Nachhaltige Wahlplakatwerbung
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, nachhaltige Praktiken bei der Wahlwerbung zu fördern, indem zentrale Plakatierungsstellen geschaffen werden, Größe und Material von Wahlplakaten standardisiert werden. Dies soll die Ästhetik der Stadt verbessern und umweltfreundlichere Optionen fördern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der "Plakatwald" vor Wahlen ist in seiner ästhetischen Form oft nicht nur unansehnlich, sondern auch ökologisch wenig nachhaltig.
Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten,
- inwiefern den Parteien geeignete Stellen im Gebiet des Ortsbezirks 1 ausgewiesen werden können, wo sie ihre Wahlwerbung ausschließlich zentral platzieren können;
- ob die Größe für hängende Plakate einheitlich auf DIN A1 festgelegt werden kann;
- ob bei Plakaten ausschließlich Papier und Pappe als Material vorgegeben werden kann, das dem Recycling zugeführt werden kann.
Begründung
Die Plakatflut in Wahlzeiten nimmt überhand und verschandelt die Stadt. Es gibt außerdem ein Übermaß an Informationen, der eher dazu führt, die Menschen zu verwirren statt sie zu informieren. Zudem werden Materialressourcen vergeudet und Massen an Plastik für Plakate und Kabelbinder benötigt, was in Zeiten des Klimawandels das völlig falsche Zeichen ist. In vergleichbaren Städten ist es übrigens schon gang und gäbe, Wahlwerbung nur an ausgewählten Orten anzubringen. So werden Kosten und Material gespart, und Plakate können dem Recycling wieder zugeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2025OFOF 1571/1Nachhaltige WahlplakatwerbungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. März 2025Sie sind hierOMOM 6672Nachhaltige WahlplakatwerbungDirektanregung
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1320Nachhaltige WahlplakatwerbungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats