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- Die Stadt Frankfurt hat sich gegenüber der EU zum Bau der Europäischen Schule verpflichtet. Umwelt- und VerkehrsgutachteF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2825 Die Stadt Frankfurt hat sich gegenüber der EU zum Bau der Europäischen Schule verpflichtet. Umwelt- und Verkehrsgutachten sollten eigentlich vor der Sommerpause vorliegen. Ich frage den Magistrat: Für wann ist eine Standortentscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung geplant, und wie gestaltet sich der Prozess bis dahin? Antwort des Magistrats: Stadträtin Sylvia Weber: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Grote, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie in der Frage vollkommen richtig angeführt haben, hat die Stadt Frankfurt zugesagt, das Areal am Ratsweg als Standort für den Neubau der Europäischen Schule Frankfurt vertieft zu prüfen. Es werden hierzu drei Gutachten erstellt. Externe Gutachterbüros untersuchen Fragen zum Verkehr, zur Umwelt und zum Artenschutz sowie zur Bodenbeschaffenheit, und zwar in enger Abstimmung mit den beteiligten Institutionen wie dem Land Hessen, der EZB, der Europäischen Schule selbst und letztendlich auch dem Bund, der die Gutachten bezahlt und später einmal auch den Neubau der Europäischen Schule realisieren wird. Nun zum aktuellen Stand der Gutachten: Das Verkehrsgutachten ist inhaltlich abgeschlossen, der Endbericht befindet sich gerade in der Fertigstellung in Absprache mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung sowie dem Straßenverkehrsamt. Das Umwelt- und Artenschutzgutachten ist weitestgehend fertiggestellt. Die Begutachtung selbst konnte früher als geplant abgeschlossen werden. Wir hatten ja gesagt, das dauert ein ganzes Jahr, um alle Vegetationsperioden zu erfassen, das war aber in dieser Vollständigkeit nicht nötig. Es müssen jetzt noch die finalen inhaltlichen Bewertungen der Untersuchungsergebnisse vorgenommen werden sowie der Bericht an sich erstellt werden. Das Umweltamt ist hier eingebunden. Das Bodengutachten ist beauftragt, die Untersuchungen können jedoch wegen der bereits auf dem Festplatz gebuchten Veranstaltungen inklusive Auf- und Abbauphasen erst im ersten Quartal 2025 durchgeführt werden. Das Gutachterbüro steht hier in Terminabstimmung mit den Nutzenden des Festplatzes, also mit der Tourismus+Congress GmbH, und selbstverständlich auch mit dem Kleingartenverein Riederwald. Davon ausgehend, dass die Gutachten keine unüberwindbaren Hindernisse für den Bau aufzeigen werden, ist dann für den nächsten Schritt geplant, der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorzulegen. Auf Grundlage eines solchen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung kann dann eine Verwaltungsvereinbarung mit Bund, Land, EZB, der EU und natürlich auch der Europäischen Schule zum Neubau des Schulgebäudes am Ratsweg unterzeichnet werden. So ist der Ablauf. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt zwei Zusatzfragen. Die erste kommt von der Fragestellerin Frau Grote und die zweite von Frau Steinhardt von der CDU. Stadtverordnete Elisa Grote, Volt: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Weber, für die Beantwortung der Frage! Das ist erfreulich zu hören, dass die Gutachten im ersten Quartal fertiggestellt werden können. Ist dann die Beschlussfassung für das zweite Quartal geplant? Wie sieht der zeitliche Ablauf aus? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Wann beschlossen wird, das liegt in Ihrer Hand - in der Hand der Stadtverordneten -, aber der zeitliche Ablauf ist wie folgt: Die Probebohrungen für das Bodengutachten sind wie gesagt in Abstimmung mit den Nutzenden von Januar bis März terminiert. Das kann nicht in einem Rutsch gemacht werden, sondern es muss immer wieder pausiert werden, damit die Nutzungen entsprechend durchgeführt werden können. Von Januar bis März finden diese Probebohrungen statt. Wir haben mit den Institutionen verabredet, dass, wenn sich aus den Ergebnissen keine Hindernisse ergeben, wir im Mai diese Verwaltungsvereinbarung schon einmal so weit textlich finalisieren, dass wir sie dann in der Tat im zweiten Quartal in den Geschäftsgang geben können und nach dem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung dann auch unterzeichnen können. Das heißt: Das zweite Quartal ist tatsächlich der Zeitraum, den wir anpeilen. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Frau Steinhardt von der CDU hat die zweite Zusatzfrage. Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU: (Zusatzfrage) Vielen Dank für den Zeitplan! Sie haben eben einen interessanten Satz gesagt: Wenn diese Gutachten keine unüberwindbaren Gründe gegen den Bau zeigen, dann passiert das. Was ist denn aber, wenn es Gründe gibt, die dann doch gegen den Bau sprechen? Gibt es einen Plan B? Sie wissen, dass der Festplatz nicht unbedingt der Standort ist, den alle in der Stadt bevorzugen. Was ist, wenn die Gutachten auch sagen, das ist kein guter Platz? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt nach den Ergebnissen und Zwischenergebnissen, die ich kenne, kein unüberwindbares Hindernis, und insofern gehen wir alle davon aus, dass das am Ende auch so der Fall sein wird. Auch was die Endergebnisse betrifft. Wenn ein Hindernis auftauchen sollte, kommt es natürlich auch darauf an, was es ist - vielleicht kann man es beseitigen. Wenn man es beseitigen kann, ist das natürlich das Mittel der Wahl. Wenn es nicht beseitigt werden kann, muss man schauen, wie man damit umgeht. Wir haben die vertiefte Prüfung des Ratsweges gemeinsam verabredet in einer Kooperationsvereinbarung mit den Institutionen, und wir werden natürlich auch gemeinsam mit den Institutionen nach Alternativen suchen müssen, wenn es denn notwendig sein sollte. So weit sind wir aber noch lange nicht. Das heißt, wir warten jetzt die Probebohrungen und die finalen Ergebnisse ab. Ich gehe momentan davon aus, dass es keine Hindernisse gibt, die nicht überwunden werden können. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Elisa Grote Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der zweiteiligen Ausstellung „Benin. Die Sammlung im Weltkulturen Museum“ wurden und werden über 50 Objekte aus dem KF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2826 In der zweiteiligen Ausstellung "Benin. Die Sammlung im Weltkulturen Museum" wurden und werden über 50 Objekte aus dem Königreich Benin präsentiert, die in der öffentlichen Debatte um die Restitution von Kulturgütern eine zentrale Rolle spielen. Die Ausstellung zeigte Einblicke in die Provenienzforschung, die untersuchte, unter welchen Umständen diese Objekte in die Sammlung des damaligen Völkermuseums gelangten. Ich frage: Wie geht Frankfurt mit seinem kolonialen Erbe um, insbesondere im Hinblick auf die Benin-Bronzen, und welche Schritte plant die Stadt, um künftig mit unrechtmäßig erworbenen Sammlungen verantwortungsvoll umzugehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass andere Städte bereits ihre Benin-Bronzen restituiert haben? Antwort des Magistrats: Stadträtin Dr. Ina Hartwig: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Mahn! Es ist der Anspruch und zugleich ein zentrales Anliegen der Stadt Frankfurt, vollumfänglich über die Provenienzen der Kulturgüter in den Sammlungen und Archiven der städtischen Institutionen, Ämter und Museen informiert zu sein. Dieses Ideal gestaltet sich in seiner Umsetzung als langwieriger Prozess und wird seit Jahren im Rahmen von Forschungsprojekten, Ausstellungen und wissenschaftlichen Recherchen verfolgt. Schon im Jahr 2018 befassten sich vier Ausstellungen im Rahmen eines bisher einzigartigen Kooperationsprojekts unter dem Titel "Gekauft. Gesammelt. Geraubt?" im Historischen Museum, dem Jüdischen Museum, dem Museum Angewandte Kunst und dem Weltkulturen Museum mit dem Thema. Sie verfolgten das gemeinsame Ziel, der Öffentlichkeit zu vermitteln, welche herausragende Bedeutung die Herkunft der Objekte und die Provenienzforschung heute im Umgang mit Museumsgut haben. Ermöglicht durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Etatantrag E 98 aus dem Jahr 2022, befassen sich derzeit das Museum der Weltkulturen und das Historische Museum gezielt im Rahmen von Projekten mit den Provenienzen von Kulturgütern aus kolonialem Kontext. Das Weltkulturen Museum praktiziert grundsätzlich einen transparenten Umgang mit jeglichen Sammlungen, nicht nur mit denen aus kolonialen Kontexten. Es erhält seit Jahren regelmäßig von Staaten und aus den Herkunftsgesellschaften der Sammlungen von den Kontinenten Afrika, Nord- und Südamerika, Ozeanien und Südostasien Anfragen zum Sammlungsbestand. Diese Anfragen wurden und werden alle individuell bearbeitet sowie zeitnah ausführlich beantwortet. Objektlisten und Angaben zum Erwerbskontext werden mit den Anfragenden offen geteilt. In Bezug auf die Benin-Bronzen, nach denen Sie fragen, ist der Magistrat hinsichtlich der Objekte, die eindeutig aus einem Unrechtskontext stammen, der Empfehlung von Bund sowie Auswärtigem Amt gefolgt und hat dem Staat Nigeria eine Eigentumsübertragung angeboten. Nigeria hat in Deutschland seine Verhandlungen zunächst mit den Trägern der großen Benin-Sammlungen, das sind Berlin, Hamburg und Stuttgart, geführt. In seinen Informationsveranstaltungen bat das Auswärtige Amt die Träger kleiner Sammlungen um Verständnis dafür, dass Nigeria nicht mit allen gleichzeitig verhandeln kann. Da die Frankfurter Benin-Sammlung von den nigerianischen Stellen als ein vergleichsweise kleiner, kulturhistorisch weniger bedeutender Bestand angesehen wird, muss daher abgewartet werden, bis Gespräche und eine Sammlungssichtung gemeinsam mit Nigeria stattfinden können. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine Zusatzfrage von der Fragestellerin Frau Mahn. Bitte! Stadtverordnete Mirrianne Mahn, ÖkoLinX-ELF: (Zusatzfrage) Sie sagen, wir sollen darauf warten, dass Nigeria auf uns zukommt. Wenn in diesem Fall die Provenienz, vor allem der Bronzen, die laut den Informationen des Weltkulturen Museums aus der Sammlung von William Ockelford Oldman stammen, und der Unrechtskontext sehr klar bewiesen sind, wäre es dann nicht eine Möglichkeit der Stadt Frankfurt, ihrer eigenen Verantwortung nachzugehen und ein Konzept der Rückgabe zu entwickeln? Gerade weil wir letztes Jahr als Deutschland im großen Stil zurückgegeben haben und auch genau wissen, dass diese Bronzen dem Königreich Benin zustehen. Die Adresse ist da. Was hindert uns daran, diese Objekte aus eigener Kraft an das Königreich Benin zurückzugeben? Stadträtin Dr. Ina Hartwig: (fortfahrend) Zunächst einmal halte ich fest, dass im Rahmen der Ausstellung der Frankfurter Benin-Objekte die Herkunft erklärt werden konnte. Das ist das Ergebnis einer Forschung, die wir in Frankfurt betrieben haben. Das möchte ich einfach noch einmal unterstreichen. Das heißt, wir arbeiten daran, den Unrechtskontext aufzuarbeiten. Das ist mir und auch dem Museum wichtig. Was den Umgang mit den Objekten angeht, da halten wir uns an die Empfehlungen des Bundes und des Auswärtigen Amtes. Wir würden nicht von uns aus ungesichert Objekte zurückgeben. Wir würden ehrlich gesagt in Probleme geraten, denn das muss gesichert stattfinden und kontextualisiert werden. Wir warten darauf, dass Nigeria auf uns zukommt. Wir sind dazu bereit und freuen uns auch auf den Austausch. Ich habe eben sehr deutlich gemacht, dass das Museum mit allen Herkunftsländern einen sehr regen Austausch führt. In diesem Jahr sind einige Gruppen aus den Herkunftsländern unserer Sammlung da gewesen. Das ist dem Haus sehr wichtig. Ich möchte abschließend noch sagen, dass gerade dieser Austausch für die Vertreter der Herkunftsländer immer das Entscheidende ist. Es geht ihnen nicht unbedingt immer darum, die Objekte zurückzubekommen, sondern es geht darum, überhaupt anerkannt zu bekommen, dass es das Unrecht gegeben hat, und darüber in einen Austausch zu kommen. Das ist die Aufgabe des Museums, die es in meinen Augen vorbildlich erfüllt. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine zweite Zusatzfrage von Frau Korenke von der CDU. Stadtverordnete Claudia Korenke, CDU: (Zusatzfrage) Frau Stadträtin, ich hatte in der letzten Plenarsitzung eine ähnliche Frage gestellt über den Bestand an fraglichen Objekten in der hiesigen Museumslandschaft und Sie hatten in der Antwort angekündigt, dass Sie an einem Gesamtüberblick bezüglich aller Objekte, die rechtlich fraglich sind, arbeiten. Wann ist mit diesem Überblick zu rechnen? Stadträtin Dr. Ina Hartwig: (fortfahrend) Glücklicherweise betrifft diese Thematik nicht alle unsere Sammlungen. Da sind das Weltkulturen Museum und das Städel Museum natürlich besonders betroffen, das Museum für Moderne Kunst, MMK, weniger - es kommt immer darauf an, wann die Objekte erworben worden sind. Es ist generell so, dass die Erforschung der Wege, wie ein Objekt in die Sammlung gekommen ist, die Erforschung der Anschaffung, die Erforschung eines gegebenenfalls vorhandenen Unrechtskontextes langwierig und zum Teil auch schwierig ist. Was das Weltkulturen Museum angeht, ist beispielsweise auch das Archiv im Zweiten Weltkrieg weitgehend vernichtet worden. Das macht zum Beispiel die Erforschung sehr viel mühsamer. Dafür braucht es kompetente Leute, die die Objekte erforschen. Das heißt, wir brauchen Manpower. Wir brauchen natürlich auch zusätzliches Geld. Ich glaube, wir sind hier in den letzten Jahren sehr gut weitergekommen, aber es gilt für Frankfurt wie für alle Städte in Deutschland, dass dies ein sehr langwieriges Projekt ist, alle Unrechtskontexte der gesamten städtischen Sammlung zu erarbeiten, aber wir sind dran. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Mirrianne Mahn Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung heute einen Vortrag zur Beschlussfassung vorgelegt, wonach einer RahmeF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2827 Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung heute einen Vortrag zur Beschlussfassung vorgelegt, wonach einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt und der Frankfurter Sparkasse bezüglich eines Grundstücks an der Neuen Mainzer Straße zwecks des Baus eines neuen Schauspielhauses. Demnach würde die Stadt für ein Erbbaurecht 210 Millionen Euro an die Frankfurter Sparkasse zahlen. Ich frage deshalb: Ist dem Magistrat bewusst, dass das auf die nächsten 199 Jahre umgerechnet eine Pacht von jährlich 1,055276381909548 Millionen Euro ist, und ist dem Magistrat in diesem Zusammenhang der grundsätzliche Ablauf einer Erbpacht - Grundstück fällt am Ende an Pachtgeber zurück - bekannt? Antwort des Magistrats: Stadträtin Dr. Ina Hartwig: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Förster! Vielen Dank für diese intelligenten Fragen, die ich mit einem klaren Ja beantworten kann. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Konsum von Lachgas, Distickstoffmonoxid, nimmt unter Jugendlichen in erschreckendem Ausmaß zu. Die vermehrt in ParksF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2828 Der Konsum von Lachgas, Distickstoffmonoxid, nimmt unter Jugendlichen in erschreckendem Ausmaß zu. Die vermehrt in Parks und auf Kinderspielplätzen vorzufindenden leeren Kartuschen zeugen davon. Auch Alt-Sachsenhausen ist an den Wochenenden ein Hotspot des Lachgaskonsums, mit allen negativen Konsequenzen für das Quartier. Die Stadtverordnetenversammlung in Hanau hat jetzt den dortigen Magistrat beauftragt, eine Verordnung zu prüfen, die zumindest den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet verbieten soll. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit einer solchen Regelung, etwa im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung, und kann er sich vorstellen, dem Beispiel der Stadt Hanau zu folgen? Antwort des Magistrats: Stadträtin Annette Rinn: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren! Die Verwendung von Distickstoffmonoxid, allgemein bekannt unter dem Trivialnamen Lachgas, teilt sich auf in einen bestimmungsgemäßen Gebrauch, zum Beispiel in der Medizin, der Nahrungsmittel- oder der Antriebstechnik, sowie in eine selbstverständlich problematische Nutzung als Modedroge, häufig auch durch Minderjährige. Der Magistrat befürwortet die Eindämmung von gesundheitsgefährdendem Substanzgebrauch und verfolgt dazu bereits im Gesundheitsamt präventiv aufklärende Ansätze. Auch die noch amtierende Bundesregierung hatte Pläne, den Verkauf in der Nacht und aus Automaten zu unterbinden, dies wird jedoch durch die verkürzte Legislaturperiode vermutlich keiner Entscheidung mehr zugeführt werden. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob Gefahren durch Erwerb oder Verwendung von Lachgas durch Minderjährige als Verhaltensform, die sich nicht durch Gemeindegrenzen aufhalten lässt, besser durch eine landesweit gleichförmige Gefahrenabwehrmaßnahme reguliert werden sollten. Eine Nachfrage hierzu ist aus dem Hessischen Landtag bereits im August erfolgt. Die Antwort der Landesregierung ist für Mitte Dezember angekündigt. Ob es ersetzender oder ergänzender kommunaler Gefahrenabwehrverordnungen bedarf und ob das hessische Gesetz über die Sicherheit und Ordnung einer Kommune dafür eine Eingriffsermächtigung bietet, wird sowohl in Hanau als auch in Frankfurt und übrigens auch in Offenbach noch rechtlich geprüft. Als zusammengefasster Magistrat stehen wir einem Verbot grundsätzlich positiv gegenüber, noch fehlen aber die rechtlichen Grundlagen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Vielen Dank! Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller und eine zweite von Herrn Schäfer von der CDU. Stadtverordneter Haluk Yildiz, BFF-BIG: (Zusatzfrage) Gibt es denn irgendwelche geplanten Kontrollen bei den Kioskverkäufern, die eigentlich diejenigen sind, die das Lachgas in Umlauf bringen? Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Bis jetzt können wir den Verkauf noch nicht verbieten. Er ist momentan noch erlaubt, daher gibt es zurzeit auch noch nichts zu kontrollieren. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Schäfer stellt die zweite Zusatzfrage. Bitte schön! Stadtverordneter Martin-Benedikt Schäfer, CDU: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Dezernentin! Wenn die rechtlichen Möglichkeiten gegeben wären und wir auf kommunaler Ebene handeln könnten, wäre meine Frage, ob Sie sich eine Art Bannmeile um Jugendzentren, Schulen und so weiter vorstellen können, wenn es um den Verkauf geht, und zwar nicht nur explizit an Jugendliche, sondern allgemein. Stadträtin Annette Rinn: (fortfahrend) Ja, das kann ich mir sehr gut vorstellen. Es gibt eine ganze Menge an Dingen, die vorstellbar sind. Wir sind auch in der Tat mit Hanau in Gesprächen. Hanau hat es zwar in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, aber trotzdem passiert auch da noch nichts. Es muss auch dort gründlich geprüft werden, um am Ende eine rechtssichere Vereinbarung zu haben. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2828 Stadtverordneter Haluk Yildiz, BFF-BIG: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Anwesende! Wenn wir heute durch unsere Parks oder über unsere Spielplätze gehen, stoßen wir immer häufiger auf ein alarmierendes Bild: leere Lachgaskartuschen. Was wie harmlose Überreste wirken mag, steht für ein ernstes Problem, das wir nicht ignorieren dürfen. Lachgas oder Distickstoffmonoxid wird von vielen Jugendlichen als günstige und scheinbar harmlose Möglichkeit genutzt, einen kurzen Rausch zu erleben, doch der Schein trügt. Kurzfristig führt der Konsum zu Schwindel, Übelkeit, sogar zur Bewusstlosigkeit. Langfristig können Nervenschäden und psychische Abhängigkeit entstehen und gerade junge Menschen, deren Körper und Geist sich noch in der Entwicklung befinden, sind besonders gefährdet. Die Situation in Alt-Sachsenhausen zeigt das Ausmaß dieses Problems deutlich. Am Wochenende verwandelt sich das Viertel in einen Hotspot des Lachgaskonsums mit allen negativen Folgen: Lärm, Vermüllung und gesundheitliche Risiken. Aber auch in anderen Stadtteilen und auf Spielplätzen sehen wir die Spuren. Wir können nicht zusehen, wie diese Entwicklung unsere Gemeinschaft und unsere Jugend gefährdet. Der Frankfurter Magistrat hat daher einen ersten wichtigen Schritt unternommen, er prüft eine Verordnung, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige verbieten soll. Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich, doch er reicht nicht aus. Ein Verbot allein wird das Problem nicht lösen. Es bedarf einer breiteren Strategie. Aufklärung und Prävention: Wir müssen Jugendliche und ihre Eltern umfassend über die Gefahren des Lachgaskonsums informieren. Schulen, Jugendzentren und soziale Medien bieten hier wertvolle Plattformen. Kontrolle und Durchsetzung: Ein Verbot ist nur so gut wie seine Durchsetzung. Die Zusammenarbeit mit dem Einzelhandel, der Polizei und anderen Behörden ist entscheidend, um den Zugang zu Lachgas für Minderjährige wirksam zu begrenzen. Alternativen schaffen: Junge Menschen suchen oft nach Erlebnissen, nach Orten, an denen sie sich entfalten können. Lassen Sie uns sicherstellen, dass wir genügend sichere und sinnvolle Freizeitangebote bereitstellen. Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist eine Verantwortung, die wir gemeinsam tragen. Jugendliche sind ein Spiegel unserer Gesellschaft und es liegt an uns, ihnen einen sicheren Rahmen zu bieten, in dem sie aufwachsen und sich entwickeln können. Der Kampf gegen den Missbrauch von Lachgas ist dabei kein Alleingang einer Stadt, sondern eine Aufgabe, die wir als Gemeinschaft bewältigen müssen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, mit Aufklärung, Konsequenz und Empathie, denn der Schutz unserer Jugend ist nicht nur eine Aufgabe, sondern eine Verpflichtung. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Schäfer von der CDU. Bitte schön! Stadtverordneter Martin-Benedikt Schäfer, CDU: Frau Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer an einem Samstag- oder Sonntagmorgen durch die Stadt und die Ausgehviertel Frankfurts läuft, findet sie an fast jeder Ecke: leere Lachgaskartuschen. Lachgas hat sich bei jungen Menschen in den letzten Jahren zu der Partydroge schlechthin entwickelt. Das Gas wird inhaliert, wird dann über die Lunge ins Blut aufgenommen und gelangt so in das Gehirn und Nervengewebe. Was man auch dazusagen muss: Das Gas wird vom Körper selbst nicht abgebaut. Deshalb warnen Ärzte und Toxikologen eindringlich vor den Gefahren von Lachgas. Die Folgen des Konsums können verheerend sein: Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinungen und Hirnschäden. Die Giftnotzentralen berichten von mehr und mehr schweren Vergiftungen durch das Gas. Meine Damen und Herren, all das macht deutlich: Wir müssen endlich den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche verbieten. (Beifall) Spätestens seit 2022 gibt es eine Debatte über das Verbot. Wir haben als CDU schon 2022 im Parlament auf den schweren Missbrauch von Lachgas hingewiesen und zum Handeln aufgefordert. Passiert ist seitdem leider nichts. Auch die Beobachtungsstelle für Drogen der EU hat -ebenfalls im Jahr 2022 - auf die besorgniserregende Entwicklung in Sachen Lachgas hingewiesen. Viele Länder haben dann auch entsprechend gehandelt und reagiert. In Frankreich, in Dänemark, in Belgien ist die Abgabe an Jugendliche inzwischen verboten; in den Niederlanden, in der Schweiz, in Großbritannien gibt es Verkaufsverbote beziehungsweise Besitzverbote. In Deutschland ist bisher nichts, aber auch gar nichts passiert. Die Ampel im Bund hat es über Jahre hinweg nicht hinbekommen, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Die Ampel hat sich lieber um die Freigabe von Cannabis gekümmert, anstatt die Kinder und Jugendlichen vor den Risiken von Lachgas zu schützen. Wenn der Bund es nicht hinbekommt, dann muss man es eben vor Ort regeln. Deshalb haben wir als CDU einen Antrag eingebracht. Ich kann Sie alle nur auffordern, diesem heute zuzustimmen, denn der Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche muss endlich verboten werden. (Beifall) Die Droge wird heute munter neben Schulen, Kindergärten und Jugendzentren verkauft. Lassen Sie uns diesen Zustand endlich beenden, denn der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss unser aller Anliegen sein. Herzlichen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das neue Haus der Demokratie in der Nähe der Paulskirche ist in aller Munde. CDU/SPD wollen im Landtag das Gesetz zur VeF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2829 Das neue Haus der Demokratie in der Nähe der Paulskirche ist in aller Munde. CDU/SPD wollen im Landtag das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit kommunaler Vertretungskörperschaften einführen, was unter anderem Kleinstparteien und Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene benachteiligen und rausdrängen möchte. Eine angebliche Zersplitterung soll verhindert werden, also das Gegenteil von Vielfalt gelebt werden. Frankfurt zeigt sich leider schon vorher demokratisch eingeengt und macht einem Fraktionslosen willkürlich einen Raum streitig, damit die SPD auch nach verlorener Wahl keine Räume abgeben muss, Zersplitterung unerwünscht. Ich frage den OB: Wie denken Sie, sind Sie gegen Zersplitterung oder für Vielfalt, wie die Bürgermeisterin? Antwort des Magistrats: Oberbürgermeister Mike Josef: Ich bin für Vielfalt. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Gibt es Zusatzfragen? Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (Zusatzfrage) Die Frage hat sich schon auf das neue Gesetz bezogen, ob Sie das voll und ganz mittragen: gegen Zersplitterung und auch nicht offen für Vielfalt. Eine andere Auszählungsmethode, Bürgerbegehren, auch Fraktionslose sollen gar keine Mittel bekommen. Das betrifft viele Fraktionslose. Ich weiß nicht, wie viele Tausend. Die FDP hat eine Kleine Anfrage gestellt. Unterstützen Sie jetzt das Gesetz oder nicht? Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Habt ihr so wenig Prozent, dass ihr jetzt fraktionslos seid? Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (fortfahrend) Bitte? Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Nein, die FDP ist doch nicht fraktionslos! Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (fortfahrend) Die FDP im Landtag hat eine Kleine Anfrage gestellt, was das neue Gesetz bedeutet. Ich frage Sie: Wie denken Sie über dieses neue Gesetz, das Herr Poseck einführen möchte? Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Ich bin für Vielfalt und glaube, dass auch mit dem neuen Gesetz die Vielfalt in der Stadt gegeben sein wird. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Schäfer hat auch noch eine Zusatzfrage. Bitte schön! Stadtverordneter Martin-Benedikt Schäfer, CDU: (Zusatzfrage) Eine kurze Nachfrage, Herr Oberbürgermeister: Können Sie sich ein Stadtparlament ohne die Gartenpartei vorstellen? (Heiterkeit) Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Ich glaube, dass die Gartenpartei im Stadtparlament sitzt, ist auch ein Zeugnis von Vielfalt in unserer Stadt. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2829 Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: Wenn Sie sich jetzt wundern, dass Sie mich nicht sehen können, also Sie im Internet, hat das folgenden Grund: Ich erneuere hier meine Forderung, dass diese Sitzung auch Tage später bereitgestellt werden muss, sonst gibt es kein Bild. Machen Sie es richtig, so wie der Hessische Landtag. Dort gibt es bei YouTube eine Playlist, da kann man alle Sitzungen nachschauen, so auch den Tagesordnungspunkt 8., Verbesserung der Funktionsfähigkeit kommunaler Vertretungskörperschaften, um den es hier geht. Herr Poseck von der CDU möchte gegen die Zersplitterung angehen, kleine Parteien seien Gift für die Demokratie, und es soll bei der Kommunalwahl eine uralte Auszählmethode Anwendung finden, damit die Kleinen verschwinden. Auch die SPD sieht das so. Die GRÜNEN und die FDP im Landtag sehen das Gott sei Dank anders. Sie sagen, es geht CDU und SPD nur darum, selbst noch ein paar Sitze mehr zu haben. Eine Kleine Anfrage der FDP im Landtag steht noch aus, dann wissen wir es. Aber ich denke, drei Parteien werden verschwinden. Noch schlimmer, das kritisieren die GRÜNEN, sei die Einschränkung von Bürgerbegehren. Bürgerbegehren abschaffen sei das Gegenteil von Demokratie. Ja, das finde ich auch. Der Oberbürgermeister, der ja angeblich für Demokratie stehen soll, sagte eben, er sei für Vielfalt. Die Änderungen im Landtag hat er eben nicht auf dem Schirm. Gelinde gesagt, hatte ich eben das Gefühl, er weiß gar nicht, welche harten Einschnitte die SPD in Hessen vorhat. Sein Gehalt wird ja erhöht. Auch Hunderte oder Tausende Fraktionslose in Hessen bekommen dann alle Mittel aberkannt. Das juckt den OB nicht. Es gibt noch das Schild von der Bürgermeisterin "Offen für Vielfalt". Klar, wer aufsteigen will, wie Josef, buckelt nach oben und tritt nach unten oder stellt sich dumm. Ist das der Richtige für das Haus der Demokratie? Ich empfehle Josef, den TOP 8. im Landtag nachzuhören. Ja, das geht. Schauen Sie mehr YouTube, Herr Josef. Ich frage mich, wer ist hier eigentlich noch für Demokratie, wenn der OB versagt, oder besser gefragt: Wer ist hier noch offen für Vielfalt? Sich so tolle Schilder an die Tür hängen, aber das Gegenteil machen, ist doch wohl nicht die feine Art. Die Fragestunde heute ist der Beweis. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Nach dem Auftakt vor der Paulskirche waren die Pavillons der Demokratie dieses Jahr bereits in vier Stadtteilen - NordenF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2830 Nach dem Auftakt vor der Paulskirche waren die Pavillons der Demokratie dieses Jahr bereits in vier Stadtteilen - Nordend, Rödelheim, Bockenheim, Höchst - und werden ihre Reise durch Frankfurt 2025 fortsetzen. Die Pavillons der Demokratie bringen die Paulskirche als Symbol der Demokratie zu den Menschen in die Stadtteile Frankfurts und fördern den Dialog zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Kultur. Sie ermöglichen durch ein vielseitiges Programm Diskussionen sowie Teilhabe und gestalten die Demokratie vor Ort. Ich frage den Magistrat: Wie wurden die Pavillons der Demokratie von den Bürger*innen angenommen, und welche Themen zur Vision und Stärkung der Demokratie vor Ort waren ihnen besonders wichtig? Antwort des Magistrats: Mit dem Pavillon der Demokratie konnten wir zeigen, dass niedrigschwellige dialogorientierte Formate großes Potenzial haben, unterschiedliche Menschen in den Frankfurter Stadtteilen für das Thema Demokratie zu begeistern. Der Magistrat wird das Projekt fortsetzen und im kommenden Jahr weitere vier Ortsbezirke aufsuchen. Die Idee entstand zum Paulskirchenjubiläum im vergangenen Jahr. Mit über 200 Bürger:innen wurde im Ratskeller eine Charta der Demokratie erarbeitet. Bei diesem Prozess entwickelten die vielen zivilgesellschaftlichen Akteur:innen den Wunsch, den Geist der Paulskirche in die Stadtteile zu tragen. Dieser Forderung sind wir nachgekommen. Der Pavillon der Demokratie feierte seine Premiere und seinen Abschluss an und in der Paulskirche. Dazwischen lagen Stationen am Luisenplatz im Nordend, am Bahnhofsplatz in Rödelheim, vor dem Bockenheimer Depot und am Ettinghausenplatz in Höchst. Die Schwelle sollte bewusst niedrig sein - sowohl in Bezug auf die Architektur, als auch auf die Fragen, die den Passant:innen gestellt wurden. "Was ist Demokratie für dich?", "Was bedeutet für dich Teilhabe?", oder auch "Was wünscht du dir für deinen Stadtteil?" Insgesamt hat der Magistrat über 1.000 Antworten gesammelt und ist derzeit dabei, diese auszuwerten und auch an die Verwaltung und Gremien wie Ortsbeiräte weiterzuleiten. Aus den ersten Analysen lässt sich ein differenziertes Abbild der Stimmungen der Bürger:innen sowie deren stadtteilspezifischen Bedarfen ableiten. Neben diesen Ergebnissen haben wir zusammen mit der Zivilgesellschaft vor Ort fast 40 Veranstaltungen durchgeführt und dafür knapp 90 Kooperationspartner:innen gewonnen. Darüber hinaus haben wir die Vernetzung untereinander angeregt und gestärkt. Die Partner:innen spielen als Multiplikator:innen eine große Rolle in den jeweiligen Stadtteilen. Themen waren unter anderem der gesellschaftliche Zusammenhalt, das Entwickeln einer Streitkultur oder ganz konkrete Projekte, wie zum Beispiel das Haus der Demokratie, das der Magistrat ebenfalls plant und das in einigen Jahren die Schwelle zur Paulskirche ebenso senken soll wie es der Pavillon jetzt in den Stadtteilen für die Demokratie leistet. Besonders erfreulich war die Beteiligung der breiten Zivilgesellschaft über Generationen hinweg: von den Omas gegen Rechts bis zu Jugendlichen und jungen Schüler:innen sowie Kindergartenkinder, die sich mit großem Engagement und Interesse auf die Angebote im Pavillon vorbereitet hatten. Die Liste lässt sich weiter fortsetzen mit Initiativen wie in Höchst, die sich für den Ettinghausen-Platz engagieren und mit Rabbiner Soussan ins Gespräch über Erinnerungskultur kamen, über "Rödelheim - Stadtteil gegen Rassismus", die eine "Brandmauer gegen rechts" aufbauten, bis hin zu vielen Schüler:innen, etwa jenen der Liebigschule, die eigens für den Auftritt im Pavillon ein Theaterstück zum demokratischen Miteinander entwickelt und aufgeführt hatten. Das sind nur wenige Beispiele für herausragendes Bürger:innenengagement. Im kommenden Jahr wird der Pavillon in Bergen-Enkheim, Sachsenhausen, Fechenheim und im Gallus Station machen. Auf die Ortsbeiräte und die Initiativen im Stadtteil wird der Magistrat zugehen. Denn: Nur mit den politischen Expert:innen, der Zivilgesellschaft und den Schulen vor Ort wird der Pavillon zu einem Erfolg. Wie gut der Pavillon inzwischen in der Stadtgesellschaft angekommen ist, lässt sich auch an den vielen Anfragen aus anderen Stadtteilen ablesen. Diesen wird der Magistrat in den kommenden Jahren weiter nachkommen. Viele Passant:innen mit denen die städtischen Mitarbeiter:innen sprachen, waren geradezu überrascht, dass die Stadtverwaltung auf öffentlichen Plätzen präsent ist, auf Menschen zugeht und sich die oftmals sehr konkreten Probleme nicht nur anhört, sondern auch mitnimmt. So trat der Pavillon der Demokratie auch dem Gefühl entgegen, dass Staat und Verwaltung etwas Abstraktes und Unnahbares seien. Einen ausführlichen Bericht wird der Magistrat den Stadtverordneten noch vorlegen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Emre Telyakar Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Bahnhofsviertel leidet unter anderem unter den kriminellen Aktivitäten unzähliger Drogenhändler und Drogenkuriere. DF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2831 Das Bahnhofsviertel leidet unter anderem unter den kriminellen Aktivitäten unzähliger Drogenhändler und Drogenkuriere. Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, HSOG, bietet unterschiedliche Möglichkeiten, gegen diese vorzugehen. Dazu zählt auch die Möglichkeit, Aufenthaltsverbote auszusprechen. Solche Eingriffe sind insbesondere dann zulässig und verhältnismäßig, wenn vorher Platzverweise ergangen sind. Ich frage den Magistrat: Sprechen die Stadt und Polizei gegenüber Drogenhändlern und Drogenkurieren Aufenthaltsverbote nach § 31 (3) HSOG aus, und wenn ja, wie oft wurden in diesem Jahr solche ausgesprochen? Antwort des Magistrats: Das Vorgehen gegen den Handel mit Betäubungsmitteln fällt in den originären Zuständigkeitsbereich der Landespolizei. Die Erteilung von Aufenthaltsverboten gemäß § 31 (3) HSOG obliegt sowohl der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde - Abteilung 32.2 - Ordnungsangelegenheiten und Ordnungswidrigkeiten - als auch der Landespolizei. Im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung werden Aufenthaltsverbote üblicherweise von der Landespolizei verfügt, insofern entsprechende polizeirechtliche Erkenntnisse vorliegen. Erfolgt die Sachbearbeitung in Eigenregie der Landespolizei, erfolgt keine Verfügung vonseiten der Gefahrenabwehrbehörde. Aktuelle Fallzahlen von landespolizeilichen Aufenthaltsverboten sind nicht bekannt. Vonseiten der Gefahrenabwehrbehörde wurde in den vergangenen Jahren kein Aufenthaltsverbot erlassen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Oktober 2024 wurden die Abschlussarbeiten an der S-Bahnstrecke zwischen Bad Vilbel und Westbahnhof erledigt. AktuellF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2832 Im Oktober 2024 wurden die Abschlussarbeiten an der S-Bahnstrecke zwischen Bad Vilbel und Westbahnhof erledigt. Aktuell wirbt der RMV für den anstehenden Fahrplanwechsel und die Barrierefreiheit der Stationen. An der S-Bahn-Station Berkersheim wurde der Umstieg vom Bus auf die Bahn nicht verkürzt, der Weg nur halb geteert und ist inzwischen eine knöcheltiefe glatte oder gefrorene Schlammpiste. Die versprochene Querung für Zufußg ehende und Radfahrer*innen ist noch nicht einmal terminiert. Ich frage daher den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat nach Rücksprache mit DB und RMV, um die Situation für Fahrgäste zeitnah erträglicher zu machen, oder ist das der Standard, nach dem künftig ÖPNV-Stationen auch in der Innenstadt gebaut werden? Antwort des Magistrats: In der Tat stehen die Asphaltarbeiten für den Weg bis zur Behelfsbrücke - bahnrechts - noch aus. Der Magistrat hat den Vorhabenträger DB InfraGO AG dazu aufgefordert, die dortige Verkehrsfläche umgehend in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Aktuell finden in diesem Bereich auch Restbautätigkeiten des Ausbauprojektes viergleisiger Ausbau der S 6 statt. Das von der DB InfraGO beauftragte Bauunternehmen führt noch eine verkehrsrechtliche Anordnung aus, die Verkehrsfläche ist noch nicht an die Stadt Frankfurt am Main zurückgegeben worden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Kristina Luxen Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Als Stadt wollen wir uns stetig verbessern und somit auch das Angebot für unsere Bewohnerinnern und Bewohner ausbauen. HF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2833 Als Stadt wollen wir uns stetig verbessern und somit auch das Angebot für unsere Bewohnerinnern und Bewohner ausbauen. Hierfür müssen wir uns mit ihren Kritiken auseinandersetzen und darauf reagieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Bei welchen Ämtern wird die Zufriedenheit und Kritik der Kundinnen und Kunden digital abgefragt, und welche Ämter sollen noch folgen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Pürsün, meine Damen und Herren, die Abfrage der Zufriedenheit und Kritik der Kundinnen und Kunden erfolgt in unterschiedlicher Form. Im Fokus stehen hierbei die Ämter mit intensivem Kundinnen- und Kundenkontakt. Einige Ämter fragen Kritik und Zufriedenheit gezielt und digital ab, andere wiederum nutzen keine digitale Abfrage, sondern beantworten Kundinnen- und Kundenanliegen per E-Mail oder telefonisch. Eine Übersicht hierüber haben wir in folgender Tabelle zusammengestellt. Dezernate Arten der Abfrage I Das Sportamt arbeitet mit über 430 Sportvereinen, Sportorganisationen und Veranstaltern zusammen. Das Sportamt steht in einem engen Austausch mit Sportvereinen und Partnern, sodass aufkommender Kritik schnell begegnet werden kann. Auf den social media Kanälen des Sportamtes und auf der Webseite sportamt.frankfurt.de erreichen uns regelmäßig Rückmeldungen zu Themen rund um den Frankfurter Sport, die entsprechend bearbeitet und beantwortet werden. II Eine digitale Abfrage zur Zufriedenheit und Kritik findet durch das AmkA nicht statt. Bürgerinnen und Bürger können ihre Rückmeldungen per E-Mail an ein zentrales Postfach geben. III Allgemein erfassen nicht alle Ämter im Dezernat Kritik und Anregungen systematisch digital, nehmen sich aber selbstverständlich dem direkten Feedback der Kundinnen und Kunden an und werden dazu zukünftig verstärkt digitale Formen nutzen. Zurzeit arbeitet die Bauaufsicht an der Einführung des digitalen Baugenehmigungs-verfahrens. Nach erfolgreicher Einführung ist eine Umfrage zur Zufriedenheit mit dem neuen digitalen Verfahren geplant. Das Stadtplanungsamt erhebt zwar nicht unabhängig von konkreten Projekten "Zufriedenheiten" der Bürgerinnen und Bürgern. Nichtsdestotrotz sind dem Amt Meinungen, Anregungen oder auch Kritik der Bürgerschaft sehr wichtig. Entsprechend sind informelle und formelle Beteiligungsverfahren ein zentraler Bestandteil der Arbeit des Stadtplanungsamtes. Eine erfolgreiche Beteiligung der Öffentlichkeit schafft Vertrauen, Transparenz, steigert die Qualität und auch die Akzeptanz kommunaler Vorhaben. Dabei setzt das Stadtplanungsamt vermehrt auch auf digitale, zeit- und/oder ortsunabhängige Beteiligungsangebote, um noch mehr Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu den Verfahren zu ermöglichen. Neben den baugesetzlich vorgeschriebenen "Formellen Beteiligungen", die grundsätzlich auch digital durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet anzubieten sind, wird zunehmend im Rahmen der "Informellen Beteiligungen" ein vielfältiges Spektrum an digitalen Formaten eingesetzt. Hierzu zählen digitale Symposien - beispielsweise zum neuen Stadtteil Frankfurt-Nordwest -, Online-Umfragen - beispielsweise zur Zukunft der Hauptwache oder zur Umsetzung des Hochhausentwicklungsplans 2024 - und gemeinsame digitale Planungsworkshops. Durch diese Einflussnahmemöglichkeit der Bürgerschaft in sehr unterschiedlich skalierten Disziplinen der Stadtplanung und der Stadtentwicklung entstehen wertvolle Einsichten und damit auch Verständnis für sowohl stadtplanerische Motivationen und Notwendigkeiten einerseits als auch für die Perspektiven der Bürgerschaft andererseits. IV Das Standesamt verfügte bis zum Jahr 2021 über eine digitale Kundenzufriedenheits-umfrage. Aufgrund der rückläufigen Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger wurde die digitale Befragung eingestellt. Es besteht die Möglichkeit, ein Feedback an die zentrale E-Mail-Adresse zu senden. Weiterhin besteht die Möglichkeit auf Google eine Rezension zu hinterlassen, die von Seiten des Standesamtes beantwortet wird. Bei Unzufriedenheit werden Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit hingewiesen, ihr konkretes Anliegen per E-Mail zu schildern und dann persönlich kontaktiert zu werden. Damit gewährleisten wir einen besseren Bürgerservice als bei allgemeinen Kundenzufrieden-heitsumfragen, die immer positiv ausgefallen sind. V Im Zentralen Bürgeramt sowie allen dezentralen Bürgerämtern steht das Feedbacksystem HappyOrNot seit dem Jahr 2019 allen Besucherinnen und Besuchern für eine direkte, einfache und schnelle Rückmeldung zur Verfügung. Jeweils an den Ausgängen sind Feedback-Terminals positioniert. Zudem machen Hinweise mit QR-Code an den Bedienplätzen auf die Möglichkeit des Feedbacks über das Smartphone aufmerksam. Ausgenommen sind alleine die mit zwei Personen besetzten Außenstellen, weil hier sonst eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle nicht umfassend ausgeschlossen werden kann. HappyOrNot ermöglicht die Abfrage der Zufriedenheit über vier Smileys. Zusätzlich kann die Bewertung anhand von Kriterien wie Beratungsqualität, Freundlichkeit, und Wartezeit begründet werden. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen hat zudem in diesem Jahr eine digitale Umfrage unter den Wahlhelfenden bei der Europawahl 2024 durchgeführt und Zufriedenheit und Verbesserungsvorschläge erhoben. Jährlich seit 1993 erfolgt die Mehrthemenumfrage "Leben in Frankfurt", worin seit einiger Zeit die Bürgerinnen und Bürger auch digital zu verschiedenen Themen befragt werden. VI Eine Abfrage zur Kundenzufriedenheit wird beim Kassen- und Steueramt nicht durchgeführt und ist auch nicht in Planung. In Bezug auf die Stadtkämmerei und das Personal- und Organisationsamt melden wir ebenfalls Fehlanzeige. VII Kundinnen und Kunden haben mit Blick auf das Kulturamt, die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte verschiedene Möglichkeiten, Zufriedenheit und konstruktive Kritik zu äußern - unter anderem durch persönliche Vorsprachen, E-Mail, Nutzung von Gästebüchern, Feedback-Funktion über die Archivdatenbank Arcinsys. Eine explizit digitale Abfrage erfolgt derzeit nicht. VIII Im Jugend- und Sozialamt wurde im Rahmen eines "Zukunftswerkstatt Kommunen-Projekts" für den Bereich des Sozialrathauses Bockenheim eine digitale Umfrage zur Zufriedenheit im Stadtteil durchgeführt. Zuletzt im Bereich des Stadtteils Bockenheim inkl. Westend-Süd ausschließlich online. Die vorangegangene Befragung im Bereich des Stadtteils Praunheim war online sowie auch über weitere analoge Zugänge verfügbar. Das Gesundheitsamt führt inhaltliche Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern auf dem digitalen Weg durch. Aktuell läuft beispielsweise eine Elternbefragung bei der alle Eltern, deren Kinder zur Einschulungsuntersuchung kommen, von den Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendmedizin zur Teilnahme an der digitalen Befragung eingeladen werden. Es wird erfragt, ob und wie die digitalen Formate des Gesundheitsamts genutzt werden, wie Eltern das Gesundheitsamt und seine Aufgaben wahrnehmen und welche weiteren Angebote sie sich wünschen. Über die Verlinkung der Angebote innerhalb der Umfrage sollen die Eltern zudem über das Vorhandensein dieser Angebote informiert werden. Ein weiteres Beispiel einer digitalen Befragung stellt eine Schülerbefragung an Schulen zum Thema Suizidprävention dar. Die Ergebnisse aus diesen Befragungen geben auch Aufschluss über die Zufriedenheit und Kritik der Bürgerinnen und Bürger und fließen in künftige Maßnahmen Anders als bei anderen Verwaltungseinheiten richten sich die Leistungen des Drogenreferats im Allgemeinen nicht direkt an einzelne Bürger:innen. Daher erfolgt auch keine standardisierte digitale Abfrage der Bürger:innenzufriedenheit. Für das Jobcenter Frankfurt werden im Rahmen der Rechtsstellung als gemeinsame Einrichtung gem. §§ 6, 44b SGB II 2 x jährlich telefonische Kundenzufriedenheitsbefragungen durch die Bundesagentur für Arbeit vorgenommen und die Ergebnisse bekannt gegeben. IX Das Frankfurt Immigration Office Ausländerbehörde nutzt das Abfragetool "Happy or not", mit dem die vorsprechenden Personen eine Beurteilung zur Ihrem Besuch bei der Behörde abgeben können. Neben der Bewertung mittels Smiley zu den Fragestellungen Freundlichkeit, Räumlichkeiten, Wartezeiten, Dienstleistung und Beratungsqualität haben die Nutzer die Möglichkeit eine textliche Bewertung abzugeben. X Das Grünflächenamt verfügt über keine spezielle digitale Plattform zur Sammlung von Verbesserungsvorschlägen. Rückmeldungen zu unserer Arbeit gehen jedoch regelmäßig über die Hotline oder die allgemeine E-Mail-Adresse ein und das Fachamt bemüht sich, den geäußerten Wünschen und Kritikpunkten bestmöglich nachzukommen. Das Klimareferat bietet bei seinem Förderprogramm "Klimabonus" eine Feedbackmöglichkeit. Jede(r) Antragsteller(in) wird am Ende des Verfahrens in mehreren Kategorien nach seiner Zufriedenheit auf einer Skala von 1 bis 6 gefragt, beispielsweise zur Erreichbarkeit der Mitarbeiter:innen oder zur fachlich-inhaltlichen Prüfung. Zusätzlich gibt es ein Freifeld für weitere Anmerkungen. Ein allgemeines Feedback zum Klimareferat ist über die verschiedenen Kontaktwege möglich. Das Umweltamt fragt aktuell die Zufriedenheit der Kund:innen nicht digital ab und dies ist auch nicht in Planung. Das Frauenreferat hat für Fachveranstaltungen ein Tool für digitales Feedback erprobt, das auch zukünftig genutzt werden soll. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt meldet Fehlanzeige. Der Palmengarten und Botanischer Garten haben derzeit keine Eingabemaske auf der Internetseite, über die Bürgerinnen und Bürger Feedback/Anmerkungen/Kritik hinterlassen können. Hierfür werden hauptsächlich die Kanäle zentrale E-Mail-Adresse, Social-Media (Direktnachricht) oder das Telefon genutzt. Viele Gäste des Palmengartens sprechen die Kassenkräfte direkt vor Ort an, wenn Sie Anmerkungen und Kritik haben. Dies wird aufgenommen und an zuständige Bereiche innerhalb des Gartens weitergegeben. XI Im Frankfurter Kinderbüro wird die Zufriedenheit nicht digital abgefragt. Pro Jahr erhält das Kinderbüro bis zu fünf Beschwerden in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Art. Jeder dieser Beschwerden wird nachgegangen und der Kontakt mit den Beschwerdeführer:innen gesucht, soweit die Adresse bekannt ist. Grundsätzlich nimmt das Feedback der Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtbücherei einen hohen Stellenwert ein. So nahm sie vor kurzem an einer europaweit angelegten, wissenschaftlich begleiteten Studie zur Zufriedenheit von Kund*innen und Nichtkund*innen teil. Die Studie wurde für Frankfurt angepasst und adressierte in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Eine weitere digitale Umfrage zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den digitalen Diensten der Stadtbücherei ist in Vorbereitung. Die Volkshochschule(VHS) Frankfurt befragt in ausgewählten Kursen ihre Teilnehmer:innen der Bildungsangebote schriftlich nach der Zufriedenheit des besuchten Kursangebotes. Diese Befragungen erfolgen mittels eines Teilnehmer:innenfragebogens und dient zur Evaluation der Bildungsangebote. Im Rahmen ihres Beschwerde- und Anregungsmanagements, resultierend aus dem an der VHS etablierten Qualitätsmanagementverfahrens Lernerorientierte Qualität in der Weiterbildung (LQW), erfasst die VHS alle Anregungen und Beschwerden von Kund:innen und Teilnehmer:innen und wertet diese aus. Dafür wird kein Softwaregestütztes Verfahren eingesetzt. Die Anregungen und Beschwerden erreichen die VHS per Telefon, E-Mail oder schriftlich. Die Ämter Amt für Bau und Immobilien, Kita Frankfurt und Stadtschulamt melden Fehlanzeige, da sie in diesem Sinne keinen Kundenverkehr haben. XII Die Stadtentwässerung Frankfurt, das Amt für Straßenbau und Erschließung und das Straßenverkehrsamt führen keine digitale Abfrage zur Zufriedenheit und Kritik der Bürgerinnen und Bürger durch. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Sofern die Angehörigen bei einem Sterbefall nicht in der Lage sind die Bestattungskosten zu tragen, können diese einen AF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2834 Sofern die Angehörigen bei einem Sterbefall nicht in der Lage sind die Bestattungskosten zu tragen, können diese einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Laut § 74 Sozialgesetzbuch XII übernimmt dann das Sozialamt die Kosten einer Bestattung. Ich frage den Magistrat: Bei wie vielen Bestattungen der letzten drei Jahre wurden die Kosten übernommen? Antwort des Magistrats: Vom Magistrat - hier dem Jugend- und Sozialamt - wurden in den Jahren 2021 in 304 Fällen, 2022 in 271 Fällen, 2023 in 212 Fällen und 2024 bisher in 289 Fällen Leistungen für Bestattungskosten erbracht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Nacht vom 14. auf den 15.11.2024 wurde die Bismarckstatue in Höchst von ihrem Sockel gestürzt. Das Gesicht der StF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2835 In der Nacht vom 14. auf den 15.11.2024 wurde die Bismarckstatue in Höchst von ihrem Sockel gestürzt. Das Gesicht der Statue wurde mit roter Farbe besprüht, auf der Statue und auf dem Sockel wurde Schriftzüge aufgebracht, unter anderem "Antikoloniale Aktion". Nach Angaben der Polizei sei das Denkmal angesägt und schließlich umgestürzt worden, auch zeigten die aufgesprühten Botschaften, dass es sich um eine politisch motivierte Tat handele. Entsprechend ermittele der Staatsschutz wegen "gemeinschädlicher Sachbeschädigung". Die Statue aus dem Jahr 1899 war in den letzten Jahren schon öfters beschmiert worden. Ich frage den Magistrat: Wie hoch ist der entstandene Schaden, und für wann wird die Wiederherstellung des Denkmals angestrebt? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Fuchs! Der Sturz des Bismarck-Denkmals in Höchst ist ein Akt massiven Vandalismus', den der Magistrat klar verurteilt. Die Statue wurde geborgen und in ein städtisches Depot gebracht. Es kann derzeit noch nicht beziffert werden, was eine Reinigung, Sanierung und Wiederaufstellung an Kosten mit sich bringen würde. Bevor weitere Schritte eingeleitet werden, soll ein Votum der Kommission für Erinnerungskultur zum weiteren Umgang mit dem Denkmal abgewartet werden. Der Kommission gehören Experten unter anderem aus dem Historischen Museum Frankfurt, dem Institut für Stadtgeschichte und dem Kulturamt an. Die Statue war in der Vergangenheit bereits wiederholt Gegenstand kontroverser erinnerungskultureller Debatten, deren Ziel es war, die historische Ambivalenz des ehemaligen Reichskanzlers zum Ausdruck zu bringen, besonders in Bezug auf den Kolonialismus. Entsprechende Debatten gibt es in der gesamten Bundesrepublik, der prominenteste Fall ist vermutlich das Bismarck-Denkmal in Hamburg. Der Sturz von Denkmälern als aggressive und radikale Form politischen Aktivismus' ist international gesehen kein Einzelfall, wie etwa der Sturz des Denkmals des Sklavenhändlers Edward Colston 2020 durch Anhänger der Black-Lives-Matter-Bewegung in Bristol zeigt. Die Stadt Frankfurt verfolgt eine differenzierte Erinnerungspolitik jenseits des Bildersturms und versteht Gedenken als einen permanenten Prozess, der sich mit zunehmendem zeitlichen Abstand regelmäßig der Revision der Nachgeborenen stellen muss. Als besonders gelungen erscheint in diesem Zusammenhang die Neuverlegung der Bodengedenkplatte in der Altstadt im Jahr 2023, die an die Luftangriffe auf Frankfurt erinnert. Die historische Bronzeplatte aus den 1970er-Jahren wurde dabei von einem zugefügten metallenen Ring eingefasst, der eine kontextualisierende Inschrift zeigt. Seitdem wird nicht allein an die Frankfurter Opfer erinnert, wie es dem gedenkpolitischen Ansatz in den 1970er-Jahren entsprach, sondern auch auf die deutsche Kriegsschuld und die Opfer des Luftkriegs in ganz Europa erinnert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Stadt Frankfurt ist der Gigabitregion beigetreten, um den Glasfaserausbau voranzubringen. Der Glasfaserausbau hat laF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2836 Die Stadt Frankfurt ist der Gigabitregion beigetreten, um den Glasfaserausbau voranzubringen. Der Glasfaserausbau hat laut BMDV eine herausragende Bedeutung für Deutschland, und die Gigabitstrategie sieht eine flächendeckende Versorgung aller Bürger*innen bis 2030 vor. Ich frage: Was ist seit Beitritt zur Gigabitregion passiert, und mit welchen Entwicklungen ist noch zu rechnen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Hauenschild, meine Damen und Herren! Mit Beitritt zur Gigabitregion im Frühjahr 2024 wurde eine Aufgabenzuordnung in organisatorischer und personalwirtschaftlicher Hinsicht in der Stadtverwaltung erforderlich. Dazu wurde eine bereits vorhandene Stabsstelle im Dezernat V umgewidmet. Die Stabsstelle "Gigabit Performance-Center" nahm daraufhin im August 2024 ihre Arbeit auf. Binnen kürzester Zeit konnte, auch dank der guten Zusammenarbeit mit der Gigabitregion, bereits Anfang Oktober ein Fördermittelbescheid in Höhe von 200.000 Euro für Beratungsleistungen beim Bund erwirkt werden. Die Stadt Frankfurt am Main ist damit in der Region die erste Kommune, der die Fördermittel für Beratungsleistungen in dieser vollen Höhe bewilligt wurden. Mit diesen Mitteln wird Anfang kommenden Jahres eine Ausschreibung erfolgen. Ziel ist eine detaillierte Übersicht über das gesamte Stadtgebiet hinsichtlich gut versorgter Bereiche, unterversorgter Flächen sowie insbesondere förderfähiger Ausbauadressen zu erhalten, um auch diese Fördermittel im genehmigungsfähigen Umfang beantragen zu können. Darüber hinaus wurden innerstädtische Koordinierungsgespräche mit den Ämtern für Straßenbau- und Erschließung - Sondernutzung von Straßenraum) und dem Straßenverkehrsamt (Baustellenkoordination - geführt. Daraus ergab sich in der Folge eine Teilnahme der Stabsstelle am Steuerungskreis Infrastruktur - mit weiteren städtischen Bereichen, wie Grünflächenamt, Ordnungsamt, Klimareferat sowie netzbetreibenden Gesellschaften wie Mainova, NRM, SRM und zusätzlich der VGF. Eine dauerhafte Teilnahme ist vorgesehen. Zudem fand ein erstes Gespräch im Büro des Oberbürgermeisters im Kontext der Beschlusslage rund um die Energiewendeviertel statt. Auch hier ist eine dauerhafte Einbindung der Stabsstelle sichergestellt. Insgesamt fünf Telekommunikationsunternehmen haben Sondierungsgespräche mit der Stabsstelle gesucht und teilweise in mehreren Runden geführt. Dazu wurde eine Videokonferenz für diese Unternehmen mit den Bereichen Baustellenkoordination und Sondernutzung von Straßenraum durch die Stabsstelle koordiniert. In dieser konnten alle Unternehmen offene Fragen zum Antragsverfahren für Ausbaugenehmigungen in Frankfurt stellen. Schließlich waren die Unternehmen aufgefordert ihre Ausbauplanungen für das Stadtgebiet mittels geeigneter grafischer Dateien an das Büro der Gigabitregion zu melden, um eine Orientierungskarte als grobe Übersicht über das Stadtgebiet und alle bestehenden Interessen zu gewinnen. Vergangene Woche fand eine erste Informationsveranstaltung für alle Ortsvorsteher:innen statt. In der Veranstaltung wurden Präsentationen der Gigabitregion und der Stabsstelle vorgestellt sowie Fragen beantwortet und Diskussionspunkte erörtert. Mit den im Nachgang per Mail an den gleichen Verteiler zugesandten Präsentationsunterlagen wurde eine weitere Abfrage mit einem Angebot verbunden: A. Welcher Ortsbeirat Bedarf sieht, dass die Informationen dem jeweiligen Gremium in einer Sitzung nochmals persönlich vorgestellt werden und B. Welcher Ortsbeirat sich weitergehende Informationen wünscht, die dann gegebenenfalls auf Informationsveranstaltungen auch schon Bürger:innen vorgestellt werden können. Die weiteren Planungen sehen folgende nächste Schritte vor: - Erarbeitung eines Konzeptes für Kooperationsvereinbarungen, Dezember 2024. - Rückmeldung an die Unternehmen über diese Planungen ebenfalls noch dieses Jahr. - Vorbereitung der Absichtserklärungen und Vereinbarungen im Januar 2025, um einen möglichst flächendeckenden Ausbau im gesamten Stadtgebiet zu erzielen. - Vorstellung der Planungen im Steuerungskreis Infrastruktur im Januar 2025. - Reaktion auf die Antworten der Ortsbeiräte bis hin zur Teilnahme an entsprechenden Ortsbeiratssitzungen oder der Planung und Koordination zusätzlicher Informationsveranstaltungen, je nach Bedarf. - Kontinuierliche Kommunikation mit allen Stakeholdern. - Zugriff der Stabsstelle auf das System "KommunalRegie", welches zur kartografischen Darstellung von konkreten Bauplanungen unterschiedlicher Netzbetreiber verwendet wird. - Ausschreibung der Beratungsleistung, Submission und Auftragserteilung. - Die schnellstmögliche Aufstockung der Stabsstelle um eine zweite Person, um Vertretung sicher zu stellen und die Vielzahl an Aufgaben auffangen zu können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Vergangenen Monat hat der Magistrat in der Antwort auf die Frage Nr. 2743 hin mitgeteilt, dass aktuell 65 SozialbezirksvF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2837 Vergangenen Monat hat der Magistrat in der Antwort auf die Frage Nr. 2743 hin mitgeteilt, dass aktuell 65 Sozialbezirksvorsteher*innen und 258 Sozialpfleger*innen im Ehrenamt für die Stadt Frankfurt tätig sind und für die Entschädigungen monatliche Gesamtkosten in Höhe von 79.475 Euro entstehen - insgesamt also fast eine Million Euro im Jahr. Da dies durchaus eine stolze Summe darstellt, frage ich den Magistrat: Wird protokolliert, welche Tätigkeiten tatsächlich von den Ehrenamtlichen ausgeführt werden, beispielsweise in einer Übersicht, in der aufgeführt wird, wie oft und in welchen Angelegenheiten die einzelnen Sozialbezirksvorsteher*innen und Sozialpfleger*innen konsultiert wurden? Antwort des Magistrats: Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen werden auf Vorschlag des zuständigen Ortsbeirates nach Anhörung der Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung bestellt. Stellung und Aufgaben der Sozialbezirksvorsteher:innen sind in der vom Magistrat erlassenen Geschäftsanweisung für den Ehrenamtlichen Dienst des Jugend- und Sozialamtes geregelt, Magistrats-Beschluss Nr. 1173 vom 10.08.2009. Eine standardisierte Erfassung der Aufgaben nach Zeit und Art ist aufgrund der Vielfältigkeit und Diversität der Aufgaben nicht normiert. Für die notwendige Transparenz in der Tätigkeit sorgen unterschiedliche, praxisgerechte Regelungen: Wesentliches Ziel der Arbeit der Sozialbezirksvorsteher:innen ist, als Brücke zwischen der Stadtgesellschaft und der Verwaltung zu fungieren und das Vertrauen in die öffentliche Hand zu stärken. Voraussetzung hierfür ist eine Präsenz in ihren jeweiligen Stadtteilen. Die Sozialbezirksvorsteher:innen machen sich bei den Menschen bekannt, treten in den Kontakt und bieten sich aktiv als Ansprechpersonen und für Beratung an. Beispielsweise über feste Sprechzeiten oder über Besuche von Einrichtungen in ihren Bezirken. Sie bekommen so einen Eindruck in die Lebenswelt der Menschen und unterstützen in Fällen erkannter Hilfebedürftigkeit. Sie werden dazu situativ auch von den Sozialrathäusern angesprochen. Die sogenannten Ehrenbeamt:innen stellen auf diese Weise einen niedrigschwelligen Zugang zu Hilfen für alle Bürger:innen sicher, können auf verschiedene Angebote hinweisen und Hilfen einleiten. Sie werden dabei je nach Größe des Bezirks von einer angemessenen Anzahl an Sozialpfleger:innen unterstützt, die ihnen unterstellt sind. Für die Sozialbezirksvorsteher:innen bzw. die Sozialpfleger:innen ist die Obergrenze der zu betreuenden Haushalte auf maximal zehn festgelegt. Hierdurch wird eine intensive und nachhaltige Betreuung im Ehrenamt ermöglicht. Insbesondere in Fällen, bei denen aufgrund unterschiedlicher Hürden - Scham- und Schuldgefühle, wenig Wissen über das Hilfesystem et cetera - bisher keine Anbindung an das kommunale Hilfesystem besteht, erfüllen die Pfleger:innen und Sozialbezirksvorsteher:innen eine wichtige Schlüsselfunktion. Tätigkeitsberichte erfolgen regelmäßig im Rahmen der Sitzungen der Ortsbeiräte. Das Vertretungsorgan der Ehrenbeamt:innen ist der "Dreierausschuss", der für eine Wahlperiode gewählt wird. Über dieses Vertretungsorgan wird ein regelmäßiger Austausch mit dem Jugend- und Sozialamt auf Ebene der Amtsleitung sichergestellt. Anregungen der ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden aufgenommen und der Erfahrungsaustausch mit den hauptamtlichen Mitarbeitenden in den verschiedenen Abteilungen der Verwaltung gefördert und organisiert. So finden regelmäßig Sitzungen zwischen dem Ehrenamtlichen Dienst und den Mitarbeiter:innen im Jugend- und Sozialamt statt, um sich über die Arbeit im Stadtbezirk auszutauschen. Innerhalb der Sitzungen wird auch über die einzelnen betreuten Fälle berichtet. In diesem Dialog werden die ehrenamtlichen Sozialpfleger:innen und/oder Sozialbezirksvorsteher:innen bei Bedarf beraten und Lösungen für Fallkonstellationen werden besprochen. Die Ehrenbeamt:innen erhalten zusätzlich Fortbildungsangebote und mit Beginn einer neuen Wahlperiode organisiert das Amt eine Vollversammlung aller Sozialbezirksvorsteher:innen und -pfleger.innen. Damit ist die Arbeit des Ehrenamtlichen Dienstes nachvollziehbar und wird fortlaufend entwickelt. Die Sozialbezirksvorsteher:innen und Sozialpfleger:innen haben sich in ihrer Rolle etabliert und leisten in ihrer Arbeit einen wertvollen Beitrag für ein gutes Verständnis im Zusammenwirken von Bürger:innen und Verwaltung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Seit nunmehr 22 Jahren lässt die Aufforstung von 2,7 Hektar Wald an der Isenburger Schneise - als Ausgleichsmaßnahme fürF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2838 Seit nunmehr 22 Jahren lässt die Aufforstung von 2,7 Hektar Wald an der Isenburger Schneise - als Ausgleichsmaßnahme für Rodungen im Zusammenhang mit dem Bau des WM-Stadions ab 2002 - auf sich warten. Bis jetzt ist die Frage ungelöst, wo dann zukünftig 1.500 Autos bei Konzerten und Spielen im Stadion parken sollen. Durch die auf dem Parkplatz P9 geplante Multifunktionshalle würde sich diese Situation nochmals erheblich verschärfen. Für die Verkehrsinfrastruktur und Fan-Busse müsste zudem erneut in erheblichem Umfang in den Stadtwald eingegriffen werden. Ich frage den Magistrat. Was konkret tut der Magistrat, um diese Problematik zu lösen, und wann soll die seit 22 Jahren ausstehende Ausgleichsmaßnahme endlich realisiert werden? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main ist sich der klimatischen und rechtlichen Bedeutung der Wiederaufforstung der Isenburger Schneise bewusst. Die Aufforstung des Parkplatzes Isenburger Schneise ist eine planfestgestellte Kompensationsmaßnahme für die Erweiterung des Waldstadions anlässlich der Fußball WM 2006, welche bereits längst erfolgt sein müsste. Eine erste Aufforstung, circa 9.300 Quadratmeter, in dem westlichen Teilbereich entstand 2009. Eine Wiederaufforstung der gesamten Fläche konnte bislang noch nicht erfolgen, da der Parkplatz zuletzt noch Bestandteil des Verkehrskonzeptes der EM 2024 war. Der Magistrat ist im Austausch, um sich auf einen verbindlichen Aufforstungstermin für den Ersatzparkplatz an der Isenburger Schneise zu verständigen. Der Regierungspräsident wird als Aufsichtsbehörde eingebunden. Die Aufforstung hat zur Folge, dass schon jetzt und unabhängig vom Bau einer Multifunktionsarena weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation rings um das Stadion eingeleitet werden müssen. Mit dem Bau einer Multifunktionsarena auf dem Parkplatz P 9 müssen vor Inbetriebnahme der Multifunktionsarena zahlreiche Maßnahmen zur Ertüchtigung der verkehrlichen und verkehrstechnischen Infrastruktur geschaffen werden. Die in dem Mobilitätskonzept zur Multifunktionsarena genannten Maßnahmen müssen zunächst auf ihre Sinnhaftigkeit und Realisierbarkeit geprüft werden, ehe ein entsprechendes Maßnahmenbündel umgesetzt werden kann. Der Magistrat wird in Kürze einen Grundsatzbeschluss zur Multifunktionsarena der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Eine türkische Staatsbürgerin, die seit über 30 Jahren in Deutschland lebt, hatte im Rahmen der Verlängerung ihrer AufenF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2839 Eine türkische Staatsbürgerin, die seit über 30 Jahren in Deutschland lebt, hatte im Rahmen der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis im Frankfurt Immigration Office, FIO, aufgrund zweier unleserlicher Stempel - Ein- und Ausreisestempel in die Türkei - Schwierigkeiten bei der Beantragung der Aufenthaltsverlängerung. Daraufhin wurde sie vom FIO an die türkischen Behörden verwiesen, um die Ein- und Ausreisen sowie die Aufenthaltsdauer in der Türkei nachzuweisen. Ich frage den Magistrat: Warum kann das FIO diese Informationen - über Ein- und Ausreisen - nicht selbst über die Zollbehörden der Flughäfen erfragen, wo diese Informationen elektronisch vorliegen, und kann hierfür eine Schnittstelle geschaffen werden? Antwort des Magistrats: Aufgrund der Fragestellung muss davon ausgegangen werden, dass bei der türkischen Staatsangehörigen der hinreichende Verdacht besteht, dass der Verlusttatbestände des § 51 AufenthG vorliegen, wonach ein längerer Auslandsaufenthalt zum automatischen Verlust des deutschen Aufenthaltsrechts führt. In diesen Fällen liegt es im Rahmen der Mitwirkungspflicht im Verantwortungsbereich der betroffenen Person, entsprechende Nachweise, dass der Verlusttatbestand nicht eingetreten ist, zu erbringen. Der türkische Staat führt hinsichtlich von Ein- und Ausreisen türkischer Staatsangehöriger ein Ausreiseregister - Almanyaya giris cikis belgesi -, mit dem in der Regel bereits der notwendige Nachweis erbracht werden kann, dass kein längerer Auslandsaufenthalt im Sinne des oben genannten Paragrafen vorliegt. Zu diesem Ausreiseregister haben ausschließlich die Betroffenen selbst ein Auskunftsrecht, nicht jedoch deutsche Ausländerbehörde. Somit es dem Frankfurt Immigration Office - Ausländerbehörde - bereits aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, diese Auskunft direkt einzuholen. Der Vortrag, dass die Ein- und Ausreisedaten in elektronischer Form bei den Zoll- beziehungsweise Flughafenbehörden in elektronischer Form vorliegen, entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Zudem finden Ausreisen nicht ausschließlich per Flugzeug statt und Kontrollen der Binnengrenzen erfolgen nur stichprobenhaft. Ein Zugriff auf die Passagierlisten aller Fluggesellschaft begegnet nicht nur organisatorischen sondern auch datenschutzrechtlicher Bedenken. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mehmet Agatay Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Baustellenkoordination soll sicherstellen, dass Straßen nicht mehrfach hintereinander aufgerissen werden und VerkehrF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2840 Die Baustellenkoordination soll sicherstellen, dass Straßen nicht mehrfach hintereinander aufgerissen werden und Verkehrsbehinderungen durch eine oder mehrere gleichzeitige Baustellen minimiert werden. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass parallele Verkehrsachsen durch Bautätigkeiten gleichzeitig gesperrt werden und Baustellen unkoordiniert wirken. Dies führt zu erheblichen Störungen im Verkehrsfluss, besonders für den Autoverkehr. Ich frage den Magistrat: Was wird konkret geplant, um sicherzustellen, dass Baustellen künftig besser koordiniert werden und parallele Straßensperrungen oder Kapazitätsengpässe vermieden werden, oder ist es Strategie, den Autoverkehr durch ein Übermaß gleichzeitiger Baustellen bewusst zu behindern? Antwort des Magistrats: Der Magistrat widerspricht der Behauptung, den Autoverkehr durch "ein Übermaß gleichzeitiger Baustellen bewusst zu behindern". Richtig ist im Gegenteil, dass dafür eigens für die zunehmende Anzahl der Baustellen im Stadtgebiet vor vielen Jahren die Verkehrliche Baustellenkoordinierung im Straßenverkehrsamt eingerichtet wurde. Der Magistrat weist weiterhin darauf hin, dass nur etwa 20 Prozent der Bauvorhaben durch städtische Ämter zu verantworten sind, alle anderen Baumaßnahmen werden durch Trassenbetreiber und private Bauherren ausgelöst. Wie der Fragesteller in seiner Frage Nr. 2910 schon richtigerweise selbst feststellt, sind "Baustellen im öffentlichen Raum (...) häufig unumgänglich für den Erhalt und Ausbau der städtischen Infrastruktur oder für private Bauvorhaben". Der Verkehrlichen Baustellenkoordinierung im Straßenverkehrsamt obliegt dabei die räumliche und zeitliche Koordinierung aller Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum in Frankfurt. Sie dient diesbezüglich als erster Ansprechpartner für alle Baustellen. Ziel der Verkehrlichen Baustellenkoordinierung ist es, die Auswirkungen auf den Verkehr zu reduzieren, frühzeitig darüber zu informieren und Alternativen für alle Verkehrsteilnehmenden aufzuzeigen. In Frankfurt am Main werden sämtliche geplanten Baustellen, Sondernutzungen, Veranstaltungen und Wartungsarbeiten im öffentlichen Raum in einem digitalen ämterübergreifenden Programm erfasst. Notstände und Schadensbeseitigungen, sogenannte nicht planbare Ereignisse, werden in diesem System nachgepflegt. Diese Informationen stehen digital der Verkehrlichen Baustellenkoordinierung zur Verfügung. Jeder Vorgang hat einen räumlichen und zeitlichen Bezug. Über diese Software können durch Kartenansichten räumliche oder zeitliche Konflikte identifiziert werden. Es erfolgt im Vorfeld eine Bewertung der Auswirkungen auf den Verkehr, dadurch werden Zeitfenster für die Durchführung von Baumaßnahmen so gewählt, dass Beeinträchtigungen des Verkehrs reduziert werden. Für die Arbeiten wird ein passendes Zeitfenster gefunden. Dadurch kann eine Koordinierung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum erreicht werden. Bereits heute durchlaufen über 7.000 Vorgänge im Jahr diesen Ablauf. Ein regelmäßiger Austausch mit mehr als zwölf Institutionen - Amt für Straßenbau und Erschließung, Stadtentwässerung Frankfurt, Verkehrsgesellschaft Frankfurt, Netzdienste Rhein-Main et cetera - findet bereits heute über das Baustellenmanagementprogramm statt. Hinzu kommt zunehmend ein frühzeitiger Informationsaustausch mit externen Vorhabenträgern für Großbaumaßnahmen - Autobahn GmbH, Deutsche Bahn, Hessen Mobil et cetera - und für Hochbaumaßnahmen. Die verkehrliche Baustellenkoordinierung bringt verschiedene Projekte und ihre jeweiligen Projektbeteiligten an einen Tisch. Jede noch so gute Planung wird jedoch durch ungeplante Verzögerungen von einzelnen genehmigten Vorhaben gestört. Beeinträchtigungen aus diesen Gründen können daher nicht in allen Fällen vermieden werden. Aktuelle Verkehrsinformationen des Straßenverkehrsamtes zur Verkehrslage, Baustellen, Pressemitteilungen et cetera auf dem verkehrsrelevanten Netz, finden sich auf der Homepage https://mainziel.de Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Vor einigen Wochen wurde auf dem Gelände der Römerstadtschule ein Nest der invasiven Asiatischen Hornisse entdeckt, dieF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2841 Vor einigen Wochen wurde auf dem Gelände der Römerstadtschule ein Nest der invasiven Asiatischen Hornisse entdeckt, die für den heimischen Bienenbestand eine Gefahr darstellen. Es stellte sich heraus, dass es zwar ein Meldeportal beim Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie gibt, es aber offensichtlich in der Stadt Frankfurt keine klaren und bekannten Verfahrensregeln für den Umgang mit solchen invasiven Arten - zuständige Behörde, Entfernung des Nestes et cetera - gibt. So dürfte es schwerfallen, die Ausbreitung der Art wirkungsvoll zu bekämpfen. Daher frage ich den Magistrat: Welche Verfahrensregeln gibt es in der Stadt Frankfurt für den Umgang mit der Asiatischen Hornisse und anderen invasiven Arten? Antwort des Magistrats: In der Europäischen Union kommen in der Umwelt rund 12.000 gebietsfremde Arten vor, darunter Tiere und Pflanzen. Von diesen Arten werden allerdings nur schätzungsweise zehn bis 15 Prozent als invasiv eingestuft. Invasive, gebietsfremde Arten können eine große Bedrohung für die Biodiversität sein, weil invasive Arten mitunter konkurrenzstärker als heimische Arten sind. Daher hat die EU die "Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten", Verordnung EU Nr. 1143/2014, erlassen. Artikel 17 dieser Verordnung regelt das Vorgehen zur "sofortigen Beseitigung in einer frühen Phase der Invasion". Im Falle der Asiatischen Hornisse, Vespa velutina nigrithorax, ist Artikel 17 der Verordnung einschlägig, da die Art erstmals am 03.08.2016 gelistet wurde und sich somit in der Frühphase ihrer invasiven Ausbreitung befindet. Gemäß § 43 (4) Nr. 5 c) Hessisches Naturschutzgesetz ist die Obere Naturschutzbehörde zuständig, wenn die Meldepflicht nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten besteht. Dies ist insofern folgerichtig, da invasive Arten sich nicht an die Gebietsgrenzen einzelner Städte oder Kreise halten. Das Land Hessen beziehungsweise die Obere Naturschutzbehörde versuchen durch die Entnahme von Nestern und die Abtötung der Asiatischen Hornissen die Ausbreitung der Art einzudämmen. Genauere Informationen zum bisherigen Erfolg der Maßnahmen liegen uns nicht vor. Eine Bekämpfung der Art durch den Magistrat findet nicht statt, zumal hierfür eine rechtliche Grundlage fehlt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Mitglieder städtischer Gremien haben einen privilegierten Zugang zu städtischen Ämtern und ihren Mitarbeitenden. Auch hiF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2842 Mitglieder städtischer Gremien haben einen privilegierten Zugang zu städtischen Ämtern und ihren Mitarbeitenden. Auch hier hat die Stadt eine Fürsorgepflicht für die Mitarbeitenden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie schützt der Magistrat Ämter und Mitarbeitende, sodass dieser privilegierte Zugang nicht genutzt wird, um private Anliegen unangemessen voranzutreiben und Mitarbeitende unter Druck zu setzen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Ritter, meine Damen und Herren! Zunächst einmal ist dem Magistrat keine Regelung bekannt, die einen privilegierten Zugang von Mitgliedern städtischer Gremien zu städtischen Ämtern und ihren Mitarbeitenden vorsieht. Sollten aber im Einzelfall Mitglieder städtischer Gremien versuchen, auf einzelne Mitarbeitende der Stadtverwaltung Druck auszuüben, um private Anliegen unangemessen voranzutreiben, besteht jederzeit die Möglichkeit, die jeweilige Amts- oder Betriebsleitung hierüber zu informieren. Nach Abschnitt 2.1 der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main I, AGA I, dient die Verwaltung der Allgemeinheit. Sie arbeitet nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats. Die Mitarbeitenden haben ihre Aufgaben ohne Ansehen der Person nach sachlichen Gesichtspunkten sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen, AGA I, Abschnitt 2.1. Alle Mitarbeitenden haben bei ihrer Tätigkeit jederzeit die Interessen der Stadt zu wahren, AGA I Abschnitt 2.3. Eine Privilegierung ist demnach unzulässig. D. Mitarbeitende ist für die Rechtmäßigkeit seiner/ihrer dienstlichen Handlungen verantwortlich. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat er/sie unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Bestätigt ein:e Vorgesetzte:r die Anordnung, so muss d. Mitarbeitende sie ausführen und ist von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das d. Mitarbeitende aufgetragene Verhalten strafbar und die Strafbarkeit für ihn/sie erkennbar ist oder wenn das ihm/ihr aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt. Die Bestätigung ist auf Verlangen schriftlich zu erteilen, AGA I Abschnitt 2.2.1 Abs. 3. In den Fällen, in denen das aufgetragene Verhalten strafbar sein könnte, besteht des Weiteren die Möglichkeit, sich an die Interne Meldestelle i. S. d. Hinweisgeberschutzgesetzes - Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz - und/oder an die externe Meldestelle - Bundesjustizministerium - zu wenden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die VGF hat 58 T-Wagen von Alstom für die Straßenbahnflotte bestellt. Für sie wurden teure Umbaumaßnahmen der HaltestellF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2843 Die VGF hat 58 T-Wagen von Alstom für die Straßenbahnflotte bestellt. Für sie wurden teure Umbaumaßnahmen der Haltestellen nötig. Bisher waren nur 14 T-Wagen im Einsatz. Diese wurden alle Anfang November aufgrund immer wieder vorkommender Störungen aus dem Betrieb genommen. Um sie zu ersetzen sollen nun sogar nicht barrierefreie Pt-Bahnen aus den 70ern wieder flottgemacht werden. Ich frage den Magistrat: Wie konnte es soweit kommen, und was bedeutet das für die geplanten 58 T-Wagen? Antwort des Magistrats: Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, VGF, hat bei der Firma Alstom 58 T-Wagen bestellt. Bisher sind 14 Fahrzeuge ausgeliefert worden, wovon zwölf Fahrzeuge im Fahrgastbetrieb im Einsatz gewesen sind. Bei dieser Bestellung ist es zu erheblichem Lieferverzug gekommen. Um das Fahrplanangebot aufrecht erhalten zu können, hat die VGF einer Anlieferung von Fahrzeugen zugestimmt, die noch nicht alle vertraglich vereinbarten technischen Anforderungen erfüllten. Die Technische Aufsichtsbehörde hatte diese Fahrzeuge als betrieblich sicher eingestuft und grundsätzlich für den Fahrgastbetrieb zugelassen. Im betrieblichen Einsatz sind in jüngster Zeit allerdings unvorhergesehene technische Probleme aufgetreten, welche die VGF zu einer vorläufigen Außerbetriebnahme der Fahrzeuge veranlasst haben. Der Hersteller ist aufgefordert, die technischen Probleme zu beheben und bis spätestens Ende 2024 einen verlässlichen Projektplan mit Meilensteinen und Lieferterminen vorzulegen. Die VGF wird die weitere Entwicklung hinsichtlich der Behebung der technischen Defizite und der Herstellung und Lieferung vertragsgerechter Fahrzeuge genau verfolgen und, wenn notwendig, rechtliche Schritte ergreifen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im Frühjahr berichtete Hessenschau.de in dem Artikel „Lange Wartezeiten in Zulassungsstelle Frankfurt sorgen für Frust“F05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2844 Im Frühjahr berichtete Hessenschau.de in dem Artikel "Lange Wartezeiten in Zulassungsstelle Frankfurt sorgen für Frust" darüber, dass Bürger und Autohändler oft wochenlang auf einen Termin warten müssten. Als Erklärung hierfür wurde unter anderem darauf verwiesen, dass es im Frühjahr generell mehr Zulassungsanträge gebe und auf die zahlreichen Personalausfälle. In den Städten Fulda, Hanau, Gießen und Darmstadt sei es dagegen möglich, innerhalb eines Tages einen Termin für eine Kfz-Zulassung zu bekommen. Ich frage den Magistrat: Wie lange sind aktuell die jeweiligen durchschnittlichen Wartezeiten bei der Kfz-Zulassungsstelle für Autohändler und Privatleute? Antwort des Magistrats: Im gewerblichen Zulassungsbereich betrugen die Bearbeitungszeiten im November 2024 durchschnittlich fünf Arbeitstage. Aufgrund des Jahresendgeschäftes, der höheren Anzahl von Feiertagen und der damit verbundener Urlaubszeit beträgt die aktuelle Bearbeitungszeit sechs Arbeitstage. Die Wartezeit auf einen Termin im Privatkunden Bereich betrug im November 2024 durchschnittlich neun Arbeitstage. Aktuell liegen die Terminvorlaufzeiten, aus den oben genannten Gründen, bei zwölf Arbeitstagen. Je nach personellen Verfügbarkeiten, werden weitere Termine kurzfristig freigegeben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Frankfurt ist eine wachsende Stadt. Dies führt zu Herausforderungen an verschiedenen Stellen. So bedeutet dies auch eineF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2845 Frankfurt ist eine wachsende Stadt. Dies führt zu Herausforderungen an verschiedenen Stellen. So bedeutet dies auch eine wachsende Nachfrage bei den Tageswerkstätten der Praunheimer Werkstätten. Aktuell bestehen dort lange Wartelisten, sodass viele keinen Platz in dieser wichtigen Einrichtung erhalten. Ich frage den Magistrat: Gibt es Kenntnisse über Pläne bezüglich einer Ausweitung des Angebots? Antwort des Magistrats: Die Zuständigkeit bei der Eingliederungshilfe ändert sich mit dem Lebensabschnitt der leistungsberechtigten Personen - das sogenannte Lebensabschnittsmodell. Danach sieht das hessische Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch/Neuntes Buch, SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die folgenden sachlichen Zuständigkeiten vor: - Für Leistungen der Eingliederungshilfe bis zum Ende der Schulausbildung sind die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte, zuständig - hier das Jugend- und Sozialamt. - Für Leistungen der Eingliederungshilfe nach der Schulausbildung ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, also der Landeswohlfahrtsverband Hessen, LWV, zuständig. Die Tageswerkstätten richten sich an erwachsene Menschen, sodass die Zuständigkeit hier beim LWV, dem überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe verortet ist. In der Kürze der Zeit war es dem LWV nicht möglich, uns eine belastbare Auskunft a) zu den Wartelisten b) zu aktuellen Plänen bezüglich einer Ausweitung zu schicken. Der Magistrat - hier das Jugend- und Sozialamt - wird der Fragestellung weiter nachgehen, um gegebenenfalls bestehende Bedarfslücken im Rahmen der Kooperation mit dem LWV zu adressieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Britta Wollkopf Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Jugendhilfeausschuss, JHA, ist ein öffentliches Gremium in Frankfurt, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern ausF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2846 Der Jugendhilfeausschuss, JHA, ist ein öffentliches Gremium in Frankfurt, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Trägern zusammensetzt. Er tagt nach § 5 der Satzung des Jugendamtes öffentlich. Ich frage den Magistrat: Wie heißen die 20 stimmberechtigten Mitglieder des JHA sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, und aufgrund der Benennung welcher Stadtparlamentsfraktion beziehungsweise des Vorschlags welcher im Bereich des J ugendamtes wirkenden und anerkannten Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, sonstiger Träger der freien Jugendhilfe sowie ihrer Zusammenschlüsse sind diese einzelnen Personen - beziehungsweise deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter - Mitglied im JHA? Antwort des Magistrats: Die Zusammensetzung von Jugendhilfeausschüssen hat der Gesetzgeber im Achten Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe, §71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss geregelt. Gemäß dieser Regelung ist auch die Zusammensetzung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die XIX. Wahlperiode in Frankfurt organisiert. Die Mitglieder und ihre Stellvertretungen werden folgend aufgeführt: Mitglied des Magistrats durch Verfügung des Oberbürgermeisters Stellvertreterin Stadträtin Elke Voitl Vorsitzende Stadträtin Sylvia Weber Elf Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Stv., oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind Mitglieder für die Fraktion "DIE GRÜNEN im Römer" Wendel-Jaromir Burkhardt Stadtv. Johannes Lauterwald Stadtv. Dr. Christoph Rosenbaum Stadtv. Beatrix Baumann Felicitas Dubuque Stadtv. Emre Telyakar Mitglieder für die SPD-Fraktion Stadtv. Abdenassar Gannoukh Patric Foit Tim Hoppe Stadtv. Viktorija Krzelj Mitglied für die FDP-Fraktion Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Isabel Schnitzler Mitglieder für die CDU-Fraktion Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Claudia Ehrhardt Sara Steinhardt Mitglied für die Fraktion "Die Linke. Fraktion im Römer" Stadtv. Ayse Dalhoff Marc Hampel Mitglied für die Fraktion "Volt im Römer" Tim Englert Stadtv. Britta Wollkopf Mitglied für die "FRAKTION" Prof. Dr. Andreas Gran Dr. Moritz Post Acht Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, sonstigen Trägern der freien Jugendhilfe sowie ihrer Zusammenschlüsse von der Stadtverordnetenversammlung gewählt sind Mitglieder für die Liga der freien Wohlfahrtspflege Franziska Zühlsdorff Steffen Krollmann Gaby Hagmans stellvertr. Vorsitzende Jutta Eisert Dierk Dallwitz Bernhard Frenzel Markus Eisele Manfred Oschkinat Mitglieder für den Frankfurter Jugendring Rebekka Rammé Peter Benesch Miriam Walter Beate Lang Fresia Klug Duran Jennifer Fuß Dr. Jan Lamprecht Maren Burkhardt Antragstellende Person(en): Stadtv. Herbert Förster Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Von Eigentümern, Mietern und Pächtern in der Neuen Altstadt ist zu hören, dass derzeit noch zahlreiche RechtsstreitigkeiF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2847 Von Eigentümern, Mietern und Pächtern in der Neuen Altstadt ist zu hören, dass derzeit noch zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit der DomRömer GmbH beziehungsweise der Stadt Frankfurt vor Gericht anhängig sind, unter anderem aufgrund baulicher Mängel. Ich frage den Magistrat: In wie vielen Fällen befinden sich die DomRömer GmbH beziehungsweise Ämter der Stadt Frankfurt derzeit noch in einem laufenden Rechtsstreit mit Eigentümern, Mietern und Pächtern auf dem Arael der Neuen Altstadt, und wie viele weitere solcher Gerichtsverfahren wurden seit deren Eröffnung bereits abgeschlossen? Antwort des Magistrats: Derzeit gibt es zwei laufende Rechtsstreitigkeiten. Zudem ist in einem weiteren Fall die Einreichung der Klage durch die DomRömer GmbH aufgrund fehlender Kaufpreiszahlungen für zwei Wohneinheiten angekündigt. Abgeschlossen wurden seit der Eröffnung insgesamt fünf Verfahren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Im letzten Bildungsausschuss waren Vertreter*innen der Tagespflege erneut zu Besuch, um dieses Mal nach dem genauen ZeitF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2848 Im letzten Bildungsausschuss waren Vertreter*innen der Tagespflege erneut zu Besuch, um dieses Mal nach dem genauen Zeitpunkt der Auszahlung der in Aussicht gestellten erhöhten Geldleistungen zu fragen. Leider konnte diese Frage im Ausschuss für Bildung und Schulbau nicht beantwortet werden, da die Bildungsdezernentin nicht anwesend war. Ich frage den Magistrat: Wie ist der Zeitplan für die Auszahlung der angekündigten erhöhten Geldleistungen an die Tageseltern? Antwort des Magistrats: Auszahlung der neuen Geldleistung: Ab Januar 2025 wird monatlich die erhöhte Geldleistung ausgezahlt, das heißt, der erhöhte Anerkennungsbetrag und die neue Sachkostenpauschale werden ab Januar 2025 monatlich entsprechend ihrer individuellen Berechnung ausgezahlt. Die degressive Berechnung für das vierte und fünfte Kind entfällt. Bezüglich der Sachkosten erfolgt im Dezember 2024 oder Januar 2025 die Nachzahlung an die Tagesfamilien, die einen Widerspruch zu den Sachkosten eingelegt hatten. Die Nachzahlung der Sachkosten erfolgt in diesen Fällen für die Jahre 2023 und 2024. Im ersten Halbjahr 2025 erhalten alle anderen Frankfurter Tagesfamilien, die im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen, im Rahmen der Gleichbehandlung eine Nachberechnung und Nachzahlung der Sachkosten für das Jahr 2023. Da der Beschluss § 4701 der Stadtverordnetenversammlung rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft tritt, erhalten alle Tagesfamilien eine Neuberechnung der Bescheide für 2024 und dementsprechend eine Nachzahlung für den Anerkennungsbetrag, die Sachkosten - sofern noch nicht im Rahmen der Abhilfe der Widersprüche erfolgt - und gegebenenfalls die Abschaffung der Degression für das Jahr 2024. Die Nachzahlung wird im ersten Halbjahr 2025 umgesetzt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Frank Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Gebäude in der Hahnstraße 43 im Lyoner Quartier ist seit mehr als einem Jahr als möglicher Standort für ein sechszügF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2849 Das Gebäude in der Hahnstraße 43 im Lyoner Quartier ist seit mehr als einem Jahr als möglicher Standort für ein sechszügiges Gymnasium mit Sporthalle im Gespräch. Es gab bereits konkrete Planungen für den Standort, die jedoch jüngst ins Stocken geraten sind. Da das Objekt leicht in der Einflugschneise liegt, hat das Regierungspräsidium eine Genehmigung abgelehnt. Das Amt für Bau und Immobilien wollte jedoch einen alternativen Vorschlag unterbreiten und eine Lösung suchen. Daher frage ich den Magistrat: Hat das genannte Schulprojekt an der Hahnstraße 43 noch eine Zukunft, und wenn ja, wie sehen konkret die weiteren Planungs- und Zeitabläufe aus? Antwort des Magistrats: Dem Magistrat wurde das Objekt Hahnstraße 43 angeboten. Der Magistrat hat die Eigentümer von vorneherein darauf hingewiesen, dass ein Schulstandort an dieser Stelle nicht zuletzt wegen der Fluglärmzone schwierig zu realisieren wäre, was das Regierungspräsidium abschließend bestätigt hat. Lediglich eine bereits in der Fluglärmzone beheimatete Schule könnte unter Umständen dorthin verlagert werden, sodass nach fachlicher Abstimmung den Eigentümern insofern eine Absage erteilt wurde. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ulf Homeyer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Für eine digitale Etablierung und Umsetzung des Angebots „FrauenNachtTaxi“ wurden in den Haushaltsplan 2024/2025 450.000F05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2850 Für eine digitale Etablierung und Umsetzung des Angebots "FrauenNachtTaxi" wurden in den Haushaltsplan 2024/2025 450.000 Euro eingestellt. Bereits im Haushalt 2022 wurden 75.000 Euro für das Pilotprojekt eingestellt. Ich frage den Magistrat: Wie wird eine benutzerinnenfreundliche Anwendung garantiert, und ab wann können die Frauen und Mädchen das digitale Angebot nutzen? Antwort des Magistrats: Wie der Magistrat im Bericht B 143 vom 19.04.2024 berichtet hatte, zeigte ein Städtevergleich, dass die in Frankfurt im Etatantrag E 21 "Sicher durch die Nacht mit dem FrauenNachtTaxi" vorgesehenen Mittel über 75.000 Euro für die Einrichtung eines Pilotprojektes nicht ausreichend sein würden. Mit dem Etat-Antrag E 29 "Förderung des FrauenNachtTaxis" vom 06.06.2024, der sich dem gleichen Thema annimmt, wurden neue Voraussetzungen geschaffen. Nunmehr stehen 450.000 Euro zur Verfügung, um dieses wichtige Projekt für die Sicherheit von Frauen in Frankfurt voranzubringen. Die Umsetzung des FrauenNachtTaxis erfordert die Beteiligung mehrerer Ämter sowie externer Kooperationspartner:innen. Das Frauenreferat entwickelt aktuell mit dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik, IKT, einen Projektplan für die Umsetzung, um festzulegen wer, wann, wie beteiligt werden soll. Auf dieser Grundlage soll gemeinsam mit weiteren städtischen Ämtern und Referaten - beispielsweise Bürgeramt, Referat für Datenschutz und Informationssicherheit -, Stakeholdern wie der Taxivereinigung und weiteren Akteur:innen ein funktionales Umsetzungskonzept erarbeitet werden. Sobald die organisatorischen und technischen Voraussetzungen gegeben sind und eine Firma für das Abrechnungssystem beauftragt ist, kann die Pilotphase in 2025 beginnen Der Magistrat empfiehlt ein digitales Gutscheinsystem als benutzerinnenfreundliche Anwendung. Für Nutzer:innen ohne digitalen Zugang soll es ergänzend analoge Gutscheine geben. Der Magistrat stützt sich dabei auf die Erfahrungen der Stadt Mannheim, die das Projekt seit Herbst 2019 betreiben und über ein Gutscheinsystem begonnen haben, welches systematisch digitalisiert wurde. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Momentan wird in Alt-Rödelheim ein Düker unter der Nidda erstellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: IsF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2851 Momentan wird in Alt-Rödelheim ein Düker unter der Nidda erstellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Ist es möglich, nach Ende der Bautätigkeit für die Erstellung eines Dükers unter der Nidda, in der bereits vorbereiteten Aussparung des Gehweges an der Ecke Reichsburgstraße/Alt-Rödelheim einen passenden Baum zu pflanzen? Antwort des Magistrats: Nach dem Ende der Kanalbaumaßnahme in Rödelheim sind Ersatzpflanzungen vorgesehen. Ob der Bereich Reichsburgstraße/Alt-Rödelheim für Baumpflanzungen geeignet ist, wird die SEF überprüfen und bei positivem Ergebnis eine Baumpflanzung vornehmen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In Hessen können Bürger*innen seit 1993 per Bürger*innenbegehren Themen in Gemeindevertretungen einbringen und per BürgeF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2852 In Hessen können Bürger*innen seit 1993 per Bürger*innenbegehren Themen in Gemeindevertretungen einbringen und per Bürger*innenentscheid über Sachfragen abstimmen. Bisher wurden in Hessen insgesamt 546 Verfahren, Stand 31.07.2024, neu eingeleitet, davon auch 25 Ratsbegehren. Damit ist der Bürger*innenentscheid das zentrale Instrument direkter Demokratie in hessischen Städten und Gemeinden. Genau diese Möglichkeit beabsichtigt die Hessische Landesregierung zukünftig einzuschränken und will wichtige Themen vom Bürger*innenentscheid ausnehmen. Ich frage den Magistrat: Wie steht der Magistrat zu den von der Landesregierung geplanten Einschränkungen von Bürger*innenbegehren und Bürger*innenentscheiden in Hessen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann, meine Damen und Herren! Mit dem Bürgerbegehren und dem Bürgerentscheid nach § 8b sieht die Hessische Gemeindeordnung plebiszitäre Elemente vor, das heißt, die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde können unmittelbar Einfluss auf eine konkrete Sachentscheidung nehmen und sind nicht nur auf die Wahl von Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Parlamente beschränkt. Diese Beteiligungsform ist auf kommunaler Ebene ein wichtiger Faktor der direkten politischen Mitbestimmung. Der Magistrat erinnert in diesem Zusammenhang an den Bürgerentscheid zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 916 "DFB-Akademie - südlich Niederräder Landstraße" im Jahr 2015. Weitere Bürgerbegehren gab es zum Beispiel zu den Themen Klima und bezahlbarer Wohnraum. Allerdings scheiterten diese Initiativen an Ihrer Zulassung durch die Stadtverordnetenversammlung. Der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/1303 - sieht unter anderem die Änderung des § 8b Ziffer 5a der Hessischen Gemeindeordnung, HGO, vor. Die durch den Gesetzesentwurf erwähnte Änderung der HGO liegt im Verantwortungsbereich des Hessischen Landtages. Vor diesem Hintergrund nimmt der Magistrat in seiner Funktion als ausführendes Organ die geplante Änderung der oben genannten Rechtsgrundlage zur Kenntnis. Im Übrigen, ist es nicht Aufgabe des Magistrates in seiner erwähnten Rolle, sich an der politischen Diskussion zu beteiligen. Er ist an Recht und Gesetz gebunden und muss seine Neutralitätspflicht wahren. Gleichwohl ist dem Magistrat bewusst, dass es zur geplanten Änderung unterschiedliche politische Positionen gibt. Es ist also Aufgabe der Parteien und Wählergruppen, sich in diese Debatte einzubringen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Antwort auf die Frage Nr. 2723 in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024 wurden in einer Tabelle dF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2853 In der Antwort auf die Frage Nr. 2723 in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024 wurden in einer Tabelle die vorgehaltenen Unterkunftsplätze für Flüchtlinge und Obdachlose in den jeweiligen Stadtteilen mit Stand zum 13.11.2024 veröffentlicht. Hierbei fällt auf, dass allein in neun Stadtteilen null Unterkunftsplätze vorgehalten werden und in weiteren nur eine sehr geringe Anzahl, in anderen Stadtteilen dagegen eine sehr hohe Anzahl. Ich frage den Magistrat: Wie hat sich diese Verteilung auf die Stadtteile in den letzten zehn Jahren entwickelt, und was unternimmt der Magistrat für eine möglichst ausgewogene Verteilung dieser Plätze auf die Frankfurter Stadtteile? Antwort des Magistrats: Die Entwicklung der stadtweiten Verteilung von Unterkünften für wohnungslose und geflüchtete Menschen wurde nicht für den Zeitraum 2014 bis 2024 erfasst, daher kann hierzu keine Auskunft erteilt werden. Der Magistrat versucht, Unterkünfte für wohnungslose und geflüchtete Menschen möglichst stadtweit und ausgewogen zu verteilen. Dabei ist er davon abhängig, wo geeignete Liegenschaften vorhanden sind. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anna Nguyen Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Innenministerium als Aufsichtsbehörde begrüßte im Genehmigungserlass vom 07.11.2024 die erstmalig für den DoppelhausF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2854 Das Innenministerium als Aufsichtsbehörde begrüßte im Genehmigungserlass vom 07.11.2024 die erstmalig für den Doppelhaushalt 2024/2025 erfolgte Haushaltsplanaufstellung nach der Methode des Zero-Base-Budgetings mit Zielwerten im Rahmen des Gegenstromverfahrens. Es forderte unter anderem die Überprüfung aller Leistungen der Fachämter als andauernden Prozess. Ich frage daher den Magistrat: Wie wird der Magistrat aufgrund seiner Erfahrungen und unter Berücksichtigung der Hinweise des Innenministeriums das Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung künftig weiterentwickeln? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Düwel, meine Damen und Herren! Die anstehende Planung des Doppelhaushaltes 2026/2027 - Finanzplanung 2026 bis 2029 wird wie die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 als Zero-Base-Budgeting durchgeführt. Hierbei dienen die Planwerte 2024/2025, deren Leistungen durch die Fachbereiche bereits überprüft wurden, als Basis für die Bedarfsanalyse 2026/2027, wobei keine der Veranschlagungen geschützt sind. Die Planwerte sind als kontinuierlicher Prozess grundsätzlich zu hinterfragen und auf ihre Unerlässlichkeit zu prüfen. Es ist ebenfalls durch die Fachbereiche zu prüfen, ob die Veranschlagung dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt ist. Dieses Verfahren soll es dem Magistrat als budgetverantwortliches Gremium erneut ermöglichen, zielgerichtet, transparent und strukturell Maßnahmen und Projekte in den Fachbereichen finanziell ausreichend auszustatten. Mit dem Fokus auf einen ausgeglichenen Haushalt werden durch den Magistrat während des Verfahrens Zielvorgaben angestrebt, innerhalb derer alle Bedarfe zu finanzieren sind. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martina Düwel Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Frage Nr. 2855 wurde vom Fragesteller zurückgezogen.F05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2855 Die Frage Nr. 2855 wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Einige Gebiete in Frankfurt sind zunehmend von Hochwasserereignissen betroffen. Das lässt sich nicht nur auf geänderte kF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2856 Einige Gebiete in Frankfurt sind zunehmend von Hochwasserereignissen betroffen. Das lässt sich nicht nur auf geänderte klimatische Bedingungen zurückführen, sondern zum Teil auch von Veränderungen an Fluss- und Bachläufen durch neue Baugebiete, fehlende Einrichtung von Zisternen oder Retentionsflächen, Nichtanpassung von Kanalsystemen bei Erhöhung der Anwohner:innenzahlen, fehlende Sicherung durch Dämme oder neue Genehmigungen, anfallendes Oberflächenwasser direkt in Bäche und Flüsse zu leiten. Daher frage ich den Magistrat: Welche der genannten Maßnahmen sind auf Frankfurter Gebiet in den letzten fünf Jahren umgesetzt worden, und wo ist dies nachzulesen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Busch, meine Damen und Herren! Der Umgang mit Hochwasser- und Starkregenereignissen ist angesichts des Klimawandels zunehmend auch in Frankfurt am Main von essentieller Bedeutung. Die Aufgabe ist eine Querschnittsaufgabe, die insbesondere im Bereich der Stadtplanung und des Baus sowie bei der sogenannten blau-grünen Infrastruktur zu beachten ist. Präventive Aspekte stehen bei Planung und Bau im Mittelpunkt, im Bereich der blau-grünen Infrastruktur sind Maßnahmen zu berücksichtigen, die die Folgen von durch präventive Maßnahmen nicht zu verhindernden Überlastungen minimieren. Jegliche Veränderungen an Fluss- oder Bachläufen bzw. Gewässern sowie in den dazugehörigen, amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten unterliegen den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes, WHG, und des Hessischen Wassergesetzes, HWG. Maßnahmen an oberirdischen Gewässern erfordern somit immer eine Erlaubnis oder Bewilligung durch die zuständige Wasserbehörde. Dies gilt auch für die Planung von neuen Baugebieten in der Nähe von Fluss- oder Bachläufen, durch die es zu einer Veränderung an oberirdischen Gewässern oder zu einer Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses kommen könnte. Derartige Eingriffe in ein Gewässer oder ein Überschwemmungsgebiet sind nur zulässig, wenn der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und die Gewässereigenschaft nicht nachteilig beeinflusst werden. Ergänzend gelten an oberirdischen Gewässern die Bestimmungen des § 23 HWG zur Freihaltung von Gewässerrandstreifen. Innerhalb dieser Gewässerrandstreifen, die im Außenbereich zehn Meter, im Innenbereich fünf Meter breit sind, ist die Ausweisung von Baugebieten durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch sowie die Errichtung oder wesentliche Änderung von baulichen und sonstigen Anlagen verboten. Angesichts dieser rechtlichen Bestimmungen ist auszuschließen, dass es durch die Planung von neuen Baugebieten zu negativen Veränderungen an Fluss- und Bachläufen und infolgedessen zu einer Intensivierung von Hochwasserereignissen kommt. Die Entwicklung und die Realisierung neuer Baugebiete setzt zudem immer voraus, dass diese Gebiete entwässerungstechnisch erschlossen sind. Eine solche abwassertechnische Erschließung ist wiederum nur dann gewährleistet, wenn die zusätzlichen Abwassermengen von den öffentlichen Abwasseranlagen - Kanalisation, Kläranlagen - schadlos bewältigt werden können. Diese Anforderungen gelten auch für Anlagen zur direkten Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer. Solche Direkteinleitungen sind somit nur zulässig, wenn sie unter anderem auch das Hochwasserrisiko in den Flüssen und Bächen nicht erhöhen. Bei der Genehmigung von wasserrechtlichen Anträgen zur Einleitung von Niederschlagswasser in Gewässer werden die aktuell anerkannten Regeln der Technik angewendet, die darauf abzielen, hydraulische Stoßbelastungen für die Gewässer zu reduzieren und einen Großteil des Niederschlagswassers auf den Flächen zurückzuhalten. Private Einleitungen sind jedoch im Vergleich zu den kommunalen Einleitungen mengenmäßig von untergeordneter Bedeutung und stellen Einzelfälle dar, maximal ein Antrag pro Jahr. Um den vielfältigen wasserrechtlichen Vorgaben zu entsprechen, beinhalten die Bebauungspläne der Stadt Frankfurt am Main seit langem schon verschiedene Bestimmungen zur Bewirtschaftung des auf den privaten Baugrundstücken anfallenden Niederschlagswassers. Das Niederschlagswasser ist deshalb auf den Baugrundstücken zu sammeln - zum Beispiel in Zisternen -, zu benutzen - Brauchwasser - und/oder ortsnah zu versickern beziehungsweise zu verrieseln. In diesem Sinne wirken auch die Festsetzungen zur Dachbegrünung und zur wasserdurchlässigen Herstellung von Wegen und Terrassen, wodurch ein Großteil der Niederschlagsereignisse nahezu vollständig in den Baugebieten zurückgehalten werden kann. Das auf Baugrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird somit in den Baugebieten, welche die Stadt in den letzten 20 Jahren entwickelt hat, nicht direkt in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, wo es ansonsten die Hochwassergefahr im Unterlauf verstärken würde. Die Faktoren, die das Abflussgeschehen bei einem Niederschlagsereignis beeinflussen, sind vielfältig. Neben der Niederschlagsdauer und der -intensität sowie der Charakteristik des Einzugsgebietes spielen auch Faktoren wie Landnutzung, Versiegelungsgrad, Bebauung der Uferbereiche eine Rolle. Hierbei sollte jedoch immer das gesamte Einzugsgebiet der Gewässer betrachtet werden. Bereits seit Anfang der 2000er-Jahre werden in Frankfurt am Main neue Baugebiete so geplant, dass das Niederschlagswasser möglichst vollständig im Gebiet verbleibt. Dazu tragen Vorgaben im Bebauungsplan wie zum Beispiel die Dachbegrünung oder die Verwendung von versickerungsfähigen Oberflächenbelägen bei. Seitens der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, SEF, wird auf dieser Grundlage ein Entwässerungskonzept erarbeitet, bei dem Versickerung und Verdunstung Vorrang haben, um eine möglichst weitreichende Annährung an den natürlichen Wasserhaushalt zu erreichen. Das Grünflächenamt berücksichtigt bei Neu-, Umplanungen und im Rahmen seiner Mitarbeit bei neuen Wohn-/Baugebieten grundsätzlich die Leitlinien und Planungsgrundsätze einer nachhaltigen blau-grünen Planung mit nachhaltiger blau-grüner Infrastruktur - Planungsrichtlinien und -grundsätze der Starkregengefahrenkarte sowie der Freiraumgestaltungssatzung und des Regenwasserhandbuches 2024. Kann das Niederschlagswasser nicht komplett auf diese Art bewirtschaftet werden, wird eine Drosselung des Abflusses festgelegt. Der vorgegebene Wert ist an den durchschnittlichen natürlichen Gebietsabfluss angelehnt. Der Drosselabfluss muss von jedem/jeder Grundstückseigentümer:in nachgewiesen werden. Den Grundstückseigentümer:innen wird empfohlen, möglichst Mulden gegebenenfalls mit einer Rigole zu bauen. Ist der Boden dafür nicht geeignet, werden Retentionszisternen empfohlen. In diesen Zisternen dient ein Teilvolumen der Rückhaltung und gedrosselten Ableitung, der andere Teil kann zur Bewässerung genutzt werden. Die Entscheidung, wie der vorgegebene Drosselwert sichergestellt wird, liegt jedoch bei d. Grundstückseigentümer:in. Für die öffentlichen Flächen stellt die Stadt die Abflussbegrenzung sicher. Hierfür werden in der Regel Mulden oder Mulden-Rigolen-Systeme gebaut. Als Referenz sind hier die Mulden am Riedberg zu nennen. Die entwässerungstechnische Erschließung im Baugebiet Am Riedberg wurde bereits vor zehn Jahren abgeschlossen. Als weitere Beispiele für Gebiete mit Regenwasserbewirtschaftung sind zu nennen: - An der Sandelmühle, Entwässerung 2022 fertiggestellt. Die private Drosselung erfolgt über entsprechende Festsetzungen zur Befestigung der Flächen. Durch öffentliche Mulden-Rigolen wird die Versickerung und die auf 10 l/(s*ha) gedrosselte Einleitung sichergestellt. - Schönhofviertel/Südliche Rödelheimer Landstraße, Entwässerung 2022 fertiggestellt, private Drosselung auf 7 l/(s*ha), öffentliche Drosselung auf 10 l/(s*ha) mit Einleitung in den Ochsengraben. - Hilgenfeld, Planung der Entwässerung läuft. Ziel ist ein kompletter Verbleib des Niederschlagswassers im Gebiet. Je nach Quartier muss das Niederschlagswasser auf dem Privatgelände komplett bewirtschaftet werden oder auf 5 bzw. 10 l/(s*ha) gedrosselt werden. Die Drosselwerte beziehen sich jeweils auf die gesamte Grundstücksfläche und sind für ein statistisch alle fünf Jahre einmal auftretendes Regenereignis nachzuweisen. Für die Einleitung in Gewässer muss die SEF je nach Gewässer den Nachweis für eine Drosselung auf 2-3 l/(s*ha), bezogen auf ein zweijährliches Regenereignis, führen. Die Ableitung von Niederschlagswasser, das nicht in B-Plangebiet bewirtschaftet werden kann, erfolgt getrennt vom Schmutzwasser und wird bevorzugt in Gewässer eingeleitet. Für die Gewässer-Einleitungen werden im Zuge der Planung Einleite-Erlaubnisse bei der Oberen Wasserbehörde erwirkt. Hierfür sind der Genehmigungsbehörde sowohl hydraulische als auch stoffliche Nachweise durch die SEF vorzulegen. Das neue fachtechnische Regelwerk der DWA A-102, das eine Annäherung an den natürlichen Wasserkreislauf fordert, ist zu beachten. Das Arbeitsblatt wurde 2021/2022 veröffentlicht. Im Zuge der TÖB (Träger öffentlicher Belange)-Beteiligung bei Bebauungsplanverfahren prüft die SEF, ob das weiterführende Kanalnetz ausreichend dimensioniert ist. In der Regel sind die Gebiete bereits als Prognosegebiete in den Kanalnetzberechnungen enthalten. Aus Sicht der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Kanäle spielt die Anzahl der Einwohner:innen bei "normal" großen Baugebieten keine entscheidende Rolle. Rechnerisch ist bei der Dimensionierung der Kanäle von 3-4 l/s Schmutzwasser pro 1.000 Einwohner:innen auszugehen. Festsetzungen zum Umgang mit Niederschlagswasser sind in den jeweiligen B-Plänen nachzulesen. Die B-Pläne können über das planAS der Stadtplanung eingesehen werden. Das grundsätzliche Ziel der SEF zur Rückkehr zum natürlichen Wasserkreislauf ist eine Vorgabe der geltenden Wassergesetze, der Technischen Regelwerke und ist auch in dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen SEF-Konzept Abwasser 2035 festgelegt. Entsprechend diesem Ziel genehmigt die SEF bei Einzelbauvorhaben keine ungedrosselte Ableitung von Niederschlagswasser mehr. Auch hier ist jeweils das Ziel, möglichst das gesamte auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu bewirtschaften. Durch dieses Vorgehen kann die SEF ebenfalls auf den gewachsenen Bestand einwirken und eine sukzessive Verbesserung der Situation erreichen. Zisternen, die nur der Gartenbewässerung dienen und deren Überlauf an den Kanal angeschlossen ist, dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden, da sie in niederschlagsreichen Zeiten keinen Beitrag zur Abflussreduzierung leisten. Neben den grundsätzlich positiven Entwicklungen beim Umgang mit Niederschlagswasser in Neubaugebieten sollen jedoch auch die Punkte benannt werden, bei denen Verbesserungen dringend notwendig sind. Hier sind zwei Themenfelder zu berücksichtigen: Hochwasser/Sturzfluten in Gewässern und Überflutungen durch Starkregen. Hochwasser/Sturzfluten in Gewässern: In der Klimawandelanpassungsstrategie hat sich die Stadt Frankfurt am Main zum Ziel gesetzt, beidseitig der Gewässer einen zehn Meter breiten Randstreifen für die Entwicklung der Gewässer zu sichern. Gerade bei der Bearbeitung von Bauanträgen besteht möglicherweise Handlungsbedarf, da es durch die im Hessischen Wassergesetz genannten Ausnahmen zur Bebauung in Gewässernähe in der Regel nicht möglich ist, Bauanträge abzulehnen. Gegebenenfalls könnte hier eine Satzung der Stadt Frankfurt am Main helfen, entsprechende Bauvorhaben zu untersagen. Zur Entstehung von Sturzfluten in Gewässern tragen auch die an den Kanal angeschlossenen Flächen bei. Die Einleitebegrenzungen für diese Flächen werden für Jährlichkeiten von T = 5a bemessen. Erfolgt die Drosselung über naturnahe Regenwasserbewirtschaftung, ist hier von einem gewissen zusätzlichen Puffer auszugehen. Seltenere Starkregen können aber nicht zurückgehalten werden und führen zu entsprechend hohen Abflüssen. Dies gilt auch für die in den letzten Jahren erheblich gewachsenen Flächen der Oberlieger an den Bächen. Überflutung durch Starkregen im Stadtgebiet: Die Stadt Frankfurt am Main hat unter Federführung des Umweltamtes 2021 eine Starkregengefahrenkarte erarbeiten lassen und war damit eine der ersten Städte, die eine Karte mit diesem Detaillierungsgrad zur Verfügung hatte. Auf Grundlage dieser Karte haben das Amt für Straßenbau und Erschließung und die SEF 2022 gemeinsam das Pilotprojekt "Frankfurter Berg" beauftragt. Erste Ergebnisse wurden den Eigentümer:innen im September 2024 vorgestellt. Das Konzept soll in der ersten Hälfte 2025 finalisiert werden. Die lange Bearbeitungszeit ist darauf zurückzuführen, dass es sich hier um ein Pilotprojekt handelt, das mit seiner Herangehensweise deutschlandweit zu den Ausnahmen gehört. In der Vergangenheit wurde das Thema Entwässerung bei der Gestaltung der Oberfläche und bei der Stadtplanung oft nicht in ausreichendem Umfang beachtet. Ein Umdenken hat hier bereits begonnen. Im Hinblick auf die zunehmenden Starkregenereignisse muss bei der Gestaltung von Plätzen zukünftig die multifunktionale Flächennutzung mitgedacht werden. Plätze sollten, wenn möglich, weniger versiegelt und etwas tiefer gelegt werden, damit sich dort das Niederschlagswasser bei starkem Regen schadlos sammeln kann. Neben den Stadtplätzen sind hier auch Sportplätze in die Überlegungen einzubeziehen. Die Unterbauung von Freiflächen durch Tiefgaragen ist zu vermeiden, da sie die Versickerung verhindert oder erheblich erschwert. Bei der Einfahrt in Tiefgaragen ist zu beachten, dass das Wasser nicht direkt von der Straße in die Garage laufen kann. Einfahrten und Eingänge sollten gegenüber der Straße leicht erhöht sein - die Barrierefreiheit ist durch eine Anrampung möglich. Entsprechende Festsetzungen wären sinnvoll. In den Erschließungsgebieten, die derzeit realisiert werden, sind Retentionsflächen zur Rückhaltung des Regenwassers im größeren Umfang vorgesehen. Im Erschließungsgebiet Hilgenfeld wird das anfallende Regenwasser sogar vollständig im Gebiet zurückgehalten. Im Falle eines Starkregens kann das Regenwasser gezielt aus dem Erschließungsgebiet herausgeführt werden. In der Vergangenheit wurde das Thema Starkregen leider zu wenig berücksichtigt, so dass nachgelagerte Reparaturmaßnahmen nötig sind. So realisiert die Stadt Frankfurt am Main im Siedlungsgebiet Frankfurter Berg nachträglich kostenintensive Maßnahmen, um die Bebauung zu schützen. Durch die Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete für die Taunusbäche liegt die angrenzende Bebauung nunmehr innerhalb der Überschwemmungsgebiete. Dies trifft beispielsweise auf die Bebauung entlang des Urselbaches zwischen der Olof-Palme-Straße und der Rosa-Luxemburg-Straße zu. Auch dort werden nachträglich Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser erforderlich. Bei der zukünftigen Ausweisung von Siedlungsgebieten ist daher darauf zu achten, dass die Überschwemmungsgebiete von jeglicher Bebauung freigehalten werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Heinrich-Seliger-Schule sollte perspektivisch mithilfe einer doppelstöckigen Stahlcontaineranlage mit sechs Räumen,F05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2857 Die Heinrich-Seliger-Schule sollte perspektivisch mithilfe einer doppelstöckigen Stahlcontaineranlage mit sechs Räumen, dem Abriss des Atriums sowie einem Erweiterungsbau in Holzmodulweise - frühestens 2028 - fünfzügig ausgebaut werden. Mittlerweile sind diese Pläne aber geändert worden und die Schule weiß nun nicht, wie sie alle Kinder sicher unterbekommen soll und einen würdigen Schulalltag für die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler gestalten kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie sehen die aktuellen konkreten Planungen für die Heinrich-Seliger-Schule aus, und inwiefern werden diese rechtzeitig an die betroffenen Personen - Schulleitungen, Elternvertretung et cetera - kommuniziert? Antwort des Magistrats: Die Pläne für eine Erweiterung der Heinrich-Seliger-Schule auf fünf Züge sind weiterhin aktuell. Die vorgesehene Sperrung des Atriums der Heinrich-Seliger-Schule hat zu einem kurzfristigen räumlichen Engpass geführt. Als schnell realisierbare Kompensationsmaßnahme wurden Räume im Keller hergerichtet sowie vorher durch die Wöhlerschule genutzte Klassenräume der Schule wieder zur Verfügung gestellt. Daneben herrscht ein genereller mittelfristiger Raummehrbedarf an der Heinrich-Seliger-Schule. Aus diesem Grund wurden verschiedene Varianten geprüft, um eine kurzfristige Verbesserung der Raumsituation und mittelfristige Abdeckung der kommenden Raumbedarfe sicherzustellen. Ein im Raum stehender Abbau der Stahlcontainer und Ersatz durch eine größere Stahlcontaineranlage wurden aufgrund der begrenzten Standdauer und Genehmigungsfähigkeit nicht weiterverfolgt. Derzeit ist geplant, die vorhandenen Container kurzfristig um ein zusätzliches Modul zu erweitern, sowie den Abriss des Atriums bis zum dritten Quartal 2025 vorzubereiten. Parallel hierzu wird aktuell die Realisierung einer größeren Holzmodulanlage an gleicher Stelle als Ersatz für das Atrium direkt am Bestandsgebäude verfolgt. Diese bietet den Vorteil einer höheren Raumqualität und wesentlich längerer Standdauer. Sollten die hierfür notwendigen Mittel beschlossen werden, ist mit einer Planungs- und Ausführungszeit von 32 Monaten ab Mittelbereitstellung zu rechnen. Es gab bereits einen Ortstermin mit dem Amt für Bau und Immobilien, bei dem die aktuelle Planung thematisiert wurde. Darüber hinaus gibt es aber noch weiteren Abstimmungsbedarf. Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass die Kommunikation mit der Schule künftig reibungsloser läuft. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Aufgrund von Fachkräftemangel und einem hohen Krankenstand in Kitas müssen viele Einrichtungen schon seit längerer ZeitF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2858 Aufgrund von Fachkräftemangel und einem hohen Krankenstand in Kitas müssen viele Einrichtungen schon seit längerer Zeit die Öffnungszeiten der Einrichtungen verkürzen. Dies führt bei berufstätigen Eltern zu erheblichen Problemen, die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen oder deren Abholung aus der Einrichtung zu organisieren. Ich frage den Magistrat: Welche Einrichtungen für die Betreuung von Kindern bis zu sechs Jahren in Frankfurt waren in 2024 wie oft beziehungsweise mit welcher Dauer von verkürzten Öffnungszeiten betroffen? Antwort des Magistrats: Der zur Sicherstellung des Kindeswohls erforderliche Mindestpersonalbedarf nach § 25c HKJGB muss in jeder einzelnen Tageseinrichtung bereitgestellt werden. Die Betreuungszeiten einer Kindertageseinrichtung müssen bei akutem Personalmangel dementsprechend zeitweise, das heißt vorübergehend, reduziert werden. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Trägers, einen individuellen Maßnahmenplan für personelle Notsituationen zu entwickeln. Es liegen keine gesammelten detaillierten Daten hierzu vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Es gibt immer wieder Fälle, in denen Grundschulen den Schüler*innen verbieten, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen, solF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2859 Es gibt immer wieder Fälle, in denen Grundschulen den Schüler*innen verbieten, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen, solange sie ihre Fahrradprüfung noch nicht abgelegt haben. Dieses Verbot ist rechtlich nicht korrekt, da die Entscheidung, das Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen, bei den Eltern liegt und die Radfahrprüfung keine vorgeschriebene Erlaubnis zum Fahren eines Fahrrads ist. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat dieses rechtlich nicht haltbare Verbot, und wie viele Schulen sind ihm bekannt, die ein solches ausgesprochen haben? Antwort des Magistrats: Es ist richtig, dass der Schulweg im Verantwortungsbereich der Eltern liegt. Aus sicherheitsrelevanten Gründen ist es empfehlenswert, dass Grundschüler:innen nicht vor der abgelegten Radfahrprüfung mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Es liegt jedoch in der Entscheidung der Eltern, wie die Kinder zur Schule gelangen. Die Anzahl der Schulen, die ein Verbot ausgesprochen haben, ist dem Magistrat nicht bekannt. Er hält ein Verbot für übertrieben, hat aber keinen Einfluss darauf, ob und wie die Schulleitungen als Beamt:innen des Landes Hessen mit dieser Thematik umgehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Katharina Knacker Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts werden Musikschulen verpflichtet, ihre Lehrerinnen und Lehrer sozialversicherF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2860 Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts werden Musikschulen verpflichtet, ihre Lehrerinnen und Lehrer sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Dies bringt vor allem kleinere Musikschulen, die bislang von Vereinen ehrenamtlich getragen wurden, in existentielle Schwierigkeiten. Einige dieser Schulen, zum Beispiel die in Harheim, haben nun bereits ihr Ende angekündigt. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den kleineren Musikschulen in Frankfurt zu helfen, und wie könnte er diese unterstützen, damit das wichtige Angebot fortgesetzt werden kann? Antwort des Magistrats: Das sogenannte "Herrenberg-Urteil" des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022 zu Abgrenzungsfragen zwischen Honorartätigkeiten und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann perspektivisch massive Auswirkungen in allen Bereichen haben, in denen Honorarbeschäftigte eingesetzt werden. Dies betrifft nicht nur kleinere Musikschulen - die stadtnahe Musikschule Frankfurt am Main e. V. beschäftigt ihre Lehrkräfte seit den 1990er-Jahren in Festanstellung nach TVöD -, sondern auch die Volkshochschule und zahlreiche Weiterbildungsanbieter in den Bereichen der beruflichen und sprachlichen Qualifizierung sowie aus Wissenschaft und Kunst. Nach Auslaufen des ersten Moratoriums am 15.10.2024 hat die Deutsche Rentenversicherung ihre Prüfungen wiederaufgenommen, verzichtet in strittigen Zweifelsfällen jedoch auf Statusfeststellungen. Drohende rückwirkende Nachzahlungen sind in den bisherigen Verhandlungsrunden bereits bis Mitte 2023 ausgeschlossen worden. Das Bestreben der weiterhin auf Bundesebene tagenden Arbeitsgruppen aus BMAS, DRV und Verbänden in vier AGs - darunter die AG Musikschulen - ist es, diesen Zeitraum zu erweitern und Möglichkeiten der weiteren rechtssicheren Beschäftigung von freien Kräften zu suchen. Für den 22. Januar 2025 sind Ergebnisse aus diesen Arbeitsgruppen angekündigt. Auch der Deutsche Städtetag hat eine Initiative gestartet und beteiligt sich an den vom BMAS initiierten "Fachgesprächen zum Erwerbsstatus von Lehrkräften" mit dem Ziel der Schaffung einer rechtssicheren Lösung, die auch in Zukunft eine Beschäftigung freiberuflicher Honorarkräfte durch die Städte ermöglicht. Ziel der Bemühungen ist unter anderem zu verhindern, dass Musik- und Volkshochschulen ihr Angebot massiv verringern müssten. Eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin vom 19. November 2024, die zwischenzeitlich den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen ist, unterstützt diese Bemühungen und zielt ebenfalls auf eine künftige Wiederherstellung der Rechtssicherheit durch den Gesetzgeber ab. Der Magistrat wird sich für den Erhalt des Musikschulangebots in Harheim ebenso einsetzen wie für den Erhalt der Leistungen in allen anderen vom Herrenberg-Urteil betroffenen Bereichen, empfiehlt zu jetzigen Zeitpunkt jedoch, die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und politischen Initiativen abzuwarten. Um der derzeitigen Rechtsunsicherheit zu begegnen, können zeitlich begrenzte Lösungen wie befristete Festanstellungen, die den Zeitraum bis zum Vorliegen konkreter Ergebnisse überbrücken, eine Möglichkeit darstellen. Darüber hinaus hat auch der Bundesverband der Musikschulen VdM Empfehlungen vorgelegt. Eine Prüfung, ob die stadtnahe Musikschule Frankfurt am Main e. V. das Harheimer Angebot übernehmen könnte, ist bereits erfolgt. Die Musikschule Frankfurt am Main e. V. ist zur Fortführung des Unterrichts in Harheim oder zur Übernahme der Kolleg*innen der Harheimer Musikschule finanziell nicht in der Lage. Es stehen weder freie Stellen zur Übernahme der Kolleg*innen noch selbst freie Ressourcen zur Verfügung, die dort eingesetzt werden können. Die Harheimer Musikschule stellt ein recht umfassendes und vielfältiges Angebot für Harheim bereit. Sollte die Musikschule Frankfurt e. V. das kompensieren, müsste an anderer Stelle Unterricht beziehungsweise Personal abgezogen werden. Gleichzeitig existiert derzeit eine Warteliste, die nicht bedient werden kann. Der Magistrat und auch die Musikschule sind gerne bereit, die Musikschule Harheim zu beraten, um eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Klärung der Sachlage zu finden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Verschiedene Sozialberatungsstellen berichten, dass sie unter anderem im Jobcenter und in der Ausländerbehörde nicht aufF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2861 Verschiedene Sozialberatungsstellen berichten, dass sie unter anderem im Jobcenter und in der Ausländerbehörde nicht auf ihre Beratungsangebote hinweisen können - beispielsweise mit Flyern. Dies erscheint verwunderlich, da die Stadt Frankfurt ohne die Arbeit der Sozialberatungsstellen von Sozialverbänden, Gewerkschaften, eingetragenen Vereinen und ehrenamtlichen Gruppen deutlich schlechter in der Lage wäre, ihren Anspruch zu erfüllen und antragsberechtigten Personen zu ihrem Recht zu verhelfen. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten werden den Sozialberatungsstellen gewährt, um im Jobcenter und in der Ausländerbehörde auf ihre Unterstützungsangebote aufmerksam zu machen? Antwort des Magistrats: Das Jobcenter Frankfurt stellt Informationsmaterial auch von Dritten insbesondere in den Eingangsbereichen der Liegenschaften zur Verfügung, wenn es die Gegebenheiten vor Ort zulassen. Zunehmend werden wichtige Informationen auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Beschwerden sind beim Jobcenter diesbezüglich noch nicht angekommen. Die Ausländerbehörde - Frankfurt Immigration Office, FIO, im Zuständigkeitsbereich des Dezernats Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, prüft Nachfragen zum Auslegen von Flyern von nicht gewerblich tätigen Organisationen wohlwollend. Im Einlassbereich der Behörde stehen entsprechende Aufsteller zur Verfügung, in denen auch Flyer dieser Organisationen ausgelegt werden könnten. Bislang hat kein:e Vertreter:in der Sozialberatungsstellen beim FIO nachgefragt, ob vor Ort Flyer oder Ähnliches, mit denen auf die Beratungsangebote der Sozialberatungsstellen hinwiesen wird, ausgelegt werden können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Omar Shehata Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Presseberichten war zu entnehmen, dass bei den neu angeschafften Straßenbahnen der T-Reihe technische Probleme vorhandenF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2862 Presseberichten war zu entnehmen, dass bei den neu angeschafften Straßenbahnen der T-Reihe technische Probleme vorhanden sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wann erfolgt die Lösung der technischen Probleme, und wie stellt sich die Rechtslage gegenüber dem Lieferanten der Straßenbahnen dar? Antwort des Magistrats: Der Hersteller der Fahrzeuge ist aufgefordert, die technischen Probleme zu beheben und bis spätestens Ende 2024 einen verlässlichen Projektplan mit Meilensteinen und Lieferterminen vorzulegen. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, VGF, wird die weitere Entwicklung hinsichtlich der Behebung der technischen Defizite und der Herstellung und Lieferung vertragsgerechter Fahrzeuge genau verfolgen und, wenn notwendig, rechtliche Schritte ergreifen. Die Lieferung von Fahrzeugen, welche die vertraglich vereinbarten technischen Anforderungen nicht erfüllen, wird die VGF ablehnen. Im Falle eines Lieferverzugs oder einer qualitativen Schlechtleistung des Herstellers kommen grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz, Preisminderung sowie Rücktritts- und Kündigungsrechte in Betracht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Laut Auskunft des Magistrats stehen in Frankfurt 95 Wohnungen leer, die sich im Besitz der Stadt befinden, Frage Nr. 619F05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2863 Laut Auskunft des Magistrats stehen in Frankfurt 95 Wohnungen leer, die sich im Besitz der Stadt befinden, Frage Nr. 619/22. Angesichts der großen Wohnungsnot, die in Frankfurt herrscht, ist jede leer stehende Wohnung eine zu viel. Leerstand ist unsozial und nicht hinnehmbar. Ich frage den Magistrat: Wo befinden sich die einzelnen leer stehenden, städtischen Wohnungen? Bitte aufschlüsseln nach Adresse und Dauer des Leerstands. Antwort des Magistrats: Die Anzahl leer stehender Wohnungen pro Stadtteil in Eigentum und Verwaltung durch die Stadt Frankfurt am Main werden nachstehend aufgelistet. Ein Teil der Wohnungen steht leer, da sich die Gebäude beispielsweise auf einer Trassenplanung befinden und dafür abgerissen werden müssen, oder weil in den Immobilien aufgrund der Schadensbilder eine Gesamtsanierung nur nach Leerstand aller Wohnungen durchgeführt werden kann. Für solche Fälle benötigt der Magistrat eine Fluktuationsreserve, so dass kurzfristig notwendige Umsetzungen möglichst sozialverträglich durchgeführt werden können. Eine 100-prozentige Belegung ist demnach nicht möglich. Stadtteil Anzahl leer stehender Wohnungen Altstadt 4 Alt-Heddernheim 2 Bahnhofsstraße 2 Bockenheim 17 Eschersheim 1 Gallus 16 Ginnheim 1 Höchst 11 Innenstadt 8 Nied 3 Nordend-Ost 2 Nordend-West 1 Ostend 3 Oberursel 1 Riederwald 5 Seckbach 11 Westend-Süd 4 Zwischenzeitlich konnten drei Wohnungen nach einer umfassenden Sanierung wiedervermietet werden. Sobald die Sanierung weiterer Wohnungen abgeschlossen ist, werden diese unmittelbar für die Vermietung freigegeben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.01.2025, OF 919/9 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6416 Antrag vom 20.02.2025, OF 1094/2 Auskunftsersuchen vom 24.03.2025, V 1154
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die größtenteils als Bürogebäude genutzte Liegenschaft in der Hanauer Landstraße 208-216 steht offensichtlich seit mehrF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2864 Die größtenteils als Bürogebäude genutzte Liegenschaft in der Hanauer Landstraße 208-216 steht offensichtlich seit mehr als zwei Jahren leer, abgesehen vom Erdgeschoss, in dem unter anderem eine Autovermietung, ein Fliesen- und ein Bettenladen untergebracht sind. Die Liegenschaft inklusive der an die Lindleystraße angrenzenden Hallen befindet sich laut Geoportal im Eigentum der Stadt. Ich frage daher: Welche Pläne verfolgt der Magistrat mit dem Gebäude, insbesondere mit den derzeit leer stehenden Stockwerken, die bisher als Büroflächen genutzt wurden? Antwort des Magistrats: Die Liegenschaft ist nach Ablauf des bestehenden Erbbaurechtes in die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main übernommen worden. Es ist vorgesehen, für dieses Objekt wieder ein Erbbaurecht zu vergeben, da an dieser Stelle eigene Bedarfe der Stadt Frankfurt am Main aufgrund der Restriktionen der Seveso-III-Richtlinie, denen das Grundstück aufgrund seiner Lage unterliegt, nicht abgebildet werden können. Derzeit wird daher eine aktive Vermietung freier Flächen nicht vorgenommen, sondern die bestehenden Mietverträge lediglich fortgeführt. Die Vergabe kann erfolgen, wenn die Richtlinien für die Konzeptvergabe beschlossen sind. Der Entwurf der Richtlinie befindet sich derzeit in der Ämterabstimmung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das erfolgreiche soziale Angebot des kostenlosen Mittagstisches „Bunter Kochtopf“ im Tassilo-Sittmann-Haus im Gerhart-HaF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2865 Das erfolgreiche soziale Angebot des kostenlosen Mittagstisches "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 soll nach einer Stellungnahme des Magistrats an den Ortsbeirat 8 für 2024 eventuell noch eine Förderung aus Restmitteln erhalten. Ich frage den Magistrat: Wird das Projekt aus Haushaltsmitteln des Jahres 2024 unterstützt? Antwort des Magistrats: Das Projekt wird mit 3.100 Euro aus Haushaltsmitteln der Aktiven Nachbarschaft gefördert. Daneben wurde eine Finanzierung aus Drittmitteln in Höhe von 17.100 Euro - Bußgelder, die in soziale Zwecke fließen - eingeworben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Der Mängelmelder hat sich etabliert und ist ein in der Regel gut funktionierende Möglichkeit für die Bürger:innen, MüllaF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2866 Der Mängelmelder hat sich etabliert und ist ein in der Regel gut funktionierende Möglichkeit für die Bürger:innen, Müllablagerungen, Verunreinigungen, Zerstörungen oder Ähnliches zu melden. Leider ist es aktuell nicht möglich, über diese zentrale Plattform auch Mängel an Haltestellen des ÖPNV zu melden. Daher frage ich den Magistrat: Ist es beabsichtigt, auch die Meldung von Mängeln an ÖPNV-Haltestellen über den Mängelmelder zu ermöglichen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Kunze, meine Damen und Herren! Beim Mängelmelder handelt es sich um eine Kommunikationsplattform der Stadtverwaltung Frankfurt, über die Mängel gemeldet werden können, deren Behebung in der Zuständigkeit der Stadtverwaltung bzw. deren Ämter und Betriebe liegt. Bei Haltestellen des ÖPNV sowie des Fernverkehrs handelt es sich jedoch nicht um Bereiche in städtischer Zuständigkeit, sondern um die der jeweiligen Verkehrsbetriebe. Meldungen, die im städtischen Mängelmelder eingehen - zum Beispiel Müll an Haltestellen - und im Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, VGF, liegen, werden derzeit manuell an die VGF weitergeleitet und im weiteren Verlauf analog zu anderen Kundenanfragen bearbeitet. Da bei einer Weiterleitung von Anliegen des Mängelmelders keine persönlichen Daten übermittelt werden, erfolgt derzeit allerdings keine Rückmeldung an die Benutzer:innen des städtischen Portals. Die Schaffung einer neuen Kategorie im Mängelmelder ist nur dann sinnvoll, wenn der hinterlegte Prozess auf einer eindeutigen und für alle beteiligten Stellen transparenten Zuständigkeitskette für den kategorisierten Themenbereich beruht. Eine Einbindung von Organisationen außerhalb der Stadtverwaltung, ist ohne Weiteres nicht möglich. Eine Vernetzung der Meldewege wäre aber grundsätzlich wünschenswert. Erste Gespräche hierzu haben bereits stattgefunden, unter anderem mit traffiQ. Im kommenden Jahr wird sich eine bereichsübergreifende Arbeitsgruppe zwischen der Stadtverwaltung und der VGF mit dem Thema "Interne Meldewege" beschäftigen. Für Mängel an Haltestellen im ÖPNV Bereich können sich Bürger:innen zum Beispiel an den Rhein-Main-Verkehrsverbund wenden. Website: "Service für Anfragen, Kritik und Anregungen". Alternativ steht das täglich 24 Stunden erreichbare RMV-Servicetelefon unter 069 - 24 24 80 24 zur Verfügung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Kunze Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das English Theatre musste aufgrund der anstehenden Sanierungsarbeiten seine Spielstätte im Gallileo-Turm Ende Januar 20F05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2867 Das English Theatre musste aufgrund der anstehenden Sanierungsarbeiten seine Spielstätte im Gallileo-Turm Ende Januar 2024 vorübergehend verlassen. Interimsweise ist es im Zoo-Gesellschaftshaus und in der Volksbühne zu Gast, was für das English Theater große Einschränkungen im Spielbetrieb bedeutet. Die Sanierungsarbeiten des Gallileo-Turms sollten bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Ab wann kann das English Theatre wieder in den Gallileo-Turm einziehen, und fallen für das English Theatre beim Einzug Umbau-/Sanierungsarbeiten für die Spielstätte an, die es selbst umsetzen muss? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Thoma! Aktuell wird vertragsgemäß vom 01.02.2026 als Übergabetermin des Mietgegenstands ausgegangen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand auch vor dem vorgenannten Termin zu übergeben, sofern und sobald die Umbaumaßnahmen Gallileo beendet sind. Angestrebt werden soll eine Übergabe ab dem 01.11.2025. Beabsichtigte Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen für die Spielstätte, die das English Theatre für erforderlich erachtet, wurden seitens des Theaters benannt und an den Vermieter herangetragen. Ein Vor-Ort-Termin hat bereits stattgefunden. Sicherlich werden dies auf Basis des Mietvertrages größtenteils Maßnahmen sein, die das English Theatre selbst beziehungsweise von diesem beauftragte Dritte umsetzen müssen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Planungsgesellschaft zur Regionaltangente West hat im November 2024 beschlossen, den Gesellschaftszweck dahin gehendF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2868 Die Planungsgesellschaft zur Regionaltangente West hat im November 2024 beschlossen, den Gesellschaftszweck dahin gehend zu ändern, dass dieser auch die Planung und den Bau von Radwegen entlang der Trasse umfasst. Das ist sehr zu begrüßen, entspricht dies doch dem Antrag NR 767/23, den die Koalition auf den Weg gebracht hat. So können wichtige Verbindungen für den Radverkehr geschaffen werden. Ich frage den Magistrat: Welche Strecken entlang der RTW mit Frankfurter Bezug werden nun mit Radwegen geplant? Antwort des Magistrats: Die Entscheidung des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der RTW Planungsgessellschaft mbH, RTW, den Gesellschaftszweck zu erweitern, ist noch nicht rechtskräftig. Insofern liegt noch keine Grundlage für eine Beauftragung der RTW vor. Davon unabhängig wurde bereits mit der RTW vereinbart, dass über die ohnehin schon geplanten begleitenden Fuß- und Radwege - beispielsweise Leunastraße - hinaus eine zusätzliche Fuß- und Radwegverbindung nach Sulzbach unter der A 66 hindurch von der RTW geplant und gebaut wird. Außerdem wird der Magistrat prüfen, welche weiteren Projekte sinnvollerweise in Frage kommen. Grundsätzlich wird befürwortet und in der Praxis auch darauf geachtet, dass Verkehrsplanungen aller Art einen "ganzheitlichen" Ansatz verfolgen. Dies bedeutet, dass alle Verkehrsarten - Fußverkehr, Fahrradverkehr, ÖPNV, MIV - bei Planungen angemessen berücksichtigt werden müssen. Selbstverständlich gilt dies auch beim Ausbau von Schieneninfrastrukturmaßnahmen und der notwendigen Integration von Fuß- und Radverkehr. Der Magistrat begrüßt die angesprochene Entscheidung der RTW sehr, da somit eine "ganzheitliche" Betrachtungsweise noch besser gelebt werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Schlimme Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Liebigschule in Westhausen wartet schon lange auf eine Sanierung. Bereits im Sommer sollten die Toiletten samt WasseF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2869 Die Liebigschule in Westhausen wartet schon lange auf eine Sanierung. Bereits im Sommer sollten die Toiletten samt Wasserleitungen ausgetauscht werden, was nicht erfolgt ist. Auch die Turnhalle ist marode und das für den Unterricht und Vereinssport so wichtige Schwimmbad geschlossen. Ich frage den Magistrat: Wann werden endlich die Toiletten und Wasserleitungen saniert, und aus welchen Gründen strebt der Magistrat keine ganzheitliche Lösung an? Antwort des Magistrats: Die Sanierung der Toilettenanlage wird über die ABG in 2025 erfolgen. Derzeit finden Abstimmungstermine statt. Für die Sanierung des Schwimmbades wurden Fördermittel beim Land Hessen beantragt und mit der Sanierung soll im Sommer 2025 mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen werden. Ein genauer Zeitplan wird derzeit erarbeitet. Die Sanierung der Toiletten und des Schwimmbades erfolgt aufgrund der Dringlichkeit vorab. Im Rahmen der Schwimmbadsanierung werden auch die Trinkwasserleitungen des Schwimmbades sowie der Turnhalle saniert. Der Magistrat hat den Sanierungsbedarf durchaus erkannt und in die Sanierung und Erweiterung oder einen Ersatzneubau in die Schulbauoffensive für die Jahre 2026 bis 2028 aufgenommen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Stadtverordnetenversammlung hat 2023 eine Änderung der Informationsfreiheitssatzung beschlossen, die zum 01.01.2025F05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2870 Die Stadtverordnetenversammlung hat 2023 eine Änderung der Informationsfreiheitssatzung beschlossen, die zum 01.01.2025 in Kraft tritt und eine Konkretisierung des § 1 beinhaltet. In der letzten Fragestunde teilte der Magistrat erstmals auf Nachfrage hin mit, dass er diese Konkretisierung für rechtlich bedenklich hält. Der Beschluss wurde bisher nicht umgesetzt. Ein Widerspruch gemäß § 63 HGO erfolgte nicht. Die Städte Wiesbaden und Offenbach haben jedoch ähnliche Formulierungen beschlossen. Ich frage den Magistrat: Auf welche Grundlage beruft sich der Magistrat, um einen gültigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht umzusetzen, und wann beabsichtigt der Magistrat, seiner Umsetzungspflicht nachzukommen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dr. Kube, meine Damen und Herren! Der Umfang der der Informationsfreiheit unterliegenden Informationen ist in § 80 Absatz 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes, HDSIG, abschließend geregelt. Neben den Regelungen des HDSIG gibt es weitergehende Regelungen zu Ansprüchen auf Bereitstellung von Informationen in Fachgesetzen; diese Ansprüche bleiben unberührt. Soweit besondere Rechtsvorschriften den Anspruch auf Informationsbereitstellung beschränken, ist es entsprechend § 80 Absatz 2 HDSIG nicht zulässig, auf Grundlage dieser Satzung weitergehende Informationen bereitzustellen. Das HDSIG räumt den Kommunen die Optionen ein, die gesetzliche Regelung für anwendbar zu erklären und für komplexe Anfragen die Kosten zu regeln. Insofern ist mit der bisherigen Regelung keine Einschränkung im Hinblick auf Informationen auch aus der Auftragsverwaltung implementiert, sofern nicht höherrangige gesetzliche Vorschriften Anwendung finden. Der Magistrat wird dafür Sorge tragen, dass Anfragen entsprechend diesem Verständnis bearbeitet werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Dana Kube Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Bezahlung der in der Kindertagespflege beschäftigen Personen hat den Ausschuss für Bildung und Schulbau auch in seinF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2871 Die Bezahlung der in der Kindertagespflege beschäftigen Personen hat den Ausschuss für Bildung und Schulbau auch in seiner Sitzung am Montag, dem 02.12.2024 wieder einmal beschäftigt. Leider konnte seitens des Dezernates und der Verwaltung keine Antwort auf die Frage der Zahlungsmodalitäten ab dem 01.01.2025 gegeben werden, die Dezernentin war nicht einmal anwesend. Daher frage ich den Magistrat: Wie sehen die Zahlungsmodalitäten für die Tagespflegeeltern ab dem 01.01.2025 aus? Antwort des Magistrats: Erhöhung des Anerkennungsbetrags Gemäß des Beschlusses § 4701 der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 wird der Anerkennungsbetrag erhöht. Es wird weiterhin eine Auszahlung nach Stundenpaketen - 866 Euro im Betreuungspaket 35 bis 45 Stunden - erfolgen. Aus verwaltungstechnischen Gründen kann nicht, wie im Beschluss beschrieben, die Umstellung auf eine stundengenaue Abrechnung erfolgen. Die stundengenaue Abrechnung wird mit Inkrafttreten der Satzung umgesetzt. Wegfall der Degression Gemäß des Beschlusses § 4701 der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 entfällt bei der Berechnung des Anerkennungsbetrags die Degression. Das bedeutet, dass für das vierte und fünfte Kind die gleiche Höhe des Anerkennungsbetrages ausgezahlt wird wie für die ersten drei Kinder. Erhöhung der Sachkosten Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes Frankfurt vom 19.06.2024 wurde die Sachkostenpauschale der Stadt Frankfurt am Main überarbeitet. Auch hier erfolgt weiterhin eine Auszahlung nach Stundenpaketen. Die Erhöhung der Sachkosten greift aufgrund des Gerichtsurteils für alle Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer zum Thema Sachkosten aus den Jahren 2023 und 2024. Darüber hinaus werden wir die Erhöhung der Sachkosten im Sinne der Gleichberechtigung für alle anderen tätigen Tagesfamilien ebenfalls ab dem Jahr 2023 umsetzen. Die genaue Berechnungsgrundlage der Sachkosten wird den Tagesfamilien mit dem Bescheid im Januar 2025 zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Sachkosten wird künftig alle zwei Jahre überprüft und angepasst. Auszahlung der neuen Geldleistung Ab Januar 2025 wird monatlich die erhöhte Geldleistung ausgezahlt, d.h. der erhöhte Anerkennungsbetrag und die neue Sachkostenpauschale werden ab Januar 2025 monatlich entsprechend Ihrer individuellen Berechnung ausgezahlt. Die degressive Berechnung für das vierte und fünfte Kind entfällt. Bezüglich der Sachkosten erfolgt im Dezember 2024 oder Januar 2025 die Nachzahlung an die Tagesfamilien, die einen Widerspruch zu den Sachkosten eingelegt hatten. Die Nachzahlung der Sachkosten erfolgt in diesen Fällen für die Jahre 2023 und 2024. Im ersten Halbjahr 2025 erhalten alle anderen Frankfurter Tagesfamilien, die im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen, im Rahmen der Gleichbehandlung eine Nachberechnung und Nachzahlung der Sachkosten für das Jahr 2023. Da der Beschluss § 4701 der Stadtverordnetenversammlung rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft tritt, erhalten alle Tagesfamilien eine Neuberechnung der Bescheide für 2024 und dementsprechend eine Nachzahlung für den Anerkennungsbetrag, die Sachkosten und ggf. die Abschaffung der Degression für das Jahr 2024. Die Nachzahlung wird im ersten Halbjahr 2025 umgesetzt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Das Kinderbüro organisiert seit 1996 die „Weihnachtsaktion“. Die Aktion ist ein fester Bestandteil der Adventszeit in unF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2872 Das Kinderbüro organisiert seit 1996 die "Weihnachtsaktion". Die Aktion ist ein fester Bestandteil der Adventszeit in unserer Stadt und erfreut sich großer Beliebtheit. Dieses Jahr gibt es eine grundsätzliche Änderung. Statt der individuellen Wunschkarten auf denen Kinder ihren Name, Alter und ihre Wünsche notierten, kann nur noch Geld per QR-Code gespendet werden. Gerade der Einkauf der Gesche nke und das liebevolle Verpacken war für viele Frankfurter die Motivation, bedürftigen Kindern eine Freude zu machen. Nun kaufen die Einrichtungen von den Spenden die Geschenke und verteilen diese. Ich frage den Magistrat: Warum wurde nicht ein Weg gewählt, der es den Schenkenden ermöglicht, wahlweise Geld zu spenden oder Geschenke zu kaufen? Antwort des Magistrats: Die Verbesserung der Weihnachtsaktion hat vielfältige Gründe. Ziele der Verbesserung sind, a) mehr Kindern die Teilnahme zu ermöglichen, b) die Geschenke gerechter an die Kinder zu verteilen, c) den Schutz der teilnehmenden Kinder zu gewährleisten und d) mehr Bürger:innen sowie Unternehmen die Chance zu geben, einen solidarischen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut zu leisten. Die Änderung hat vor allem den großen Vorteil, dass mehr Kinder erreicht werden können. Bisher konnte wegen der erheblichen organisatorischen Herausforderungen nur ein geringer Teil der Kinder beschenkt werden, die von Armut betroffen sind. In Frankfurt leben aber rund 46.000 Kinder in armutsbetroffenen oder armutsgefährdeten Familien. Die teilnehmenden Kinder können sich auch nach wie vor etwas wünschen. Die beteiligten sozialen Einrichtungen besprechen im Vorfeld mit den Kindern, ob es Gruppen- oder Einzelgeschenke geben soll. Die Einrichtungen koordinieren dann die Beschaffung des Geschenks beziehungsweise der Geschenke. In der sehr arbeitsintensiven Vorweihnachtszeit werden die Einrichtungen dadurch von dem bisher sehr straffen Zeitplan der Weihnachtsaktion entlastet, da sie nun den Rhythmus selbst steuern können. Ebenfalls wird die Unterstützung durch die erweiterte Weihnachtsaktion gerechter: Bisher gab es oft große Qualitätsunterschiede zwischen den Geschenken. Das hat in den Einrichtungen dazu geführt, dass die Geschenke nicht mehr gemeinsam geöffnet wurden, um Frustration unter den Kindern zu vermeiden. Da die Geschenke nun in den Einrichtungen von den Fachteams besorgt werden, erhalten die Kinder ab jetzt gleichwertige Geschenke. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Vorübergehend aufgestellte Halteverbote werden mit dem Tag des Beginns, jedoch in der Regel leider ohne Angabe des EnddaF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2873 Vorübergehend aufgestellte Halteverbote werden mit dem Tag des Beginns, jedoch in der Regel leider ohne Angabe des Enddatums gekennzeichnet. Unklar bleibt so für die dort lebenden oder arbeitenden Menschen, wann das Halteverbot endet. Ich frage den Magistrat, ob bei temporären Halteverbotsschildern vorgegeben werden kann, das Enddatum künftig immer ebenfalls aufzuführen. Antwort des Magistrats: Das Anliegen des Fragestellers ist grundsätzlich nachvollziehbar, lässt sich jedoch aus zwei Gründen nicht umsetzen: Zuerst kennt der amtliche, bundeseinheitliche Verkehrszeichenkatalog mit dem Zusatzzeichen 1040-34 "Ab Zeitpunkt" nur die Möglichkeit, eben diesen unter einem Verkehrszeichen anzubringen und das Inkrafttreten einer Regelung mit Allgemeinverfügungscharakter zu verkünden, nicht jedoch deren Ende aufzuführen. Die Straßenverkehrsbehörde kann insofern nur dieses Verkehrszeichen rechtsverbindlich anordnen. Zweitens, und dies bezweckt auch der Gesetzgeber mit dieser Regelung, sollen temporäre Verkehrszeichen schnellstmöglich wieder vollständig aus dem Verkehrsraum entfernt werden, sobald die zugrundeliegenden Maßnahme beendet beziehungsweise die entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung in ihrer Gültigkeit abgelaufen ist. Dies entspricht auch der Intention des Magistrats. Auch würde die Angabe eines Endzeitpunkts zu kaum heilbaren Problemen in den Fällen führen, in denen seitens der Vorhabenträger:innen Bauzeiträume beispielsweise aufgrund ungeeigneter Witterungsbedingungen verlängert werden müssen. Hinweise auf Geisterbaustellen oder -schilder nimmt die Städtische Verkehrspolizei entgegen, die daraufhin eine Kontrolle der digitalen Aktenlage beziehungsweise, wenn erforderlich, der Örtlichkeit durchführen wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Anzahl der Hospizplätze in der Stadt Frankfurt liegt im unteren zweistelligen Bereich. Ich frage daher den MagistraF05.12.2024
S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2874 Die Anzahl der Hospizplätze in der Stadt Frankfurt liegt im unteren zweistelligen Bereich. Ich frage daher den Magistrat: Wie schätzt der Magistrat den Bedarf für Hospitzplätze in Frankfurt ein, und gibt es Bemühungen, die Träger zu weiteren Angeboten zu bewegen? Antwort des Magistrats: Es gibt in Frankfurt zwei Hospize mit jeweils zwölf Hospizplätzen, also insgesamt 24 Hospizplätze. Der Hospiz-und Palliativverband Hessen schätzt die Versorgung von Frankfurt mit Hospizplätzen als ausreichend ein. Es gibt im Rhein-Main-Gebiet ein gutes Netzwerk von Hospizen, die auch Betroffene aus allen Krankenhäusern in Frankfurt aufnehmen. So gibt es neben den beiden Hospizen in Frankfurt zum Beispiel auch zwei Einrichtungen in Offenbach und zudem weitere in Oberursel, Schmitten und Flörsheim. Diese Angebote werden ergänzt durch spezialisierte ambulante Palliativversorgung, SAPV, und Palliativstationen. Auf Basis dieser Analyse des Hospiz- und Palliativverbandes Hessen, bezogen auf onkologische Fälle und palliative Versorgungsangebote, gibt es in Frankfurt keinen weiteren Bedarf. Antragstellende Person(en): Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich.