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Die Bezahlung der in der Kindertagespflege beschäftigen Personen hat den Ausschuss für Bildung und Schulbau auch in sein

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant eine Erhöhung des Anerkennungsbetrags für Tagespflegeeltern sowie eine Anpassung der Sachkostenpauschale ab dem 01.01.2025. Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Unterstützung für Tagespflegeeltern verbessern und die Gleichbehandlung aller Tagesfamilien sicherstellen.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Bezahlung der in der Kindertagespflege beschäftigen Personen hat den Ausschuss für Bildung und Schulbau auch in seiner Sitzung am Montag, dem 02.12.2024 wieder einmal beschäftigt. Leider konnte seitens des Dezernates und der Verwaltung keine Antwort auf die Frage der Zahlungsmodalitäten ab dem 01.01.2025 gegeben werden, die Dezernentin war nicht einmal anwesend.

Daher frage ich den Magistrat:

Wie sehen die Zahlungsmodalitäten für die Tagespflegeeltern ab dem 01.01.2025 aus?

Antwort des Magistrats

Erhöhung des Anerkennungsbetrags

Gemäß des Beschlusses § 4701 der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 wird der Anerkennungsbetrag erhöht. Es wird weiterhin eine Auszahlung nach Stundenpaketen - 866 Euro im Betreuungspaket 35 bis 45 Stunden - erfolgen. Aus verwaltungstechnischen Gründen kann nicht, wie im Beschluss beschrieben, die Umstellung auf eine stundengenaue Abrechnung erfolgen. Die stundengenaue Abrechnung wird mit Inkrafttreten der Satzung umgesetzt.

Wegfall der Degression

Gemäß des Beschlusses § 4701 der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024 entfällt bei der Berechnung des Anerkennungsbetrags die Degression. Das bedeutet, dass für das vierte und fünfte Kind die gleiche Höhe des Anerkennungsbetrages ausgezahlt wird wie für die ersten drei Kinder.

Erhöhung der Sachkosten

Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes Frankfurt vom 19.06.2024 wurde die Sachkostenpauschale der Stadt Frankfurt am Main überarbeitet. Auch hier erfolgt weiterhin eine Auszahlung nach Stundenpaketen.

Die Erhöhung der Sachkosten greift aufgrund des Gerichtsurteils für alle Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer zum Thema Sachkosten aus den Jahren 2023 und 2024.

Darüber hinaus werden wir die Erhöhung der Sachkosten im Sinne der Gleichberechtigung für alle anderen tätigen Tagesfamilien ebenfalls ab dem Jahr 2023 umsetzen. Die genaue Berechnungsgrundlage der Sachkosten wird den Tagesfamilien mit dem Bescheid im Januar 2025 zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Sachkosten wird künftig alle zwei Jahre überprüft und angepasst.

Auszahlung der neuen Geldleistung

Ab Januar 2025 wird monatlich die erhöhte Geldleistung ausgezahlt, d.h. der erhöhte Anerkennungsbetrag und die neue Sachkostenpauschale werden ab Januar 2025 monatlich entsprechend Ihrer individuellen Berechnung ausgezahlt. Die degressive Berechnung für das vierte und fünfte Kind entfällt.

Bezüglich der Sachkosten erfolgt im Dezember 2024 oder Januar 2025 die Nachzahlung an die Tagesfamilien, die einen Widerspruch zu den Sachkosten eingelegt hatten. Die Nachzahlung der Sachkosten erfolgt in diesen Fällen für die Jahre 2023 und 2024. Im ersten Halbjahr 2025 erhalten alle anderen Frankfurter Tagesfamilien, die im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen, im Rahmen der Gleichbehandlung eine Nachberechnung und Nachzahlung der Sachkosten für das Jahr 2023.

Da der Beschluss § 4701 der Stadtverordnetenversammlung rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft tritt, erhalten alle Tagesfamilien eine Neuberechnung der Bescheide für 2024 und dementsprechend eine Nachzahlung für den Anerkennungsbetrag, die Sachkosten und ggf. die Abschaffung der Degression für das Jahr 2024. Die Nachzahlung wird im ersten Halbjahr 2025 umgesetzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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