Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts werden Musikschulen verpflichtet, ihre Lehrerinnen und Lehrer sozialversicher
Zusammenfassung
Der Magistrat wird sich für den Erhalt der kleineren Musikschulen in Frankfurt einsetzen, die durch das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts in Schwierigkeiten geraten sind. Es werden verschiedene Initiativen und Arbeitsgruppen auf Bundesebene angestrebt, um rechtssichere Lösungen für die Beschäftigung von Lehrkräften zu finden und die Angebote der Musikschulen zu sichern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts werden Musikschulen verpflichtet, ihre Lehrerinnen und Lehrer sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Dies bringt vor allem kleinere Musikschulen, die bislang von Vereinen ehrenamtlich getragen wurden, in existentielle Schwierigkeiten. Einige dieser Schulen, zum Beispiel die in Harheim, haben nun bereits ihr Ende angekündigt.
Ich frage den Magistrat:
Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den kleineren Musikschulen in Frankfurt zu helfen, und wie könnte er diese unterstützen, damit das wichtige Angebot fortgesetzt werden kann?
Antwort des Magistrats
Das sogenannte "Herrenberg-Urteil" des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022 zu Abgrenzungsfragen zwischen Honorartätigkeiten und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann perspektivisch massive Auswirkungen in allen Bereichen haben, in denen Honorarbeschäftigte eingesetzt werden. Dies betrifft nicht nur kleinere Musikschulen - die stadtnahe Musikschule Frankfurt am Main e. V. beschäftigt ihre Lehrkräfte seit den 1990er-Jahren in Festanstellung nach TVöD -, sondern auch die Volkshochschule und zahlreiche Weiterbildungsanbieter in den Bereichen der beruflichen und sprachlichen Qualifizierung sowie aus Wissenschaft und Kunst.
Nach Auslaufen des ersten Moratoriums am 15.10.2024 hat die Deutsche Rentenversicherung ihre Prüfungen wiederaufgenommen, verzichtet in strittigen Zweifelsfällen jedoch auf Statusfeststellungen. Drohende rückwirkende Nachzahlungen sind in den bisherigen Verhandlungsrunden bereits bis Mitte 2023 ausgeschlossen worden. Das Bestreben der weiterhin auf Bundesebene tagenden Arbeitsgruppen aus BMAS, DRV und Verbänden in vier AGs - darunter die AG Musikschulen - ist es, diesen Zeitraum zu erweitern und Möglichkeiten der weiteren rechtssicheren Beschäftigung von freien Kräften zu suchen. Für den 22. Januar 2025 sind Ergebnisse aus diesen Arbeitsgruppen angekündigt.
Auch der Deutsche Städtetag hat eine Initiative gestartet und beteiligt sich an den vom BMAS initiierten "Fachgesprächen zum Erwerbsstatus von Lehrkräften" mit dem Ziel der Schaffung einer rechtssicheren Lösung, die auch in Zukunft eine Beschäftigung freiberuflicher Honorarkräfte durch die Städte ermöglicht. Ziel der Bemühungen ist unter anderem zu verhindern, dass Musik- und Volkshochschulen ihr Angebot massiv verringern müssten.
Eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin vom 19. November 2024, die zwischenzeitlich den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen ist, unterstützt diese Bemühungen und zielt ebenfalls auf eine künftige Wiederherstellung der Rechtssicherheit durch den Gesetzgeber ab.
Der Magistrat wird sich für den Erhalt des Musikschulangebots in Harheim ebenso einsetzen wie für den Erhalt der Leistungen in allen anderen vom Herrenberg-Urteil betroffenen Bereichen, empfiehlt zu jetzigen Zeitpunkt jedoch, die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und politischen Initiativen abzuwarten. Um der derzeitigen Rechtsunsicherheit zu begegnen, können zeitlich begrenzte Lösungen wie befristete Festanstellungen, die den Zeitraum bis zum Vorliegen konkreter Ergebnisse überbrücken, eine Möglichkeit darstellen.
Darüber hinaus hat auch der Bundesverband der Musikschulen VdM Empfehlungen vorgelegt.
Eine Prüfung, ob die stadtnahe Musikschule Frankfurt am Main e. V. das Harheimer Angebot übernehmen könnte, ist bereits erfolgt. Die Musikschule Frankfurt am Main e. V. ist zur Fortführung des Unterrichts in Harheim oder zur Übernahme der Kolleg*innen der Harheimer Musikschule finanziell nicht in der Lage. Es stehen weder freie Stellen zur Übernahme der Kolleg*innen noch selbst freie Ressourcen zur Verfügung, die dort eingesetzt werden können. Die Harheimer Musikschule stellt ein recht umfassendes und vielfältiges Angebot für Harheim bereit. Sollte die Musikschule Frankfurt e. V. das kompensieren, müsste an anderer Stelle Unterricht beziehungsweise Personal abgezogen werden. Gleichzeitig existiert derzeit eine Warteliste, die nicht bedient werden kann.
Der Magistrat und auch die Musikschule sind gerne bereit, die Musikschule Harheim zu beraten, um eine Zwischenlösung bis zur endgültigen Klärung der Sachlage zu finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.