Steigenlassen von Hochzeitstauben verbieten
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, das Steigenlassen von Hochzeitstauben im gesamten Stadtgebiet zu verbieten.
Begründung
verbieten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Steigenlassen von Hochzeitstauben im gesamten Stadtgebiet zu verbieten. Begründung: Diverse Anbieter bieten einen sog. "Hochzeitstauben-Service" an, um Tauben bei Hochzeiten fliegen zu lassen. Da dies nicht dem Tierwohl dient, sondern die Verwilderung und Überpopulation Stress für die Tiere bedeutet, soll dies im gesamten Stadtgebiet verboten werden. Die Hinterlassenschaften von Tauben stellen mittlerweile ein enormes Problem in Frankfurt dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2024Sie sind hierOFOF 1283/1Steigenlassen von Hochzeitstauben verbietenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2024OMOM 5541Steigenlassen von Hochzeitstauben verbietenDirektanregung
- 26. August 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1571Steigenlassen von Hochzeitstauben verbietenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)