Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt den Abbau der Baustellenabsperrung an der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße, da diese seit 2020 besteht und keine nennenswerte Bautätigkeit mehr stattfindet. Ziel ist es, die Beeinträchtigungen für Fußgänger und Fahrradfahrende zu beseitigen.
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Hebelstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- Hitzeschutz Eckenheimer Landstraße06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Illegales Parken vor der Hebelstraße 2326.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Hebelstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung für die Eckenheimer Landstraße 24 Ecke Hebelstraße abgebaut wird.
Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, für die Zukunft sicher zu stellen, dass es bei Beeinträchtigungen dieser Art künftig sowohl für Mieter*innen als auch die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können."
Begründung
Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit c.a. 2 Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. Die letzte Genehmigung lief Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende, in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2022STST 1073Baustelle Eckenheimer Landstraße 24Stellungnahme
- 5. Januar 2024Sie sind hierOFOF 633/3Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke HebelstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Januar 2024OMOM 5043Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke HebelstraßeDirektanregung
- 8. April 2024STST 650Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke HebelstraßeStellungnahme
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 135 WochenSTST 2123Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke HebelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme