Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt
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Bisheriger Verlauf
10.04.2024
26.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt
Details im PARLIS OF_519-12_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt
Details im PARLIS OM_5457_202410.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt
Details im PARLIS OF_519-12_202426.04.2024
Anregung Ortsbeirat
Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt
Details im PARLIS OM_5457_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5457 entstanden aus Vorlage: OF 519/12 vom 10.04.2024
Betreff: Planungen von Stromtrassen und Umspannwerken durch die Stromnetzbetreiber Tennet und Amprion im Norden von Frankfurt
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Informationen ihm über geplante Projekte bzw. Projektfortschritte von den Stromnetzbetreibern Tennet und Amprion im Bereich der Stromtrassen und Umspannwerken im Norden von Frankfurt vorliegen, bzw. diese dort für den Ortsbeirat anzufragen. Begründung:
Tennet sucht aktuell verschiedene Flächen, u. a. für ein Umspannwerk Frankfurt Nord/Bommersheim. Ziel dieser Anregung ist es, eine transparente und umfassende Grundlage für die Diskussion und Bewertung der genannten Infrastrukturprojekte zu erhalten. Es ist dem Ortsbeirat wichtig, die Interessen und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger in den Vordergrund zu stellen und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte in den Planungs- und Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt werden und Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da sich die Angelegenheit inzwischen durch die Vorstellung der Firma TenneT TSO GmbH in der Ortsbeiratssitzung erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme