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Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen

Vorlagentyp: B
120 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, das Konzept eines streusalzfreien Frankfurts nach dem Vorbild von Wiesbaden umzusetzen. Dies soll dazu beitragen, Umweltschäden zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der Magistrat sieht jedoch den Einsatz von Streusalz als notwendig an, um Personenschäden und Haftungsansprüche zu vermeiden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Nach entsprechender Anfrage bei der Landeshauptstadt Wiesbaden gibt es dort kein ausdrückliches Verbot, welches die Nutzung von Streusalz vollständig verbietet. Auch die angesprochene Informationskampagne ist der Landeshauptstadt in der offiziellen Rückmeldung nicht bekannt. Die eingeschränkte Nutzung von Streusalz ist in unserer Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main geregelt und wird in der Straßenreinigungsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden inhaltlich ähnlich vorgegeben. Generell gelten die Vorgaben der Satzung nur für den öffentlichen Straßenraum. Auf privaten Grundstücken findet die Satzung keine Anwendung. Allgemein soll der Einsatz von Streumaterialien letztendlich Schäden in Folge von Stürzen und sonstigen Unfällen abwenden. Insofern ist der Streusalzeinsatz an besonderen Gefahrenstellen oder bei festgefrorenen Eis-/Schneerückständen zulässig, um sowohl Sach- als auch Personenschäden bestmöglich zu vermeiden. Auftausalz bewirkt durch physikalisch-chemische Umwandlung von Eis und Schnee in Wasser eine dauerhafte Beseitigung der Straßenglätte. Bei der Ausbringung von abstumpfenden Streustoffen wäre die 10-20-fache Menge nötig, um ein ähnliches Ergebnis zu erreichen. Die Reichweite der Streufahrzeuge wäre somit deutlich geringer und hätte wesentlich längere Umlaufzeiten durch häufiges Nachladen zur Folge. Ferner müsste das Streugut nach dem Streuen im Rahmen der Straßenreinigung entfernt werden. Diese beiden Punkte verschlechtern deutlich die CO2-Bilanz und verursachen höhere Kosten. Um Streumittel so optimal wie möglich einzusetzen, nutzt die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) computergesteuerte Streutechnik an den Winterdienstfahrzeugen und hochwirksames Feuchtsalz. Feuchtsalz ist ein mit Natriumchlorid-Lösung angefeuchtetes Streusalz (sogenanntes FS 30, also 70 % Salz und 30 % Salzlösung), welches sich gleichmäßig verteilt, sehr gut haftet und bereits bei kleiner Menge große Tauwirkung erzielt. Angefeuchtetes Streusalz wird nicht so schnell verweht wie Trockensalz, da es besser haften bleibt. Pro Quadratmeter ist damit nur noch etwa ein Teelöffel Salz notwendig. Ein ordnungsgemäßer Winterdienst, der einer konkreten Gefahrenlage entgegenwirkt, ist ohne Hinzunahme des notwendigen Streusalzes nicht darstellbar. Der Einsatz von Streusalz auf Fahrbahnen ist für die Gewährleistung der bestehenden Verkehrssicherungspflicht der Stadt Frankfurt am Main bisher alternativlos. Der gewünschte Verzicht ist - mit Blick auf etwaige Personenschäden und Haftungsansprüche - seitens des Magistrats nicht zu verantworten. Gerne können alle Auffälligkeiten direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) zur Überprüfung gemeldet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2023FF 1313Die Stadt Frankfurt verweist in ihrer Satzung zur Straßenreinigung darauf, dass der Einsatz von Streusalz bei Glätte nurFragestunde-Frage
  2. 4. Februar 2025OFOF 946/9Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 20. Februar 2025OAOA 533Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzenAnregung
  4. 16. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 120 Wochen
    BB 178Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 9
Sitzung 40 · 26.06.2025
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 178 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFraktionslos
Ablehnung:
LinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen Linke und BFF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 38 · 04.09.2025
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 178 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 38 · 08.09.2025
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 178 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis)

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