Sondernutzungen und Insolvenzen
Zusammenfassung
Der Magistrat kann noch keine endgültige Stellungnahme zu den Sondernutzungen und Insolvenzen abgeben, bedauert dies jedoch. Die Arbeiten an der Baustelle wurden wieder aufgenommen, und der Magistrat steht im Austausch mit dem Bauherrn.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Zwischenzeitlich wurden die Arbeiten an der Baustelle wieder aufgenommen. Daher befindet sich der Magistrat zur Neubeordnung in ämerübergreifender Abstimmung und steht im Kontakt mit dem Bauherrn.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2024OFOF 1127/1Sondernutzungen und InsolvenzenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. Februar 2024VV 849Sondernutzungen und InsolvenzenAnfrage
- 17. Mai 2024Sie sind hierSTST 984Sondernutzungen und InsolvenzenStellungnahme
- 6. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 2136Sondernutzungen und InsolvenzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab