Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Baustellenabsperrung an der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße abzubauen, da seit 2020 keine nennenswerte Bautätigkeit mehr stattfindet. Dies soll auch sicherstellen, dass zukünftige Beeinträchtigungen für Mieter und die Öffentlichkeit besser geprüft werden können.
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Hebelstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- Hitzeschutz Eckenheimer Landstraße06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Illegales Parken vor der Hebelstraße 2326.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Hebelstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Baustellenabsperrung an der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke Hebelstraße abgebaut wird.
Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in Zukunft sicherzustellen, dass es künftig bei Beeinträchtigungen dieser Art sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für die Öffentlichkeit einfache Möglichkeiten gibt, eine Prüfung der Bautätigkeit zu veranlassen. Diese sollte auch einen Entzug der Aufstellgenehmigung und einen Abbau der Baustelleneinrichtung - im Zweifel auf Kosten der Bauherren - zur Folge haben können.
Begründung
Die bereits seit 2020 existierende Baustellenabsperrung sorgte immer wieder für Ärger. Bereits seit ca. zwei Jahren ist keine nennenswerte Bautätigkeit mehr zu beobachten. In der Stellungnahme vom 06.05.2022, ST 1073, wurde ein Rückbau zum 18.08.2022 in Aussicht gestellt. Die letzte Genehmigung lief im Oktober 2023 aus. Das Baugerüst behindert auf der Eckenheimer Landstraße Fußgänger und Fahrradfahrende; in der Hebelstraße ist der Gehweg komplett durch die Baustelleneinrichtung versperrt. Ein Bauschild ist nicht vorhanden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2022STST 1073Baustelle Eckenheimer Landstraße 24Stellungnahme
- 5. Januar 2024OFOF 633/3Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke HebelstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Januar 2024Sie sind hierOMOM 5043Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke HebelstraßeDirektanregung
- 8. April 2024STST 650Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke HebelstraßeStellungnahme
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 135 WochenSTST 2123Abbau der Baustellenabsperrung in der Eckenheimer Landstraße 24/Ecke HebelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0