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Der Konsum von Lachgas, Distickstoffmonoxid, nimmt unter Jugendlichen in erschreckendem Ausmaß zu. Die vermehrt in Parks

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat prüft eine Verordnung, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige verbieten soll, um den Konsum unter Jugendlichen einzudämmen. Dies ist notwendig, da der Konsum von Lachgas gesundheitliche Risiken birgt und in bestimmten Stadtteilen zu einem ernsthaften Problem geworden ist.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Frage an den Magistrat

Der Konsum von Lachgas, Distickstoffmonoxid, nimmt unter Jugendlichen in erschreckendem Ausmaß zu. Die vermehrt in Parks und auf Kinderspielplätzen vorzufindenden leeren Kartuschen zeugen davon. Auch Alt-Sachsenhausen ist an den Wochenenden ein Hotspot des Lachgaskonsums, mit allen negativen Konsequenzen für das Quartier. Die Stadtverordnetenversammlung in Hanau hat jetzt den dortigen Magistrat beauftragt, eine Verordnung zu prüfen, die zumindest den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im Stadtgebiet verbieten soll. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit einer solchen Regelung, etwa im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung, und kann er sich vorstellen, dem Beispiel der Stadt Hanau zu folgen?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Annette Rinn:

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

meine Damen und Herren!

Die Verwendung von Distickstoffmonoxid, allgemein bekannt unter dem Trivialnamen Lachgas, teilt sich auf in einen bestimmungsgemäßen Gebrauch, zum Beispiel in der Medizin, der Nahrungsmittel- oder der Antriebstechnik, sowie in eine selbstverständlich problematische Nutzung als Modedroge, häufig auch durch Minderjährige. Der Magistrat befürwortet die Eindämmung von gesundheitsgefährdendem Substanzgebrauch und verfolgt dazu bereits im Gesundheitsamt präventiv aufklärende Ansätze.

Auch die noch amtierende Bundesregierung hatte Pläne, den Verkauf in der Nacht und aus Automaten zu unterbinden, dies wird jedoch durch die verkürzte Legislaturperiode vermutlich keiner Entscheidung mehr zugeführt werden. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob Gefahren durch Erwerb oder Verwendung von Lachgas durch Minderjährige als Verhaltensform, die sich nicht durch Gemeindegrenzen aufhalten lässt, besser durch eine landesweit gleichförmige Gefahrenabwehrmaßnahme reguliert werden sollten. Eine Nachfrage hierzu ist aus dem Hessischen Landtag bereits im August erfolgt. Die Antwort der Landesregierung ist für Mitte Dezember angekündigt.

Ob es ersetzender oder ergänzender kommunaler Gefahrenabwehrverordnungen bedarf und ob das hessische Gesetz über die Sicherheit und Ordnung einer Kommune dafür eine Eingriffsermächtigung bietet, wird sowohl in Hanau als auch in Frankfurt und übrigens auch in Offenbach noch rechtlich geprüft. Als zusammengefasster Magistrat stehen wir einem Verbot grundsätzlich positiv gegenüber, noch fehlen aber die rechtlichen Grundlagen.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Vielen Dank! Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller und eine zweite von Herrn Schäfer von der CDU.

Stadtverordneter Haluk Yildiz, BFF-BIG:

(Zusatzfrage)

Gibt es denn irgendwelche geplanten Kontrollen bei den Kioskverkäufern, die eigentlich diejenigen sind, die das Lachgas in Umlauf bringen?

Stadträtin Annette Rinn:

(fortfahrend)

Bis jetzt können wir den Verkauf noch nicht verbieten. Er ist momentan noch erlaubt, daher gibt es zurzeit auch noch nichts zu kontrollieren.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Herr Schäfer stellt die zweite Zusatzfrage. Bitte schön!

Stadtverordneter Martin-Benedikt Schäfer, CDU:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank, Frau Dezernentin! Wenn die rechtlichen Möglichkeiten gegeben wären und wir auf kommunaler Ebene handeln könnten, wäre meine Frage, ob Sie sich eine Art Bannmeile um Jugendzentren, Schulen und so weiter vorstellen können, wenn es um den Verkauf geht, und zwar nicht nur explizit an Jugendliche, sondern allgemein.

Stadträtin Annette Rinn:

(fortfahrend)

Ja, das kann ich mir sehr gut vorstellen. Es gibt eine ganze Menge an Dingen, die vorstellbar sind. Wir sind auch in der Tat mit Hanau in Gesprächen. Hanau hat es zwar in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, aber trotzdem passiert auch da noch nichts. Es muss auch dort gründlich geprüft werden, um am Ende eine rechtssichere Vereinbarung zu haben.

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2828

Stadtverordneter Haluk Yildiz, BFF-BIG:

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Anwesende!

Wenn wir heute durch unsere Parks oder über unsere Spielplätze gehen, stoßen wir immer häufiger auf ein alarmierendes Bild: leere Lachgaskartuschen. Was wie harmlose Überreste wirken mag, steht für ein ernstes Problem, das wir nicht ignorieren dürfen. Lachgas oder Distickstoffmonoxid wird von vielen Jugendlichen als günstige und scheinbar harmlose Möglichkeit genutzt, einen kurzen Rausch zu erleben, doch der Schein trügt. Kurzfristig führt der Konsum zu Schwindel, Übelkeit, sogar zur Bewusstlosigkeit. Langfristig können Nervenschäden und psychische Abhängigkeit entstehen und gerade junge Menschen, deren Körper und Geist sich noch in der Entwicklung befinden, sind besonders gefährdet. Die Situation in Alt-Sachsenhausen zeigt das Ausmaß dieses Problems deutlich. Am Wochenende verwandelt sich das Viertel in einen Hotspot des Lachgaskonsums mit allen negativen Folgen: Lärm, Vermüllung und gesundheitliche Risiken. Aber auch in anderen Stadtteilen und auf Spielplätzen sehen wir die Spuren. Wir können nicht zusehen, wie diese Entwicklung unsere Gemeinschaft und unsere Jugend gefährdet. Der Frankfurter Magistrat hat daher einen ersten wichtigen Schritt unternommen, er prüft eine Verordnung, die den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige verbieten soll. Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich, doch er reicht nicht aus. Ein Verbot allein wird das Problem nicht lösen. Es bedarf einer breiteren Strategie.

Aufklärung und Prävention: Wir müssen Jugendliche und ihre Eltern umfassend über die Gefahren des Lachgaskonsums informieren. Schulen, Jugendzentren und soziale Medien bieten hier wertvolle Plattformen. Kontrolle und Durchsetzung: Ein Verbot ist nur so gut wie seine Durchsetzung. Die Zusammenarbeit mit dem Einzelhandel, der Polizei und anderen Behörden ist entscheidend, um den Zugang zu Lachgas für Minderjährige wirksam zu begrenzen. Alternativen schaffen: Junge Menschen suchen oft nach Erlebnissen, nach Orten, an denen sie sich entfalten können. Lassen Sie uns sicherstellen, dass wir genügend sichere und sinnvolle Freizeitangebote bereitstellen.

Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist eine Verantwortung, die wir gemeinsam tragen. Jugendliche sind ein Spiegel unserer Gesellschaft und es liegt an uns, ihnen einen sicheren Rahmen zu bieten, in dem sie aufwachsen und sich entwickeln können. Der Kampf gegen den Missbrauch von Lachgas ist dabei kein Alleingang einer Stadt, sondern eine Aufgabe, die wir als Gemeinschaft bewältigen müssen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, mit Aufklärung, Konsequenz und Empathie, denn der Schutz unserer Jugend ist nicht nur eine Aufgabe, sondern eine Verpflichtung.

Vielen Dank!

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Der nächste Redner ist Herr Schäfer von der CDU. Bitte schön!

Stadtverordneter Martin-Benedikt Schäfer, CDU:

Frau Vorsteherin,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wer an einem Samstag- oder Sonntagmorgen durch die Stadt und die Ausgehviertel Frankfurts läuft, findet sie an fast jeder Ecke: leere Lachgaskartuschen. Lachgas hat sich bei jungen Menschen in den letzten Jahren zu der Partydroge schlechthin entwickelt. Das Gas wird inhaliert, wird dann über die Lunge ins Blut aufgenommen und gelangt so in das Gehirn und Nervengewebe. Was man auch dazusagen muss: Das Gas wird vom Körper selbst nicht abgebaut. Deshalb warnen Ärzte und Toxikologen eindringlich vor den Gefahren von Lachgas. Die Folgen des Konsums können verheerend sein: Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinungen und Hirnschäden. Die Giftnotzentralen berichten von mehr und mehr schweren Vergiftungen durch das Gas.

Meine Damen und Herren, all das macht deutlich: Wir müssen endlich den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche verbieten.

(Beifall)

Spätestens seit 2022 gibt es eine Debatte über das Verbot. Wir haben als CDU schon 2022 im Parlament auf den schweren Missbrauch von Lachgas hingewiesen und zum Handeln aufgefordert. Passiert ist seitdem leider nichts. Auch die Beobachtungsstelle für Drogen der EU hat -ebenfalls im Jahr 2022 - auf die besorgniserregende Entwicklung in Sachen Lachgas hingewiesen. Viele Länder haben dann auch entsprechend gehandelt und reagiert. In Frankreich, in Dänemark, in Belgien ist die Abgabe an Jugendliche inzwischen verboten; in den Niederlanden, in der Schweiz, in Großbritannien gibt es Verkaufsverbote beziehungsweise Besitzverbote. In Deutschland ist bisher nichts, aber auch gar nichts passiert. Die Ampel im Bund hat es über Jahre hinweg nicht hinbekommen, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Die Ampel hat sich lieber um die Freigabe von Cannabis gekümmert, anstatt die Kinder und Jugendlichen vor den Risiken von Lachgas zu schützen.

Wenn der Bund es nicht hinbekommt, dann muss man es eben vor Ort regeln. Deshalb haben wir als CDU einen Antrag eingebracht. Ich kann Sie alle nur auffordern, diesem heute zuzustimmen, denn der Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche muss endlich verboten werden.

(Beifall)

Die Droge wird heute munter neben Schulen, Kindergärten und Jugendzentren verkauft. Lassen Sie uns diesen Zustand endlich beenden, denn der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss unser aller Anliegen sein.

Herzlichen Dank!

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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