Die Stadt Frankfurt verweist in ihrer Satzung zur Straßenreinigung darauf, dass der Einsatz von Streusalz bei Glätte nur
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, den übermäßigen Einsatz von Streusalz bei der Straßenreinigung zu reduzieren und alternative Streumittel vermehrt einzusetzen. Dies soll der Umwelt zugutekommen und die negativen Auswirkungen auf Fahrzeuge minimieren.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadt Frankfurt verweist in ihrer Satzung zur Straßenreinigung darauf, dass der Einsatz von Streusalz bei Glätte nur in Ausnahmefällen getätigt werden sollte. Dennoch wird in vielen Stadtteilen großzügig mit Salz gestreut. Dieser übermäßige Einsatz von Streusalz schadet vor allem der Umwelt, aber auch den verkehrenden Fahrzeugen.
Darum frage ich den Magistrat:
Wie kann es sein, dass in Frankfurt nach wie vor hauptsächlich mit Salz gestreut wird, und welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um künftig vermehrt andere Streumittel einzusetzen?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Elke Voitl:
Herr Stadtverordnetenvorsteher,
lieber Herr Stadtverordneter Dr. Schulz!
Ich antworte in Vertretung wie folgt: Beim Einsatz von Streusalz muss zwischen dem Einsatz durch private Eigentümer:innen auf Gehwegen und dem Winterdiensteinsatz der FES GmbH auf Fahrbahnen unterschieden werden. Um Streumittel so optimal wie möglich einzusetzen, nutzt die FES computergesteuerte Streutechnik an den Winterdienstfahrzeugen und hochwirksames Feuchtsalz. Feuchtsalz ist ein mit Natriumchloridlösung angefeuchtetes Streusalz, welches sich gleichmäßig verteilt, sehr gut haftet und bereits bei kleiner Menge große Tauwirkung erzielt. Angefeuchtetes Streusalz wird nicht so schnell verweht wie Trockensalz, da es besser haften bleibt. Pro Quadratmeter ist damit nur noch etwa ein Teelöffel Salz notwendig. Auftausalz bewirkt durch physikalisch-chemische Umwandlung von Eis und Schnee in Wasser eine dauerhafte Beseitigung der Straßenglätte. Bei der Verwendung eines Split-Sand-Gemisches wäre die zehn- bis 20-fache Menge nötig, um ein ähnliches Ergebnis zu erreichen. Die Reichweite der Streufahrzeuge wäre somit deutlich geringer und hätte wesentlich längere Umlaufzeiten durch häufiges Nachladen zur Folge. Die Touren müssten auch deutlich häufiger abgefahren werden. Ferner müsste das Streugut nach dem Streuen im Rahmen der Straßenreinigung entfernt werden. Diese beiden Punkte verschlechtern deutlich die CO 2 -Bilanz und verursachen selbstverständlich höhere Kosten.
Aufseiten der privaten Liegenschaftseigentümer:innen wird leider oft deutlich weniger behutsam mit Streusalz umgegangen. Hier wird noch zu oft nach der Maxime "Viel hilft viel" gehandelt. Nach der Straßenreinigungssatzung, § 11 Absatz 11, dürfen auftauende Mittel wie zum Beispiel Salz "nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Gehwege mit starkem Gefälle, usw.) und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält und die Glätte durch andere Streumittel nicht beseitigt werden kann". Die genaue Entscheidung darüber, welche Menge dieses Maß überschreitet, ist vor Ort meistens allerdings nur sehr schwer rechtssicher zu treffen. Zudem fehlt es an der Möglichkeit, flächendeckende Kontrollen durchzuführen. Das Umweltamt geht Hinweisen aus der Bevölkerung auf übermäßigen Streusalzeinsatz jedoch in der Regel nach. Zu Beginn des Winters wird zudem regelmäßig über die Presse auf die geltenden Bestimmungen hingewiesen und versucht, die Bevölkerung für die negativen Aspekte eines übermäßigen Salzeinsatzes zu sensibiliseren.
(Beifall)
Stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Christoph Rosenbaum:
Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller. Herr Dr. Schulz, Sie haben das Wort. Bitte!
Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, FDP:
(Zusatzfrage)
Vielen Dank für die umfassende Antwort, bei der ich viel gelernt habe. Ich habe nur noch eine Frage: Wird bei übermäßigem Verwenden von Streusalz auch mit Sanktionen nachgesetzt, oder wie reagiert man darauf?
(Zurufe)
Stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Christoph Rosenbaum:
Ich bitte um Ruhe im Saal.
Stadträtin Elke Voitl:
(fortfahrend)
Ich nehme die Frage mit zur Fachdezernentin und liefere die Expertise dann direkt nach. Danke!
Stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher
Dr. Christoph Rosenbaum:
Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Wehnemann. Bitte!
Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION:
(Zusatzfrage)
Ich habe noch eine Verständnisfrage, vielleicht können Sie das noch einmal genauer ausführen: Aber ist mit Natriumchlorid angefeuchtetes Streusalz nicht einfach Salz?
Stadträtin Elke Voitl:
(fortfahrend)
Das mit Natriumchlorid angefeuchtete Streusalz heißt FS 30, also 70 Prozent Salz und 30 Prozent Salzlösung.
(Zurufe)
70 Prozent Salz, 30 Prozent Salzlösung. Das ist die Antwort.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2023Sie sind hierFF 1313Die Stadt Frankfurt verweist in ihrer Satzung zur Straßenreinigung darauf, dass der Einsatz von Streusalz bei Glätte nurFragestunde-Frage
- 4. Februar 2025OFOF 946/9Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2025OAOA 533Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzenAnregung
- 16. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 120 WochenBB 178Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet