Sondernutzungen und Insolvenzen Auf der Baustelle
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Beseitigung der Baustellenblockierung zu prüfen und Handlungsmöglichkeiten für die Bürger aufzuzeigen. Dies ist wichtig, um den Zugang und die Sicherheit der Bürger am Frankenallee 96 zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Frankenallee — 35 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Gegen dauerhaftes Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge auf dem Parkplatz Frankenallee11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Rolltreppen an der „Galluswarte“ zuverlässig betreiben15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Taubenvergrämung Frankenallee/„Galluswarte“15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Frankenallee per E-MailFragen an den Magistrat
- Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Kommune, Baustelleneinrichtungen, die nicht (mehr) der Sondernutzungsgenehmigung entsprechen, wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen?
- Wie häufig werden Baustelleneinrichtungen daraufhin kontrolliert ob sie noch dem genehmigten Zustand entsprechen?
- Wie lange müssen die Bürgerinnen und Bürger diese Baustelleneinrichtungen noch ertragen?
- Hält der Magistrat den Weg über den Mittelstreifen der Frankenallee für eine echte Alternative zum Gehweg? Gilt dies auch bei Schnee und Eis?
- Wie sollen Bewohninnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher usw. das Haus Frankenallee 96 sicher erreichen?
- Kann Kindern aus dem Haus Frankenallee 96 als Schulweg tatsächlich nur der Weg über die Fahrbahn angeboten werden?
- Hat die Kommune auch in anderen Fällen von Eingriffen in den öffentlichen Raum keine Handlungsmöglichkeiten?
- Wie würde mit auf der Fahrbahn stehenden Hindernissen verfahren werden? Gäbe es hier die gleiche Untätigkeit wie beim Gehweg?
- Können erteilte Sondernutzungsgenehmigungen widerrufen werden?
- Genügt es beim Vorliegen einer Sondernutzungsgenehmigung Insolvenz an zu melden um öffentlichen Raum dauerhaft privat zu nutzen und die Allgemeinheit so faktisch zu Enteignen?
- Beabsichtigt der Magistrat zukünftig beim Erteilen von Sondernutzungsgenehmigungen für Baustelleneinrichtungen Sicherheiten zu verlangen, um im Falle einer Insolvenz des Bauträgers den öffentlichen Raum wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen?
- Gedenkt der Magistrat, zukünftig beim Erteilen von Sondernutzungsgenehmigungen für Baustelleneinrichtungen statt zu Fuß Gehende zu belasten vorrangig Einschränkungen für den motorisierten Verkehr hinzunehmen?
Kontext
Auf der Baustelle Frankenallee 98 bis 102 herrscht seit September 2023 Stillstand, nachdem die PROJECT PW Frankenallee 98 bis 102 Frankfurt GmbH & Co. KG im gleichen Zeitraum Insolvenz angemeldet hat. Dennoch ist der Gehweg noch immer durch die Baustelleneinrichtung blockiert. Aktuell sogar so, dass der Zugang zum Haus Nummer 96 nicht mehr über den Gehweg möglich ist.
Foto und Bearbeitung: Aljoscha Kreß
Nach mehrfachem Nachfragen erklärt das zuständige Fachamt: "leider sind uns hier die Hände gebunden, da die ausführende Firma in Insolvenz gegangen ist. [. ] Wir versuchen über die Baustellenabsicherungsfirma eine Lösung herbeizuführen, wobei auch hier nur Maßnahmen ergriffen werden können, wenn der Insolvenzverwalter diesem zustimmt."
Dies vorangestellt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2024OFOF 1127/1Sondernutzungen und InsolvenzenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. Februar 2024Sie sind hierVV 849Sondernutzungen und InsolvenzenAnfrage
- 17. Mai 2024STST 984Sondernutzungen und InsolvenzenStellungnahme
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 2136Sondernutzungen und InsolvenzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen