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Lautstärke von Partyschiffen drosseln

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.10.2023

Partyboote auf dem Main sorgen in den Sommermonaten für eine erhebliche Lärmbelästigung für die Mainanwohner:innen. Das

Details im PARLIS F_1973_2023
07.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Lautstärke von Partyschiffen drosseln

Details im PARLIS OF_1271-1_2024
28.05.2024

Anregung Ortsbeirat

Lautstärke von Partyschiffen drosseln

Details im PARLIS OM_5534_2024
26.08.2024

Stellungnahme des Magistrats

Lautstärke von Partyschiffen drosseln

Details im PARLIS ST_1572_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5534 entstanden aus Vorlage: OF 1271/1 vom 07.05.2024

Betreff: Lautstärke von Partyschiffen drosseln
Vorgang: F 1973/23 Der Magistrat wird gebeten, für den Ortsbeirat 1 sicherzustellen, dass Partyschiffe auf dem Main die Lautstärke ab 22:00 Uhr drosseln. Entlang der Schutzgebiete an der Alten Brücke und im Mainfeld sollen die Lärmemissionen den gesetzlichen Anforderungen zum Emissionsschutz entsprechen. Hierzu wird der Magistrat gebeten, mit den Betreibern nach dem Vorbild der Rheinschifffahrt in Bonn und Köln entsprechende Vereinbarungen zu schließen oder Auflagen zu erlassen.

Begründung:

Immer wieder beschweren sich Bürger*innen über die Lautstärke von Partyschiffen. Neben der Beschallung der Anwohnenden ist dies auch eine Belastung für die Schutzgebiete an der Alten Brücke und im Mainfeld. Insbesondere die Schutzgebiete müssen vor Emissionen geschützt werden. Der Magistrat hatte in seiner Antwort auf die Frage vom 19.10.2023, F 1973, ausgeführt, dass er wenig gegen die Partyschiffe ausrichten könne. Jedoch zeigt die Praxis der Rheinschifffahrt, dass man wie in Bonn sehr wohl Vereinbarungen mit den Betreibern schließen oder wie in Köln Auflagen erlassen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Frage vom 19.10.2023, F 1973 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1572