaum 10 Wochen lang mit Nutzwasser versorgt werden, es würde kein Trinkwasser aus dem Umland benötigt. Baumpaten könnten ohne schlechtes Gewissen gießen. Auch könnte so die Kanalisation bei Starkregen entlastet werden, wenn mehrere Häuser in einer Straße Wasser speichern können.

Idee
0

Biogas Tankstellen fördern

09.08.2019

Angetrieben durch die CO2 und e-Auto Diskussion gerät eine ökologische und ökonomische Alternative -speziell in Frankfurt- in Vergessenheit: Biogas. Durch die Förderung und Aufbau von Biogas Tankstellen könnten Autos im besten Fall CO2 neutral betrieben werden. Also wesentlich besser als Elektro Autos. Leider gibt es m.W. in ganz Frankfurt keine reinen Biogas Tankstellen. Frankfurt sollte diese Technologie fordern und fördern.

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5

Schließung des Flughafens

28.07.2019

In Zeiten von Umweltschutz sind Flughäfen ein rotes Tuch. Frankfurt wird belastet, auch durch Lärm. Frankfurt sollte ein Zeichen FÜR unsere Kinder und unsere Zukunft setzen und den Flughafen schließen.

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34

Klimanotstand und Fahrverbot bei Extremtemperaturen

26.07.2019

In Anbetracht des nun ja wirklich von niemandem mehr zu leugnenden Klimawandels ist ein radikaleres Handeln überfällig. Ich fordere die Stadt Frankfurt auf, endlich den Klimanotstand auszurufen und bei Extremtemperaturen ein Fahrverbot für die Stadt auszurufen (Ausnahmen für eFahrzeuge, Gehbehinderte, Handwerker, Pflegedienste, Ärzte, Krankenwagen, Hebammen, Polizei, Feuerwehr u.ä.). Das zusätzliche Aufheizen durch den Straßenverkehr ist seit 24.7.2019 unzumutbar!

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237

Wo ist der Umweltleuchtturm in Frankfurt?

10.07.2019

Die Stadt will nicht den Klimanotstand ausrufen. Angeblich wäre es nur Symbolpolitik, dabei werden hier hauptsächlich alle zukünftigen Projekte auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft. Die Liste der Städte die den Klimanotstand ausrufen wird ständig länger. Frankfurt macht lieber nichts. Es gibt Städte und Kommunen die insgesamt oder in Innenstädten Tempo 30 eingeführt haben .In Frankfurt wieder nichts. Es gibt Kommunen die sich der Biodiversität verschrieben haben. Dort werden ehrgeizige Projekte gefördert und die Artenvielfalt u erhalten. Und in Frankfurt? Frau Heilig spricht von vielen Möglichkeiten und dass man daran arbeiten muss (https://www.fr.de/frankfurt/rosemarie-heilig-frankfurt-zentrum-artenschutzes-12751517.html) aber nennt keine konkreten Maßnahmen. Es gibt Städte, da kann man in Parks seinen Müll trennen. Einfach ein paar verschiedene Container hinstellen. Es wäre doch schön, wenn man wenigstens Papier und Pappe trennen könnte. Letztes Jahr erzählte mir ein Beamter aus dem XXXamt (aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde an dieser Stelle anonymisiert) , dass der Amtsleiter verbietet in den Büros für den grünen Punkt zu trennen. Dann muss man sich ja nicht wundern. Die Elektrifizierung der Busse ist in Frankfurt ein Witz. Eine Westenroute (wen wundert das schon) andere Kommunen sind auch hier weit voraus. Im Gegenteil, die VGF fährt weiter mit Kohle-Strom (https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt-bahnen-verschmutzen-wieder-die-luft-15294477.html) Über die Förderung des Radverkehrs muss man wohl gar nicht reden. Seit 2012 hat sich die Wertung beim ADFC von 3,6 auf 3,9 verschlechtert. Im Gegenteil, man klagt lieber gegen Diesel-Fahrverbote. Frankfurt nennt sich Green City, aber nur dem Bürger vorschlagen was er tun kann reicht nicht. Die Stadt muss endlich anfangen. Und zwar jetzt!

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Landstromanschluss an den Main-Liegeplätze für Fluss-Kreuzfahrtschiffe

01.07.2019

Die Stadt Frankfurt verbannt die „schmutzigen“ Diesel-PKWs aus der Innenstadt. Jedoch dürfen die 1000-mal-schmutzigeren Fluss-Kreuzfahrtschiffe, die Frankfurt anlaufen und Tag & Nacht den Schiffsdieselmotor zur Stromgewinnung laufen lassen, ihr Schweröl in Mitten der Stadt direkt am Main, wo der Wind den Feinstaub auch noch schön entlang des Flusses verteilt, verbrennen. Wieso gibt es keine Landstromanlage bzw. Ökoauflagen für die Schiffe. Die Luft stinkt (mehr als bei hunderten von Diesel PKWs) und es ist zumindest Nachts laut.

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11

Um den Klimanotstand abzuwenden: für maximal mögliche CO2-Einsparquoten eine Frankfurter Klimaschutzoffensive durch neue kommunale CO2-Förderprogramme/FONDs und formale Aktionen wie Auskunftspflicht für Hausbesitzer/in ohne Photovoltaik auflegen.

12.06.2019

Wie kann gleichzeitig: • ein sich selbst finanzierendes Frankfurter CO2-Förderprogramm aufgelegt werden? • leere Dächer mit Photovoltaik voll bekommen? • die Sanierungsquote im Gebäudebestand drastisch erhöhen werden? • relevante Informationen über erneuerbare Energiesysteme an Unternehmen und Energieverbraucher verständnisvoll weitervermittelt werden? • neue Geschäftsfelder für Unternehmen generieren werden, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist? • Energiearmut wesentlich eingedämmt werden? • die Frage nach erneuerbarer Energieversorgung im Winter eindrucksvoll geklärt wird? • die im Masterplan 100% Klimaschutz festgesetzten Klimaziele schneller erreicht werden? • die schwierige politische Lage beim Klimaschutz im Römer elegant umgangen werden? Antworten für eine erneuerbare Energiewende in Frankfurt für - Strom - Wärme - Mobilität entstehen durch: • neu eingerichtete Finanzierungsinstrumente: o über einen CO2-Fond o Crowdfunding / Crowdfinancing o Förderungsauszahlungen nach CO2-Einsparquote o Contracting • stärkere Integration von Planung und Installation von erneuerbarer Energiesystemen von privaten und unternehmerischen Bürgerenergiegesellschaften • Anreize über Wettbewerbe, Preisauszahlungen und zentralen Informationsstellen (alle Sektoren) • an den Förder- und Belohnungsprogrammen (auch für Mitarbeiter/innen) nehmen alle Unternehmen und Betriebe teil, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist • erneuerbarer Projekte, wie beispielsweise für eine Wasserstoffkreislaufwirtschaft für den Fernwärmeausbau • die seit hunderten von Jahren liberale und tolerante Bürgerschaft der Stadt Frankfurt. Ausgangslage: Im Jahr 2030 müssen wir mit der Umstellung der fossilen Wirtschaft zu erneuerbaren Energien auch in Frankfurt fertig sein. Denn es ist wissenschaftlich abgesichert, dass wir nur noch knapp neun Jahre Zeit haben, um die Hebel umzulegen (siehe auch die Punkte 6 bis 9 in: https://www.scientists4future.org/fakten/ und eine Zusammenfassung von klimawirksamen Klimaschutzfakten). Niemand möchte, dass es in Frankfurt massive Trinkwasserproblem gibt und die Stadt im Sommer noch heißer wird als bisher. Leider müssen wir aufgrund der schlechten Erfahrungen vom Sommer 2018 mit Trinkwasserunterbrechungen rechnen. So mussten Taunusgemeinen und Ortschaften mit Trinkwasserförderverträgen ihr eigenes Wasser von der Stadt Frankfurt zurückkaufen, da das Grundwasser für die Versorgung der eigenen Bevölkerung vor Ort nicht mehr ausreichte. (Trinkwasser wird knapp) Der Deutsche Wetterdienst warnt zudem vor weiteren Dürresommer wie 2018 https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2019/20190423_niederschlagsdefizite_2018_news.html Idee: CO2 entsteht durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen: Benzin / Diesel / Kerosin / Heizöl und Erdgas. Mit jeder CO2-Einsparmaßnahme fallen automatisch weniger Rohstoffbezugskosten an. Dieses gesparte Geld, welches sonst ausgegeben würde, fließt über den FOND in nicht-fossile Energieprojekte bzw. in einen Fond, wo beispielsweise auch sozial oder finanziell benachteiligte Bürger nicht an Energiearmut leiden müssen und / oder wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dieses System ist an Contracting angelehnt. Da im Haushalt die Rohstoffbezugskosten mit 100% gelistet sind, steht Geld für den FOND bereit. Die angeschlossenen Unternehmen unterliegen keinen Haushaltszwängen und können die Differenzen aufbringen. Auch andere Einnahmequellen, wie Spendenaufrufe, füllen den FOND. Gerade mit dem Hintergrund sozial benachteiligte Frankfurter/innen zu helfen, damit Strom/Heizung nicht abgestellt sind, wirkt positiv. Die FOND-Einlagen sind freiwillig. Umsetzung: Sämtliche Institutionen / Eigenbetriebe / Dezernate / Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden aufgefordert, Einsparpotentiale aufzuzeigen. Beispiele: - fehlende Photovoltaik/Solarenergie in/auf städtischen Einrichtungen - alte Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden melden - Ideenbörse für Wettbewerb in den Abteilungen einrichten (mit Preisen) - Informationen über neue Techniken, Förderangebote, bisher nicht bekannte Potentiale, Medienberichte und vieles mehr austauschen. Das gilt auch für alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist wie Fraport AG, Mainova AG, AGB Holding oder VGF. Jedes eingesparte Gramm CO2 erhält einen Preis. Die Stadt Frankfurt und die angeschlossenen Unternehmen zahlen entsprechend einer abzusprechenden Quote die Einsparsummen (kann den eingesparten Rohstoffkosten entsprechen) plus einen zusätzlichen – Beitrag in einen FOND ein. Dies können auch Mittel aus dem laufenden Haushalt oder externe Fördersummen sein. So ist es kaum nachvollziehbar, warum bei der Bundesregierung auferlegte Förderprogramme wie beim Kauf von Linienbussen, Fördergelder aus Berlin nicht abgerufen werden. In einem parallellaufenden Wettbewerb wird ermittelt, welche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Abteilung / Unternehmen die besten Ergebnisse erzielt hat. Diese erhalten einen Sonderbonus, beispielsweise einen Energiezuschuss für ihren privaten Haushalt (aus dem FOND). Auf einer eigenen Webseite der Stadt Frankfurt und einer neu einzurichtenden Klimaschutzstelle (Anlaufstelle für Verbraucher und Gewerbe) wird täglich der aktuelle „Kontostand“, Namensnennung der Einzahler und Verwendung der FOND-Mittel gelistet. WICHTIG: diese FOND-Einzahlungen sind für die Stadt Frankfurt und alle Unternehmen, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, freiwillig. So muss der Magistrat dafür keine Satzung erstellen, was die Umsetzung sonst unnötig verlängert. Privatpersonen, Unternehmen, Verbände oder sonstige Institutionen ohne städtische Beteiligungen können sich selbstverständlich an den Wettbewerben beteiligen und in die Kampagne integriert werden. Ein Sonderpreis für externe Mitstreiter ist hier denkbar. Im Energiereferat der Stadt Frankfurt wird ein Klimaschutzkoordinator eingestellt. Analog eines Klimaschutzbeauftragten koordiniert diese/r Mitarbeiter/in das Projekt: Frankfurt wird bis 2030 Klimaneutral (Nettonull). STROM Die Stadt Frankfurt kann auf städtischem Gebiet den gesamten Strombedarf (plus zukünftiger Nachfrage in den Sektoren Wärme und Strom) nicht durch erneuerbare Energieerzeuger decken. Es muss daher ein neues System von Erzeugung und Transport von gespeicherter Energie aufgestellt werden. Sowohl erhöhte Leistungen pro Photovoltaikmodul, als auch bisher nicht nutzbare Flächen erhöhen die Kapazitäten für Solarstrom. Neue Potentiale für Ökostrom/Wärme entstehen durch: • Delta-Belegung • bifaziale Doppelmodule oder Belegung • Agro-PV für Grünflächen • Folien-PV für nicht rechteckige Flächen • blendfreie Module für Flächen mit Flugzeugverkehr • Denkmalschutz-Anlagen • unabhängig von der Himmelsrichtung ausrichtbare Module • Hybridmodule mit Solarthermie integriert • durchsichtige / biegsame / druckbare PV-Module • Fließwasserturbinen • Kleinwindkraftanlagen • Fassaden/Balkonkraftwerke • Flachdachbelegung zusammen mit Agrokultur belegen. Begrünungen und gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikaufnahme sind möglich. • Nord-Seiten von Dächern sind jetzt oft geeignet • Ackerland / Grünland / Brachflächen im EU-Fördermodus sind mit Agro-PV nutzbar. Dies ist nicht nur ökologisch sinnvoll, um Artensterben zu verlangsamen und das Ende vom Ökologischem Gleichgewicht zu verhindern. Wir sorgen auch dafür, dass Trinkwasserknappheit in Frankfurt und im Umland (Taunus /Ried) weniger realistisch wird • der Main ist für Fließwasserturbinen geeignet • funktionsfähige und in der Leistung skalierbare Feststoffspeicher. Aktionen/Maßnahmen: Start einer Photovoltaik-Stromspeicher-Kampagne in der Verwaltung / Administration vom Magistrat: da eine Solarsatzung schwierig durchzusetzen ist, sollten andere ordnungspolitische Maßnahmen in Betracht genommen werden: a) Jeder Hausbesitzer / Gewerbebetrieb ohne Photovoltaik wird aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben, warum das Dach keine Photovoltaikanlage hat. Der Ablehnungsgrund: „keine finanziellen Möglichkeiten“ wird nicht akzeptiert, da zahlreiche Unternehmen und Energiegenossenschaften händeringend nach Gebäudebesitzer/innen suchen, die ihre Dächer verpachten. In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die komplette Investition, Installation, Wartung und Administration. Sie zahlen sogar noch Pacht und Gebäudebesitzer/innen dürfen den Eigenstrom selbst nutzen. Alle Gebäudeeigentümer/innen, die als Ablehnungsgrund statische Probleme angeben, müssen dies nachweisen. Diese Dächer können aber mit weißer Farbe zur geringeren Hitzeentwicklung in der Stadt beitragen. Durch technische Weiterentwicklungen sind bisherige Verschattungen mit Elektronik oft zu kompensieren. In diesem Fall bietet die Stadt Frankfurt über den neu einzurichtenden Anlaufpunkt für erneuerbare Energien Energiewendeberatungsleistungen an. Da Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und Frankfurt gemäß eigenem und hessischem Klimaschutzplan sowie dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet ist, so schnell wie möglich Planungsgrundlagen zu erhalten, um jedes potentielles Gramm CO2 einzusparen, dürfte Frankfurt hier eine Rechtsgrundlage für die Abgabe der Stellungsabgabe besitzen. Wenn nicht, wird es sicher eine Möglichkeit geben, dies rechtlich abzusichern. Besonders für das umstrittene Heizkraftwerk West muss schnellstmöglich eine Bestandsaufnahme erfolgen, um anhand der aktuellen und zukünftigen CO2-Emissionen mögliche Strafzahlungen durch den Emissions-Zertifikatehandel zu ermitteln, falls keine schnelle Umrüstung auf erneuerbare Energie erfolgt. b) Es sollte geprüft werden, ob es analog einer PKW-Stellplatzabgabe auch eine PV-Ablösung für nicht benutzte Dach-Flächen geben kann. Dies kann dann auch bei Nichtbeantwortung oder Nichteinhaltung der Satzung mit Bußgeldern belegt werden. Mit dieser Auskunftspflicht werden alle Gebäudebesitzer damit konfrontiert, ihr Dach für öffentliche Ökostromnutzung und zur Erreichung der Klimaziele zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig beschreitet Frankfurt absolut neue kommunalpolitische Wege, um Wärme und E-Mobilität als Sektorkopplung zu fördern. Die bisherigen Fördergrundlagen, wie der aktuelle Energiezielwert kWh/m2 im Jahr für energetische Förderungen im Gebäudebestand, hat seit Jahren keine Steigerung der Sanierungsquote im Gebäudebestand erreicht. Der neue kommunale Ansatz an CO2-Einsparquoten zu knüpfen und die bisherige Basis für Förderungen nur noch für Planungszwecke zu verwenden, hebt die aktuelle Blockade bei der Sanierung im Gebäudebestand auf und umgeht elegant nicht wirksame Lenkungsfunktionen staatlicher Förderungsangebote. c) wird innerhalb der nächsten zwei Jahre (Zeit kann noch abgestimmt werden) eine Photovoltaikanlage installiert, möglichst mit Speicher, erhält der Gebäudebesitzer eine städtische Förderung aus dem FOND. Diese orientiert sich stufenweise und anteilig an den eingesparten kWh (aus dem öffentlichen Stromnetz) und / oder den nicht mehr anfallenden CO2-Quoten. Zudem erhalten Gebäudebesitzer/innen eine Anzahl von Bonus, Sondervergütungen und Solarrabatte von den angeschlossenen Partnerunternehmen. "Strafandrohung" Wer nicht innerhalb einer Frist eine Photovoltaikanlage geprüft und installiert hat, muss mit Nachteilen rechnen wie beispielsweise Sperrung für kommunale Energie-Wende-Beratungsangebote, keine Erstellung von Einsparprognosen für ein Jahr (Zeit skalierbar). Ein Wechsel in günstigere Klimaschutz-Tarife der angeschlossenen Energieversorger ist ebenfalls zeitlich eingeschränkt. Besonders Punkt b) ist dann schmerzvoll, wenn plötzlich die Heizung ausfällt und eine Dringlichkeitsberatung notwendig wird. Dies dürfte bei mehr als die Hälfte der knapp 80.000 Wohngebäude und der mindestens ebenso hohen Anzahl an Gewerbe- und Unternehmensheizungen der Fall sein (Quelle: statistisches Jahrbuch Frankfurt am Main 2017). In nachvollziehbaren und einprägsamen Beispielen wird öffentlich und eindringlich vor hohen Verlusten in diesem Fall gewarnt, die mit einer Antwort auf die Frage nach der nicht vorhandenen Photovoltaik auf dem Dach hätte vermieden werden können. Eventuell ist eine Photovoltaik-Auskunftspflicht-Satzung realisierbar. In diesem Fall muss wg. einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern gerechnet werden. Diese richten sich an der potentiell einzusparenden Energiesumme, oder es muss anders schmerzen. Wichtiger Vorteil: viele Gebäudebesitzer werden der städtischen Anfrage nach einer PV-Dachbelegung antworten und im Fragebogen das Feld: „Ich möchte eine kostenlose Information über potentielle Technik und eine Prognose über Wirtschaftlichkeit und Förderungen“ ankreuzen. Damit wird die reservierte Haltung der Eigentümer/innen aufgebrochen. Durch eine umstrukturierte Energiewendeberatung. steigt durch mit erneuerbaren Energietechniken die Sanierungsquote im Bestand. Belohnung: Beispiel: Sonderkonditionen bei der Mainova AG (muss noch abgesprochen werden). Diese könnten sein: • stabiler, fester Klimaschutz-Strom/Gas-Tarif zu günstigen Konditionen • (kostenlose) Energie-Wendeberatung / Einsparprognose • Auszahlung von Fördergeldern aus dem FOND bei realisierten Investitionen • Einmalbonus • Zugang zum neuen Geschäftsmodell „Wintersparbuch“ (erneuerbare Energien im Winter). GEBÄUDEWÄRME Die Förderungssumme erhöht sich, wenn z. B. bei 1-2 Familienhäuser auch gleichzeitig mit Kombinationssystemen von Strom/Wärme auf erneuerbare Energien inklusive Wärmespeicher und Steuerung umgestellt wird. Förderanreize sollten am eingesparten CO2 gebunden sein, was gerade bei Heizungen sehr hohe Einspareffekte hat und gleichzeitig die Sanierungsquote im Bestand spürbar erhöht. Hierbei werden ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle neue Techniken berücksichtigt. Die städtischen Leitlinien für Zubau, Wirtschaftlichkeit und Betrieb von solaren Anlagen auf städtischen Gebäuden müssen sowohl auf Verwaltungsebene, als auch im Masterplan 100 % Klimaschutz aktualisiert werden. Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass es keine (städtischen) Förderungen für CO2-Einsparquoten gibt, die weniger als 60 % fossile Brennstoffe pro Gebäude erreichen. Denn das bedeutet sonst, dass jahrzehntelang 60 % oder entsprechend mehr fossile Brennstoffe verbrannt werden müssen. Die Zeit dafür haben wir nicht mehr (siehe Volker Quaschning während der Anhörung im deutschen Bundestag-Umweltausschuss: „https://www.bundestag.de/resource/blob/641828/7e3d30807a1ddd9e9a57671828b915db/sv-quaschning-data.pdf “) und die bereits beschriebene Stellungnahme von Sciences For Future. Wie die Sanierungsquote im Bestand erhöht wird und wie wir die notwendigen CO2-Einsparquoten erreichen siehe auch "http://www.eiselt.de/Keine-CO2-Einsparpotentiale-verschwenden/index.html". Jedes Gebäude erhält aus dem FOND eine CO2-Einsparungprämie für eine Investition in erneuerbare Energiesysteme, besonders nicht fossile Heizungen. Kriterium: die CO2-Einsparquote von (zusammen) Strom und Wärme liegt >60 %. Außerdem brauchen die Gebäudeverwaltungen / Eigentümer/innen nicht mit einer drohen Preisparität nach wenigen Jahren zu rechnen. Die Pariser Klimaziele sind allein mit Steuererleichterungen für Gebäudebesitzer oder unzureichende CO2-Einsparmaßnahmen auf fossile Brennstoffe niemals erreichbar. Ausführliche Informationen, Grundlagen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, technische Umsetzbarkeit einer bürgernahen dezentralen Energiewende ist im Konzept: GRÜNE NULL (Inhalt: Wege für eine wirksame Strategieumsetzung zur Erhöhung der Sanierungsquote im gesamten Gebäudebestand durch erneuerbare Energien. Link auf Nachfrage). Alle privaten, gewerblichen, kommunalen und sonstigen Gebäudeverwaltungen, welche 100 % fossile Brennstoffe bei den Heizungen einsparen, werden auf der städtischen Webseite extra als Kandidat für einen Sonderpreis gelistet. Nachtspeicheröfen: Diese verschwinden komplett durch geeignete Infrarotheizungen. Denn bei gleicher Wärmeerzeugung sinkt der Strombezug bis zu 70 % aus dem öffentlichen Netz umgekehrt proportional. Gleichzeitig können mit dem Einsatz von Photovoltaik/Kleinwindkraft und Speicher die stark reduzierten Stromnetzbezüge nochmals erheblich gesenkt werden. Die bisher ungelöste Frage der Nachtspeicherofennutzung ist damit beantwortet. Bisher nicht angewandte physikalische Grundlagen sorgen genauso wie beim Ersatz der alten Glühlampen durch LED-Technik für niedrigen Stromverbrauch - bei gleichem Nutzen. Potentiale für Wohnungsbaugesellschaften: hier liegt ein großes Potential für große Wohnungsbaugesellschaften. Je höher die CO2-Einsparquote, desto mehr Fördergelder werden aus dem FOND ausgezahlt. Ebenso fallen weniger Kosten in der Betriebsführung als auch bei Personalkosten im Bereich Administration / Verwaltung an. Denn wenn die leidigen fossilen Heizungen nicht mehr vorhanden sind, entstehen neue Flächen, die vermietet werden können (beispielsweise als Keller). WICHTIG: erneuerbare Heizungssystem oder Infrarotheizungen sind wesentlich leichter und gerechter in den Umlagenabrechnungen für Heizkosten abzurechnen. Dezentrale Energiewende - idealerweise sektorübergreifend: für Frankfurter Energieversorgungsunternehmen bilden sich völlig neue Geschäftsfelder im Rahmen der dezentralen Energiewende, wie beispielsweise: • Energie-Wende-Beratungen • Steuerung der erneuerbaren Energie- und Geldströme • Wartung erneuerbarer Energietechniken • Speicherungen. Hierbei werden neue Techniken berücksichtigt: • Solarthermie für Heizung / Warmwasser • Wärmepumpen • Wärmepuffer-Schichtspeicher • Eisspeicher • Feststoffspeicher • erneuerbare Kombinationsanlagen. • die höchsten Einsparmaßnahmen überhaupt liegen in der Kombination von Photovoltaik/Kleinwindkraft / Stromspeicher und Solarthermie / Wärmepumpe / Wärmespeicher und Steuerung • die zur Vermeidung der CO2-Problematik beim Müllverbrennen helfen. Energieerzeugung aus Biogasanlagen muss neu bedacht werden. Mit neuen Biogasmethanfabriken und der gelösten Speicherung von erneuerbar erzeugtem Wasserstoff / Methan ändert sich auch der Ansatz, Ökostrom aus Biogas ausschließlich zur Stromnetzeinspeisung zu nutzen. Gleichzeitig darf das Müllheizkraftwerk Nordweststadt nicht weiter ausgebaut werden. Der Plastikanteil sorgt zwar für einen hohen Heizwert. Aber in der Gesamtbetrachtung muss die Plastikflut und der erhebliche CO2-Anteil bei der Verbrennung erheblich und real zurückgeschraubt werden. Mit der Verbrennung wird der Wertstoffmüll für immer u.a. in CO2 umgewandelt. Genauso wenig darf es einen Zukauf von Müllkontingenten geben. WICHTIG: Mit der Installation von erneuerbaren Kombinationsanlagen mit Photovoltaik/Stromspeicher und einer intelligenten Steuerung werden sofort nach der Installation 100 % fossile Brennstoffe für immer eingespart. Hier sind die höchsten Einzahlungsquoten für den FOND erreichbar. VERKEHR Städtische Fahrzeuge / Raumplanungen: Grundsätzliches: a) eigene Fahrzeuge sollen steuerlich so behandelt werden wie private Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Hierbei werden alle Dieselfahrzeuge so bewertet, als wäre das Dienstwagensteuerprivileg nicht mehr vorhanden b) ein Rückgang der PKW-Einpendler-Zahlen ist einer der Wettbewerbsschwerpunkte und zugleich klimaschutzwirksam c) Autofreie / mindestens autoarme Siedlungen, auch im Bestand sind ebenfalls Bestandteil eines Wettbewerbes d) gleichzeitig muss bei jeder städtischen Bestellung für jeden Bus / Straßenbahn eindeutig nachgewiesen sein, dass der Betriebs- und Ladestrom durch erneuerbare Erzeugungsarten erfolgt. Diese können auch außerhalb von Frankfurt stehen e) alle Straßenbelege werden auf hellen Asphalt umgestellt. Denn weiße Fläche reflektieren das Sonnenlicht. Somit erhitzt sich die Stadt weniger schnell. Sinnvollerweise sollten zuerst die Straßen in der Innenstadt mit den höchsten Hitzewerten aufgehellt werden. Finanzierung: Neben den bereits genutzten aktuellen Förderungen sollten auch Contracting / Crowdfunding / Crowdfinanzierung / Energiegenossenschaften oder Leasingmodelle in Betracht gezogen werden. Größere Projekte wie Einspeisung von Wasserstoff in das öffentliche Gasnetz, kann auch über neue Finanzierungsformen erfolgen. WICHTIG: Die Stadt Frankfurt braucht hierbei oft keinen einzigen Cent vorzufinanzieren und hat auch schon eigene Crowdfunding-Projekte realisiert. ÖPNV – Busse: Städtische Busse werden schneller auf nicht fossile Brennstoffe umgestellt. Je nach Streckenanforderung werden zusätzlich zu den bereits bestellten Wasserstoff-Bussen noch Fahrzeuge mit den Antriebsarten Batteriebetrieb und Brennstoffzelle bestellt. Da die Investitions- und Wartungskosten für Oberleitungsfahrzeuge nicht wirtschaftlich vertretbar sind, sollte hiervon Abstand genommen werden. In Japan und China gehen Wasserstoff – und Brennstoffzellenfahrzeuge in die Serienproduktion (auch schienengebundene). Um rechtzeitig die notwendige Anzahl von Fahrzeugen ausgeliefert zu bekommen, muss zeitnah die Bestellung rausgehen. Andere Städte konkurrieren. Bei einer gleichzeitigen „Bestellungswelle“ kommt es tatsächlich darauf an: wer zuerst bestellt muss nicht zu lange warten. ÖPNV-Stadtbahn: Umstieg auf Ökostrombezug ist ein kleiner Schritt für CO2-Reduzierungen. Wichtiger ist es, die Takte zu verkürzen, Fahrer/innen für einen ökologischen Fahrstil gewinnen, Klimaanlagen den Bedürfnissen der Fahrgäste anpassen und die Variante einer 24h-Ringbahn in die Realisierungsphase zu übernehmen. Radverkehr: Hier sollte der Radentscheid genutzt werden, und einen speziellen Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung gestartet werden. Flughafen: Der Feldversuch „Fraport-E-Fahrzeuge mit Induktionstechnik" sollte reaktiviert werden und auf die neuen Antriebsarten erweitert werden. Hier liegen ebenfalls hohe Einsparpotentiale, gerade bei den Flugzeugschleppern (es gibt schon zwei Fahrzeuge - Finanzierung siehe oben). Auch der Einsatz von Hybridsystemen an Flugzeugen kann mit einem Wettbewerb beschleunigt werden. Schiff: Alle Schiffe, die am Mainufer festgemacht haben, beziehen Ladestrom aus erneuerbaren Energien vom Land. Schiffseigentümer/innen die weiter ihren Betriebsstrom mit Dieselantrieb betreiben, erhalten eine zusätzliche Kostenrechnung zugeschickt. Sinngemäß wird der Aufschlag der Liegegebühren damit begründet, dass die Ausgaben für CO2-Minderung mit dem Dieselbetrieb steigen und somit die Liege-Kaigebührenerhöhungen gerechtfertigt sind. Sollte hierfür keine Rechtsgrundlage vorhanden sein, wird die Reederei aufgefordert Stellung zu nehmen. Sonst könnte die Kai-Liegeerlaubnis unter Umständen an Bedingungen geknüpft werden oder ganz untersagt werden. Andere Vereine, Kirchen, Verbände, Institutionen, Institutionen Sollten keine Einzahlung von externen Unternehmen / Einzahlern erfolgen, sind Auszahlungen aus dem Förderfond der Stadt nur dann möglich, wenn in der FOND-Kasse ein Überschuss besteht und die Gelder von der Stadtverordnetenversammlung frei gegeben werden. Aber auch ein von der Stadt Frankfurt mit Beratung unterstützter privater FOND ist möglich. Bild-Quellenhinweis: kombinierte Photovoltaik / Solaranlage = eigene Aufnahme

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218

Heizpilze in der Gastronomie verbieten

13.05.2019

Heizpilze wurden in der Politik erst mit der Durchführung des Rauchverbotes in Kneipen und Gaststätten zum großen Thema. Denn Gastronomen begannen damit Heizpilze vor ihren Betrieben aufzustellen, sodass die Raucher wenigsten nicht frieren müssen, wenn sie zum Rauchen vor das Lokal müssen. Schnell zeigte sich jedoch, dass die mit Gas betriebenen Heizpilze sehr viel Kohlendioxid in die Luft abgeben und somit ein Risiko für die Umwelt darstellen. Daher wurden nach und nach in vielen großen Städten und Bundesländern, die Nutzung dieser mit Gas betriebenen Heizpilze verboten. Zu diesen Städten und Bundesländern zählen unter anderem: München Berlin Köln Nürnberg Ludwigsburg Stuttgart Tübingen Bei maximaler Leistung von etwa 14 Kilowatt stößt ein Heizpilz bis zu 3,5 Kilogramm Kohlendioxid pro Stunde aus – bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 36 Stunden in der Woche entstehen so bis zu vier Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Das entspricht dem Ausstoß eines Neuwagens, der 20000 Kilometer im Jahr fährt oder dem eines Niedrigenergie-Hauses. Frankfurt sollte seinem Titel als Green City endlich gerecht werden und Heizpilze in der Gastronomie verbieten.

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211

Keine Autos mit H-Kennzeichen in die Umweltzone

13.05.2019

Auch Autos mit H-Kennzeichen sollten nicht mehr in die Umweltzone einfahren dürfen. Die Abgaswerte dieser Fahrzeuge entsprechen wohl keiner aktuellen Euro Norm. Es kann nicht sein, dass Autos die keine fünf Jahre alt sind bald nicht mehr in die Innenstadt dürfen, diese Spielzeuge der Besserverdienenden aber schon. Hier sollten die Grünen einen Strich machen und endlich mal konsequent agieren. Es gibt nämlich keinen logischen Grund diese Ausnahme aufrechtzuerhalten. Und auch nicht, dass es vielleicht gar nicht so viele sind.

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Klimanotstand auch für Frankfurt ausrufen.

06.05.2019

Konstanz hat es vorgemacht, Frankfurt sollte nachziehen. Die Idee zur Ausrufung eines Klimanotstandes stammt von Adrian Whitehead, er ist studierter Biologe und kommt aus Australien. ​Er ist überzeugt, dass eine Ausrufung des Klimanotstandes durch öffentliche Institutionen den Bürger*innen zeigt, dass es sich bei der Klimakatastrophe tatsächlich um einen akuten Notfall handelt! Whitehead behält recht, die Dramatik des Wortes versetzt Politiker in nackte Überlebensangst. Diese sollen jedoch bedenken, die Angst der um ihre Zukunft kämpfenden fridaysforfuture-Kinder ist um Vieles grösser! Den „Klimanotstand“ auszurufen, hat symbolische Wirkung und soll zeigen, dass eine Regierung den Klimawandel ernst nimmt und Maßnahmen für den Klimaschutz einleitet.

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Led Straßenbeleuchtung besonders die Seitenstraßen für bessere Sicherheit

12.04.2019

Straßenlampen Umrüstung auf led

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Trinkwasserspender am Main

11.04.2019

Das Mainufer wird immer mehr von Läuferinnen und Läufern benutzt und erfreut sich grad im Sommer großer Beliebtheit bei allen Bewohnern. Leider gibt es in Frankfurt generell aber insbesondere am Mainufer keinerlei Wasserspender. Vielleicht lässt sich hier auch in Zusammenarbeit mit der Mainova eine Möglichkeit finden auf beiden Seiten des Mains einige Trinkwasserspender aufzustellen.

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Förderung von unterirdischen Regenwassertanks/Zisternen im Garten

21.01.2019

Der trockene Sommer 2018 mit seinen niedrigen Wasserständen hat gezeigt: die Notwendigkeit, Regenwasser nachhaltig zu nutzen, wird immer dringlicher. Einfache Regenwassertonnen sind schnell leer, große Tanks von mehreren Tausend Litern helfen, längere Trockenperioden zu überbrücken. Wenn mehr Hausbesitzer*innen unterirdische Regenwassertanks einbauen, wird kostbares Trinkwasser gespart. Die Stadt sollte sich daran beteiligen, um für den Klimawandel gerüstet zu sein.

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1

Regelung des Stromverbrauchs für Firmen

11.10.2018

Eine Reglung bzw. ein Gesetz zu entwerfen, dass die Arbeitgeber verpflichtet unnötigen Stromverbrauch zu verhindern. Damit ist vorallem der unnötige Stromverbrauch nach Feierabend wie z.B das angelassene Licht im Badezimmer und in den Büros, die Computer und deren Monitore, die die Mitarbeiter grundlos anlassen. Wenn man weiter denkt, findet man noch mehr Stromfresser. Wenn nun die Stadt Frankfurt, dass durchsetzt, dass die Firmen solche Verschwendungen einstellen, dann könnte man Tonnenweise CO2 einsparen. Die meisten Bewohner von Frankfurt würden das auch verstehen und mitmachen wenn es solche Regelungen gibt. Möglicherweise würden dann noch andere Städte aus Deutschland, Europa und der Welt mitziehen, um gemeinsam gegen den Klimawandel der unteranderem auch durch die Stromerzeugung durch Kohle beeinflust wird.

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1 Tag Telearbeit=20% weniger Abgase bei Pendlern

08.10.2018

Zu meiner Person: Ich bin Berufspendler und fahre täglich nach Frankfurt-Nordend zu meinem PC Arbeitsplatz bei einem Konzern. Aufgrund der Lage & Entfernung vom Wohnort bleibt mir nur das Automobil als sinnvolle Mobilitätsoption. Überlegung: Der Anteil an PC-Arbeitsplätzen ist in Frankfurt sehr hoch. Die meisten ansässigen Konzerne haben längst die technischen Vorraussetzungen für Telearbeit, schöpfen diese bei Berufspendlern kaum aus, da die Arbeitsmodelle noch aus einer Zeit vor dem Internet stammen. Chance: Wenn es gelingt, den Firmen Anreize zu bieten, einen Tag ( ein fünftel der Arbeitszeit) Telearbeit zu etablieren, würde dadurch die Abgasbelastung fur diese Berufsgruppe um 20% abnehmen. Frage: Ist das ein sinnvoller Beitrag um die Abgasbelastung in der Stadt wirkungsvoll zu reduzieren?

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2

Keine laute Musik in Grünanlagen und am Main

19.04.2018

Es nimmt leider immer zu, dass in Parks und am Main laut Musik gehört wird. Ruhige Rückzugsorte werden immer seltener. Hierfür sollten Grünanlagen aber sein. In der Frankfurter Grünflächensatzung gibt es diesbezüglich leider keine klare Regelung. Viele Besucher bringen ihre mobilen Boxen mit und stellen diese so laut, dass sie die Musik vom Nachbarn nicht hören. Das ist für alle anderen Besucher der Grünanlagen meist sehr störend. Polizei oder andere Ordnungskräfte laufen untätig daran vorbei. Diese Entwicklung nimmt leider immer weiter zu, deswegen wäre es sinnvoll jetzt dagegen zu steuern und nicht erst zu warten bis es eskaliert.

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2

Mehrwegsystem für Coffee-to-go-Becher

28.02.2018

Coffee-to-go-Becher (oft achtlos weggeworfen auf Gehwege, Grünstreifen etc.) sind nicht nur unschön für das Stadtbild, sondern auch eine Umweltkatastrophe. Lt. Dt. Umwelthilfe fallen pro Stunde in 320.000 Becher an, im Jahr sind das 3 Milliarden (nur für Deutschland!) Allein für die Innenbeschichtung der Becher und die Deckel werden jährlich ca. 22.000 Tonnen Rohöl verbraucht (Quelle: Dt. Umwelthilfe) Mehrwegbecher sind die ökologisch sinnvollere Wahl - die Stadt Freiburg macht es vor: Dort gibt es in teilnehmenden Geschäften das Getränk in einen Mehrwegbecher (Pfand 1 €) - der in allen teilnehmenden Geschäften zurückgegeben werden kann und dort gespült wird. Ein solches System wäre ein wichtiger Schritt für ein "grüneres" Frankfurt. Da hier ein bestimmter Stadtteil ausgewählt werden muss, lautet dieser für Innenstadt/Jungbusch; das System sollte jedoch für ganz Frankfurt verfügbar sein.

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7

Bitte um ein Gesetz, das die Laubpüster mit ihrer unerträglichen Lärmbelästigung, verbietet!

20.02.2017

Inzwischen hat die Stadtreinigung, nebenan die LVA, auf der anderen Seite die Nassauasche Heimstädte, die Gartenpflegetruppe des Museums für Kommunikation, und rundum diverse Hauseigentümer in dieser Strasse Laublüster. Diese werden regelmäßig, leider oft auch unsinnig, auch nach Regen eingesetzt, um z.B Restlaub im Spätherbst aus dem wuchernden Efeu hinter dem Museum noch rauszufischen. Meist haben die Anwender dieser 'Höllengeräte' dicke Kopfhörer auf, die Anwohner aber müssen den unsäglichen Lärm über Stunden ertragen. Diese belästigende Lärm-Polution beginnt oft morgens, ab 6:15/30 Uhr. Kaum hat eine Truppe (sind z.T. zu dritt unterwegs) damit aufgehört, fängt der nächste an. Und das inzwischen ganzjährig, um auch anderes, als Laub von einer Seite zur anderen zu blasen. Laubrechen könnte, meiner Ansicht nach, auch als Job für Arbeitslose angeboten werden. Hätte zur Folge: Angebot von mehr sozialen Diensten, weniger Lärm(!!), die Ausübenden bewegen sich aktiv an der frischen Luft, was sicher gesund ist.

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3

Umwelt schonen

15.02.2016

Es ist wunderschön, dass so viele Busreisende Frankfurt besuchen. Wenn die Busse am Museumsufer parken, wäre es freundlich, die Motoren nicht dauernd laufen zu lassen. Das vergiftet die Lungen und die Atmosphäre.

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215

Giveboxen in (fast) allen Stadtteilen

01.12.2015

Sogenannte Giveboxen sind wetterfeste Boxen bzw. Schränke an öffentlichen Plätzen oder öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken, in denen jeder Bürger kostenlos aussortierte Gegenstände zur Verfügung stellen kann und Gegenstände, die er selbst gerade braucht mitnimmt. Ziel ist es der Wegwerfgesellschaft entgegenzusteuern, Müll zu vermeiden und stattdessen die Gegenstände miteinander zu teilen. Sie funktionieren also wie die bereits existierenden Bücherschränke.

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1

Temporäre City-Maut bei Smog für Autopendler

30.10.2014

An Tagen hoher Umweltbelastung sollten auswärtige Autopendler (ohne Fahrgemeinschaft) eine temporäre Umweltabgabe entrichten. Vorteil: - Verringerung der Umweltbelastung an kritischen Tagen. - Entlastung des Frankfurter Haushalts. Realisierungskonzept: Erfassung der Autos an den Ein-/ Ausfallstraßen währende der Stoßzeiten durch scannen des Nummernschildes.

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Hubschrauberflüge besteuern

30.10.2014

Besteuerung der Hubschrauberflüge über Frankfurt. Konkret: für die Übungs- und Ausbildungsflüge der Minihubschrauber sollen Steuern/Abgaben erhoben werden. Vorteil: - Lärmbelästigung wird reduziert - Entlastung des Haushalts

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Luftmessstation für Niederrad

08.10.2014

In Niederrad soll eine Luftmessstation installiert werden, um die Schadstoffe in der Luft zu ermitteln. Die Idee wieder eine Luftmessstation in Frankfurt-Niederrad zu installieren ergibt sich insbesondere durch die Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn am Frankfurter Flughafen im Oktober 2011. Dies wurde auch von Niederräder Bürgerinnen im Ortsbeirat 5 thematisiert und gefordert. Niederrad wird als letzter Stadtteil bei Landungen niedrig überflogen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde 1998 eine Luftmessstation in Niederrad abgebaut. Insbesondere die Feinstaubbelastungen (u.a. PM10, PM2,5) bringen erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich. PM10 kann beim Menschen in die Nasenhöhle, PM2,5 bis in die Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf eindringen. Je nach Größe und Eindringtiefe der Teilchen sind die gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub verschieden. Hinzu kommt, wie dem Waldschadensbericht zu entnehmen ist, dass der Frankfurter Stadtwald ("Grüne Lunge") nach wie vor im kritischen Zustand ist und zudem wegen der enorm zugenommen Verlärmung immer weniger als Naherholungsgebiet für den Frankfurter Süden genutzt werden kann.

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Geruchsbelästigung durch Kaminöfen

04.10.2014

In der kühleren Jahreszeit werden wieder die Kaminöfen in den privaten Haushalten angefeuert. Da leider nicht jeder Benutzer dieser Öfen richtig heizt und die Anschaffungen der Kamine immer mehr zunimmt, sind in den letzten Jahren erhebliche Geruchsbelästigungen entstanden. Nicht nur, dass in einer Großstadt wie Frankfurt dadurch der Feinstaub zunimmt, auch giftige Schadstoffe werden in die Luft abgegeben, denen man kaum aus dem Weg gehen kann. Viele Kaminofen-Besitzer benutzen ihren Ofen mittlerweile täglich, um Heizkosten zu sparen. Das geht zu Lasten der Umwelt und der Gesundheit der Nachbarn und Mitbürger. Es sollten deshalb strengere Benutzungsauflagen zum Schutze von Mensch und Umwelt durchgesetzt werden.

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3

Stromparkplätze vor Mietshäusern

29.09.2014

Hausgemeinschaften sollten in der Innenstadt Frankfurts (da es hier nur wenige Parkplätze gibt) vor dem Haus einen Stromparkplatz einrichten dürfen. Dies würde die Chance erhöhen, dass mehr Menschen ein Stromfahrzeug anschaffen würden. Ich würde damit jedenfalls sofort beginnen.

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Solarmodule auf öffentlichen Gebäuden

22.09.2014

Ich schlage vor, dass die Stadt Frankfurt möglichst viele öffentliche Gebäude mit Flachdach mit Solarmodulen ausstattet, um einen Beitrag zur Umstellung auf erneuerbare Energien und zur Dezentralisierung der Energieversorgung zu leisten, ggf. in Kooperation mit Mainova oder mit Bürgerinvestitionen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Gebäude auf dem Campus Riedberg dafür in Frage kämen.

Idee
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Trinkwasser Spender in Frankfurt

22.09.2014

In der frankfurter Innenstadt sollte es öffentliche Trinkwasser Spender, wie zum Beispiel in Wien, geben. Dann muss man keine Plastikflaschen mitnehmen und kann somit dem Klima helfen.

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Rückschnitt von Pflanzenbewuchs

17.09.2014

Durch nicht durchgeführte Rückschnitte von Pflanzenbewuchs aus privaten Grundstücken auf öffentliche Verkehrsflächen, insbesondere Gehwege entstehen unnötige Gefahrenstellen. Kosten für den Rückschnitt entstehen meines Erachtens der Stadt nicht, wenn seitens der Stadt die Grundstücksbesitzer an ihre Pflichten erinnert bzw. aufgefordert werden würden.