Baustelle Eckenheimer Landstraße 24
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Bautätigkeiten an der Eckenheimer Landstraße 24 aufgrund einer abweichenden Ausführung zur Baugenehmigung eingestellt. Eine Genehmigung für die abweichende Ausführung wird derzeit geprüft, und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten kann noch nicht terminiert werden. Zudem wird eine Balkonanlage an der Fassade genehmigt, die den typischen Gestaltungsmerkmalen der Gründerzeit entspricht.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Aufgrund einer abweichenden Ausführung zur erteilten Baugenehmigung wurde durch den Magistrat zum 30.08.2021 die Einstellung der Bautätigkeiten verfügt. Dem Magistrat liegt mittlerweile ein Nachtrag zur Genehmigung der abweichenden Ausführung zur Prüfung vor. Hinsichtlich des Zeitpunktes einer Genehmigung und einer Wiederaufnahme der Bauarbeiten kann der Magistrat derzeit noch keine Auskunft erteilen.
Zu 2.:
Die Sondernutzungserlaubnis der Absperrung endet am 18.08.2022. Ein entsprechender Rückbau ist durch Bauherrschaft zu diesem Zeitpunkt zu veranlassen.
Zu 3.:
Vor der mittleren Fensterachse der Eckenheimer Landstraße 24 zur Eisernen Hand soll eine Balkonanlage angebaut werden. Ansonsten wird die Fassade des Gebäudes nicht verändert.
Die Eckenheimer Landstraße 24 steht nicht unter Denkmalschutz. Die Liegenschaft befindet sich im Geltungsbereich der städtebaulichen Erhaltungssatzung Nr. 39 - Nordend I. Mit der Erhaltungssatzung sind Änderungen an der Fassade vereinbar, wenn die typischen Gestaltungsmerkmale der ortsbildprägenden Bebauung weiterhin berücksichtigt werden. Zu den typischen Gestaltungsmerkmalen von Gebäuden der Gründerzeit I gehören auch vorgesetzte Balkone mit filigraner, senkrechter Brüstungsteilung. Die für die Eckenheimer Landstraße 24 genehmigten Balkonbauten entsprechen diesem Gestaltungsbild.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2021OFOF 188/3Baustelle Eckenheimer Landstraße 24Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2022OMOM 1477Baustelle Eckenheimer Landstraße 24Direktanregung
- 6. Mai 2022Sie sind hierSTST 1073Baustelle Eckenheimer Landstraße 24Stellungnahme
- 5. Januar 2024OFOF 633/3Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke HebelstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Januar 2024OMOM 5043Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke HebelstraßeDirektanregung
- 8. April 2024STST 650Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke HebelstraßeStellungnahme
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 155 WochenSTST 2123Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke HebelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab