Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Grundschulen den Schüler*innen verbieten, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen, sol

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage behandelt das rechtlich nicht haltbare Verbot von Grundschulen, Schüler*innen ohne abgelegte Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Es wird erwartet, dass der Magistrat die rechtliche Lage und die Anzahl der betroffenen Schulen bewertet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fahrradfahren verfolgen

Frage an den Magistrat

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Grundschulen den Schüler*innen verbieten, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen, solange sie ihre Fahrradprüfung noch nicht abgelegt haben. Dieses Verbot ist rechtlich nicht korrekt, da die Entscheidung, das Kind mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen, bei den Eltern liegt und die Radfahrprüfung keine vorgeschriebene Erlaubnis zum Fahren eines Fahrrads ist.

Ich frage den Magistrat:

Wie bewertet der Magistrat dieses rechtlich nicht haltbare Verbot, und wie viele Schulen sind ihm bekannt, die ein solches ausgesprochen haben?

Antwort des Magistrats

Es ist richtig, dass der Schulweg im Verantwortungsbereich der Eltern liegt.

Aus sicherheitsrelevanten Gründen ist es empfehlenswert, dass Grundschüler:innen nicht vor der abgelegten Radfahrprüfung mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Es liegt jedoch in der Entscheidung der Eltern, wie die Kinder zur Schule gelangen.

Die Anzahl der Schulen, die ein Verbot ausgesprochen haben, ist dem Magistrat nicht bekannt. Er hält ein Verbot für übertrieben, hat aber keinen Einfluss darauf, ob und wie die Schulleitungen als Beamt:innen des Landes Hessen mit dieser Thematik umgehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung