Interessen des Geflügelzuchtvereins bei der Umgestaltung der Schmidtstraße berücksichtigen
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Zusammenfassung
Der Magistrat erläutert, dass die Anpassungen an der Schmidtstraße aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind. Der Schutz von Radfahrenden in der Dooring-Zone hat Vorrang vor der Erhaltung von Parkständen. Der Ortsbeirat hat bereits in früheren Anregungen die Belange des Radverkehrs höher gewichtet und dies führte zu der aktuellen Maßnahme.
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Frankenallee — 33 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Gegen dauerhaftes Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge auf dem Parkplatz Frankenallee11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Seit Jahrzehnten nicht mehr hinnehmbarer Zustand: Rolltreppen an der „Galluswarte“ zuverlässig betreiben15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Taubenvergrämung Frankenallee/„Galluswarte“15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Frankenallee per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die in Rede stehende Maßnahme befindet sich in der Umsetzung und war zudem am Eingangsdatum der Anregung (20.03.2026) bereits verkehrsrechtlich angeordnet. Aufgrund von Abhängigkeiten mit der Maßnahme Radweg Frankenallee (Teilbereich Querung Schmidtstraße) war auch eine Verschiebung der Umsetzung nicht möglich.
Zwischenzeitlich hat sich aus Anlass einer Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main dieses ausführlich mit der Thematik befasst. In seinem Beschluss vom 26.06.2026 legt das Gericht dar, dass hinsichtlich des Verbleibs von Parkständen im öffentlichen Raum keine Ansprüche verletzt wurden bzw. bestehen.
Diesen Verbleib hat die Abteilung Verkehrsplanung des Straßenverkehrsamtes aus folgenden Gründen nicht in die Planungen zur Maßnahme aufgenommen: Im Abschnitt des Geflügelzuchtvereins war bislang das Parken auf dem Seitenstreifen angeordnet. Da hier nun Schutzstreifen für den Radverkehr markiert werden, verliefe die Führung des Radverkehrs bei unveränderter Parkordnung in der sog. Dooring-Zone, was zu schwerwiegenden Unfällen (Kollision Radfahrender mit unachtsam geöffneten Autotüren) führen kann.
Die Parkstände von der Fahrbahn weg in Richtung Seitenraum zu verschieben ist ebenfalls nicht möglich, da die Breiten des Gehweges eine weitere Verengung desselben verbieten. Der Anregung kann im Hinblick auf den Erhalt der Parkstände daher aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht entsprochen werden.
Der Magistrat möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass der Ortsbeirat bislang sowohl in vorherigen Anregungen (OM 4381 aus 2023, OM 3243 aus 2022) als auch bei einem Ortstermin die Belange des fließenden Radverkehrs höher gewichtete als jene des ruhenden Verkehrs, woraus die nun umgesetzte Maßnahme resultierte.
Die nunmehr in Rede stehende Relation ist Teil des Radschulwegplans, des Radhauptnetzes und des Radwegweisungsnetzes (siehe Abbildungen). Es handelt sich außerdem um die direkte Anbindung des Gymnasiums Römerhof aus dem westlichen Gallus.
Erläuterung Abbildungen: Lila dargestellt ist das Wegweisungsnetz, dunkelblau dargestellt ist das Radhauptnetz, orange dargestellt ist das Fahrradnetz aus dem Schulwegplan. Alle drei verlaufen entlang der hier betrachteten Stelle.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 8200 — Direktanregung vom 24. Februar 2026.