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Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.01.2022

Anregung Ortsbeirat

Baustelle Eckenheimer Landstraße 24

Details im PARLIS OM_1477_2022
06.05.2022

Stellungnahme des Magistrats

Baustelle Eckenheimer Landstraße 24

Details im PARLIS ST_1073_2022
05.01.2024

Antrag Ortsbeirat

Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße

Details im PARLIS OF_633-3_2024
25.01.2024

Anregung Ortsbeirat

Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße

Details im PARLIS OM_5043_2024
08.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße

Details im PARLIS ST_650_2024
06.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße

Details im PARLIS ST_2123_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043 entstanden aus Vorlage: OF 633/3 vom 05.01.2024

Betreff: Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße
Vorgang: OM 1477/22 OBR 3; ST 1073/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung an der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße abgebaut wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zukunft sicherzustellen, dass es künftig bei Beeinträchtigungen dieser Art sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können.

Begründung:

Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit ca. zwei Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt. Die letzte Genehmigung lief im Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende; in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1477
Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1073 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2123
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0