Das Innenministerium als Aufsichtsbehörde begrüßte im Genehmigungserlass vom 07.11.2024 die erstmalig für den Doppelhaus
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, das Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung für den Doppelhaushalt 2026/2027 weiterzuentwickeln, indem er die Methode des Zero-Base-Budgetings erneut anwendet. Ziel ist es, eine transparente und bedarfsorientierte Finanzplanung zu gewährleisten, die alle Fachbereiche einbezieht und auf einen ausgeglichenen Haushalt abzielt.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Das Innenministerium als Aufsichtsbehörde begrüßte im Genehmigungserlass vom 07.11.2024 die erstmalig für den Doppelhaushalt 2024/2025 erfolgte Haushaltsplanaufstellung nach der Methode des Zero-Base-Budgetings mit Zielwerten im Rahmen des Gegenstromverfahrens. Es forderte unter anderem die Überprüfung aller Leistungen der Fachämter als andauernden Prozess.
Ich frage daher den Magistrat:
Wie wird der Magistrat aufgrund seiner Erfahrungen und unter Berücksichtigung der Hinweise des Innenministeriums das Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung künftig weiterentwickeln?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Düwel,
meine Damen und Herren!
Die anstehende Planung des Doppelhaushaltes 2026/2027 - Finanzplanung 2026 bis 2029 wird wie die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 als Zero-Base-Budgeting durchgeführt.
Hierbei dienen die Planwerte 2024/2025, deren Leistungen durch die Fachbereiche bereits überprüft wurden, als Basis für die Bedarfsanalyse 2026/2027, wobei keine der Veranschlagungen geschützt sind. Die Planwerte sind als kontinuierlicher Prozess grundsätzlich zu hinterfragen und auf ihre Unerlässlichkeit zu prüfen. Es ist ebenfalls durch die Fachbereiche zu prüfen, ob die Veranschlagung dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt ist.
Dieses Verfahren soll es dem Magistrat als budgetverantwortliches Gremium erneut ermöglichen, zielgerichtet, transparent und strukturell Maßnahmen und Projekte in den Fachbereichen finanziell ausreichend auszustatten.
Mit dem Fokus auf einen ausgeglichenen Haushalt werden durch den Magistrat während des Verfahrens Zielvorgaben angestrebt, innerhalb derer alle Bedarfe zu finanzieren sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.