Baustelle Eckenheimer Landstraße 24
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Aufgrund einer abweichenden Ausführung zur erteilten Baugenehmigung wurde durch den Magistrat zum 30.08.2021 die Einstellung der Bautätigkeiten verfügt. Dem Magistrat liegt mittlerweile ein Nachtrag zur Genehmigung der abweichenden Ausführung zur Prüfung vor. Hinsichtlich des Zeitpunktes einer Genehmigung und einer Wiederaufnahme der Bauarbeiten kann der Magistrat derzeit noch keine Auskunft erteilen. Zu 2.: Die Sondernutzungserlaubnis der Absperrung endet am 18.08.2022. Ein entsprechender Rückbau ist durch Bauherrschaft zu diesem Zeitpunkt zu veranlassen. Zu 3.: Vor der mittleren Fensterachse der Eckenheimer Landstraße 24 zur Eisernen Hand soll eine Balkonanlage angebaut werden. Ansonsten wird die Fassade des Gebäudes nicht verändert. Die Eckenheimer Landstraße 24 steht nicht unter Denkmalschutz. Die Liegenschaft befindet sich im Geltungsbereich der städtebaulichen Erhaltungssatzung Nr. 39 - Nordend I. Mit der Erhaltungssatzung sind Änderungen an der Fassade vereinbar, wenn die typischen Gestaltungsmerkmale der ortsbildprägenden Bebauung weiterhin berücksichtigt werden. Zu den typischen Gestaltungsmerkmalen von Gebäuden der Gründerzeit I gehören auch vorgesetzte Balkone mit filigraner, senkrechter Brüstungsteilung. Die für die Eckenheimer Landstraße 24 genehmigten Balkonbauten entsprechen diesem Gestaltungsbild.