Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße
Stellungnahme des Magistrats
Die Verkehrliche Baustellenkoordinierung geht seit Jahren proaktiv auf externe Bauvorhaben zu, insbesondere auf private Bauherren, und fordert eine ganzheitliche Betrachtung des Bauablaufes inklusive einer Optimierung der Beanspruchung von Flächen im öffentlichen (Verkehrs-)Raum. Dem Magistrat obliegt vorab die räumliche und zeitliche Koordinierung der Baustelle hinsichtlich einer Konfliktvermeidung mit weiteren Baustellen und Veranstaltungen. Hauptaugenmerk sind darüber hinaus insbesondere auch die Belange der Verkehrssicherheit. Die letzte erteilte Verkehrsrechtliche Anordnung für die hier betroffene Fläche ist bereits abgelaufen. Es handelt sich also um keine legale Arbeitsstelle und die Städtische Verkehrspolizei hat sich der Angelegenheit angenommen. Was genehmigte Baustellen generell anbelangt, so möchte der Magistrat ergänzen, dass er einen Rückbau von Baustelleneinrichtungen vom Bauherren erst verlangen kann, wenn zweifelsfrei feststeht, dass nicht mehr gebaut wird. Verwaltungsverfahren haben Grundsätze, die unbedingt einzuhalten sind. Verbunden damit ist allerdings, dass es oft eine gewisse Zeit dauert, bis Maßnahmen, die eine Genehmigungsbehörde ergreifen kann, sichtbar werden.