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Taubenvergrämung Frankenallee/"Galluswarte"

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung an den Magistrat zielt darauf ab, die Taubenverunreinigungen an der Unterführung Frankenallee/"Galluswarte" durch umfassende Maßnahmen wie Vollvergrämung, kontrollierte Umsiedlung und Bereitstellung von Taubenhäusern zu beseitigen. Dies soll die Hygiene und Sicherheit für die Passanten und Anwohner verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Der Magistrat muss bis zum 08.12.2026 antworten. Noch 61 Tage.Warum?

Frankenallee — 36 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten die problematische Situation - Verkotung durch Tauben - an der Unterführung Frankenallee/"Galluswarte" durch folgende Maßnahmen zu lösen:

  1. Vollvergrämung durchführen: Die Brückenkonstruktion an der Unterführung Frankenallee/"Galluswarte" soll durch geeignete bauliche Maßnahmen (Vollvergrämung) vollständig verschlossen werden, sodass Tauben dort weder nisten noch umliegende Bereiche wie Laternen anfliegen können.
  2. Konzertierte Umsiedlung umsetzen: Ein schlüssiges Konzept zur kontrollierten Einfang- und Umsiedlungsaktion der dort lebenden Tauben soll erarbeitet und an ein Wochenend-Fenster gekoppelt umgesetzt werden.
  3. Taubenhäuser bereitstellen: Es sollen ausreichend Kapazitäten in betreuten Taubenhäusern im Stadtgebiet bereitgestellt werden. Hierzu sollen vorrangig städtische Liegenschaften sowie freistehende Standorte (z. B. am Turm Galluswarte, Grünflächen, Schulgebäude, etc.) auf ihre Eignung geprüft und zeitnah eingerichtet werden.
  4. Mittel und Koordination sichern: Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen bereitgestellt sowie eine ämterübergreifende Koordination (u. a. Amt für Straßenbau und Erschließung, Umweltamt, Stadttaubenmanagement) unverzüglich eingeleitet werden.

Begründung

Die Unterführung der Frankenallee an der "Galluswarte" ist seit Jahren der größte Taubenhotspot im Frankfurter Stadtgebiet. Als zentraler Knotenpunkt für den Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV (S-Bahn-Station "Galluswarte", Buslinie 52) wird der Bereich täglich von tausenden Passanten genutzt. Die massive Verschmutzung durch Taubenkot führt seit Langem zu verständlichem Unmut in der Bevölkerung und stellt zudem ein Hygiene- und Sicherheitsrisiko dar.

Angedachte Konzepte wie die Vergrämung der Brückenbereiche oberhalb der Gehwege oder die Aufstellung von Dächern im Bereich der Bushaltestellen, die vor herabfallendem Kot schützen sollen, stellen keine nachhaltigen Lösungen dar. Sie verlagern das Problem lediglich auf die Fahrbahn, lösen die Verunreinigung nicht und verschärfen das Tierleid durch noch dichteren Platzmangel im Restbereich.

Eine vollständige Vergrämung beendet die Verkotung im gesamten Verkehrsknotenpunkt nachhaltig. Das stärkt das Sicherheits- und Wohlgefühl der Anwohnerinnen, Anwohner und Pendler. Durch die kontrollierte Umsiedlung in betreute Taubenhäuser erhalten die Tiere artgerechtes Futter und eine gute Versorgung. Über den Austausch von Eiern gegen Attrappen kann die Population Tiergerecht und dauerhaft reguliert werden.

Ähnliche, konzertierte Einfang- und Vergrämungsaktionen (wie beispielsweise in der Stadt Essen mit rund 800 Tauben) haben bewiesen, dass ein solches Vorgehen dauerhaften Erfolg bringt und Mensch wie Tier gleichermaßen zugutekommt. Diesem Best-Practice-Vorbild sollte die Stadt Frankfurt folgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. September 2026 richtete Ortsbeirat 1 diese Direktanregung an den Magistrat.

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