Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, den Einsatz von Streusalz auf privaten Grundstücken in Frankfurt zu verbieten, um die Umwelt zu schützen und die Regelungen zu vereinfachen. Dies soll durch eine Informationskampagne und ein Pilotprojekt unterstützt werden, um die Auswirkungen auf Kosten und CO2-Bilanz zu untersuchen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Vor dem Hintergrund jüngster großflächiger Streusalz-Anwendung im Ortsbezirk 9 möge der Ortsbeirat beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
der Magistrat wird beauftragt,
- nach dem Beispiel der Stadt Wiesbaden ein den Einsatz von Streusalz vollständig für private Grundstücke in der Straßenreinigungssatzung auszuschließen,
- dazu eine entsprechende breit angelegte Informationskampagne nach Wiesbadener Vorbild durchzuführen,
- ein Pilotprojekt für vollständig salzfreien Winterdienst durch die FES durchzuführen, bei dem u.A.
- der Einsatz von Granulat statt Feuchtsalz getestet wird
- die tatsächlichen Mehrkosten und der logistische Aufwand dokumentiert werden
- die Auswirkungen auf die CO2-Bilanz erfasst werden
Begründung
Die aktuelle Frankfurter Regelung erlaubt Streusalz "nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen". Wie der Magistrat in F 1313/23 selbst einräumt, ist es "vor Ort meistens allerdings nur sehr schwer rechtssicher zu treffen", welche Menge dieses Maß überschreitet. Die Erfahrung zeigt: Sobald Streusalz grundsätzlich erlaubt ist, lässt sich dessen Einsatz praktisch nicht mehr effektiv regulieren. Die massive Verwendung von Streusalz vor dem Bertramshof im Januar 2025 ist dafür ein aktuelles Beispiel aus dem Ortsbezirk 9. Die Stadt Wiesbaden geht seit 1992 einen anderen, konsequenteren Weg: Die Anwendung von Streusalz auf privaten Grundstücken ist gänzlich ausgeschlossen. Diese kategorische Regelung schafft Rechtssicherheit und ist - im Gegensatz zu Mengenbegrenzungen - einfach zu kontrollieren: Wurde Salz verwendet oder nicht? Die verfügbaren Alternativen wie Sand, Splitt, Ton- oder Lavagranulat sind umweltverträglich und haben sich in vielen Städten bereits bewährt. Sie sind in der Anschaffung oft günstiger als Streusalz und können nach dem Winter sogar aufgenommen und wiederverwendet werden. Die ELW Wiesbaden zeigt, dass auch das nachträgliche Entfernen des Granulats praktikabel ist - in der Saison 2018/19 wurden dort 630 Tonnen Granulat eingesetzt und wieder aufgenommen. Dies ist auch aus ökologischer Sicht dringend geboten: Streusalz verhindert die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch Pflanzen, zerstört die für Bäume lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen, belastet das Grundwasser und schädigt die Bodenstruktur nachhaltig. Die zunehmende Bedeutung von Bäumen und insbesondere älteren Bäumen mit ihrer großen Kronenabdeckung sollte vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden. Die bekannten, von der FES vorgebrachten Bedenken bezüglich des Verzichts auf Feuchtsalz (höhere Kosten, längere Umlaufzeiten, schlechtere CO2-Bilanz) sollten in einem Pilotprojekt überprüft werden. Die jahrzehntelangen Erfahrungen aus Wiesbaden belegen bereits: - Ein klares Verbot mit definierten Bußgeldern schafft Rechtssicherheit - Auch städtische Liegenschaften und Aufgaben können erfolgreich auf alternative Streumittel umgestellt werden - Eine gute Kommunikationsstrategie (wie die Wiesbadener Kundenzeitschrift "Orange") hilft bei der Umsetzung eines Verbots - Vor einem solchen Hintergrund können Verstöße effektiv kontrolliert und geahndet werden. Wenn unsere Nachbarstadt seit über 30 Jahren erfolgreich ohne privates Streusalz auskommt, sollte Frankfurt diesem Beispiel folgen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2023FF 1313Die Stadt Frankfurt verweist in ihrer Satzung zur Straßenreinigung darauf, dass der Einsatz von Streusalz bei Glätte nurFragestunde-Frage
- 4. Februar 2025Sie sind hierOFOF 946/9Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2025OAOA 533Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzenAnregung
- 16. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 120 WochenBB 178Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)