Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung der Anbringung von Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden im Ortsbezirk 11, um die Zahl der durch Glas verursachten Vogelunfälle zu reduzieren. Dies geschieht auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Wahrnehmung von Vögeln und der Wirksamkeit von speziellen Markierungen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wo im Ortsbezirk 11 neue wissenschaftlich empfohlenen Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Verwaltungen usw., aber auch Haltestellen mit großen Glasflächen angebracht werden können.
Begründung
Laut Naturschutzbund (NABU) stehen in Deutschland Glasopfer mit 110 bis 115 Millionen toten Vögeln pro Jahr an erster Stelle, noch deutlich vor den Verlusten durch Stromleitungen, Katzen, Verkehr und Windenergieanlagen. Die Vögel sehen Glasscheiben nicht und erwarten einen freien Durchflug. Auch werden sie von Licht angelockt. An den Fenstern angebrachte Silhouetten von Greifvögeln sind nachweisbar wirkungslos. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf der so genannten Handflächenregel: Wenn eine Lücke größer ist als eine Handfläche, halten Vögel diese für passierbar. Deshalb wird empfohlen, ein Punktraster von 90 mal 90 Millimetern auf den Scheiben anzubringen, wobei die Punkte ein Durchmesser von bis zu 3 mm haben. Dies Raster beeinträchtigt die Durchsicht für Menschen kaum, ist aber hochwirksam geben Vogelunfälle, wie Forschungen im Flugtunnel bewiesen haben. Die Materialien sind im Handel erhältlich, zum Beispiel https://www.lbv-shop.de/seen-elements-shiny/shiny. Zur Unterstützung der Planung hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten einen Kriterienkatalog erarbeitet, um das Vogelschlagsrisiko von Gebäuden zu ermitteln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2024Sie sind hierOFOF 693/11Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Februar 2025OMOM 6469Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringenDirektanregung
- 16. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 817Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme