Sondernutzungen und Insolvenzen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats behandelt die Regelungen zu Sondernutzungen im öffentlichen Raum, insbesondere im Zusammenhang mit Baustellen und Insolvenzen. Es wird vorgeschlagen, für Baustellen eine Kaution zu erheben und erteilte Genehmigungen bei Inaktivität zu widerrufen, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand öffentlicher Flächen zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1., 7., 8. und
11.
Generell wird für die Sondernutzungen zur Baustelleneinrichtung eine Kaution erhoben. Damit kann gegebenenfalls die genutzte Fläche wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden.
Bei nicht (mehr) genehmigten Einrichtungen im öffentlichen Bereich wird eine Frist zum Abbau gesetzt, verstreicht diese, können Zwangsgelder erhoben werden. Bleiben wiederholte Aufforderungen erfolglos, kann die Kommune eine kostenpflichtige Ersatzvornahme durchführen. Besteht aufgrund der nicht genehmigten Einrichtung Gefahr für Leib und Leben, kann umgehend eine Ersatzvornahme vorgenommen werden.
Zu 2.
Baustellenkontrollen finden regelmäßig statt. Aufgrund personeller Engpässe können hier jedoch zeitliche Lücken entstehen.
Zu 3.
Zwischenzeitlich wurden die Arbeiten an der Baustelle wieder aufgenommen.
Zu 4.
Grundsätzlich wird angestrebt, den Gehweg bei Baustelleneinrichtungen freizulassen. Aus Sicherheitsgründen (schwebende Teile) ist an dieser Baustelle ein geschlossenes Baufeld zur Baustelle hin erforderlich. Zu Fuß Gehende werden auf beiden Seiten sicher über einen Fußgängerüberweg geführt. Der Mittelstreifen in der Frankenallee ist für den öffentlichen Verkehr freigegeben und nutzbar.
Zu
5. und 6.
Die Problematik hat sich dahingehend bereits erledigt, dass der Gehweg wieder mit 1,30 Meter Breite freigegeben und sicher abgesperrt ist. Ein Zugang zum Haus Frankenallee 96 ist daher wieder möglich.
Zu 9.
Erteilte bauliche Sondernutzungsgenehmigungen können widerrufen werden, beispielsweise wenn keine Bautätigkeit mehr stattfindet.
Zu 10.
Eine dauerhafte Nutzung des öffentlichen Raumes für private Zwecke ist nicht erlaubnisfähig. Sobald eine Insolvenz bekannt wird, wird die Sondernutzungserlaubnis widerrufen.
Zu 12.
Bei der räumlichen und zeitlichen Koordinierung von Baustellen werden generell die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. Ein besonderer Blick liegt auf der Verkehrssicherheit sowie dem Verkehrsfluss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2024OFOF 1127/1Sondernutzungen und InsolvenzenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. Februar 2024VV 849Sondernutzungen und InsolvenzenAnfrage
- 17. Mai 2024STST 984Sondernutzungen und InsolvenzenStellungnahme
- 6. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 2136Sondernutzungen und InsolvenzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab