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Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Straßeneinmündung kenntlich machen
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2096 Betreff: Straßeneinmündung kenntlich machen Der Anregung wird nicht entsprochen. Die Straßenverkehrsbehörde darf Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Bei der genannten Örtlichkeit handelt es sich um eine Anliegerstraße innerhalb einer Tempo- 30-Zone, in der (sofern durch Verkehrszeichen nicht anders geregelt) an jeder Kreuzung oder Einmündung Rechts-vor-Links gilt, sowie deren Nebenstraße (Sackgasse). Die mit zusätzlichen Sperrflächen freigehaltenen Sichtbeziehungen sind gut, die Örtlichkeit von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden, eine sonstige objektive Gefahrenlage nicht erkennbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5761

  • Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in NiederEschbach
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2097 Betreff: Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach Bei schönem Wetter während der Sommermonate herrscht rund um sämtliche Schwimmbäder im Stadtgebiet ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Die Städtische Verkehrspolizei ist sich der Problematiken, die damit insbesondere in Bezug auf freie Rettungswege einhergehen, bewusst und holt für diesbezügliche Kontrollen auch an den Wochenenden eigenes Personal in den Dienst, beziehungsweise setzt das eingesetzte Personal mit großer Priorität zur Kontrolle der Zufahrtswege insbesondere zu Freibädern ein. Bei den letzten Kontrollen an den Wochenenden (ab 27. Juli 2024) rund um das Freibad Nieder-Eschbach wurden keine ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge vorgefunden. Die regulären Parkmöglichkeiten waren nicht erschöpft. Auch zukünftig wird das Freibad Nieder-Eschbach an den Wochenenden durch die Städtische Verkehrspolizei angefahren. Der Magistrat ist abschließend der Ansicht, dass individuellem und vorsätzlichem Fehlverhalten einzelner Verkehrsteil:nehmerinnen auf begrenzten Verkehrsflächen nicht mit Konzepten zu begegnen ist und sieht daher keine Notwendigkeit, ein solches zu erstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5763

  • Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehen
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2098 Betreff: Endlich den Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach angehen Am 13.09.2024 haben die Stadtentwässerung Frankfurt am Main sowie Herr Stadtrat Siefert an einer Bürgerfragestunde bzw. Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates 15 zum Thema Hochwasserschutz teilgenommen. Hier wurden vor Ort die Fragen des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger beantwortet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5760

  • Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei Hochwasser
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2099 Betreff: Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei Hochwasser Die Kläranlage Ober-Eschbach liegt außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Es ist deshalb davon auszugehen, dass es keine Probleme bei Hochwasser gibt. Eine Anfrage in Bad Homburg hat ebenfalls keine Hinweise ergeben, dass es hier zu den genannten Problemen kommt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2024, V 1028

  • Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2100 Betreff: Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße Zu 1. Nach den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21, Teil B, 2.4.2) sollen im Bereich von Baustellen folgende Breitenmaße nicht unterschritten werden: Gehwege sollen eine Mindestbreite von 1,30 Meter besitzen. Dieses Maß gilt zwischen den Fußplatten von Absperrungen - kurze Engstellen sollen noch mindestens 1,0 Meter breit sein. Die Gehwegbreite zwischen Absperrelement und Hauswand wurde mit 1,5 Metern eingerichtet, sodass die Regelwerte eingehalten wurden. Zu 2. Es handelt sich um eine Zuwegung, die sich innerhalb des eigentlichen Baufeldes befindet. Die Zuwegung wird möglichst mit rund 1,0 Metern Breite für die Anwohnenden und Geschäfte angelegt. Aus bautechnischen Gründen muss die Fußgängerführung bei entsprechendem Bauablauf regelmäßig angepasst werden. Daher kann die Zuwegung nur mit einem Schotterweg hergestellt werden. Für den verkehrssicheren und barrierefreien Fußweg durch die Baustelle wurden für die Fußgängerinnen und Fußgänger zusätzliche Beschilderungen angebracht, um diese auf die nördliche Seite zu leiten. Der Gehweg dort ist barrierefrei. Am 1. August 2024 wurde die nächste Bauphase eingerichtet. Der Fußverkehr wird über die südliche Seite umgeleitet und eine Zuwegung für die Anwohnenden und Geschäfte wurde auf der Nordseite eingerichtet. Je nach Bauablauf wird die Zuwegung ebenfalls angepasst. Zu 3. Da sich die Situation vor Ort ja seit dem 1. August geändert hat und zudem eine fußläufige Querung durch die Baustelle zwischen der Darmstädter Landstraße und der Martin-May-Straße jederzeit gewährleistet ist, hält der Magistrat eine zusätzliche Beschilderung nicht für notwendig. Beschwerden von Ortsfremden wurden nicht an den Magistrat herangetragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5629

  • Brückenspielplatz - kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit für die Kinder
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2101 Betreff: Brückenspielplatz - kurzfristige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit für die Kinder Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass in ämterübergreifender Zusammenarbeit geeignete Maßnahmen erarbeitet werden, die die Aufmerksamkeit des Radverkehrs in diesem Bereich erhöhen und eine reduzierte Geschwindigkeit bewirken. Generell ist die Achse Brückenstraße mit der Querung des Alten Friedhofs heute schon Wegweisungsnetz und wird zukünftig Teil des Radhauptnetzes sein. Zu den Tagesrandzeiten, nachts und bei schlechtem Wetter kann der Radverkehr diese Route fahren, ohne Dritte zu gefährden. Zudem sind viele Familien, die den Spielplatz nutzen, selbst mit dem Rad unterwegs. Ein Verbot des Radverkehrs ist daher weder wünschenswert noch durchsetzbar. Objektiv gesehen besteht hier kein zwingender Handlungsbedarf, da in den vergangenen Jahren in diesem Abschnitt der Brückenstraße kein Unfall mit Personenschaden polizeilich aufgenommen wurde. Im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders und zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens strebt der Magistrat dennoch Veränderungen im Sinne der Anregung an. Der Magistrat wird bei einem Ortstermin die möglichen Maßnahmen abstimmen. Vorab kann festgehalten werden, dass optische Barrieren und Einengungen sinnvoll sein können. Allerdings könnten durch eingeschränkte Sichtverhältnisse neue Gefahren entstehen, da so beispielsweise spielende Kinder übersehen werden. Den Einbau von Schwellen lehnt der Magistrat ab, da diese eine vermeidbare Gefahr für den Radverkehr darstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5613 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7204

  • Zufahrt zur Liegenschaft Komturstraße 6 bis 8 gegen Falschparker absichern
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2102 Betreff: Zufahrt zur Liegenschaft Komturstraße 6 bis 8 gegen Falschparker absichern Das Parkverbot nach § 12 Absatz 3 Nummer 3 der Straßenverkehrs-Ordnung ist ein Schutzgesetz für Zufahrtsberechtigte. Nach ständiger Rechtsprechung ist es diesen erlaubt, direkt vor ihrer Einfahrt zu parken, sofern - wie im Bereich der Einfahrt zu den Hausnummern 6 bis 8 in der Komturstraße - keine anderen Parkverbote greifen. Da am parkenden Fahrzeug nicht erkennbar ist, ob eine Zufahrtsberechtigung vorliegt, gibt es seitens der Städtischen Verkehrspolizei abseits konkreter Beschwerden keine allgemeinen Kontrollen. Um die Situation zu verdeutlichen, wird der Magistrat die Sperrfläche entfernen und durch eine Grenzmarkierung (Zick-Zack-Linie) über die gesamte Breite der Zufahrt ersetzen. Zusätzlich wird ein Parkwinkel rechts von der Einfahrt markiert. Die Ausführung ist auch abhängig von der Witterung und für das vierte Quartal 2024 vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5616

  • Bordsteinabsenkungen an der Uniklinik in Höhe des Theodor-Stern-Kais
    STOB 5
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2103 Betreff: Bordsteinabsenkungen an der Uniklinik in Höhe des Theodor-Stern-Kais Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, den Bordstein abzusenken. Eine "Nullabsenkung" allerdings ist nicht möglich. Aufgrund der Wasserführung muss ein Höhenversatz von rund einem Zentimeter erhalten bleiben. Auch der aktuelle Höhenversatz für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung in einem Abschnitt wird so belassen. Da in dieser Angelegenheit noch Abstimmungen erforderlich sind, geht der Magistrat von einer Ausführung im ersten Halbjahr 2025 aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5618 Antrag vom 09.02.2026, OF 1670/5 Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8233

  • Neubau Martin-Buber-Schule - Verkehrsinfrastruktur anpassen
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2104 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule - Verkehrsinfrastruktur anpassen Der Magistrat wird die Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen im genannten Bereich überprüfen und bei Bedarf erneuern. Den Gehweg zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und der Straße Erstes Wartegäßchen wird der Magistrat ebenfalls begutachten und notwendige Verbesserungen veranlassen. Hinsichtlich der Baulogistik für das Projekt "Neubau Martin-Buber-Schule" laufen derzeit ämterübergreifende Abstimmungen. Aus der Anregung geht allerdings nicht hervor, wo der Ortsbeirat konkret Defizite bei der Verkehrsinfrastruktur sieht. Der Magistrat empfiehlt daher, gegebenenfalls über die Schulleitung und das Stadtschulamt einen Schulwegtermin in die Wege zu leiten. Der Magistrat möchte jedoch auch darauf hinweisen, dass Ausbaumaßnahmen in der angrenzenden Verkehrsinfrastruktur der Martin-Buber-Schule eine umfangreiche Prüfung und Planung voraussetzen würden. Dafür sind derzeit keine Mittel im Haushalt eingestellt und überdies sind erforderliche Kapazitäten aktuell durch konkurrierende Projekte gebunden. Bei der Martin-Buber-Schule handelt es sich um eine Grundschule, deren Schülerinnen und Schüler im unmittelbaren Einzugsgebiet wohnen. Eine Anbindung durch Linienbusse ist auch in Zukunft nicht vorgesehen. Daher ist der ÖPNV nicht betroffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5608

  • Anlegen eines provisorischen Bürgersteigs aus Asphalt in der Ludwig-Gallmeyer-Straße
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2105 Betreff: Anlegen eines provisorischen Bürgersteigs aus Asphalt in der Ludwig-Gallmeyer-Straße Auf Grund einer höheren Anzahl unbebauter Grundstücke wurde die Ludwig-Gallmeyer-Straße als Zwischenausbau hergestellt. Aber da mittlerweile auf einigen der Grundstücke die Hochbaumaßnahmen fast oder ganz abgeschlossen sind, ist ein zeitnaher Endausbau der Ludwig-Gallmeyer- Straße vorgesehen. Die Ausschreibung der Bauleistungen soll noch im laufenden Jahr erfolgen, sodass die Umsetzung bei entsprechenden Witterungsverhältnissen in der ersten Hälfte des Jahres 2025 möglich ist. Ein Provisorium wäre daher nicht wirtschaftlich und ohnehin auch nicht kurzfristig umsetzbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5624

  • Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2106 Betreff: Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten Die Verkehrliche Baustellenkoordinierung geht seit Jahren proaktiv auf externe Bauvorhaben zu, insbesondere auf private Bauherren, und fordert eine ganzheitliche Betrachtung des Bauablaufes inklusive einer Optimierung der Beanspruchung von Flächen im öffentlichen (Verkehrs-)Raum. Dem Magistrat obliegt vorab die räumliche und zeitliche Koordinierung der Baustelle hinsichtlich einer Konfliktvermeidung mit weiteren Baustellen und Veranstaltungen. Hauptaugenmerk sind darüber hinaus insbesondere auch die Belange der Verkehrssicherheit. Die letzte erteilte Verkehrsrechtliche Anordnung für die hier betroffene Fläche ist bereits abgelaufen. Es handelt sich also um keine legale Arbeitsstelle und die Städtische Verkehrspolizei hat sich der Angelegenheit angenommen. Hinsichtlich der Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsbereich verweist der Magistrat auf die Richtlinien für verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21). Es gibt klare Vorgaben, wie Arbeitsstellen abzusichern sind und welche Restbreiten für die einzelnen Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung stehen müssen. Im Stadtgebiet gelten darüber hinaus stringentere Vorgaben als in der RSA 21 angegeben, was die Restbreiten der Verkehrsflächen angeht. Sollten Verkehrsführungen nicht aufrecht erhalten bleiben können, werden Umleitungen vorgegeben, die entsprechend beschildert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3125

  • Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2107 Betreff: Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel Der Anregung lässt sich aus den folgenden Gründen nicht entsprechen. Die Verkehrsführung aus Richtung Friedberger Tor kommend muss mittels Spurverschwenkung angepasst werden, da gegenwärtig der Verkehr auf die äußere linke Spur geführt wird. Zur Sicherung der gesperrten Spur sowie des Verschwenks sind bauliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Aufgrund des Radverkehrsprojektes City-Anlagen-Ring wird hiervon zunächst Abstand genommen. Die Installation eines Schutzblinkers ist nicht zulässig, da die erwähnte Fußgängerfurt stets feindlich zu den querenden Kfz-Strömen geschaltet ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5719

  • Mehr Sicherheit für Kinder an der Textorschule - Schutz vor Rasern in der Tempo30Zone
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2108 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Textorschule - Schutz vor Rasern in der Tempo-30-Zone Der Anregung wird nicht entsprochen. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort durch die Straßenverkehrsbehörde anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein:e aufmerksamer Verkehrsteilnehmer:in die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Diese Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung dienen nicht zuletzt auch dazu, eine Überbeschilderung zu vermeiden und insbesondere Gefahrzeichen nicht in ihrer Wirkung durch häufige Verbreitung im Einsatz "abzunutzen". Einzelne subjektive Wahrnehmungen begründen weder eine Tatsachenfeststellung regelmäßiger Geschwindigkeitsüberschreitungen eines hohen Anteils von Verkehrsteilnehmer:innen noch besteht anderweitig Anlass zur Annahme einer Gefahrenlage. Auf beiden in Rede stehenden Straßenabschnitten wurde 2016-2023 kein einziger Verkehrsunfall mit Personenschaden und Fußgänger:innen- oder Radfahrer:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen. Daher gibt es keine straßenverkehrsbehördliche Anordnungsgrundlage. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5766

  • Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeiten
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2109 Betreff: Werbung im öffentlichen Raum: Verbesserungen für die Stadtteile aushandeln/Richtlinie für Licht im öffentlichen Raum erarbeiten Zu 1. Die Thematik der werbefinanzierten Toilettenhäuschen ist nicht neu. Bereits im Rahmen einer Sektorenuntersuchung des Bundeskartellamts 2009 wurden solche Kopplungsgeschäfte als wettbewerbsrechtlich problematisch beurteilt, in der Folge hat die Stadt Frankfurt am Main für die Ausschreibung 2018 bewusst auf die Weiterführung dieser Kopplung verzichtet. Da im Rahmen eines persönlichen Austauschs mit dem Bundeskartellamt am 22.08.2022 unter Teilnahme des Leiters des Revisionsamtes der Stadt Frankfurt am Main an diesem Grundsatz durch die Kartellbehörde auch weiterhin festgehalten wird, ist die Verknüpfung von Außenwerbung und Toilettenanlagen, öffentliche WLAN-Zugangspunkte etc., auch weiterhin nicht zulässig. Zu 2. Der Komplex "Digitale Werbeanlagen" wird bei der Neuvergabe der Werberechte dezidiert vertraglich geregelt werden. Hierbei wird auch das Thema Lichtverschmutzung eine dezidierte Rolle spielen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.10.2023, OA 401

  • Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2110 Betreff: Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern Die Unfallkommission hat sich im Oktober 2022 mit der Örtlichkeit befasst, nachdem eine Unfallhäufungsstelle festgestellt wurde. Notwendige Maßnahmen, darunter eine Anpassung der Lichtsignalanlage, eine Reparatur des Fahrbahndeckenbelags sowie neue Markierungen und Beschilderungen, wurden beschlossen. Die Arbeiten an der Lichtsignalanlage wurden bereits abgeschlossen. Die Sanierung beziehungsweise die restlichen Arbeiten werden voraussichtlich bis April 2025 abgeschlossen sein. Den Einsatz von Verkehrsspiegeln lehnt der Magistrat ab. Aufgrund zahlreicher, nicht steuerbarer Faktoren haben sich Verkehrsspiegel nämlich nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Verkehrssituationen herausgestellt. Vielmehr haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen führen kann. Die Anbringung von Verkehrsspiegeln wird daher deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5773

  • Buslinie am Museumsufer
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2111 Betreff: Buslinie am Museumsufer Die vormalige Buslinie 46 verkehrte viele Jahre lang auf einem Abschnitt vom Hauptbahnhof über das Museumsufer (Schaumainkai) zur S-Bahn-Station "Mühlberg" und zurück. Im Dezember 2017 wurde die Linienführung erst bis zum "Wasserweg" eingekürzt, bevor im Dezember 2018 das Angebot vom 30-Minuten-Takt auf wenige Fahrten zur Anbindung der berufsbildenden Schule am Frankensteiner Platz reduziert wurde. Im Dezember 2019 wurden auch diese Einzelfahrten eingestellt und der Abschnitt der Buslinie 46 über das Museumsufer aufgehoben. Die Linienführung durch ein Gebiet mit nur partiell angrenzender Wohnbebauung wirkte sich erkennbar dämpfend auf das Fahrgastaufkommen aus, das für eine innerstädtische Buslinie weit hinter den Erwartungen zurückblieb. Nach der Einstellung der Taktfahrten im Dezember 2018 gab es seinerzeit kaum Beschwerden oder Forderungen zur Wiedereinführung. Zudem ist der Korridor entlang des südlichen Mainufers zwischen Stresemannallee im Westen und Seehofstraße im Osten durch acht Haltestellen hinreichend erschlossen, die nahezu alle in angemessener fußläufiger Entfernung von Schaumainkai (Museumsufer), Sachsenhäuser Ufer, Deutschherrnufer und Seehofstraße liegen (in Klammern die Bedienung durch Stammlinien ohne baustellenbedingte Abweichungen): - "Stresemannallee/Gartenstraße" (Tram 12, 15, 16, 17, 21), - "Otto-Hahn-Platz" (Tram 15, 16), - "Schweizer-/Gartenstraße" (Tram 15, 16), - "Schweizer Platz" (Nordzugang; U1, U2, U3, U8), - "Elisabethenstraße" (Bus 30, M36), - "Frankensteiner Platz" (Tram 18, Bus 45), - "Heister-/Seehofstraße" (Tram 15, 16, Bus 45), - "Mühlberg" (S1, S2, S8, S9, Tram 15, 16). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5768

  • Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2112 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende Der Schützenhüttenweg ist, wie in der Anregung bereits zutreffend dargestellt, als Tempo 30-Zone ausgewiesen und mittels Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" in Verbindung mit Zusatz "Anlieger frei" beschildert. Auf gleicher Höhe befindet sich das Verkehrszeichen 136 StVO "Kinder". Die Beschilderung ist eindeutig und für jedermann verständlich. Innerhalb von Tempo 30-Zonen haben Kraftfahrzeugführende jederzeit mit querenden zu Fuß Gehenden, insbesondere auch Kindern, zu rechnen und ihre Fahrgeschwindigkeit entsprechend anzupassen. Die unauffälligen Ergebnisse durchgeführter Testmessungen im Schützenhüttenweg bestätigen, dass die Beschilderung ausreichend ist und die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmenden entsprechend handelt. Die letzte Kontrolle fand am 2. August 2024 statt, hierbei überschritt kein Fahrzeug die Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Sofern einzelne Verkehrsteilnehmende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen, ist dies ein Umstand, der mit verkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht verhindert werden kann. Insbesondere Aufpflasterungen stellen kein geeignetes Mittel dar. Erfahrungsgemäß sorgen Bremsschwellen und Aufpflasterungen in Tempo 30-Zonen für weiteren Unmut der Anwohnenden, da Fahrzeugführende nach dem Abbremsen hinter der Schwelle wieder stark beschleunigen. Die gewünschte Reduzierung der Geschwindigkeit ist damit meist nur von kurzer Dauer. Hinzu kommt eine verstärkte Lärmbelästigung. Auch für den Radverkehr sind Bremsschwellen problematisch, weil sie oftmals übersehen, beziehungsweise unterschätzt werden. Aus den genannten Gründen wird der Anregung nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5776

  • Zufahrten während Veranstaltungen im südlichen Niederrad kontrollieren
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2113 Betreff: Zufahrten während Veranstaltungen im südlichen Niederrad kontrollieren Bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park betreibt die Städtische Verkehrspolizei einen sehr hohen Personalaufwand, der 2023, durch die Verlängerung der Reservierungszeiten im Bewohnerregelungsbereich 36, noch einmal gesteigert wurde. Derzeit liegt die Einsatzstärke bei elf Bediensteten, wovon bis zu vier im Regelungsbereich 36 eingesetzt sind, die übrigen Bediensteten besetzen Sperrposten oder führen Umfeldkontrollen durch. Eine weitere Erhöhung ist weder personell realisierbar noch zielführend, schlicht, da die Sanktionshöhe bei vielen Verstößen nur bei 10 € (beispielsweise im Kreuzungsbereich) liegt und dies von vielen Besucher:innen des Waldstadions billigend in Kauf genommen wird. Die Sanktionshöhe für Parkverstöße ist in Deutschland leider auf einem Niveau, welches oft die erhoffte Wirkung verfehlt, verantwortlich zeichnet sich hier jedoch nicht die Stadtverwaltung, sondern das Bundesverkehrsministerium. Obgleich es nachvollziehbar ist, dass der Ortsbeirat die Sperrung des Gebiets mit Kontrollen wünscht, so muss dies in Würdigung der Gesamtbetrachtung abgelehnt werden. Nach ständiger Rechtsprechung, an welche die Behörde natürlich gebunden ist, darf jeder rechtmäßig in einen Anlieger-Bereich einfahren, um dort beispielsweise Zigaretten zu erwerben oder einen Besuch vorzunehmen. Sofern sich bei einer solchen Einfahrt die Fahrzeug-Insassen durch Kleidung als Fußballfans zu erkennen geben, ist dies kein gerichtsfestes belastbares Indiz, um die Zufahrt zu verwehren, sofern - was regelhaft der Fall ist - ein berechtigtes Anliegen vorgetragen wird. Zudem muss jedes Fahrzeug einzeln angehalten werden, was an den Kontrollpunkten zu massiven Rückstaus führt, bis hin zum Erliegen des gesamten Verkehrs im Umfeld. Vor diesem Hintergrund wurde 2013 die Besetzung der Sperren aufgegeben, da der immense Personalaufwand in keinem akzeptablem Verhältnis zum Erfolg stand. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5769

  • Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2114 Betreff: Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben Es handelt sich bei den Schilderungen um zwei Maßnahmen, einerseits die Zweirichtungsführung und andererseits die Einrichtung einer Fahrradsignalanlage im Knotenpunktbereich Zeppelin-/ Miquelallee. Erstere Maßnahme diente der Beschilderung und Verdeutlichung des Zweirichtungsverkehrs auf dem Weg zwischen der häuserseitigen und der mehrspurigen Zeppelinallee zwischen Sophienstaße und Ludolfusstraße, inklusive der Querung letzterer. In diesem Zuge wurde eine Verdeutlichung des Zweirichtungsverkehrs im Einmündungsbereich Ludolfusstraße erforderlich. Sowohl diese Teilmaßnahme als auch der Durchstich zur nördlichen Zeppelinallee auf Höhe der Hausnummer 47 wurden aufgrund von Bürger:innen-Meldungen durchgeführt, welche zur Befahrung dieser Relationen jeweils klare Möglichkeiten mit guten Sichtverhältnissen vermissten. Ziel war keineswegs, vorher legal zu befahrende Wege einzuschränken. Im Zuge der Planung wurde die Grünanlage nicht als Teil des straßenbegleitenden Radweges behandelt, was er strenggenommen jedoch ist. Die Beschilderung des Gemeinsamen Geh- und Radwegs durch Verkehrszeichen (VZ) 240 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie dem Zusatz "Ende" diente lediglich dem Zweck einer Auflösung der Benutzungspflicht des Zweirichtungsradweges. Dies lässt sich mittels einer Modifizierung der Beschilderung klarstellen. Der Anregung wird diesbezüglich entsprochen. Weiter werden Maßnahmen zur Klarstellung der nicht zulässigen Befahrung des Radweges, welcher im nördlichen Anschluss weiter an der Miquelallee verläuft, ergriffen (mittels VZ 267 StVO "Verbot der Einfahrt" in Größe 1). Die Einrichtung der Fahrradsignalanlage erfolgte aufgrund eines Bürgerhinweises und einer daraus folgenden Ortsbesichtigung hinsichtlich des Konflikts zwischen dem Rad- und Fußverkehr an dieser Stelle. Um den Vorrang zwischen Fuß- und Radverkehr zu regeln, kommt in diesem Fall nur die Signalisierung als regelkonforme Lösung in Betracht. Um für die Berechnung der Schutzzeiten der Signalanlage (Zwischenzeiten) eine eindeutige Fahrgeometrie zu gewährleisten, wurde auch die Radführung entsprechend in der Zufahrt markiert. Der Wegfall eines Parkplatzes war erforderlich, um ein Zuparken des Radweges zu verhindern. Aus diesem Grund wurde eine Sperrfläche ergänzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5684

  • Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2115 Betreff: Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg Der Grüneburgweg liegt im Bereich der Bewohnergebiete Nummer 16, 17 und 18. Die Gebiete 17 und 18 sind bereits zu Parkraumbewirtschaftungszonen ausgewiesen, sodass im Rahmen der Kontrollen der Grüneburgweg zu unterschiedlichen Zeiten "mitüberwacht" werden kann. Zudem erfolgen Kontrollen durch die Radstaffel. Hauptaugenmerke bei den Kontrollen sind sicherheits- und radfahrrelevante Tatbestände und Parkscheinbereiche. Der Fokus liegt aufgrund der Folgewirkungen bei Fehlbelegung allerdings auf den Lieferzonen. Eine Sichtung der ausgestellten Verwarnungen im 2. Quartal 2024 (April bis Juni) belegt die sehr hohe Überwachungsdichte des Grüneburgwegs. Obwohl ein Großteil des zur Verfügung stehenden Personals im Juni im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft eingesetzt war, erfolgten im 2. Quartal Kontrollen an 47 von 60 möglichen Einsatztagen. Eine weitere Steigerung der Überwachungsdichte ist nicht möglich. Aufgrund der gut sichtbaren Beschilderung und der zusätzlich aufgebrachten Bodenmarkierungen ("Sackkarrenmännchen") ist von einem bewussten Fehlverhalten der Fahrzeugführenden auszugehen. Verwarngelder werden dabei billigend in Kauf genommen. Derartige vorsätzliche Verstöße lassen sich nur schwer abstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5681

  • Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2116 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Der Magistrat wird im Rahmen der Unterhaltung das Piktogramm in der Straße "An den Bangerten" erneuern. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 3.: Da die Querungshilfe für zu Fuß Gehende gut und rechtzeitig aus Fahrtrichtung Schloßstraße kommend zu erkennen ist, ist eine zusätzliche Markierung nicht notwendig. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Zu 4.: Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5688

  • Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2117 Betreff: Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich Der Magistrat bedauert die bisherigen Verzögerungen. Aufgrund zahlreicher konkurrierender und bereits priorisierter Maßnahmen sind die genannten Rückstände entstanden. Der Magistrat ist bestrebt, die in der Anregung angesprochenen Arbeiten im Frühjahr 2025 auszuführen. Die Verkehrssicherheit ist jederzeit gewährleistet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693

  • Zusätzliche Radbügel am Messeeingang-City
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2118 Betreff: Zusätzliche Radbügel am Messeeingang-City Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht selbst und direkt entsprechen zu können, da auf den öffentlichen Flächen rund um den Messeeingang City und dem Kastor-Hochhaus keine Möglichkeit besteht, weitere Radbügel zu montieren. Der Magistrat hat aber die Messe Frankfurt GmbH über die Anregung informiert und gebeten, die Radbügel in eigener Regie umzusetzen. Diese hat am 02.10.2024 mitgeteilt, dass inzwischen im Bereich des Eingangs City 24 zusätzliche Fahrradständer eingerichtet wurden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5137

  • Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2119 Betreff: Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen Der Magistrat wird den Stahlabweiser, der auf dem Bild rechts neben dem Müllbehälter zu sehen ist, entfernen. Zu rechnen ist damit im dritten Quartal 2024. Den zweiten Stahlabweiser allerdings wird der Magistrat an dieser Stelle belassen. Der Parkdruck ist in diesem Abschnitt hoch und der Magistrat geht davon aus, dass die Fläche ohne Absicherung häufig zugeparkt werden würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5496

  • Verlegung der Kleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes in der Feldbergstraße
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2120 Betreff: Verlegung der Kleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes in der Feldbergstraße Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass der genannte Alternativstandort des Altkleidercontainers straßenrechtlich geprüft wird. Sofern der Standort unbedenklich ist, wird das Rote Kreuz gebeten, den Container zu versetzen. Der Magistrat hat das Rote Kreuz zudem darauf hinwegwiesen, dass bei der Leerung des Containers am aktuellen Standort der Baum nicht tangiert werden darf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5492

  • Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2121 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung Der Magistrat verweist auf seine vorläufige Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 648. Die noch offenen Punkte befinden sich in Klärung. Eine Ortsbegehung hält der Magistrat für nicht erforderlich. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Zur in der Begründung angesprochenen "Verkehrswidrigkeit" sowie der Aussage, Autofahrer:innen sei es "verboten, auf Zebrastreifen anzuhalten", weist der Magistrat auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) hin. In der zu § 12, Randnummer 1 wird festgestellt: "Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist." Hieraus wird deutlich, dass der Verordnungsgeber die beschriebene Situation als verkehrsüblich und mitnichten stets vorschriftswidrig bewertet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5494

  • Wo fährt was an der Station „Bockenheimer Warte“
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2122 Betreff: Wo fährt was an der Station "Bockenheimer Warte" An der Bockenheimer Warte ist momentan noch ein altes Wegeleitsystem im Einsatz. Eine Umstellung auf ein neues Wegeleitsystem ist vorgesehen. Diese Umstellung wird voraussichtlich im Zusammenhang mit weiteren Arbeiten, wie beispielsweise Brandschutzsanierungen, Erneuerung der Beleuchtung etc. umgesetzt. Die wertvollen Anregungen hinsichtlich einer besseren Ausschilderung der SEV-Abfahrtspositionen werden dabei mitberücksichtigt. Die Maßnahme ist allerdings bislang noch nicht terminiert und wird voraussichtlich nicht vor 2026 umgesetzt werden. Zur besseren Navigation, insbesondere für das bessere Auffinden der verschiedenen Abfahrtspositionen von Bus und Straßenbahn werden zusätzlich Haltestellenumgebungs- und Stationspläne erstellt, welche perspektivisch auch weiter verbessert werden sollen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5487

  • Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße
    ST
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2123 Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße Die Verkehrliche Baustellenkoordinierung geht seit Jahren proaktiv auf externe Bauvorhaben zu, insbesondere auf private Bauherren, und fordert eine ganzheitliche Betrachtung des Bauablaufes inklusive einer Optimierung der Beanspruchung von Flächen im öffentlichen (Verkehrs-)Raum. Dem Magistrat obliegt vorab die räumliche und zeitliche Koordinierung der Baustelle hinsichtlich einer Konfliktvermeidung mit weiteren Baustellen und Veranstaltungen. Hauptaugenmerk sind darüber hinaus insbesondere auch die Belange der Verkehrssicherheit. Die letzte erteilte Verkehrsrechtliche Anordnung für die hier betroffene Fläche ist bereits abgelaufen. Es handelt sich also um keine legale Arbeitsstelle und die Städtische Verkehrspolizei hat sich der Angelegenheit angenommen. Was genehmigte Baustellen generell anbelangt, so möchte der Magistrat ergänzen, dass er einen Rückbau von Baustelleneinrichtungen vom Bauherren erst verlangen kann, wenn zweifelsfrei feststeht, dass nicht mehr gebaut wird. Verwaltungsverfahren haben Grundsätze, die unbedingt einzuhalten sind. Verbunden damit ist allerdings, dass es oft eine gewisse Zeit dauert, bis Maßnahmen, die eine Genehmigungsbehörde ergreifen kann, sichtbar werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043

  • Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße
    STOB 3
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2124 Betreff: Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße Die Beeinträchtigung des subjektiven Verkehrssicherheitsgefühls kann nachvollzogen werden. Gleichwohl hält der Magistrat insbesondere an Punkt 2 seiner Stellungnahme vom 22. Juli 2022, ST 1684, fest: "Der Magistrat sieht derzeit keine Verbesserungsmöglichkeiten für den Fußverkehr in diesem Bereich. Der Gehweg im Bereich des Wasserparks erfüllt mit einer Breite von 1,50 Meter die Mindestanforderung. Poller können aufgrund der geringen Gehwegbreite nicht installiert werden. Eine Verbreiterung wäre nur unter Einbeziehung von Grundstücksteilen des Wasserparks möglich. Bereits heute liegt der Gehweg zu zwei Dritteln auf diesem Grundstück. Die Fläche befindet sich nicht im städtischen Eigentum. Da der Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite - auch im weiteren Straßenverlauf - mindestens zwei Meter breit und durch Parkbuchten von der Fahrbahn getrennt ist, erachtet der Magistrat die Gesamtsituation als ausreichend und sieht von baulichen Maßnahmen ab." Die vorhandene Querschnittsaufteilung ist bei der zur Verfügung stehenden Verkehrsflächenbreite alternativlos - auch wenn sie nachvollziehbar an vielen Stellen unbefriedigend für den Fußverkehr ist. Im genannten Abschnitt beträgt die Fahrbahnbreite überwiegend sechs Meter, wodurch keine separaten Radverkehrsanlagen markiert werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5720

  • Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs
    STOB 3
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2125 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirates unter Berücksichtigung der aufgezählten Einzelaspekte prüfen und ist bestrebt, vielen Zielen schrittweise näherzukommen. Es ist allerdings mit Blick auf die Vielzahl von stadtweit anzugehenden Aufgaben im Bereich Radverkehr nicht absehbar, wann und in welchem Umfang Teilaufgaben umgesetzt werden können. Zu einzelnen Punkten möchte der Magistrat gerne noch Folgendes ergänzen: Zum Superblockkonzept (Spiegelstrich 8): Der Magistrat verweist auf den aktuellen Bericht B 257/2024. Zur Anregung OM 5168/2024 (Spiegelstrich 9): Auch hierzu gibt es eine aktuelle Stellungnahme des Magistrats (ST 1230/2024). Diese hat weiterhin Bestand. Zu einer Prüfung der Umsetzung des "Oeder Weg-Konzeptes" auf die untere Berger Straße und weiteren Straßen (Spiegelstrich 10): Der Magistrat kann dieses Ansinnen zwar nachvollziehen, möchte jedoch auch darauf hinweisen, dass ein Vorhaben von solch einem Umfang auf absehbare Zeit aus Kapazitätsgründen nicht darstellbar ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717

  • E-Scooter Abstellbereiche auch fürs Nordend
    STOB 3
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2126 Betreff: E-Scooter Abstellbereiche auch fürs Nordend Die vielfältigen Formen von Mobilität sind eine Herausforderung für die Straßen. Insbesondere die hohe Zahl an Leih-E-Scootern, die häufig im Weg stehen, und der intensive Lieferverkehr sorgen schnell für Konflikte. Die Stadt Frankfurt am Main hat im März damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter und Lieferzonen in den Straßen von Bahnhofsviertel und Innenstadt auszuweisen sowie weitere Radbügel zu installieren. Ziel ist es mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen, Konflikten somit entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die E-Scooter-Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist dann faktisch das "Wilde" Abstellen von E-Scootern außerhalb von ausgewiesenen E-Scooter-Parkplätzen im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt nicht mehr möglich. Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es hier den höchsten Handlungsdruck. Aus dem oben beschriebenen Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Mobilitätsstationen bündeln Verkehrsmittel an einem Standort und erfüllen damit die Ziele der Kunden, der Stadt Frankfurt am Main und der E-Scooter-/Sharing-Anbieter. Die Mobilitätsstationen sollen das Verkehrsangebot des ÖPNV erweitern und Mobilität ohne Pkw-Besitz ermöglichen. In Frankfurt sollen drei Stationsarten umgesetzt werden, die sich in Größe und Funktion unterscheiden: - S-Stationen: Zweiradsharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren (etwa alle 100-200 m), - M-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing an ÖPNV-Haltepunkten sowie in Wohnquartieren im gesamten Stadtgebiet (etwa alle 500 m), - L-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zwiradsharing ausschließlich an Außenästen des Schienenverkehrs sowie an ausgewählten Schienen-Knotenpunkten. Frankfurt wird in drei verschiedene Bereiche unterteilt. Die unterschiedlichen Stationstypen kommen bereichsbezogen zum Einsatz. - Bereich 1: Innenstadt und Stadtteilzentren (Höchst, Berger Straße, Schweizer Straße, Leipziger Straße), S-Stationen (alle 100 m), - Bereich 2: erweiterter Bereich zwischen Anlagenring und Alleenring, nördliches Sachsenhausen, S-Stationen (alle 200 m), M-Stationen (alle 500 m), - Bereich 3: Stadtteile außerhalb des Alleenrings, keine S-Stationen, M-Stationen (alle 500 m), L-Stationen an ausgewählten ÖPNV-Knotenpunkten. Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um eine erste Verortung geeigneter Standorte zu ermitteln: Einwohnerdichte, ÖPNV-Angebot, Bewohnerparkzonen, Nachfragedaten der Shared-Mobility-Anbieter, Bestehende Stationen Car/Bike-Sharing, Bereiche und Verbotszonen aus der E-Scooter-Sondernutzungserlaubnis, A- und B-Zentren nach dem Zentrenkonzept 2018, Verortung relevanter Arbeitgeber, Standorte universitärer Einrichtungen und Studierendenwohnheime, touristische Ziele und sonstige POI, P&R-Parkplätze. Die unterschiedlichen Mobilitätsstationen werden bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet verteilt. Mit dem Bau der ersten Mobilitätsstationen soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Es lässt sich jedoch zurzeit noch nicht absehen, wann mit einer Realisierung von S-Mobilitätsstationen im Nordend zu rechnen ist. Durch eine Software werden die Anbieter in Echtzeit gesteuert und die Mobilitätsstationen können nachfragegerecht in der Stadt etabliert werden. Aus den oben genannten Gründen kann der Anregung, E-Scooter-Abstellbereiche auch fürs Nordend einzurichten nur bedingt entsprochen werden. Es wird auf die Umsetzung der Mobilitätsstationen verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5724 Antrag vom 09.04.2025, OF 865/3 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1165

  • Günderrodeschule: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Tretroller für Grundschüler*innen erhöhen
    STOB 1
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2127 Betreff: Günderrodeschule: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Tretroller für Grundschüler*innen erhöhen Die Ausweitung der Stellflächen für Fahrräder und Tretroller auf dem Schulhof der Günderrodeschule wird befürwortet. Unter Einbeziehung der Schulleitung wird die Errichtung weiterer Abstellmöglichkeiten auf dem vorderen Schulhof geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5747

  • Neuordnung der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof/Münchener Straße“ zur Verbesserung der Fahrgastorientierung
    STOB 1
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2128 Betreff: Neuordnung der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof/Münchener Straße" zur Verbesserung der Fahrgastorientierung An Haltestellen kennzeichnet die Haltestellenstele mit dem Haltestellennamen den Haltepunkt und somit die Position, an der die Spitze des Zuges oder der Bus hält, nicht der dynamische Fahrgastinformationsanzeiger (DFI). Ein Versetzen des DFI wäre aufgrund der Leitungstrassen im Bürgersteigbereich nur mit sehr großem Aufwand möglich. Eine komplette Neugestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof/Münchener Straße" mit barrierefreiem Umbau ist aktuell nicht vorgesehen, da die Haltestelle in Abhängigkeit zur Planung und Umsetzung des Projektes "4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof" steht. Um die Fahrgäste aber besser auf die Halteposition der Straßenbahnen und Busse hinzuweisen, wird im Bereich des etwas weiter entfernten DFI eine Beschilderung mit dem Hinweis zum Haltepunkt in deutscher und englischer Sprache angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5735

  • Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden
    STOB 1
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2129 Betreff: Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden Der ruhende Verkehr wird straßenverkehrsrechtlich von der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert. Die Rosenbergerstraße wird im Rahmen der Streife überwacht und alle dabei festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht. Der Außendienst wurde dennoch erneut sensibilisiert. Die Einhaltung der Auflagen von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen wird regelmäßig überprüft. Bei festgestellten Verstöße werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Überprüfungen erfolgen auch aufgrund konkreter Hinweise. Deshalb wurden für die Rosenbergstraße entsprechende Kontrollen veranlasst, welche die Stadtpolizei des Ordnungsamtes durchführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5726

  • Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des Hundekotbeutelspenders
    STOB 1
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2130 Betreff: Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des Hundekotbeutelspenders Der Magistrat hat sich zur Anregung ämterübergreifend abgestimmt und setzt die Anregung nicht um. Die betroffene Fläche zwischen Hellerhofstraße und Gutenbergstraße ist bereits als Hundewiese beschildert. Umlaufend ist der Bereich entlang der Straße bereits mit einem Zaun und Gehölzen eingefriedet und grenzt die Fläche deutlich ab. Eine zusätzliche höhere und geschlossene Einfriedung wird nur an Flächen ausgebaut, wo es durch Verkehrseinflüsse oder an Spielplätzen für nötig erachtet wird. Zudem steht auf der Fläche als Pilotprojekt ein Taubenhaus. Dieses müsste bei einer zusätzlichen Einfriedung aufwendig versetzt werden. Der Hundekotbeutelspender verbleibt an seinem jetzigen Standort. Eine Versetzung des Spenders wird eine zweckentfremdete Tütenentnahme nicht verhindern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5739 Antrag vom 28.01.2025, OF 1514/1

  • Fahrradbügel vor der Kleinmarkthalle wieder installieren
    STOB 1
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2131 Betreff: Fahrradbügel vor der Kleinmarkthalle wieder installieren Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die Fahrradbügel wurden wegen einer genehmigten Außengastronomie demontiert. Allerdings hat der Magistrat dafür bereits Ersatz geschaffen und zwei neue Fahrradbügel im Bereich der Hasengasse 4 angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5732

  • Bahnhofsviertel: Elbestraße begrünen und Gehweg erneuern
    STOB 1
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2132 Betreff: Bahnhofsviertel: Elbestraße begrünen und Gehweg erneuern Der Magistrat kann dieser Anregung nicht umfänglich entsprechen. Der östliche Gehweg wird im angegebenen Abschnitt Ende 2024 grundhaft saniert. Daher gab es bereits eine Trassenabfrage. Wegen Leitungstrassen (Wasser, Gas, Strom etc.) ist es leider nicht möglich, im genannten Abschnitt der Elbestraße Bäume zu pflanzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5736

  • Kaiser-Boulevard - ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Flaniermeile
    STOB 1
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2133 Betreff: Kaiser-Boulevard - ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Flaniermeile Der Magistrat wird die Vorschläge des Ortsbeirates zur abschnittsweisen Sperrung der Kaiserstraße nicht isoliert, sondern im Rahmen des Gesamtverkehrskonzeptes für das Bahnhofsviertel im Kontext mit dem Projekt "Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz" betrachten und erst auf dieser Grundlage eine abschließende Entscheidung treffen können. Auf den Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17, mit dem dazugehörigen Stadtverordnetenbeschluss § 4567, sowie auf den Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 298, wird verwiesen. Dort heißt es unter anderem: "Umfragen haben gezeigt, dass das Thema Verkehr zu den Herausforderungen im Bahnhofsviertel gehört, die Bürgerinnen und Bürger als besonders drängend wahrnehmen. Mit dem viergleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle vor dem Hauptbahnhof, geplant für 2028/2029, ergeben sich neue Chancen für die Verkehrsberuhigung des Bahnhofsviertels. Dabei steht ein klar strukturiertes, quartiersbezogenes Verkehrskonzept im Vordergrund. Es bezieht sich auf die drei Hauptachsen im Bahnhofsviertel denen eindeutige Funktionen zugewiesen werden. Die Taunusstraße soll dem Radverkehr, die Kaiserstraße dem Fußverkehr und die Münchener Straße dem ÖPNV gewidmet werden." Grundsätzlich wäre eine Sperrung der Kaiserstraße von der Gallusanlage aus möglich. Der Verkehr könnte in beide Richtungen über andere Verbindungen alle Ziele erreichen. Der Verkehr in Richtung Gallusanlage könnte über die Weserstraße und die Münchener Straße auf die Gallusanlage und im weiteren Verlauf über die Hofstraße auf die Neue Mainzer Straße in Richtung Norden kommen. In westliche Richtung wäre eine Umfahrung über die Münchener Straße und die Elbestraße möglich. Der Durchgangsverkehr ließe sich eventuell eindämmen. Eine vorherige Umsetzung vor dem Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz ist allein schon wegen der Verfahrensdauer unrealistisch. Es obliegt ansonsten dem Ortsbeirat, eine Namensänderung der Straße zu beschließen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5734

  • Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße
    STOB 1
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2134 Betreff: Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße Der Anregung des Ortsbeirates, wird durch die Anbringung des Verkehrszeichens (VZ) 136-10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Kinder" mit dem VZ 274-30 StVO "30" und dem Zusatz "Kindergarten" entsprochen. Die Verkehrszeichen werden auf einer Tafel angebracht und auf der Battonnstraße, nach der Einmündung Stoltzestraße angebracht. Das dort vorhandene VZ 274-40 "40" StVO wird entfernt. Die Signalanlage Allerheiligenstraße/Langestraße verfügt bereits über eine ÖPNV - Priorisierung. Da es sich bei dem Enforcement-Trailer, laut Erlass des Ministeriums des Inneren und Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden", um eine stationäre Anlage handelt, müssen alle Standorte die hierzu verbindlichen Vorgaben einhalten und bei der HöMS (Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit) beantragt werden. Prioritär sind dabei Örtlichkeiten zu wählen, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen (Unfallschwerpunkte) oder die zu den besonders schutzwürdigen Örtlichkeiten, wie beispielsweise Fußgängerüberwege zählen. Neben dem Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Erlasslage müssen sich die Standorte des gesamten Stadtgebiets auch an der tatsächlichen Notwendigkeit orientieren und geeignet sein, um den Anhänger über mehrere Tage hinweg abstellen zu können. In der Battonnstraße liegen weder Unfallhäufungsstellen noch andere Auffälligkeiten vor. Damit sind die nötigen Voraussetzungen für einen Antrag auf Genehmigung eines Standortes für den Enforcement-Trailer nicht erfüllt. Die Battonnstraße wurde in den letzten Wochen bereits mehrfach von der Städtischen Verkehrspolizei aufgesucht. Eine Testmessung konnte mangels freier Abstellfläche für das Messfahrzeug noch nicht erfolgen. Die Städtische Verkehrspolizei wird - abhängig von den Messergebnissen der Testmessung - mobile Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5753

  • Entwidmung des Schärfengäßchens endlich umsetzen
    STOB 1
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2135 Betreff: Entwidmung des Schärfengäßchens endlich umsetzen Der Magistrat teilt mit, dass die Teileinziehung für das Schärfengäßchen am 16.03.2022 bestandskräftig geworden ist. In der Verfügung wurde festgelegt, dass der motorisierte Individualverkehr aus dem Schärfengäßchen herausgenommen wird. Die Andienung und Entsorgung soll gemäß Verfügung nur noch zwischen 5.00 Uhr und 11.00 Uhr über den Holzgraben erfolgen. Eine Zufahrt von der Töngesgasse ist dem Radverkehr im Schritttempo vorbehalten. Eine entsprechende Beschilderung ist geplant, wurde jedoch noch nicht umgesetzt. Ein entsprechender Umbau ist in Verbindung mit der Sanierung des Holzgrabens geplant. Zunächst sind jedoch Fernwärmeverlegungsarbeiten in der Hasengasse, im Holzgraben und im Bereich der Katharinenpforte sowie Hochbaumaßnahmen im Holzgraben /Liebfrauenstraße geplant. Derzeit wird davon ausgegangen, dass ein Umbau des Holzgrabens und des Schärfengässchens ab 2028 möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5535

  • Sondernutzungen und Insolvenzen
    STOB 1
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2136 Betreff: Sondernutzungen und Insolvenzen Zu 1., 7., 8. und 11. Generell wird für die Sondernutzungen zur Baustelleneinrichtung eine Kaution erhoben. Damit kann gegebenenfalls die genutzte Fläche wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden. Bei nicht (mehr) genehmigten Einrichtungen im öffentlichen Bereich wird eine Frist zum Abbau gesetzt, verstreicht diese, können Zwangsgelder erhoben werden. Bleiben wiederholte Aufforderungen erfolglos, kann die Kommune eine kostenpflichtige Ersatzvornahme durchführen. Besteht aufgrund der nicht genehmigten Einrichtung Gefahr für Leib und Leben, kann umgehend eine Ersatzvornahme vorgenommen werden. Zu 2. Baustellenkontrollen finden regelmäßig statt. Aufgrund personeller Engpässe können hier jedoch zeitliche Lücken entstehen. Zu 3. Zwischenzeitlich wurden die Arbeiten an der Baustelle wieder aufgenommen. Zu 4. Grundsätzlich wird angestrebt, den Gehweg bei Baustelleneinrichtungen freizulassen. Aus Sicherheitsgründen (schwebende Teile) ist an dieser Baustelle ein geschlossenes Baufeld zur Baustelle hin erforderlich. Zu Fuß Gehende werden auf beiden Seiten sicher über einen Fußgängerüberweg geführt. Der Mittelstreifen in der Frankenallee ist für den öffentlichen Verkehr freigegeben und nutzbar. Zu 5. und 6. Die Problematik hat sich dahingehend bereits erledigt, dass der Gehweg wieder mit 1,30 Meter Breite freigegeben und sicher abgesperrt ist. Ein Zugang zum Haus Frankenallee 96 ist daher wieder möglich. Zu 9. Erteilte bauliche Sondernutzungsgenehmigungen können widerrufen werden, beispielsweise wenn keine Bautätigkeit mehr stattfindet. Zu 10. Eine dauerhafte Nutzung des öffentlichen Raumes für private Zwecke ist nicht erlaubnisfähig. Sobald eine Insolvenz bekannt wird, wird die Sondernutzungserlaubnis widerrufen. Zu 12. Bei der räumlichen und zeitlichen Koordinierung von Baustellen werden generell die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. Ein besonderer Blick liegt auf der Verkehrssicherheit sowie dem Verkehrsfluss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.02.2024, V 849

  • Alt-Sachsenhausen für seine Bewohner endlich wieder lebenswert machen!
    STOB 5
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2137 Betreff: Alt-Sachsenhausen für seine Bewohner endlich wieder lebenswert machen! Das Drogenreferat beobachtet seit Jahren die Verwendung von Lachgas (Distickstoffmonoxid) als Rauschmittel. In den vergangenen drei Jahren haben sich jedoch die Berichte über einen Anstieg des Konsums in den Ausgehszenen in verschiedenen Stadtvierteln gehäuft. Die Zunahme der Konsumhäufigkeit belegen auch die Daten der Studie Monitoring-System-Drogentrends (MoSyD), die vom Drogenreferat gefördert wird. Seit dem Jahr 2021 kam es durch die offensive Vermarktung der Produkte und die Verfügbarkeit an Kiosken zu einem sprunghaften Anstieg des Konsums in der Stadt Frankfurt. Auf diese Entwicklung reagierte das Drogenreferat mit verschiedenen Maßnahmen. Neben drei Pressemitteilungen und diversen Kooperationsgesprächen, unter anderem mit dem Präventionsrat, wurde ein Faktenblatt mit Informationen und Risikohinweisen erstellt und ausgegeben. Der vom Drogenreferat geförderte Träger BASIS ("Beratung, Arbeit, Jugend & Kultur e.V.") hat außerdem einen Info-Flyer für Konsumierende erstellt, der bei den Besuchen im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt an Kioskbetreibende ausgegeben wurde. In diesem Zuge wurde auch für die Risiken des Lachgaskonsums sensibilisiert, was teilweise zu einem Aussortieren der Produkte aus dem Sortiment oder zur Selbstverpflichtung des alleinigen Verkaufs an Erwachsene führte. BASIS besuchte auch im Stadtteil Sachsenhausen, insbesondere in Alt-Sachsenhausen, Kioske. Mit aufsuchenden Angeboten und Infoständen in der Partyszene, wie dem BASIS-Projekt "Safe Party People", werden junge Menschen direkt beim "Feiern" angesprochen. Das Drogenreferat fördert ebenfalls die Fachstelle Prävention des Vereins Arbeits- und Erziehungshilfe e.V., die bei ihren Angeboten an Frankfurter Schulen über Lachgas aufklärt. Die Fachstelle Prävention hat unter anderem eine Präsentation erstellt, die sich insbesondere an Lehrkräfte und sonstige pädagogische Fachkräfte richtet. Darüber hinaus ist aktuell die Einrichtung eines Runden Tischs für Alt-Sachsenhausen in Planung. Da die hierfür nötigen Abstimmungsgespräche noch nicht abgeschlossen sind, können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Details bekannt gegegeben werden. Der Bereich wird auch weiterhin im Fokus der Stadtpolizei bleiben sowie Abstimmungen mit der Polizei und anderen Trägern/Behörden und Ämtern zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in Alt Sachsenhausen erfolgen. Die Anwohner werden in diese Maßnahmen, soweit möglich und zulässig, eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5940

  • Sicherheit und Ordnung auf der Herbstdippemess
    STOB 4
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2138 Betreff: Sicherheit und Ordnung auf der Herbstdippemess Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Verantwortlich für die Durchführung von Veranstaltungen ist grundsätzlich der Veranstalter. Somit obliegen ihm die Einlass- und Zugangskontrollen. Für die Durchführung wird in der Regel ein Sicherheitsdienst beauftragt. Die Polizei führt parallel weitere lageangemessene Maßnahmen zur Gewährung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch. Aus dem Grund gab es auf der diesjährigen Herbstdippemess erneut eine Polizeipräsenz. Es wird mitgeteilt, dass der diesjährige Verlauf der Herbstdippemess als friedlich bezeichnet werden kann und die Zusammenarbeit mit dem Veranstalter reibungslos funktioniert." Der Veranstalter ist die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main. Durch diese werden auch in Zukunft Sicherheitskontrollen in dem Umfang veranlasst, wie sie im Sicherheitskonzept, das mit den Sicherheits- und Ordnungsbehörden abzustimmen ist, vorgesehen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5817

  • Auskunftsersuchen zur geplanten Unterkunft für Geflüchtete im Dorint-Hotel in Niederrad
    STOB 5
    06.12.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2139 Betreff: Auskunftsersuchen zur geplanten Unterkunft für Geflüchtete im Dorint-Hotel in Niederrad Zu 1) Nein. Zu 2) Die Dorint-Kette hat lt. Presse den Beschäftigten Arbeitsplätze in anderen von der Kette betriebenen Hotels angeboten. Zu 3) Nein. Zu 4) Der ASB hat die Liegenschaft zu einem marktüblichen Preis vom Eigentümer gemietet. Zu 5) Eine intensive Prüfung hat ergeben, dass der Weiterbetrieb mit unabsehbaren Folgekosten verbunden wäre. Auch wäre es nicht möglich, einen separaten Eingangsbereich zum Schwimmbad herzurichten. Zu 6) Die private Schwimmschule hat mittlerweile einen alternativen Standort gefunden. Zu 7) Aktuell ist die Versorgung für die Altersgruppen U3 und Kindergarten im Schulbezirk der Frauenhofschule sehr gut und dient sogar der Mitversorgung des benachbarten Schulbezirks der Friedrich-Fröbel-Schule. Für 355 Kinder unter 3 Jahren stehen 188 Betreuungsplätze in Einrichtungen zur Verfügung. Dies ergibt eine Versorgungsquote von 51% (Versorgungsziel 40%). Für 401 Kinder im Alter von 3-6 Jahren stehen 523 Plätze in Betreuungseinrichtungen zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgung von 130%. Diese Plätze stehen auch den neu zuziehenden Familien zur Verfügung. Im Schulbezirk der Friedrich-Fröbel Schule sind mehrere Ausbauprojekte in Planung, nach deren Umsetzung die Versorgungsziele für den gesamten Planungsbezirk Niederrad für Kinder bis zur Einschulung erfüllt werden. Zu 8) Die planungsrechtliche Grundlage ist geschaffen. Zu 9) In Niederrad leben derzeit rd. 350 Geflüchtete und Wohnungslose in drei Übergangsunterkünften. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2024, V 1026

  • Der Deutsche StûÊdtetag appelliert an den Deutschen Bundestag, dass noch in dieser Wahlperiode die Mietpreisbremse verlûÊn
    F
    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2819 Der Deutsche StûÊdtetag appelliert an den Deutschen Bundestag, dass noch in dieser Wahlperiode die Mietpreisbremse verlûÊngert wird. Nach derzeitigem Stand lûÊuft diese in Hessen am 25.11.2025 aus. In Baden-Wû¥rttemberg, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ist dies sogar schon im ersten Halbjahr des nûÊchsten Jahres der Fall. Trotz ihrer lû¥ckenhaften Ausgestaltung ist die Mietpreisbremse ein wichtiges Instrument, um extreme Mietpreissteigerungen bei Neu- und Wiedervermietungen zu verhindern. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt er, um die Forderung des Deutschen StûÊdtetages zu unterstû¥tzen, und wie bereitet er sich fû¥r den Fall vor, dass keine recht zeitige VerlûÊngerung der Mietpreisbremse kommt? Antwort des Magistrats: Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordnete Lauterwald! Ich antworte wie folgt: Die deutschen GroûŸstûÊdte sind sich einig, dass die Mietpreisbremse ein wichtiges Instrument zur Begrenzung von Mietpreissteigerungen bei Wiedervermietungen ist. In Frankfurt spielt sie eine zentrale Rolle, um den Anstieg der Miete auf dem angespannten Wohnungsmarkt zu dûÊmpfen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Um die Forderung des Deutschen StûÊdtetages nach einer VerlûÊngerung der Mietpreisbremse zu unterstû¥tzen, verfolgt der Magistrat verschiedene MaûŸnahmen. Der Magistrat arbeitet in den Fachausschû¥ssen Soziales, Jugend und Familie sowie Bau und Verkehr des Deutschen StûÊdtetags mit und tauscht sich mit anderen StûÊdten aus, um gemeinsame LûÑsungen zu erarbeiten. Dies beinhaltet Diskussionen zur Entwicklung von Empfehlungen und Strategien auf Bundesebene sowie das Einbringen der Frankfurter Erfahrungen. Der Magistrat hat Stellungnahmen zum Referentenentwurf zur Mietpreisbremse fû¥r den Hessischen und Deutschen StûÊdtetag verfasst, die die erwarteten Auswirkungen, VerbesserungsvorschlûÊge und die Kommunikation der lokalen Mietmarktsituation an Landes- und Bundesgremien umfassen. Zudem tauscht sich der Magistrat mit dem Hessischen Ministerium fû¥r Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und lûÊndlichen Raum û¥ber den aktuellen Stand der VerlûÊngerung der Hessischen Mieterschutzverordnung und û¥ber relevante Entwicklungen sowie Initiativen der Landesregierung aus. Der Magistrat begleitet diese MaûŸnahmen mit û–ffentlichkeitsarbeit, die û¥ber die Mietpreisbremse und aktuelle Entwicklungen informiert sowie den Dialog zwischen den stûÊdtischen Gremien, der Stadtverwaltung und den Bû¥rger:innen fûÑrdert. Das Instrument der Mietpreisbremse wird in Frankfurt durch folgende MaûŸnahmen ergûÊnzt - sie greifen auch bei einem mûÑglichen Auslaufen der Mietpreisbremse -: Die ZugûÊnglichkeit des Angebots der Mietrechtlichen Beratung im Amt fû¥r Wohnungswesen wird stetig evaluiert und verbessert. Die Stabsstelle Mieterschutz im Amt fû¥r Wohnungswesen begleitet und berûÊt Hausgemeinschaften, die von VerdrûÊngung gefûÊhrdet sind. Ab dem kommenden Jahr soll es eine FûÑrderung von in Frankfurt tûÊtigen Organisationen zur Verbesserung des juristischen Beratungsangebots fû¥r Mieter:innen - E 67/2024 - und eine FûÑrderung der Mitgliedschaft in Mieterschutzvereinen fû¥r Mieter:innen im Wohngeld- oder Transferleistungsbezug geben - E 66/2024. Durch eine personelle VerstûÊrkung der WohngeldbehûÑrde wird eine schnelle und verlûÊssliche Prû¥fung des Wohngeldanspruchs sowie eine Verbesserung des Serviceangebots fû¥r Bû¥rger:innen ermûÑglicht. Ab dem kommenden Jahr soll eine Anpassung der stûÊdtischen WohnbaufûÑrderprogramme vorgenommen werden, um die Konditionen fû¥r die Schaffung preisgebundenen Wohnraums zu verbessern. Der Magistrat hat sich jû¥ngst auch direkt mit einem Schreiben an Bundestagsfraktionen gewendet und diese dazu aufgefordert, die Mietpreisbremse zeitnah zu verabschieden. Frankfurt schlieûŸt sich damit den Forderungen des Deutschen Mieterbunds, dem Regierenden Bû¥rgermeister von Berlin, Kai Wegner, und dem Oberbû¥rgermeister der Landeshauptstadt Mû¥nchen, Dieter Reiter, sowie weiteren Kommunen an. Im Nachgang dieser Appelle hat die Bundesregierung nun erfreulicherweise angekû¥ndigt, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlûÊngern. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf gestern auf den Weg gebracht, so hat es die Bundesregierung am 11.12.2024 verkû¥ndet. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Vielen Dank, Herr Stadtrat! Es gibt zwei Zusatzfragen. Die erste kommt von dem Fragesteller Herrn Lauterwald von den GRûœNEN. Ihm folgt Herr Yilmaz von den Linken. Stadtverordneter Johannes Lauterwald, GRûœNE: (Zusatzfrage) Sehr geehrter Herr Professor Gwechenberger, vielen Dank fû¥r Ihre Antwort! Sie war sehr ausfû¥hrlich und Sie haben auch kommunale MaûŸnahmen aufgefû¥hrt, mit denen versucht wird, gegenzusteuern. Inwiefern kann die Kommune û¥berhaupt fû¥r adûÊquaten Ersatz sorgen, insbesondere wenn, was noch zusûÊtzlich drohen kûÑnnte, die Landesregierung, wie in ihrem Koalitionsvertrag beschrieben, die Kû¥ndigungsschutzfrist von acht auf sechs Jahre verkû¥rzen will im Zuge der VerlûÊngerung? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Die Stadt Frankfurt, der Magistrat und die mir zugeordneten û„mter, nutzen die MûÑglichkeiten, die wir haben, um uns dafû¥r einzusetzen, auf Bundes- und Landesebene fû¥r einen guten Mieter:innenschutz in Frankfurt sowie in den BallungsrûÊumen zu sorgen. Das ist zum einen die Initiative, die ich eben erlûÊutert habe, mit der wir uns dafû¥r einsetzen, dass die Mietpreisbremse verlûÊngert wird. Das ist parteiû¥bergreifend in den Kommunen Konsens. Auch aus dem StûÊdtetag haben wir mitgenommen, egal aus welchen Parteien die Fachkolleg:innen stammen, es betrifft alle Parteien, dass man sich fû¥r die Mietpreisbremse und ein faires Angebot einsetzt. Wir haben einen Mietspiegel und dieser ist ein Instrument, das in Frankfurt qualifiziert entwickelt und erhoben wird. Das Erfreuliche daran ist, dass der Mietspiegel entsprechend in Frankfurt von beiden Seiten akzeptiert wird, sowohl von den Vertreter:innen der Vermieterseite als auch von der Mieterseite. Ich bekomme auch die Rû¥ckmeldungen von den VermieterverbûÊnden, dass groûŸes Interesse an einem fairen Austausch besteht und von daher das Instrument der Mietpreisbremse insgesamt eben auch als ein sinnvolles erachtet wird. Von daher bin ich erst einmal zuversichtlich, dass es auf Bundesebene, nachdem das Kabinett gestern den Beschluss gefasst hat, auch eine Mehrheit auf parlamentarischer Ebene geben wird. Es ist ein Thema, das auf kommunaler Ebene alle bewegt. Von daher denke ich, dass auch wir eine Mehrheit hinbekommen, die das entsprechend abbildet. UnabhûÊngig davon ist aber die Mietpreisbremse nicht das einzige Instrument, um eben fû¥r einen verlûÊsslichen Mietmarkt zu sorgen. Wir wenden in Frankfurt konsequent den ôÏ 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Dieser sieht vor, gegen Mietwucher vorzugehen. Mietwucher ist etwas, das unerfreulicherweise immer wieder vorkommt. Obwohl wir eine sehr klare Regelung mit dem Mietspiegel haben, halten sich einige Vermieter nicht daran. Wir haben entsprechende Onlinemodelle aufgesetzt, die man zum Kalkulieren anwenden kann, und mittlerweile Beratungsangebote stûÊrker ausgebaut, um dann in solchen FûÊllen eine Fachberatung anbieten zu kûÑnnen, damit eine gewisse Fairness auf dem Mietmarkt herrscht. Das ist mir wichtig, dafû¥r mûÑchte ich sorgen. Dafû¥r sorgt auch der Mietspiegel durch seine Transparenz, dafû¥r sorgt aber auch, dass dagegen vorgegangen wird, wenn dieser û¥berzogen wird. Wir haben teilweise bei Mietwucher ûœberschreitungen von 80 bis 90 Prozent im Vergleich zur ortsû¥blichen Vergleichsmiete. Das ist nicht akzeptabel. Was wir machen, habe ich Ihnen schon gesagt, wir setzen EtatantrûÊge um, was die mietrechtliche Beratung betrifft, um eben auch da ein verlûÊsslicher Partner zu sein. Ansonsten setzen wir uns weiter dafû¥r ein, dass wir das auf Bundesebene und auf Landesebene entsprechend engagiert voranbringen. Was wir auch einfû¥hren werden: Wir û¥berprû¥fen momentan den Einsatz von KI bei der Bescheidung von WohngeldantrûÊgen. Da sind wir relativ weit. Wir denken, dass wir im kommenden Jahr in die Umsetzung gehen kûÑnnen, sodass dann KI-unterstû¥tzt die Antragstellung deutlich schneller laufen wird, als das bisher der Fall ist, um damit auch die Bû¥rgerinnen und Bû¥rger unserer Stadt zu unterstû¥tzen. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Yilmaz von den Linken. Bitte! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, Linke: (Zusatzfrage) Trotz Mietpreisbremse steigen die Mieten in Frankfurt beim Neubau auf û¥ber 17 Euro pro Quadratmeter bei der Kaltmiete. Ein Grund dafû¥r ist auch der groûŸe Mangel an Sozialwohnungen und bezahlbaren Wohnungen. Hat der Magistrat ein Konzept, einen Plan oder eine Vision, dem entgegenzutreten und Sozialwohnungen zu bauen? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Lieber Herr Yilmaz, lieber Eyup, ja, wir haben eine Strategie, wie wir mehr bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt schaffen kûÑnnen. Wir haben zum einen das integrierte Stadtentwicklungskonzept verabschiedet, das die rûÊumliche und flûÊchenmûÊûŸige Grundlage fû¥r die Entwicklung von neuem Bauland bildet. Wir haben damit aber auch Gebiete in den Blick genommen, in denen wir InnenentwicklungsmaûŸnahmen durchfû¥hren, das heiûŸt durch ErgûÊnzungsbauten, durch Aufstockungen, durch Weiterentwicklungen der Quartiere zusûÊtzlichen Wohnraum schaffen. ûœberall dort, wo wir neue BebauungsplûÊne auf den Weg bringen, haben wir auch die MûÑglichkeit, den Baulandbeschluss anzuwenden. Das heiûŸt, dort setzen wir konsequent 30 Prozent gefûÑrderten Wohnungsbau fest, jeweils hûÊlftig im ersten und zweiten FûÑrderweg und 15 Prozent fû¥r gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen. Eine EinschrûÊnkung besteht û¥berall dort, wo schon Planungsrecht da ist, denn dort haben wir keine MûÑglichkeit, etwas einzufordern. Da kûÑnnen wir nur durch Beratungen entsprechend darauf hinwirken, was uns auch immer wieder gelingt: Wenn zum Beispiel Befreiungen erforderlich sind, dann kûÑnnen wir auch 30 Prozent gefûÑrderten Wohnungsbau einfordern. Momentan sind in Frankfurt 2.000 gefûÑrderte Wohnungen im Bau, viele davon im SchûÑnhofviertel, da waren wir gemeinsam auf dem Richtfest und haben uns den Baufortschritt angeschaut, das wird jetzt nach und nach fertig. Die ersten Wohnungen sind schon bezogen, sowohl im ersten als auch im zweiten FûÑrderweg. Wir arbeiten weiterhin konsequent daran, zum Beispiel auch, wenn wir grûÑûŸere Entwicklungen in Frankfurt angehen. Das kûÑnnte vielleicht auf der Tagesordnung einer der nûÊchsten Sitzungen stehen, dass wir dann dort entsprechend gefûÑrderten Wohnungsbau absichern. Von daher, ja, wir haben eine Strategie. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2819 Stadtverordneter Johannes Lauterwald, GRûœNE: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleg:innen! Danke an die FuûŸgûÊnger:innenampel! Endlich hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur VerlûÊngerung der Mietpreisbremse beschlossen. Wie die Wirtschaft haben auch die Mieter:innen das Recht auf Planungssicherheit. Wer das nicht sieht, vergeht sich am sozialen Zusammenhalt und vergrûÑûŸert das Armutsrisiko in den GroûŸstûÊdten. Nur 24 Prozent der Frankfurter:innen wohnen in den eigenen vier WûÊnden. Drei Viertel aller Frankfurter:innen wohnen zur Miete. Kommunalpolitische MaûŸnahmen kûÑnnen und werden die Lû¥cke einer wegfallenden Mietpreisbremse nicht schlieûŸen. Es war richtig, dass die Grû¥nen im Bundestag auf eine VerschûÊrfung des Mietrechts gedrungen und nun das Faire-Mieten-Gesetz vorgelegt hat. Wer es irgendwie vermeiden kann, zieht nicht um. Die Preise sind exorbitant hoch und die monatliche Wohnkostenbelastung zieht weiter an. In angespannten WohnungsmûÊrkten gibt es und gilt die Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren als Deckelung. Seit 2015 gibt es die Mietpreisbremse. Bei Neuvermietungen sind maximal zehn Prozent per Mietspiegel erlaubt, der sich im vergangenen Jahr allerdings um mehr als zehn Prozent erhûÑht hat. Der Deutsche Mieterbund rechnet bei Wiedervermietungen mit 17 Euro pro Quadratmeter. Wenn der Bundestag keine VerlûÊngerung beschlieûŸt, fûÊllt selbst diese Regelung Ende November 2025 in Hessen weg, die auch Ausnahmen bezû¥glich zurzeit mûÑblierter Wohnungen beinhaltet. Die Folge: fast beliebig hohe MieterhûÑhungen. Gerade in Zeiten der Wohnungsknappheit finden Sie verzweifelte Menschen, die in ihrer Not solche Preise zahlen. Schon jetzt werden gesetzliche SpielrûÊume genutzt und gerissen. Das zeigt das stûÊdtische Engagement gegen Mietwucher. Das zeigt die Statistik des DMB, wonach jede zweite MieterhûÑhung seit Inkrafttreten des neuen, derzeit gû¥ltigen Mietspiegels vor einem halben Jahr fehlerhaft ist. Kritiker:innen aus der Immobilienbranche sprechen von einem Verfassungsbruch. Aber Karlsruhe hat die Mietpreisbremse bereits 2019 als verfassungskonform bestûÊtigt und die Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich seitdem nicht entspannt - ganz im Gegenteil. Die Mietpreisbremse ist verhûÊltnismûÊûŸig und greift eben nicht in die Substanz des Eigentums ein und verunmûÑglicht auch keine Investitionen in den GebûÊudebestand, sondern verhindert nur û¥berzogene Renditeerwartungen. Es freut mich, dass sich der Oberbû¥rgermeister und der Planungsdezernent daher fû¥r die Stadt Frankfurt dem Bû¥ndnis der GroûŸstûÊdte und unserer dringenden Forderung angeschlossen haben. Das Thema ist zu brisant fû¥r eine parteipolitische Auseinandersetzung. In Berlin, Baden-Wû¥rttemberg und NRW lûÊuft die Mietpreisbremse schon im ersten Halbjahr 2025 ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Bitte kommen Sie zum Schluss. Stadtverordneter Johannes Lauterwald, GRûœNE: (fortfahrend) ... aus, und das in LûÊndern, wo die Union mitregiert. Eine Mehrheit im Bundestag ist im Interesse von uns allen. Lassen Sie uns gemeinsam dafû¥r sorgen! Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nûÊchste Rednerin zu diesem Thema ist Frau Almuth Meyer von der SPD. Bitte schûÑn! Stadtverordnete Almuth Meyer, SPD: Liebe Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon oft haben wir an dieser Stelle û¥ber die schwierige Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt gesprochen. Dass unsere Stadt definitiv zu den Regionen mit einem sogenannten angespannten Wohnungsmarkt zûÊhlt, ist, glaube ich, wirklich allen klar, und da sind wir uns wahrscheinlich alle einig. Was der Begriff "angespannter Wohnungsmarkt" fû¥r die Menschen in ihrem alltûÊglichen Leben aber tatsûÊchlich bedeutet, ich glaube, davon hat so manch einer hier im realen Leben nicht wirklich eine Vorstellung. Bei der Frage, wie wir mit der Lage umgehen und welche LûÑsungen wir anstreben, um den Menschen in unserer Stadt am Ende tatsûÊchlich spû¥rbar zu helfen, gehen unsere Meinungen teilweise sehr weit auseinander. Die einen schreien immer, es sei alles viel zu wenig, die anderen behaupten, es gehe alles viel zu weit. Am Ende zûÊhlt, was wirklich umgesetzt wird und was bei den Menschen faktisch ankommt. Oberbû¥rgermeister Mike Josef und Dezernent Gwechenberger haben deshalb letzte Woche bereits richtigerweise ausdrû¥cklich darauf hingewiesen, warum die Mietpreisbremse gerade auch fû¥r uns in Frankfurt so wichtig ist. Es ist eben eine MûÑglichkeit, Mieterinnen und Mieter vor einem noch weiteren drastischen Anstieg der Mietpreise zu schû¥tzen. Es ist ein Weg zum Erhalt von bezahlbarem Wohnraum, den wir so dringend brauchen. Denn - ihr habt es gut erklûÊrt in eurer Pressemitteilung -: 80 Prozent der Menschen in Frankfurt wohnen zur Miete. Und der Anteil der Menschen, die inzwischen mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens fû¥r ihre Miete aufbringen mû¥ssen, steigt. Frankfurt hat sich hier auch in Zusammenarbeit mit dem Deutschen StûÊdtetag klar positioniert und Marcus Gwechenberger hat in seiner Antwort eben ausfû¥hrlich beschrieben, was in Frankfurt û¥ber reine Forderungen hinaus parallel bereits dazu getan wird. Selbst die in solchen FûÊllen oftmals schwerfûÊllige CDU-gefû¥hrte Landesregierung hat den Sinn der Mietpreisbremse lûÊngst erkannt und die Zahl der Kommunen, in denen sie angewendet werden darf, schon in 2020 erweitert. Es ist daher vûÑllig richtig, dass die Bundesregierung nicht nur eine VerlûÊngerung der Mietpreisbremse bis 2029 beschlossen hat, sondern sie auch gleich verbessert. Bezeichnend ist es, dass der ehemalige FDP-Minister Volker Wissing in seinem Gesetzentwurf nur noch Wohnungen als Neubauten anerkennt, die nach dem 01.10.2019 entstanden sind. Somit wird die Zahl der Wohnungen, fû¥r die die Mietpreisbremse gelten kann, noch einmal erhûÑht. Vor allem auf Bundesebene ist es jetzt also die Aufgabe und Verantwortung der Politik, und zwar aller, sich nicht aus der Verantwortung zu stehlen oder sich aus reinem Wahlkampfkalkû¥l gegen sinnvolle LûÑsungen zu stellen, sondern im Sinne der Bû¥rgerinnen und Bû¥rger zu entscheiden. An der SPD wird es jedenfalls nicht scheitern. Danke! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nûÊchste Rednerin ist Frau Serke von der CDU. Bitte schûÑn! Stadtverordnete Susanne Serke, CDU: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt ist mehr als angespannt. Mieten steigen, bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. 2015 eingefû¥hrt, sollte die Mietpreisbremse die Mieten dûÊmpfen und den Neubau ankurbeln. Doch der Plan ist gescheitert. Die Mieten steigen weiterhin, der Neubau stagniert und insbesondere privatwirtschaftliche Akteure im Wohnungsbau meiden den Markt. Der Wohnungsmarkt gleicht einem Schiff auf stû¥rmischer See und immer mehr Menschen drohen û¥ber Bord zu gehen. In dieser akuten Krise ist fû¥r uns als Frankfurter CDU die Mietpreisbremse eine kurzfristige MûÑglichkeit, um die Mieterinnen und Mieter vor zu hohen Mietanstiegen zu schû¥tzen. Sie ist ein Rettungsring, kurzfristig eine Hilfe in der Not, doch stabilisiert sie weder das Schiff noch hûÊlt sie die Flut auf. Denn das strukturelle Problem des Frankfurter Wohnmarktes bleibt auch mit der Mietpreisbremse bestehen - der Mangel an Wohnraum. Wir als CDU Frankfurt haben zahlreiche VorschlûÊge zur LûÑsung gemacht: Bû¥rokratie bei den Bauvorschriften abbauen, leer stehende stûÊdtische Liegenschaften nutzen, FûÑrdermittel gezielt erhûÑhen und FûÑrderkriterien vereinfachen. Das sind die Punkte, die wir als Stadt beeinflussen kûÑnnen. Hier kûÑnnte man als Stadtregierung Verantwortung û¥bernehmen. Stattdessen gibt es Konzepte und Appelle, so bleibt die V-Ampel weit hinter den MûÑglichkeiten und vergibt jede Chance, den Wohnungsmarkt langfristig zu entlasten. Herr Oberbû¥rgermeister, Herr Stadtrat Gwechenberger, Sie haben nun an die demokratische Vertretung im Bundestag appelliert, die Mietpreisbremse jetzt noch schnell zu verlûÊngern. Das ist reichlich wenig. Als fû¥hrende Politiker in Frankfurt habt ihr, lieber Mike, lieber Marcus, die MûÑglichkeit, aktiv und mit Nachdruck fû¥r langfristige LûÑsungen zu kûÊmpfen. Zur Wahrheit gehûÑrt auch, dass die Ampel in Berlin drei Jahre Zeit dazu hatte und es einfach nicht geschafft hat. Die VerlûÊngerung der Mietpreisbremse ist eines von zahlreichen Zielen, die die Ampel verfehlt hat und jetzt, wo aus der Verkehrsampel eine FuûŸgûÊngerampel ohne Mehrheit geworden ist, soll die Union als Oppositionskraft den Scherbenhaufen der gescheiterten Politik noch schnell aufkehren. So einfach ist das nicht. Es ist hûÑchste Zeit, dass wir hier in Frankfurt unsere Anstrengungen auf den Neubau und die Nutzung bestehender Ressourcen konzentrieren, auf die Dinge, die wir in der Stadt auch selbst beeinflussen und entscheiden kûÑnnen. Die Mietpreisbremse dagegen ist nur eine ûœbergangslûÑsung, ein Pflaster auf einer blutenden Wunde. Die echte LûÑsung liegt in der Schaffung von mehr Wohnraum, damit Frankfurt eine Stadt wird, in der jeder eine Chance auf ein bezahlbares Zuhause hat. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der letzte Redner zu diesem Thema ist Herr Yilmaz von den Linken. Bitte schûÑn! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, Linke: Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren! Die sogenannte Mietpreisbremse ist ein politisches Placebo. Sie mag gut klingen, ist aber wirkungslos. In der Praxis ist sie zahnlos und durchlûÑchert von Ausnahmen sowie zeitlich begrenzt. Sie schû¥tzt niemanden vor der brutalen RealitûÊt des Wohnungsmarkts. Diese RealitûÊt ist in Frankfurt erschreckend. Die durchschnittliche Kaltmiete bei Neubauten liegt bei û¥ber 17 Euro pro Quadratmeter. Das ist keine Wohnungspolitik mehr, das ist soziale Auslese. Wer kann sich solche Mieten leisten? Normale Familien, Alleinerziehende und Rentner:innen sicher nicht. Nach Modernisierungen explodieren die Mieten oft derart, dass VerdrûÊngung die RealitûÊt ist. Die Folgen sehen wir tûÊglich: VerdrûÊngung, ZwangsrûÊumungen, Wohnungslosigkeit - und die Politik schaut tatenlos zu. Die Mietpreisbremse ist eine Farce. Neubauten sind ausgenommen, mûÑblierte Wohnungen ebenfalls. Der Mietspiegel ist ein Werkzeug fû¥r Vermietende, weil er weder gefûÑrderte Mieten noch Bestandsmieten einbezieht. Die Folge: Die Mieten steigen ungebremst weiter, wûÊhrend die Menschen immer mehr unter Druck geraten. Doch die Wurzeln des Problems liegen tiefer. Es ist die neoliberale Wohnungspolitik dieser Stadt, die die soziale Katastrophe befeuert. û–ffentlich gefûÑrderte Wohnungen werden privatisiert, stûÊdtische Grundstû¥cke verkauft und selbst ûÑffentliche Wohnungsbaugesellschaften agieren gewinnorientiert. Statt Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum entstehen EinfamilienhûÊuser, Eigentumswohnungen fû¥r die obere Mittelschicht. Ich frage Sie: Wessen Eigentum verkauft der Magistrat? Den Boden der Stadt und damit die Zukunft der Bewohner:innen. Jeder Verkauf treibt den Bodenpreis weiter nach oben und macht Neubauten noch teurer. Das alles ist kein Zufall, es ist politisches Kalkû¥l. Eine Wohnungspolitik, die Reiche begû¥nstigt und Arme verdrûÊngt, ist keine verfehlte Politik, sondern schlicht unmenschlich. Es ist gut und richtig, dass der Oberbû¥rgermeister Mike Josef die VerlûÊngerung der Mietpreisbremse fordert, aber Sie mû¥ssen Ihre Aufgaben machen. Stoppen Sie diese zerstûÑrerische Wohnungspolitik. Verkaufen Sie keinen Quadratmeter an ûÑffentlichen Boden mehr. Investieren Sie massiv in soziale Wohnungen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Kommen Sie bitte zum Schluss. Stadtverordneter Eyup Yilmaz, Linke: (fortfahrend) Was wir brauchen, ist ein bundesweiter Mietendeckel, einer, der keine Ausnahmen zulûÊsst, der fû¥r alle Wohnungen gilt. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Zeit ist abgelaufen. Stadtverordneter Eyup Yilmaz, Linke: (fortfahrend) Nur so kûÑnnen wir Mieter:innen schû¥tzen. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der letzte Redner zu diesem Thema ist Herr Papke von der FDP. Bitte schûÑn! Stadtverordneter Sebastian Papke, FDP: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kollegen! Ich hatte eigentlich vor, mich zu diesem Punkt nicht zu melden, aber ich wollte doch noch einmal, wenn alle hier die groûŸe Angst schû¥ren, was alles Schlimmes passieren wû¥rde, das Wort ergreifen. Zum einen wird erzûÊhlt, dass es eine extrem hohe Mietsteigerung von 15 auf 20 Prozent gibt. Das ist zwar ein Viertel mehr, aber es ist trotzdem nicht die Welt. Wir haben weiterhin in Frankfurt einen Mietspiegel, der auch nicht abgeschafft wird. Deswegen sollte man, glaube ich, auch einmal ein bisschen die û„ngste runterfahren und û¥berlegen, was das bedeutet. Wir haben einen Mietendeckel gehabt, wir hatten in Berlin extremste EinschrûÊnkungen. Was ist danach passiert? Die Mieten sind in Berlin von ungefûÊhr zehn Euro im Durchschnitt auf 15 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Das heiûŸt, man sieht eindeutig, dass diese Eingriffe eben nicht den Nutzen haben, den einige hier erwarten und einige auch massiv einfordern. (Beifall) Herr Yilmaz, normalerweise streiten wird uns immer. Sie haben vorhin gesagt, die Mietpreisbremse ist ein Placebo. Da wû¥rde ich Ihnen genau recht geben, denn es ist am Ende nun einmal so, dass wir Symptome bekûÊmpfen, aber nicht die Ursache. Sie und auch die CDU haben zu Recht gesagt, man muss mehr Wohnungen bauen, wir mû¥ssen den Wohnungsbau vorantreiben, aber ich sehe ganz oft, dass sich immer jeder bei seinem Bauprojekt û¥berlegt, warum nicht. Nachverdichtung, ganz schlimm, da kommen neue Wohnungen dazu, da kûÑnnte die Miete hûÑher sein. Da kûÑnnte man Wohnungen zusammenlegen. Das ist ganz, ganz schlimm. Das hûÑrt man oft. Wir haben neue Baugebiete im Nordwesten. Ich hoffe, dass wir nûÊchstes Jahr eine frohe Botschaft verkû¥nden kûÑnnen, aber da ist auch die CDU gefragt, vielleicht wieder die Rolle von rû¥ckwûÊrts auf vorwûÊrts zu machen und sich fû¥r den neuen Stadtteil einzusetzen. Denn genau diese Baugebiete brauchen wir nûÊmlich, um ausreichend Wohnraum in Frankfurt zu schaffen. Und mit den jetzigen Regeln, mit denen wir vielleicht ein paar Probleme haben, wû¥rden dann auch sehr viele neue Sozialwohnungen hinzukommen. Es gibt eigentlich keinen Grund, dagegen zu sein. Ein letzter Punkt. Frau Serke, Sie haben gemeint, die CDU mû¥sste jetzt wieder herhalten, weil die Ampel etwas nicht geliefert hat. Habe ich das richtig verstanden, dass die CDU somit fû¥r die VerlûÊngerung der Mietpreisbremse ist? Das wûÊre eine Frage, die Sie noch beantworten mû¥ssten. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Lauterwald Vertraulichkeit: Nein

  • Lesefertigkeiten müssen als eine der zentralen Kompetenzen in der Bildungslaufbahn von Kindern und Jugendlichen mit zahl
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    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2820 Lesefertigkeiten müssen als eine der zentralen Kompetenzen in der Bildungslaufbahn von Kindern und Jugendlichen mit zahlreichen Projekten gefördert und unterstützt werden. Die Kinder- und Jugendbuchausstellung "Frankfurter LeseEule" hat eine jahrzehntelange Tradition und bot jährlich vor Weihnachten ein besonderes Highlight für viele Kinder. Dieses Jahr findet sie, ohne Begründung, nicht wie sonst vor Weihnachten in den Römerhallen statt. Damit entfällt nicht nur eine sehr beliebte Ausstellung, sondern auch die Chance, bei den Kindern den Wunsch nach sinnvollen und bereichernden Weihnachtsgeschenken zu wecken. Ich frage den Magistrat: Weshalb wird die Kinder- und Jugendbuchausstellung "Frankfurter LeseEule" nicht durchgeführt? Antwort des Magistrats: Stadträtin Elke Voitl: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Stadtverordnete, liebe Frau Stadtverordnete Fischer! Danke für die Frage, denn sie zeigt auch, dass es Ihnen so wie mir geht und Sie ein Fan der Frankfurter LeseEule sind. Es zeigt auch, wie etabliert und beliebt die Kinder- und Jugendbuchausstellung in Frankfurt ist - zu Recht. Der Magistrat - hier das Jugend- und Sozialamt - organisiert und finanziert seit über 60 Jahren hauptverantwortlich die Kinder- und Jugendbuchausstellung Frankfurter LeseEule und seit fast 40 Jahren das Kinderkulturprogramm Frankfurter Flöhe, ein Programm das mir ganz besonders gut gefällt, weil nämlich Theater- und Filmvorführungen in den Stadtteilen in den sozialen Einrichtungen stattfinden. Das heißt, wie bei der LeseEule kommt die Kultur auch zu den Kindern. Diese fest verankerten und bekannten Programme bieten allen Kindern und Familien kostengünstige und niedrigschwellige Kulturerlebnisse. Die Frankfurter LeseEule wird in Kooperation mit der Stadtbücherei und dem Stadtschulamt umgesetzt. Die Förderung der kulturellen Bildung und Teilhabe junger Menschen ist und bleibt für den Magistrat ein wichtiges Anliegen. Das bedeutet, die Frankfurter LeseEule wird auch weiterhin durchgeführt. Lediglich der Durchführungszeitraum für die beliebte Kinder- und Jugendbuchausstellung wurde um wenige Monate auf März 2025 verschoben. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Wir hatten zahlreiche Rückmeldungen von Besuchenden und teilnehmenden Einrichtungen, dass insbesondere die Vorweihnachtszeit besonders gefüllt ist mit Veranstaltungen und Angeboten. Es gab den Wunsch, es tatsächlich zu verschieben. Das führt in der Vorweihnachtszeit auf Seiten der Träger zu einer erhöhten Arbeitsbelastung und auch für die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und Familien zu Stress. Zum anderen gab es bei der zuständigen Stelle im Jugend- und Sozialamt eine personelle Veränderung. Die Verschiebung des Veranstaltungszeitraums ermöglicht der neuen Kollegin eine fundierte Einarbeitung. Dies schafft die Voraussetzung für eine auch zukünftig gelingende Kinder- und Jugendbuchausstellung in gewohnt hoher Qualität. Nach der Ausstellung im März 2025 wird die Terminplanung evaluiert. Die verantwortlichen Institutionen legen dann auf Basis der Auswertung den zukünftigen Durchführungszeitraum fest. Im Jahr 2024 fanden trotzdem zahlreiche Angebote der Leseförderung im Rahmen der LeseEule statt. Es gibt nämlich ein wichtiges und ergänzendes Begleitprogramm der LeseEule in 2024, das beinhaltet unter dem Motto "Natur" stadtweit 85 Lesungen, Workshops, Theateraufführungen und vieles mehr. Ein genauso abwechslungsreiches Programm wird aktuell für das Jahr 2025 konzipiert und geplant und ich freue mich, liebe Frau Fischer, auf Ihren Besuch im März 2025. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Entschuldigung, doch, von Sylvia Kunze und Sabine Fischer. Die Fragestellerin kommt zuerst dran. Bitte schön! Stadtverordnete Sabine Fischer, CDU: (Zusatzfrage) Noch lieber würde ich natürlich die LeseEule im Dezember 2025 besuchen. Ich konnte Ihren Ausführungen jetzt nicht genau entnehmen, ob es nun eine dauerhafte Einrichtung wird, die LeseEule im März durchzuführen, oder man doch die Bestrebung hat, sie vielleicht wieder an einem historischen, traditionellen Ort im Dezember in der Nähe des Weihnachtsmarkts im Römer durchzuführen. Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Frau Fischer, wir werden das evaluieren, denn wir nehmen solche Rückmeldungen, dass es der falsche Zeitpunkt ist, ernst. Wir werden sehen, wie es im März 2025 läuft. Wenn die Mehrheit sagt, wir brauchen das unbedingt im Dezember, dann machen wir es im Dezember. Wenn die Mehrheit sagt, der März ist wunderbar, weil es da sonst relativ langweilig ist, dann machen wir es im März. Es ist davon abhängig, was jetzt bei der Evaluation herauskommt. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Frau Kunze bitte! Stadtverordnete Sylvia Kunze, SPD: (Zusatzfrage) Sehr geehrte Frau Stadträtin Voitl, vielen Dank erst einmal für die Klarstellung, dass die LeseEule nicht wegfällt, sondern einfach nur etwas später stattfindet. Mich würde tatsächlich das Thema Evaluation näher interessieren, weil wir natürlich grundsätzlich Leseförderung immer sehr gut und wichtig finden. Wie haben Sie denn geplant zu messen, ob die LeseEule eher im Dezember oder eher im März sinnvoll ist und gibt es denn eine quantitative Erhebung, wie viele Kinder man mit diesem Programm in den Römerhallen erreicht? Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Wir werden bei der Ausstellung im März die Kinder und Familien befragen. Es kommen auch ganz viele soziale Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen dorthin und auch diese Einrichtungen werden wir befragen, welcher Zeitpunkt für sie der bessere ist. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2820 Stadtverordnete Sabine Fischer, CDU: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zufälle gibt es im Leben! Ich wundere mich darüber schon: Just nach 60 Jahren fällt den Trägern auf, dass die LeseEule vor den Weihnachtsferien oder auf dem Weihnachtsmarkt vor Weihnachten nicht so geeignet ist und es andere Events gibt, die vielleicht lieber besucht werden und just in diesem Augenblick haben wir eben auch eine dünne Personaldecke. Wenn das wirklich kein Zufall ist! Ich spreche heute über ein ganz besonderes Projekt - die LeseEule. Dieses wunderbare Programm fördert die Lesefreude bei Kindern und Jugendlichen und bringt ihnen die Welt der Bücher näher. Wie schon gesagt, die LeseEule ist nicht nur ein Symbol für das Lesen, sondern auch ein Zeichen für die Gemeinschaft. In einer Zeit, in der die digitalen Medien immer präsenter werden, ist es wichtiger denn je, die Liebe zu gedruckten Büchern zu fördern. Die LeseEule bietet Veranstaltungen, Lesungen und Workshops, die speziell auf die Bedürfnisse junger Leser abgestimmt sind und diese werden nach meiner Ansicht von den Kindergärten oder Grundschulen auch immer sehr gerne vor der Weihnachtszeit beziehungsweise in der Weihnachtszeit angenommen, weil sie da eben ein ganz besonderes Event haben. Diese Veranstaltungen fördern nicht nur die sprachliche Entwicklung, sondern auch die Fantasie und die Kreativität der Kinder. Der Raum, in dem das passiert, ist ebenso wichtig. Wir sind überzeugt: Die LeseEule gehört an Weihnachten in den Römer wie die grüne Soße zu Frankfurt. (Beifall) Die traditionelle Veranstaltung im Römer hat nicht nur den Vorteil der historischen Atmosphäre, sondern bietet auch ein niedrigschwelliges, kostenloses Angebot, das besonders in der Vorweihnachtszeit sehr beliebt war. Kinder konnten sich dort Bücher aussuchen, die sie vielleicht auf ihren Wunschzettel gesetzt haben. Das ist genau das, was wir als Gesellschaft fördern wollen: die Freude am Lesen. Wenn die LeseEule vor Weihnachten stattfindet, hat man auch ein Event, wo man sich etwas wünschen kann, denn im März wird es schon etwas schwierig. Für uns ist das vollkommen unverständlich, warum ein so erfolgreiches Projekt in den März verlegt werden soll. Die einzigartige Atmosphäre des Römers trägt maßgeblich zum Erfolg bei und wir befürchten, dass dieser Charme verloren geht, wenn die Veranstaltung in eine andere Jahreszeit verlegt wird. Abgesehen davon fragen wir uns, wie erreichen Sie die Eltern, die im März nicht kommen? Wie wollen Sie überhaupt die Befragung durchführen? Wen und was wollen Sie denn überhaupt fragen? Wie wird das Ganze evaluiert? Ist das nicht alles sehr aufwendig? Wir möchten, dass den Jugendlichen eine vorweihnachtliche literarische Entdeckungsreise möglich gemacht wird. Gute Traditionen sollen beibehalten werden. Danke schön! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Sabine Fischer Vertraulichkeit: Nein

  • Im Bereich des ehemaligen Campus Bockenheim der Goethe-Universität scheint Bewegung in die Entwicklung der Projekte geko
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    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2821 Im Bereich des ehemaligen Campus Bockenheim der Goethe-Universität scheint Bewegung in die Entwicklung der Projekte gekommen zu sein. Ich frage daher den Magistrat: Wie ist der aktuelle Sachstand der Planungen und Projektentwicklungen im Bereich des Kulturcampus Bockenheim? Antwort des Magistrats: Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Stadtverordnete Gebhardt! Ich antworte wie folgt: In den letzten Wochen und Monaten konnten mehrere Projekte des Gesamtkomplexes Kulturcampus entscheidend vorangebracht werden. Der Magistrat startet eine neue Phase von Zwischennutzungen auf dem Kulturcampus, ohne die langfristigen Entwicklungsziele infrage zu stellen. Ziel ist es, leer stehende Gebäude rasch wieder mit Leben zu füllen und ungenutzte Freiflächen zu aktivieren. So nimmt die interimsweise Unterbringung der Schirn in der historischen Dondorf-Druckerei zunehmend Gestalt an und die Schadstoffsanierung schreitet voran. Der Abriss des Bauwerks ist abgewendet, mit den für die Druckerei engagierten Initiativen gibt es vielversprechende Gespräche über eine Zwischennutzung der nicht durch die Schirn benötigten Flächen. Die Nutzung soll im Mai 2025 beginnen. In einem Dialogprozess konnte der Magistrat mit dem Land Hessen und der Goethe-Universität erreichen, dass auch die ehemalige Kunstbibliothek einer Zwischennutzung zugeführt werden kann. Angestrebt wird, dass das Land Hessen als Eigentümerin die Kunstbibliothek der städtischen Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, kurz KEG, zur Nutzung überlässt, bis das Gebäude an die ABG Frankfurt Holding übergeben wird. Diese Zwischennutzung ist ebenfalls ab Frühjahr 2025 geplant. Das Projekt Vision 31 wird vom Verein Offenes Haus der Kulturen, der zivilgesellschaftlichen Initiative Making Frankfurt, der Frankfurt University of Applied Sciences und dem Dezernat für Kultur und Wissenschaft der Stadt Frankfurt gemeinsam getragen und als erstes Projekt in Hessen von der Europäischen Union im Rahmen der Initiative New European Bauhaus gefördert. Im Bereich der ehemaligen Kunstbibliothek könnte sich zukünftig auch das in der Konzeption des Kulturcampus vorgesehene Zentrum der Künste mit Einrichtungen wie dem Frankfurt LAB etablieren. Die aktuellen Gespräche mit dem Land Hessen über die Auslobung eines Architekturwettbewerbs für den Neubau der HfMDK gestalten sich konstruktiv, es zeichnen sich auch hier vielversprechende Szenarien ab. Aus Sicht des Magistrats ist der Kulturcampus weiterhin der richtige Standort für die Hochschule; die planungsrechtlichen Voraussetzungen und notwendigen Grundstückszuschnitte für einen Neubau sind vorhanden. Um die baurechtlichen Rahmenbedingungen verbindlich zu klären, wird derzeit eine Bauvoranfrage des Landes beraten. Die Prüfungen, ob und wie sich das Juridicum im Bestand umnutzen und in die Planungen integrieren lässt, laufen zurzeit. Der Magistrat wird den Stadtverordneten berichten, sobald Ergebnisse vorliegen. Im Zentrum des Kulturcampus beabsichtigt die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung die Sanierung und Erweiterung ihres Museums. Die Umsetzung des Konzepts "Neues Senckenberg Museum Frankfurt" wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt aktuell erste Tranchen in Höhe von über zehn Millionen Euro für Maßnahmen zur Modernisierung und Erweiterung zur Verfügung. Im Süden des Kulturcampusgebietes entsteht die Jüdische Akademie, die neben den bereits etablierten Bausteinen wie dem Senckenberg Museum, der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg und dem Bockenheimer Depot den Kulturcampus bereichern wird. Die Jüdische Akademie soll Ende 2025 eröffnet werden. Aus den vorhandenen und im Werden begriffenen Bausteinen zeichnet sich bereits heute ein attraktives Bild des Kulturcampus ab. Dieses Bild kann und soll auf der Grundlage der ursprünglichen Strukturplanung in den nächsten Jahren mit neuen Institutionen und Akteur:innen an Kraft gewinnen. Neben den Um- und Neubauten spielt auch die Neubetrachtung und Umgestaltung der öffentlichen Räume eine zentrale Rolle, auf die der Magistrat deshalb einen besonderen Fokus richten wird. Es besteht die Chance, den Kulturcampus zu einem Ort mit mindestens nationaler Strahlkraft zu entwickeln. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt zwei Zusatzfragen. Die erste kommt von Frau Dr. Daniela Mehler-Würzbach und die zweite von Herrn Uli Baier. Stadtverordnete Dr. Daniela Mehler-Würzbach, Linke: (Zusatzfrage) Das klingt erst einmal ganz gut. "Zwischennutzung" und "nationale Strahlkraft" sind erst einmal große Visionen und Worte. Was mich ganz konkret interessieren würde: Wie weit sind denn die nötigen Flächentausche gediehen? Es gab ja 2021 eine Absprache zwischen Stadt und Land zu Flächentauschen und es geht da auch um die Fragen Neubau Adorno-Gymnasium und Zukunft Universitätsbibliothek für einen Neubau dort. Wie sind denn da gerade die Gesprächsstände zwischen Stadt und Land? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Stand jetzt, soll die Universitätsbibliothek dort bleiben, wo sie heute ist, nämlich in Bockenheim, was für mich eine gute Entscheidung ist, weil damit eine wichtige kulturelle Institution weiterhin im Zentrum von Bockenheim bleibt. Die Bibliothek wird sehr stark von der Öffentlichkeit, von der Bürgerschaft in Frankfurt genutzt und die U-Bahnlinie 4 soll verlängert werden - das ist ja bekannt, der Kollege Siefert ist gerade in intensiven Planungen - und nach der Verlängerung wird der Campus Westend nur eine U-Bahn-Station entfernt von der Bockenheimer Warte sein. Diese Distanz ist auch heute schon gut mit dem Fahrrad zu bewältigen. Auch der Campus Riedberg ist dann direkt an den Campus in Bockenheim angebunden, wo wir jetzt den Kulturcampus entwickeln, das heißt, der Flächentausch, den Sie eben angesprochen haben, ist unabhängig davon zu sehen und nicht relevant für die Entwicklung auf dem Kulturcampus. Was wir momentan mit dem Land Hessen besprechen, ist die Frage, welche Flächen auf dem Kulturcampus beim Land Hessen verbleiben und welche an die ABG übergehen. Es gibt einen Vertrag aus 2011, einen Kaufvertrag, der zwischen der ABG und dem Land Hessen, Finanzministerium, geschlossen wurde. Dieser der sieht vor, dass die Flächen, die nicht vom Land benötigt werden, an die ABG übergeben werden sollen. Diese Flächenkulisse ist aber noch nicht abschließend definiert. Das hängt jetzt sehr stark davon ab, wie viel Fläche die HfMDK benötigt. Dazu haben wir die Bauvoranfrage vom Land Hessen eingereicht bekommen. Das ist für uns ein sehr wichtiges Signal, dass das Land Hessen diesen Standort auch als sehr wichtig betrachtet, denn er ist sehr gut erschlossen. Mehrere U-Bahnen halten direkt vor einem möglichen Standort der HfMDK - unserem Wunschstandort auf dem Campus in Bockenheim - und wenn wir diese Bauvoranfrage jetzt bearbeitet haben und den Bauvorbescheid an das Land Hessen übermitteln können, ist auch die Zeit reif, die klaren Grundstückszuschnitte im Campus Bockenheim entsprechend zu definieren. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Uli Baier. Sie haben das Wort! Stadtverordneter Ulrich Baier, GRÜNE: (Zusatzfrage) Wann ist voraussichtlich mit den Ergebnissen zum Bestand des Juridicums zu rechnen? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Die Frage, wie wir das Juridicum umbauen können, wird momentan geprüft. Wir haben ein Gutachten über die ABG in Auftrag gegeben, die ein unabhängiges Gutachterbüro mit einer umfassenden Analyse des Gebäudes beauftragt hat. Es wird momentan untersucht: Wie ist die Betonstruktur, wie ist die Tragwerkstruktur, kann man mit der Statik weiterarbeiten, was ist mit der grundsätzlichen Erschließungsqualität des Gebäudes, wie umbaufähig ist das Gebäude? Das sind alles Fragen, die momentan bearbeitet werden. Ich gehe davon aus, dass wir im ersten Halbjahr 2025 die Ergebnisse hier vorstellen können. Die Untersuchungen befinden sich momentan in einem relativ weit fortgeschrittenen Stadium, daher ist dieser Zeitpunkt, denke ich, auch sehr realistisch. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2821 Stadtverordneter Simon Witsch, SPD: Sehr geehrte Frau Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Bockenheimer, der in unmittelbarer Umgebung des Kulturcampus wohnt, ist es mir ein persönliches Anliegen, dass die Entwicklung vorangeht. Deswegen freue ich mich ganz besonders, dass der Dezernent Marcus Gwechenberger eben über bemerkenswerte Fortschritte berichtet hat. Daran merkt man auch, dass es etwas Gutes hat, wenn in Stadt und Land Sozialdemokraten in der Regierung sind. (Beifall) Ich habe allerdings auch die Presseberichterstattung aufmerksam verfolgt. Deswegen ist noch eines wichtig zu unterstreichen: Der Kulturcampus wird kommen. Ich bin und wir sind sicher, dass er ein Erfolg für die Stadt und darüber hinaus sein wird. Hervorheben möchte ich die innovativen Zwischennutzungskonzepte, auf die der Stadtrat eben schon eingegangen ist und die der Magistrat auf den Weg gebracht hat. Statt wie andere auf polizeiliche Räumung und den Abriss von Gebäuden zu setzen, wagen wir nämlich den Schritt, die historische Dondorf-Druckerei jetzt mit der Schirn auszustatten und ihr damit auch noch zu neuem Gewicht in dieser Stadt zu verhelfen. Auch die geplante Nutzung der ehemaligen Kunstbibliothek ist ein historisches Beispiel dafür, dass wir brachliegende Flächen sinnvoll beleben können. Besonders erfreulich sind die Fortschritte bei der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst. Mittlerweile haben wir von konstruktiven Gesprächen mit dem Land Hessen gehört, was den Architekturwettbewerb angeht. Dadurch bin ich optimistisch gestimmt. Allerdings bin ich auch Planungspolitiker. Daher möchte ich bei aller Begeisterung für die kulturellen Aspekte und die Zwischennutzung eines nicht vergessen: Der Kulturcampus ist ein Ort zum Leben. Die geplanten Wohnungen, insbesondere bei den gemeinschaftlichen Wohnungen, sind ein essenzieller Bestandteil dieses Projektes. Deswegen ist unsere Erwartungshaltung als Sozialdemokratie ganz klar: Land und Universität müssen diese Flächen endlich zeitnah für eine Entwicklung für den Wohnungsbau freigeben. Ein elementarer Punkt dabei ist natürlich das Juridicum. Sollten die Sanierung und die Umnutzung für Wohnzwecke ökonomisch und ökologisch vertretbar sein, dann, aber auch nur dann, sind wir für den Erhalt des Juridicums an dieser Stelle. Abschließend möchte ich betonen: Zwischennutzungen sind ein wichtiger Schritt, aber unser Ziel muss es sein, die langfristige Vision des Kulturcampus zügig umzusetzen. Wir haben die einmalige Chance, einen Ort von nationaler Strahlkraft zu schaffen, der über die Grenzen Frankfurts hinaus eine einzigartige Mischung aus Kultur, Bildung und Wohnen ermöglicht, und statt in Schuldzuweisungen, die wir höchstwahrscheinlich gleich noch hören werden, warum das alles so lange gedauert hat, sollten wir die positiven Energien ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Kommen Sie bitte zum Schluss. Stadtverordneter Simon Witsch, SPD: (fortfahrend) ... aus den jüngsten Fortschritten mitnehmen und gemeinsam die Vision des Kulturcampus zügig umsetzen. Danke schön! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Rednerin ist Frau Wollkopf von Volt. Bitte schön! Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vision des Kulturcampus ist fast 25 Jahre alt, 14 Jahre die ersten Planungen, und dennoch sind noch sehr, sehr viele entscheidende Fragen offen. Hintergrund ist vor allem die gemeinsame Zuständigkeit des Landes und der Stadt, aber auch die unterschiedlichen Interessen all der Akteure, die etwas zum Kulturcamps beitragen möchten. Es ist kein Geheimnis: Es stockt und einigen der zukünftigen Nutzer:innen fehlt die Zuversicht, aber auch die Idee, wie man das Projekt wieder auf Spur bringen könnte. Erfreulich sind hingegen, wie wir es vorhin auch schon gehört haben, die schon jetzt stattfindenden Zwischen- und Pioniernutzungen wie das offene Haus der Kulturen und die ada_kantine. Spannend klingen auch die vorliegenden Vorschläge für weitere Nutzungen. Positiv ist auch, dass einige Wohnungen entstanden sind, wenn auch ausgerechnet nicht die benötigten bezahlbaren Studierendenwohnungen. Was das Offene Haus der Kulturen mit Beharrlichkeit im Verbund mit anderen Akteuren aufgebaut hat, als Vision 2031 weiter vorantreibt, wird immer sichtbarer und hat nun noch das Label und die Förderung New European Bauhaus erhalten. Sie berichten sogar von freien Kapazitäten. Hier ist also buchstäblich und im übertragenen Sinne Raum, die Zwischen- und Pioniernutzung weiter auszubauen. So erfreulich also diese Entwicklungen sind, so verworren ist das eigentliche Projekt. Insbesondere die HfMDK braucht dringend eine Perspektive. Wir müssen auch den Mut haben, uns zu fragen, ob es auch die Möglichkeit gibt, das Areal ohne die Hochschule weiterzuentwickeln, sollte nicht bald eine Lösung gefunden werden - natürlich nur dann, wenn der Hochschule an anderer Stelle in Frankfurt eine adäquate Perspektive zur Verfügung gestellt wird. Wir brauchen hier endlich eine Entscheidung. Es muss vorangehen. Der Hochschule fehlt langsam die Geduld. Wir müssen auch offen dafür sein, zu diskutieren, ob eine Konzentration auf einen Ort wirklich zwingend erforderlich ist, ob die Umsiedlung von Kulturinstitutionen, die teilweise oder komplette Auflösung von Kulturarten in der Fläche der Stadt, also im Gallus, Europaviertel, Ostend, Nordend, wirklich im Sinne einer Kultur für alle ist. Vielleicht sollten wir eher über gut verknüpfte Kulturcluster nachdenken, die über das Stadtgebiet verteilt sind. Und wenn doch ein Ort aufgelöst wird, muss auch wirklich allen Beteiligten eine Perspektive gegeben werden, zum Beispiel auch der Freien Kunstakademie, die in der Diskussion zumindest in unserer Wahrnehmung bisher keine Rolle gespielt hat. Wir haben in den letzten drei Jahren viele Gespräche geführt und letztlich kommen wir immer wieder zum Schluss, dass wir aktuell gar keine Einigung in Sachen Campus brauchen. Wir brauchen vor allen Dingen eine Einigung über den Prozess, also in welcher Reihenfolge welche Entscheidung von welchem Gremium getroffen wird. Wir müssen wieder ein verlässlicher Verhandlungs- und Kooperationspartner mit dem Land Hessen werden. Wobei ich da sagen muss, das hat sich vorhin schon ganz gut angehört. Hoffen wir, dass es auch so weitergeht und wir schnell vorankommen. Wenn man das festgelegt hat, dann kann man sich in der Sache streiten . . Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Kommen Sie bitte zum Schluss. Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt: (fortfahrend) ... muss aber entsprechend einem Fahrplan dann auch zu einer Entscheidung kommen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt: (fortfahrend) Keine Hängepartie mehr! Danke! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Baier von den GRÜNEN. Bitte schön! Stadtverordneter Ulrich Baier, GRÜNE: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Leerstand ermöglicht es, innovative Nutzungskonzepte auszuprobieren. Die Kommune kann dafür aktiv zwischen Immobilienbesitzern und Initiativen vermitteln. Sie kann mehr Flächen und Möglichkeiten für Kunst und Kultur schaffen und Zwischennutzungen fördern - so unser Koalitionsvertrag. Marcus Gwechenberger hat sehr geschickt und erfolgreich Gespräche geführt und solche Zwischennutzungen ermöglicht - für Dondorf, Kunstbibliothek und Juridicum -, als Bausteine für unterwegs, wie er sagt, wenn das Hauptziel in weite Ferne rückt - ein Preis für dieses außerordentliche Engagement. Priorität eins war freilich - und ist für uns noch immer - die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst. Dabei wurde der Kulturcampus immer von allen Partnerinstitutionen in einem gemeinsamen Raum der Begegnung als eine Einheit verstanden, in der sie sich ergänzen und stützen. Im Interesse dieser Einheit sollten in weitgehend gemeinsamen Nutzungen alle ihre jeweiligen Raumansprüche reduzieren, denn sonst ist das Gelände dort einfach zu klein, vor allem, wenn zudem auf 15 Prozent des Gesamtgeländes Wohnungen unterzubringen sind - für gemeinschaftliches Wohnen, Sozialwohnungen und Studierendenwohnungen. Bekannt wurde, dass es im Juni zu einer Einigung zwischen Stadt und Land, mit dem Okay der Hochschule, kam. Für sie sollte zusätzlich - nach der Zwischennutzung durch die Schirn - auch das Dondorf-Gelände zumindest teilweise Baugrundstück werden. Danach war aber Sendepause. Die Einigung wurde wieder kassiert. Die vertraulichen Gespräche gehen weiter, sagte der Planungsdezernent noch vor ein paar Tagen und verweist heute auf Bauvoranfragen. Frage eins: Warum hatte diese Einigung keinen Bestand? Beharrte ihr Präsident erneut auf einem zusammenhängenden Gebäude? Das ist ein verständlicher Wunsch, aber - im Interesse des Gesamtprojekts - ein Einzelinteresse. Trotz der Bauvoranfrage sagt jetzt der Präsident neuerdings, er will gar nicht mehr nach Bockenheim, auch nicht nach Offenbach. Er nennt jetzt andere Gelände, und zwar im Nord- und Ostend, auf die er freilich keinen Zugriff hat. Frage zwei: Wenn der Geburtstagswunsch von Petra Roth - 80 Jahre - beim Ministerpräsidenten Rhein noch Gewicht hat und, wie ich annehme, auch bei der CDU-Partei und -Fraktion, dann ist die Hoffnung doch berechtigt, dass Boris Rhein jetzt ein Machtwort spricht und nicht erst im Sommer, wie der Planungsdezernent leise hofft. Abschließend: Wir GRÜNE hatten den Etatantrag E 41 eingebracht, bei dem es um Gesprächsforen zu Zwischennutzungen des Juridicums ging. Dieses noch verfügbare Geld könnte doch nun für einen moderierten Prozess mit den an der Kunstbibliothek interessierten Nutzergruppen eingesetzt werden. Fazit: Ohne die Hochschule wäre der Kulturcampus amputiert ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Stadtverordneter Ulrich Baier, GRÜNE: (fortfahrend) ... das große Projekt als Torso gescheitert. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Rednerin ist Frau Dr. Mehler-Würzbach von den Linken. Bitte schön! Stadtverordnete Dr. Daniela Mehler-Würzbach, Linke: Werte Frau Vorsteherin, werte Kolleg:innen! Der Kulturcampus Bockenheim, einst Vision eines innovativen Quartiers, ist heute, wenn man ihn begeht, ein Ausdruck der politischen Mutlosigkeit und Blockade. 1999 wurde im Kulturvertrag zwischen Stadt und Land festgelegt, dass auf dem ehemaligen Universitätsgelände in Bockenheim ein Raum für Kultur, Wohnen und Gewerbe entstehen soll. Im Juni 2010 stellten die Stadt Frankfurt und das Land Hessen gemeinsam das Projekt Kulturcampus vor. Seit 2011 gibt es Planungsworkshops und Workshops und Workshops. Doch sonst ist nicht allzu viel auf dem Gelände passiert. 14 Jahre später sind Luxuswohnungen und Büros entstanden, es gibt sogar ein Hotel mit Hundewaschplatz. Eine Sozialwohnung allerdings wird man nicht finden, genauso wenig wie gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen. Schon im Jahr 2014 erhielten sechs gemeinschaftliche und genossenschaftliche Projekte den Zuschlag für Flächen auf dem Campus. Wann sie loslegen können, steht aber immer noch nicht fest. Viele Wohnprojekte sind bereits abgesprungen. Kein Wunder, niemand kann jahrelang, jahrzehntelang auf Wohnraum warten. Wie kann man in einer Stadt wie Frankfurt, wo Wohnungsnot herrscht, ein solches Versäumnis rechtfertigen? Von den einst angekündigten Kultureinrichtungen ist bisher keine einzige auf dem Areal zu finden. Viele Jahre haben Stadt und Land in Sachen Kulturcampus nicht an einem Strang gezogen, mehr schlecht als recht zusammengearbeitet, stattdessen haben sie sich gegenseitig für den mangelnden Fortschritt die Schuld zugeschoben. Das langjährige Verfallen und Leerstehenlassen von Gebäuden im Bermudadreieck der Verantwortungslosigkeit sticht ins Auge und bleibt ein Skandal. Es sind viele Initiativen und Konzepte da. Sie warten nur auf die Umsetzung. Ich möchte noch einmal ausdrücklich den Besetzer:innen der Dondorf-Druckerei und auch der Kunstbibliothek vom UFO-Kollektiv danken, die Druck gemacht haben, damit Leerstand nicht weiter geduldet wird. Ganz ehrlich: Ohne sie wäre es nicht vorangegangen. Nur so konnte ein Abriss mit Blick auf die Dondorf-Druckerei verhindert werden. Nur so kann jetzt auch eine Zwischennutzung der Kunstbibliothek geplant und angegangen werden. Es ist erfreulich zu hören, was der Planungsdezernent gerade erzählte, dass 2025 was passieren soll. Das ist allemal besser als Leerstand. Doch es bleiben viele Fragen. Viele sind eben schon erwähnt worden: Wird das Juridicum erhalten und in die künftigen Planungen einbezogen werden? Was ist der Plan für die HfMDK? Wie wird die Kunstbibliothek genutzt? Wie weit ist die Übernahme des Studierendenhauses? Es sind noch viele Fragezeichen da und zu beantworten. Ich möchte noch sagen, Herr Gwechenberger, Marcus, wir mögen natürlich alle Kulturveranstaltungen und alle Beteiligten freuen sich auch immer wieder über eine neue Workshopeinladung, doch ganz ernsthaft: Es muss Schluss sein mit der Planlosigkeit, mit endlosen Workshops, den x-ten Gesprächspausen zwischen Stadt und Land oder Floskeln über konstruktiven Austausch. Die Frankfurter:innen verdienen Entscheidungen, einen verbindlichen Zeitplan, echte Zwischennutzung und eine sozialgerechte Ausrichtung. Es ist Zeit für einen lebendigen Kulturcampus für alle ohne weitere Verzögerung. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Zu guter Letzt möchte zu diesem Thema der Stadtrat Professor Dr. Gwechenberger reden. Bitte schön! Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Vielen Dank für die Beiträge zu dem Thema! Man merkt, dass das Thema Kulturcampus ein Thema ist, das nicht nur das Stadtparlament bewegt, sondern insgesamt viele Menschen in der Stadt, und dass eben hier ein Ort mitten in der Stadt vorhanden ist, der ein riesiges Potenzial für eine neuartige Form von Entwicklung hat und für neue Kombinationen von Nutzungen. Ich meinte das vorhin ernst mit dem Potenzial. Hier kann ein Ort entstehen, der wirklich mindestens deutschlandweit beachtet werden wird, weil wir hier neue Wege gehen wollen. Wir haben hier einen Transformationsprozess. Wir sind in einem Projekt, das 20 Jahre läuft. Wir wissen alle, dass da nicht alles gut gelaufen ist, dass wir aber jetzt die Chance haben, Dinge zu korrigieren und Dinge prozesshaft anzugehen, Bausteine anzusetzen und umzusetzen. Da sind wir gerade dabei, das habe ich vorhin schon erwähnt, daher wiederhole ich nicht alles. Das Allerwichtigste ist, dass wir eine gute Kooperation zwischen Stadt und Land hinbekommen. Da sind wir dran. Ich denke, dass die Belege, die wir jetzt für dieses Jahr vorlegen können, zeigen, dass es so ist. Wir haben die Dondorf-Druckerei innerhalb kürzester Zeit für die Schirn aktiviert. Wir haben es jetzt geschafft, dass die Kunstbibliothek innerhalb kürzester Zeit mit einer Kooperation mit dem Land entsprechend aktiviert wird, um hier eine Nutzung reinzubekommen. Ich finde, das sind zwei Beispiele, die zeigen, dass wir nicht nur allgemein Dinge zuschieben, sondern dass wir wirklich an gemeinsamen Lösungen arbeiten. Was ich vorhin auch gesagt habe, das wichtige Thema an der Stelle ist die HfMDK. Wir wollen die HfMDK an dieser Stelle ermöglichen. Die Grundstücksgrößen sind aus unserer Sicht ausreichend. Wir haben eine wunderbare Erschließung an dieser Stelle. Wir haben mehrere U-Bahn-Stationen. Wir sind wunderbar angebunden, künftig auch an den Riedberg und auch an den Campus im Westend. Der Hintergrund ist, dass viele der Studierenden, die an der HfMDK studieren, zum Beispiel auch Mathematik auf Lehramt studieren. Die sind darauf angewiesen, dass sie eine gute Anbindung haben, auch an den Campus Riedberg und an den Campus Westend. Dieser Standort hier ist wunderbar dafür geeignet, diese Verbindung herzustellen, gerade für die Studierenden. Das ist das eine. Das Zweite ist, dass die Symbiose mit den anderen Institutionen hier stattfinden kann, mit dem Offenen Haus der Kulturen, mit dem Frankfurt LAB, mit dem Zentrum der Künste. Das sind alles Akteure, die heute schon dabei sind, die übrigens alle bei Vision 31 mitmachen. Das habe ich vorhin vergessen zu erwähnen: Bei Vision 31 gibt es Akteure, die das ganze Projekt tragen, aber mitmachen werden auch diejenigen, die künftig dort dauerhaft bleiben wollen, die, die ich eben genannt habe: Frankfurt LAB, Zentrum der Künste et cetera. Die werden dort testweise reingehen und schauen, wie sie diesen Ort aktivieren können. Diese Symbiose ist eigentlich die Idee des Kulturcampus. Dass verschiedene Institutionen sich vernetzen, ist ein wunderbarer Rahmen für die HfMDK an dieser Stelle. Es freut mich von daher, dass wir jetzt auch die Bauvoranfrage vorliegen haben. Eine Bauvoranfrage zeigt, dass da ein großes Interesse besteht, diesen Standort zu ermöglichen. Ich werde mit meiner Kollegin Ina Hartwig im engen Austausch bleiben und wir werden weiter daran arbeiten, dass wir hier die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Kulturcampus bieten. Die Frage wurde eben angesprochen: Macht es Sinn, alles an einer Stelle zu konzentrieren? Das haben wir gar nicht vor. Wir haben vor, den Kulturcampus als einen Ort zu gestalten, wie ich ihn eben beschrieben habe. Das heißt aber nicht, dass alle anderen Kulturinstitutionen an anderen Stellen wegmüssen. Wir sind momentan noch dabei, beispielsweise den Gutleuthafen zu entwickeln, wo mit dem Milchsackareal ebenfalls ein Interim entstehen soll, wo wir neue Kulturorte schaffen. Auch in anderen Stadtteilen sind wir dabei, diesen Gedanken, kulturelle Orte als Orte der Gemeinschaft, als Mitte einer Gesellschaft mitzuplanen und mitzudenken, umzusetzen. Was wir am Kulturcampus im nächsten Schritt angehen möchten, ist die Gestaltung des öffentlichen Raums. Das werden wir angehen, sobald wir mit dem Land Hessen Klarheit darüber haben, wie genau der Städtebau für die Hochschule aussieht. Was ich zum Schluss noch betonen möchte, ist das unglaubliche Engagement im Stadtteil, was wirklich bewundernswert ist. Das haben wir selten, dass bei einem Neubauprojekt, bei der Transformation die Nachbarschaft und der Stadtteil so engagiert dahintersteht, sich einsetzt, kämpft, mitarbeitet und zum Beispiel auch solche Dinge wie die ada_kantine mitträgt. Das ist ein wunderbares Projekt. Das zeigt, dass hier großes Engagement vorhanden ist. Das haben wir erkannt. Wir wollen eine gute Quartiersentwicklung. Wir arbeiten weiter daran, das alles zu ermöglichen. Gebt uns noch ein bisschen Zeit. Ich hoffe, dass wir möglichst bald im neuen Jahr mehr verkünden können. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Esther Gebhardt Vertraulichkeit: Nein

  • Im Huthpark wurde am unteren Rand eine Mulde angelegt, um so einen Puffer für Oberflächenwasser zum Schutz vor Starkrege
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    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2822 Im Huthpark wurde am unteren Rand eine Mulde angelegt, um so einen Puffer für Oberflächenwasser zum Schutz vor Starkregenereignissen zu schaffen. Bezüglich Hochwasserschutz ist üblicherweise auch die Stadtentwässerung Frankfurt, SEF, miteinzubeziehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Gab es im Vorfeld der Umsetzung dieser Maßnahme eine Abstimmung mit der Stadtentwässerung Frankfurt, und im Rahmen welchen Konzeptes wurde diese Maßnahme durchgeführt? Antwort des Magistrats: Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: Liebe Stadtverordnetenvorsteherin, lieber Herr Dr. Langner! Die Frage bezieht sich auf den Schutz vor Starkregenereignissen im Huthpark und rekurriert dann auf die Zuständigkeit der SEF im Bereich Hochwasserschutz. Starkregen und Hochwasserschutz sind zwar zusammenhängende, aber doch zwei grundsätzlich unterschiedliche Überflutungsereignisse - eine Tatsache, die sich auch in der Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung niederschlägt. Das Grünflächenamt hat am unteren Ende des Huthparks eine etwa 30 Meter lange und fünf Meter breite Regenmulde angelegt, die bei Starkregen Wasser auffangen wird. Diese Maßnahme ist folglich nicht Teil des Hochwasserschutzes, sondern dient der Rückhaltung von Regenwasser auf städtischem Gelände, das aufgrund von Extremwetter dort auftritt. Eine enge Abstimmung mit der Stadtentwässerung war entsprechend nicht erforderlich, da die Stadtentwässerung nicht für Oberflächenwasser zuständig ist, das bei Starkregen aus Grünflächen abfließt. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine erste vorbeugende Maßnahme nach den Starkregenereignissen im ersten Halbjahr 2024, die zeitnah umgesetzt werden konnte, um die Überflutungsgefahr Richtung Seckbach zu verringern. Eine solche sofortige, kurzfristige Linderungsmaßnahme ohne zeitaufwendige Konzeptionierung ist im Sinne der dortigen Bevölkerung. Darüber hinaus hat das Grünflächenamt im Herbst 2024 ein Gesamtkonzept zum Umgang mit dem anfallenden Oberflächenwasser des topografisch besonders gelegenen Huthparks an ein Fachbüro für Starkregenvorsorge beauftragt. Ergebnisse zu Handlungsempfehlungen werden im ersten Quartal 2025 vorliegen und dann bewertet. Soweit die Expertise anderer Dienststellen hierfür eingebunden werden kann - und das wird sicherlich so sein -, wird dies selbstverständlich erfolgen. Der Magistrat hat ein hohes Interesse daran, den Huthpark gegen Starkregenereignisse zu schützen. Die Situation im Huthpark zeigt ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Entschuldigung, Frau Stadträtin! Ich weiß nicht, ob verstanden wird, was ich hier sage. Soll ich es in einer anderen Sprache sagen? Noch einmal: Wenn hier eine Rede gehalten wird und im Plenarsaal fünf Leute gleichzeitig sprechen, ist das unerhört. Daher wiederhole ich noch einmal meine Bitte, für Gespräche nach draußen zu gehen. Sie müssen nicht hier sitzen, aber wenn Sie hier drinnen sitzen, bitte ich Sie zuzuhören oder so leise zu reden, dass es nicht stört. Einige schaffen es auch, aber andere schaffen es nicht. (Beifall) Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Vielen lieben Dank! Die Situation im Huthpark zeigt, welchen Aufwand der Magistrat beziehungsweise die Stadtverwaltung sowohl kurzfristig als auch konzeptionell betreiben muss, um sich in der Klimakrise noch resilienter aufzustellen. Danke, das war's schon! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Danke schön! Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Dr. Langner. Stadtverordneter Dr. Julian Langner, FDP: (Zusatzfrage) Eine Rückfrage hätte ich dazu dann schon: Dieser Bach, der dann aus dem Huthpark weiterfließt, geht doch in die Kanalisation in Seckbach, also insofern betrifft es die SEF dann schon massiv, wenn dort entweder Wasser kommt oder nicht kommt. Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Wie gesagt, wenn es größere konzeptionelle Maßnahmen geben wird, dann werden die verschiedenen Dienststellen, die sich damit beschäftigen, sich diesbezüglich sicherlich einbringen. Es gibt eine AG Starkregenvor-sorge, in der die verschiedenen Bereiche in der Stadtverwaltung, die dafür zuständig sind, sich über genau solche Maßnahmen unterhalten. In dem Fall geht es jetzt aber tatsächlich um Oberflächenwasser, das aus der Grünfläche abfließt, und das ist eine Sache, um die sich das Grünflächenamt kümmert, um hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Genau das ist der Grund, weswegen das jetzt direkt durchgeführt worden ist. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Vielen Dank! Die zweite Zusatzfrage stellt Frau Dr. Katharina Knacker von den GRÜNEN. Stadtverordnete Dr. Katharina Knacker, GRÜNE: (Zusatzfrage) Wie die Frage ja zeigt, ist manchen Menschen der Unterschied zwischen Hochwasserereignis und Starkregenereignis noch nicht bekannt. Könnten Sie noch einmal erklären, was der Unterschied zwischen den beiden Ereignissen ist? Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Sie hängen natürlich teilweise sehr stark miteinander zusammen. Es ist aber nichtsdestotrotz so, dass Starkregenereignisse kurzfristige große Niederschlagsmengen darstellen, die unabhängig von Bachläufen auftreten können, auf einem ganzen Gebiet. Das zeigt die Starkregenereigniskarte, die das Umweltamt erstellt hat. Es ist so: Gerade bei Starkregenereignissen über mehrere Tage hinweg wird der Boden gesättigt. Bei versiegelten Flächen fließt Wasser ab, fließt dann in Kanäle, in Flüsse oder Gewässer und wird dann zu einem fluvialen Hochwasser. Da ist natürlich schon ein Zusammenhang da, es sind aber trotzdem unterschiedliche Bereiche, die unterschiedliche DIN-Normen haben und so weiter und so fort. Sie sehen, es gibt unterschiedliche Zusammenhänge und das führt dazu, dass wir eben auch unterschiedliche Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung haben. Aber wir werden da natürlich auch weiterhin eng zusammenarbeiten. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2822 Stadtverordneter Dr. Julian Langner, FDP: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Häufung von Starkregenereignissen ist evident und eine Trendwende ist nicht abzusehen. Insofern gewinnt die sinnvolle Nutzung von Parks als Retentionsflächen an Bedeutung und wir sind alle daran interessiert, dass das jetzt passiert und dass der Huthpark hier einbezogen wird. Ich danke Frau Stadträtin insofern ausdrücklich, dass sie diese Punkte noch einmal deutlich in ihren Erläuterungen herausgestellt hat. Unsere Umweltdezernentin hatte aber bereits früher eingeräumt, dass es bisher keinen konsistenten Plan dafür gibt. Die planerische Konzeptlosigkeit lässt sich am Huthpark und an den heutigen Antworten leider eben auch deutlich ablesen. Die neu angelegten und teilweise asphaltierten Wegeflächen im Huthpark wurden mit einer Vielzahl von Querrinnen ausgestattet, um ein Abfließen des anfallenden Regenwassers in Richtung Osten aus dem Park heraus zu verhindern und es vielmehr im Park auf den Wiesen zu halten. Die vielen Regenfälle der letzten Monate haben aber den Boden so stark mit Wasser gesättigt, dass das Wasser nicht mehr von den Wiesen aufgenommen werden konnte. Das hat das Dezernat ausdrücklich in einer Stellungnahme an den Ortsbeirat 11 eingeräumt. Als vermeintlich geniale Idee wurde nun eine Mulde gebuddelt. Frau Stadträtin hat heute bestätigt, dass das durch das Grünflächenamt geschehen ist. Ich hatte da auch ganz andere Sachen gehört, insofern ist es wenigstens beruhigend, dass da offensichtlich der Zuständige gearbeitet hat. Das hat nun zur Folge, dass sich unten ein See oder Pfuhl bildet, der nicht gerade allen Besuchern zusagt, denn die Wiese ist eine Hundefreilaufwiese, eine der ganz wenigen in Frankfurt. Hunde lieben Pfuhle, aber sie können nicht immer mit den Gefahren umgehen, die sie mit sich bringen. Insofern ist es verständlich, dass die Hundehalter gerade diesen Pfuhl mit deutlich gemischten Gefühlen sehen. Wir brauchen aber die Unterstützung der Stadtgesellschaft, wenn wir Einsicht erzielen wollen, um den Hochwasserschutz voranzubringen. In Bezug auf dieses bedeutsame Thema besteht deshalb weiterhin ein großer Bedarf an Antworten auf offene Fragen - insbesondere hier. Wir erwarten, dass die Ergebnisse der Untersuchungen durch das beauftragte Fachbüro für Starkregenvorsorge eine geeignete und nachhaltige Lösung für den Huthpark hervorbringen wird. Jedoch greift ein Konzept alleine für den Huthpark zu kurz. Auch diese Grube zeigt deshalb für uns in der FDP nur, dass wir großräumiger denken müssen, wie auch das große Pilotprojekt am Frankfurter Berg zeigt. Da muss man die Bürger entsprechend von Anfang an einbeziehen, damit die guten Ideen auch vorankommen. Wir danken! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Rednerin ist Frau Dr. Knacker von den GRÜNEN. Bitte schön! Stadtverordnete Dr. Katharina Knacker, GRÜNE: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Okay, es wird ein Konzept gewünscht. Mal sehen, ob das dann auch beschlossen wird, wenn es da ist. Ich freue mich, dass durch die Antwort auf die Frage erst einmal der Unterschied zwischen Hochwasser und Starkregen erklärt wurde. Ob die Antwort allerdings angekommen ist, frage ich mich nach der vorherigen Rede immer noch. Starkregen und Hochwasser zeigen, wie komplex und teuer Klimaanpassung ist. Wir in Frankfurt bereiten uns darauf vor und wer ein bisschen aufgepasst hat, der hat auch schon mitbekommen, dass wir seit 2021 eine Starkregengefahrenkarte haben, die jeder einsehen kann und in der wir sehen können, wo die Gefahr besonders groß ist. Aber ich möchte jetzt eher auf Folgendes eingehen: Warum haben wir denn diese extremen Wetterlagen? Die nehmen zu, und zwar durch die Klimakrise. Frau Zapf-Rodriguez setzt sich für die Maßnahmen der Klimaanpassung ein. Wir müssen die Stadt an vielen Stellen umbauen. Schlüsselworte dabei sind: die grün-blaue Infrastruktur. Aber die Ereignisse können noch heftiger und noch zahlreicher werden, wenn wir nicht gegensteuern. Denn es ist klar, warum sich die Ereignisse vermehren. Es geht um die Klimakrise, es geht um den Klimawandel. Es liegt an uns allen, gegen diese Krise gegenzusteuern. (Beifall) Während man im Bund das Gefühl hat, dass bei manchen Parteien das Denken vorherrscht, Klimaschutz sei ein Nice-to-have oder ein persönliches Hobby der GRÜNEN, sieht es da im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz in Frankfurt besser aus. Hier hört man von vielen Parteien oft, es müsse noch schneller gehen, was mich sehr freut. Aber in andere Ausschüssen sieht das wieder ganz anders aus, zum Beispiel im Ausschuss für Mobilität und Smart-City. Verkehr macht ein Viertel der Emissionen in Frankfurt aus. Das Mobilitätsdezernat setzt viele Maßnahmen um, damit die Emissionen auch im Verkehr niedriger werden. Wir sehen das auch in der Stadt. Wer gegen die Klimakrise kämpfen will, sollte auch den Mobilitätsdezernenten Wolfgang Siefert bei seiner Arbeit unterstützen. (Beifall) Wer die Frankfurterinnen und Frankfurter vor Hochwasser und Starkregen schützen will, der muss auch im Verkehr umdenken. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadt Frankfurt bringt oftmals Geflüchtete in Not- und Übergangsunterkünften oder angemieteten Hotels unter. Unter i
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    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2823 Die Stadt Frankfurt bringt oftmals Geflüchtete in Not- und Übergangsunterkünften oder angemieteten Hotels unter. Unter ihnen befinden sich auch viele Familien mit minderjährigen Kindern. Gerade für die Kinder stellt dies aufgrund von fehlenden Schutz- und Spielräumen sowie fehlenden sicheren Rückzugsorten eine unzumutbare Situation dar. Ich frage den Magistrat: Wie viele minderjährige Kinder sind aktuell in Not- und Übergangsunterkünften oder angemieteten Hotels untergebracht? Antwort des Magistrats: Stadträtin Elke Voitl: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Dalhoff, liebe Ayse! Mit Stand 29. November 2024 sind insgesamt 2.432 minderjährige Kinder und Jugendliche in Übergangsunterkünften oder angemieteten Hotels der Stadt Frankfurt untergebracht. 981 davon sind Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien hier in Frankfurt wohnungslos gemeldet sind. Die Betreiber aller Not- und Übergangsunterkünfte müssen Gewaltschutz- und Kinderschutzkonzepte vorlegen, die mit der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete abgestimmt werden. An diese müssen sich die Betreiber zwingend halten. Das Personal in den Unterkünften ist entsprechend geschult, im Besonderen auf die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen. In den Übergangsunterkünften der Stadt werden Familien gemeinsam und in abschließbaren Zimmern oder Wohneinheiten untergebracht. In der Regel gibt es in den Unterkünften Gemeinschaftsräume und spezielle Angebote für Kinder. Das Personal in den Unterkünften unterstützt die Familien bei der Suche nach Krippen- und Kindergartenplätzen. Zur Überbrückung gibt es in einigen Unterkünften auch kinderfreundliche Räume mit Betreuungsangeboten. Die Aufnahme in die Schule und in Intensivklassen funktioniert in Frankfurt gut. Die Familien erhalten Hilfe bei der Anmeldung im Aufnahme- und Beratungszentrum und bei Schuleingangsuntersuchungen im Gesundheitsamt. In den größeren Unterkünften gibt es eine organisierte Hausaufgabenbetreuung. Dabei werden Kinder und Jugendliche bei Bedarf auch in Lernpatenschaften vermittelt. Die Betreiber der Unterkünfte unterstützen zudem bei der Anbindung der Kinder und Jugendlichen an externe Angebote wie Jugendzentren oder Sportvereine. Ein Teil der Übergangsunterkünfte hat Gemeinschaftsküchen und gemeinschaftlich genutzte Sanitäranlagen. Eine Unterbringung in einer Notunterkunft - also einer Halle mit Kabinen - erfolgt nur, wenn es in den Übergangsunterkünften keine passenden Kapazitäten für Familien gibt. Die Familien werden dann so schnell wie möglich in eine bessere Unterkunft verlegt. Auch in den Notunterkünften ist für Spiel- und Rückzugsorte gesorgt. In Ausnahmefällen werden Familien, die neu nach Frankfurt zugewiesen werden, in Hotels untergebracht. Diese Ausnahmefälle treten ein, wenn in den Übergangsunterkünften keine Kapazitäten mehr vorhanden sind. Dabei werden Hotels ausgewählt, in denen stundenweise Sozialberatung angeboten wird. In den Hotels haben die Familien abschließbare Zimmer mit eigenem Bad. Kochgelegenheiten werden meist gemeinschaftlich genutzt. Eine menschenwürdige Unterbringung unter Beachtung kinderrechtlicher Mindeststandards ist in Frankfurt sichergestellt. Von einer unzumutbaren Situation kann somit nicht die Rede sein. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2823 Stadtverordnete Ayse Zora Marie Dalhoff, Linke: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren! In Frankfurt leben Tausende Menschen in Notunterkünften, Übergangsunterkünften oder angemieteten Hotels, darunter 2.432 Kinder und Jugendliche. Wissen Sie, was das für die Menschen bedeutet? Die Menschen sind massiv in ihren Rechten eingeschränkt, etwa in ihrem Recht auf Wohnen, ihrem Recht auf Gesundheit und ihrem Recht auf Familienleben. Sie leben auf engstem Raum in Mehrbettzimmern, kochen in Gemeinschaftsküchen und zum Teil stehen dort Duschen und Toiletten, die niemand hier würde benutzen wollen. Sie haben keine richtige Privatsphäre und leiden unter Lärm. All das führt zu Konflikten, Angst und Unsicherheit bei den Menschen. Jetzt stellen Sie sich einmal vor, was das für die Kinder und Jugendlichen bedeutet, die inmitten einer solchen Situation leben müssen, welche Auswirkungen eine solche prekäre Situation auf die kindliche Psyche hat. Die Lage von Kindern und Jugendlichen ist zum Teil unerträglich: kein Raum und kein Platz zum Spielen, keine Rückzugsorte, keine Ruhe, um zu lernen oder um die Hausaufgaben zu machen. Eine kindgerechte Entwicklung ist so auf keinen Fall möglich. Dies ist oftmals keine Übergangssituation, wie es immer kommuniziert wird. Nein, dieser Zustand dauert oftmals Jahre - Jahre, die die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen nachhaltig schädigen. 2.432 Kinder und Jugendliche, die in Notunterkünften leben müssen, das ist nicht nur eine absurd hohe Zahl, dahinter stehen Einzelschicksale. Darunter sind auch viele Kinder, deren Familien von Zwangsräumungen betroffen sind, auch aus Wohnungen der städtischen ABG. Damit sind die Kinder und Jugendlichen die jüngsten Opfer einer jahrzehntelangen völlig verfehlten Wohnungspolitik, in der systematisch bezahlbarer Wohnraum vernichtet wird und wo die städtische Wohnungsbaugesellschaft schon lange ihre Aufgabe vergessen hat, nämlich die Frankfurter Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Die Kinder und Jugendlichen sind, wie bereits erwähnt, unheimlich vielen Risikofaktoren ausgesetzt und brauchen noch mehr pädagogische und psychologische Unterstützung in dieser Lebenslage. Wie wir von der Dezernentin gehört haben, gibt es bereits unzählige Hilfsangebote. Sie sagen schlussendlich, die Situation sei nicht unzumutbar - doch, das ist sie. Letztendlich trägt die Stadt Frankfurt die Verantwortung für diese Kinder und Jugendlichen. Es liegt an uns, diesen Zustand endlich zu beenden und ihr Recht auf eine angemessene Kindheit und Jugend zu gewährleisten. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein

  • Kürzlich veröffentlichte die Tourismus und Congress GmbH, ein Unternehmen der Stadt Frankfurt, eine „Dringende Empfehlun
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    05.12.2024

    S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2024, F 2824 Kürzlich veröffentlichte die Tourismus und Congress GmbH, ein Unternehmen der Stadt Frankfurt, eine "Dringende Empfehlung". Darin wurden die Getränkestandbetreiber des Frankfurter Weihnachtsmarkts "dringlich" gebeten, dass, wenn sie ein Getränk mit der Bezeichnung "Lumumba" im Angebot hätten, diese doch bitte zu ändern und die alte Bezeichnung auf "Menükarten/Getränkekarten/Schildern" unkenntlich zu machen. Sehr viele Bürger in der Stadt Frankfurt und darüber hinaus waren über diesen Vorgang zumindest verwundert. Ich frage den Magistrat: Wie kam es zu diesem Empfehlungsschreiben, und was begründete dessen Dringlichkeit? Antwort des Magistrats: Oberbürgermeister Mike Josef: Frau Vorsteherin, Herr Stadtverordneter Schneider! Patrice Lumumba war der erste demokratisch gewählte Präsident des Kongo. Er wurde erschossen, auf grausame Art und Weise ermordet. Es gab die durchaus berechtigte Kritik, dass ein Kakao mit Rum, oder umgangssprachlich "mit Schuss", nicht nach ihm benannt wird. Daraus resultierte die Empfehlung der TCF. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2824 Stadtverordneter Jens-Friedrich Schneider, AfD: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Stadtverordnete! Die Lumumba-Episode zeigt ein bekanntes Muster. Ein Sachverhalt ohne Bedeutung für die Lebenswirklichkeit der Menschen wird aufgegriffen und problematisiert. Mit ernster Miene wird das tumbe Volk belehrt und ins Unrecht gesetzt. Die moralische Oberhoheit wird beansprucht und das Recht abgeleitet, Verbote auszusprechen. (Beifall) Sich auf diese Weise zur Sprachpolizei aufzuschwingen, ist anmaßend und hat die Züge autoritärer Gesinnung. (Beifall) Gut erkennbar wird das nicht zuletzt, wenn etwa der Sender RTL berichtet, dass seinem Fernsehteam das Drehen auf unserem Weihnachtsmarkt verboten wurde, als man Besucher nach ihrer Meinung fragen wollte. Die Menschen in Frankfurt möchten sich keine solchen Belehrungen einer Obrigkeit anhören müssen, wenn gleichzeitig Tagesmütter seit Jahren ihrem Geld hinterherlaufen, Schulunterricht zunehmend in Containern erfolgt und der Neubau der Brücke in Griesheim zehn Jahre dauern soll. (Beifall) Meine dringende Empfehlung: Man beschäftige sich bitte mehr mit solchen Themen als mit den Namen von Getränken. Ich will aber nicht verheimlichen, es gibt auch diejenigen, die für das Lumumba-Verbot dankbar sind, nämlich das Wahlkampfteam unserer AfD. Leichter kann man uns gar nicht zu Stimmen verhelfen. (Beifall) Deshalb möge man sich schon einmal über das nächste Sprachverbot Gedanken machen. Bestimmt gibt es noch ganz viel aus unserer Alltagssprache zu verbieten und bitte noch vor der Bundestagswahl, auch dann werde ich mich wieder persönlich für die Unterstützung unseres Wahlkampfs bedanken. Vielen Dank! (Beifall, Zurufe) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Rednerin ist Frau Grote von Volt. Bitte schön! Stadtverordnete Elisa Grote, Volt: Sehr verehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal an die AfD: Sie sind ja hier diejenigen, die sich mit dem Thema beschäftigen. Wir haben einfach nur eine Empfehlung ausgesprochen. Sie machen es hier gerade zum Thema . . (Beifall) ... weil Sie Populisten sind und es zu Ihren eigenen Zwecken nutzen. Deshalb habe ich auch länger überlegt, ob ich zu dieser Frage überhaupt etwas sagen möchte, aber ich habe mich letztlich dazu entschieden, dass man das, was die AfD hier von sich gibt mal wieder, nicht so stehen lassen kann. Dass die AfD die Forderung nach einer Umbenennung des Getränks Lumumba nun wieder nutzt, um zu suggerieren, dies sei woker Aktionismus, finde ich unerträglich. Warum sollte man nicht etwas verändern, was andere Menschen verletzt, vor allem wenn es für einen selbst doch gar nicht mit einer Einschränkung verbunden ist? (Beifall) Dass die AfD hieran kein Interesse hat, ist ja bekannt, schließlich basiert ihr politisches Konzept darauf, unterschiedliche Gruppen gegeneinander auszuspielen. (Beifall) Für von Rassismus betroffene Menschen muss es ein Hohn sein, wenn manche Menschen nicht verstehen wollen, warum es nicht nur schwierig, wie die Hessenschau geschrieben hat, sondern schlichtweg rassistisch ist, wenn ein Kakao mit Schuss nach einem schwarzen Politiker und Kämpfer für die Unabhängigkeit Afrikas von den Kolonialisten benannt wird, welcher erschossen wurde. Wie kann man ernsthaft der Meinung sein, wie es scheinbar einige Mitglieder dieses Parlaments sind, dass dies eine Erinnerung an eine historisch bedeutsame Person war? Patrice Lumumba, das hat der Oberbürgermeister vorhin schon gesagt, ist ein kongolesischer Politiker gewesen, der dafür antrat, sein Land in die Unabhängigkeit zu führen und es von den Kolonialisten zu befreien. Er war ein Symbol des Widerstands gegen den Kolonialismus und des Kampfes für Selbstbestimmung. (Beifall) Er wurde, unterstützt durch die Kolonialisten, ermordet. Die Verbindung von Lumumbas Namen mit einem Weihnachtsmarktgetränk tut der Erinnerung an den politischen Aktivisten und Freiheitskämpfer unrecht. Es trivialisiert seine Lebensleistung und verfälscht den historischen Kontext seiner politischen Arbeit. Es ist ein Symbol für den kolonialen Umgang mit afrikanischen Figuren, die Reduzierung ihrer tiefgründigen politischen und sozialen Kämpfe auf Konsumobjekte und Oberflächlichkeiten. In vielen Fällen wurden in der Geschichte Menschen afrikanischer Herkunft in westlichen Kulturen auf stereotypische und exotisierende Weise dargestellt. Die Umbenennung des Getränks ist daher ein Schritt zu einer respektvolleren und gerechteren Repräsentation von afrikanischen Persönlichkeiten und ihrer Geschichte. (Beifall) Wollte man an Patrice Lumumba erinnern, könnte man ihm zum Beispiel, so wie es die Leipziger getan haben, ein Denkmal errichten. Schaut man sich die Kommentare unter dem Post der Hessenschau an, merkt man nämlich auch, dass nicht so ist, wie die AfD es darstellt. Sehr viele haben sich positiv hierzu geäußert. Deshalb finde ich es schade, dass Sie es hier zum Thema gemacht haben und ich mich jetzt dazu berufen fühlen musste, darauf zu antworten. Sprache spiegelt unsere gesellschaftlichen Realitäten wider, deshalb ist es gerade nicht egal, wie wir sie benutzen. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein

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