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Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.01.2024, OF 633/3 Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung für die Eckenheimer Landstraße 24 Ecke Hebelstraße abgebaut wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, für die Zukunft sicher zu stellen, dass es bei Beeinträchtigungen dieser Art künftig sowohl für Mieter*innen als auch die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können."

Begründung:

Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit c.a. 2 Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. Die letzte Genehmigung lief Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende, in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden.Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5043 2024 Die Vorlage OF 633/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem zweiten Satz der Begründung "In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme