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Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten

Vorlagentyp: OFCDU
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, das Steigenlassen von Hochzeitstauben im gesamten Stadtgebiet zu verbieten.

Begründung

verbieten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Steigenlassen von Hochzeitstauben im gesamten Stadtgebiet zu verbieten. Begründung: Diverse Anbieter bieten einen sog. "Hochzeitstauben-Service" an, um Tauben bei Hochzeiten fliegen zu lassen. Da dies nicht dem Tierwohl dient, sondern die Verwilderung und Überpopulation Stress für die Tiere bedeutet, soll dies im gesamten Stadtgebiet verboten werden. Die Hinterlassenschaften von Tauben stellen mittlerweile ein enormes Problem in Frankfurt dar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Mai 2024Sie sind hier
    OFOF 1283/1Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Mai 2024OMOM 5541Steigenlassen von Hochzeitstauben verbietenDirektanregung
  3. 26. August 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1571Steigenlassen von Hochzeitstauben verbietenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 30 · 28.05.2024
TO I, TOP 35
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5541 2024 Die Vorlage OF 1283/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "und das Verbot durchzusetzen. Der Magistrat möge das Verbot an alle in Frage kommenden Stellen, wie z.B. Standesämter und religiöse Einrichtungen, aktiv kommunizieren."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinke
Ablehnung:
FDPÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Die Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

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