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Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 15 fordert den Magistrat auf, eine Informationsveranstaltung zum Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach zu organisieren. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern individuelle bauliche Maßnahmen und Beratungsangebote anzubieten, um die Hochwasserproblematik zu verringern.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Informationsveranstaltung zum Thema "(Individuelle) bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz" in Nieder-Eschbach anzubieten. Hierbei ist bei Bedarf ein auf den Hochwasserschutz spezialisiertes Ingenieurbüro einzubeziehen.

Weiterhin wird der Magistrat gebeten, auf dieser Veranstaltung interessierten Bürgerinnen und Bürgern kostenlose bzw. kostengünstige Beratungsangebote von entsprechend kompetenten Unternehmen zu vermitteln.

Begründung

Der Ortsbeirat stellte - bisher erfolglos - bereits einige Anträge zum Thema Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach. Es wird Zeit, zu handeln, wenn auch im Kleinen. Durch eine gezielte Beratung, die bei Bedarf auch individualisiert werden kann, können einfache bauliche Maßnahmen sicherlich helfen, die durch das Hochwasser hervorgerufenen Probleme zu verringern. Dies könnte der Magistrat in Zusammenarbeit mit kompetenten Fachleuten erreichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2024OFOF 315/15Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Juli 2024Sie sind hier
    OMOM 5760Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehen
    Direktanregung
  3. 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2098Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 33 · 01.11.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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