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Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Verkehrliche Baustellenkoordinierung geht seit Jahren proaktiv auf externe Bauvorhaben zu, insbesondere auf private Bauherren, und fordert eine ganzheitliche Betrachtung des Bauablaufes inklusive einer Optimierung der Beanspruchung von Flächen im öffentlichen (Verkehrs-)Raum. Dem Magistrat obliegt vorab die räumliche und zeitliche Koordinierung der Baustelle hinsichtlich einer Konfliktvermeidung mit weiteren Baustellen und Veranstaltungen. Hauptaugenmerk sind darüber hinaus insbesondere auch die Belange der Verkehrssicherheit. Die letzte erteilte Verkehrsrechtliche Anordnung für die hier betroffene Fläche ist bereits abgelaufen. Es handelt sich also um keine legale Arbeitsstelle und die Städtische Verkehrspolizei hat sich der Angelegenheit angenommen. Hinsichtlich der Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsbereich verweist der Magistrat auf die Richtlinien für verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21). Es gibt klare Vorgaben, wie Arbeitsstellen abzusichern sind und welche Restbreiten für die einzelnen Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung stehen müssen. Im Stadtgebiet gelten darüber hinaus stringentere Vorgaben als in der RSA 21 angegeben, was die Restbreiten der Verkehrsflächen angeht. Sollten Verkehrsführungen nicht aufrecht erhalten bleiben können, werden Umleitungen vorgegeben, die entsprechend beschildert werden.