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Bordsteinabsenkungen an der Uniklinik in Höhe des Theodor-Stern-Kais

Vorlagentyp: STMagistrat
108 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Absenkung des Bordsteins an der Uniklinik, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Eine vollständige Nullabsenkung ist aufgrund der Wasserführung nicht durchführbar, ein Höhenversatz von etwa einem Zentimeter bleibt jedoch erhalten. Die Ausführung ist für das erste Halbjahr 2025 vorgesehen.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, den Bordstein abzusenken. Eine "Nullabsenkung" allerdings ist nicht möglich. Aufgrund der Wasserführung muss ein Höhenversatz von rund einem Zentimeter erhalten bleiben. Auch der aktuelle Höhenversatz für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung in einem Abschnitt wird so belassen.

Da in dieser Angelegenheit noch Abstimmungen erforderlich sind, geht der Magistrat von einer Ausführung im ersten Halbjahr 2025 aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2024OFOF 1140/5Bordsteinabsenkungen an der Uniklinik in Höhe des Theodor-Stern-KaisOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. Juni 2024OMOM 5618Bordsteinabsenkungen an der Uniklinik in Höhe des Theodor-Stern-KaisDirektanregung
  3. 6. Dezember 2024Sie sind hier
    STST 2103Bordsteinabsenkungen an der Uniklinik in Höhe des Theodor-Stern-Kais
    Stellungnahme
  4. 9. Februar 2026OFOF 1670/5Bordsteinabsenkung an der Haltestelle „Universitätsklinikum“ über den TheodorSternKaiOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 27. Februar 2026OMOM 8233Bordsteinabsenkung an der Haltestelle „Universitätsklinikum“ über den TheodorSternKaiDirektanregung
  6. 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 1049Bordsteinabsenkung an der Haltestelle „Universitätsklinikum“ über den TheodorSternKaiStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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