Interessen des Geflügelzuchtvereins bei der Umgestaltung der Schmidtstraße berücksichtigen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Berücksichtigung der Interessen des Geflügelzuchtvereins Rebstock e. V. bei der Umgestaltung der Schmidtstraße. Die Erreichbarkeit für die Pächter und die Versorgung der Tiere dürfen durch geplante Parkverbote nicht negativ beeinflusst werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
Schmidtstraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Entsiegelung Hallgartenstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ende Oktober 2025 wurde das 16. Polizeirevier auf der Frankenallee nach 64 Jahren geschlossen und in die Gebeschusstraße26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Schmidtstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der geplanten Umgestaltung der Schmidtstraße im Stadtteil Gallus sicherzustellen, dass die berechtigten Interessen der Pächter und Züchter des Geflügelzuchtvereins Rebstock e. V. angemessen berücksichtigt werden.
V. Die dort ansässigen Pächter sind täglich auf eine verlässliche Erreichbarkeit angewiesen, da die Versorgung der Tiere regelmäßig und zwingend erfolgen muss. Zudem sind Anlieferungen, etwa von Futtermitteln oder Betriebsmaterialien, notwendig. Nach derzeitigen Informationen wird im Zuge der Umgestaltung der Schmidtstraße die Einführung eines absoluten Halte- und Parkverbots erwogen. Bereits heute ist die Parksituation in diesem Bereich stark angespannt. Häufig blockieren abgestellte oder offensichtlich nicht mehr genutzte Fahrzeuge den Straßenraum, insbesondere im Umfeld des TÜV-Geländes. Die vorhandenen Probleme können durch Kontrollen allein bislang nicht nachhaltig gelöst werden. Ein vollständiges Halte- und Parkverbot ohne flankierende Maßnahmen würde die Arbeit der Züchter erheblich erschweren und könnte die ordnungsgemäße Tierhaltung faktisch beeinträchtigen. Dies würde die betroffenen Pächter unverhältnismäßig belasten und die Vereinsarbeit gefährden. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die besondere Nutzungssituation des Vereinsgeländes bei der Straßenumgestaltung zu berücksichtigen und praktikable Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Zielen der Verkehrs- und Stadtgestaltung als auch den berechtigten Interessen der Vereinsmitglieder Rechnung tragen.
Begründung
Die Schmidtstraße dient unter anderem als Erschließung für das Gelände des Geflügelzuchtvereins Rebstock e. V. Die dort ansässigen Pächter sind täglich auf eine verlässliche Erreichbarkeit angewiesen, da die Versorgung der Tiere regelmäßig und zwingend erfolgen muss. Zudem sind Anlieferungen, etwa von Futtermitteln oder Betriebsmaterialien, notwendig. Nach derzeitigen Informationen wird im Zuge der Umgestaltung der Schmidtstraße die Einführung eines absoluten Halte- und Parkverbots erwogen. Bereits heute ist die Parksituation in diesem Bereich stark angespannt. Häufig blockieren abgestellte oder offensichtlich nicht mehr genutzte Fahrzeuge den Straßenraum, insbesondere im Umfeld des TÜV-Geländes. Die vorhandenen Probleme können durch Kontrollen allein bislang nicht nachhaltig gelöst werden. Ein vollständiges Halte- und Parkverbot ohne flankierende Maßnahmen würde die Arbeit der Züchter erheblich erschweren und könnte die ordnungsgemäße Tierhaltung faktisch beeinträchtigen. Dies würde die betroffenen Pächter unverhältnismäßig belasten und die Vereinsarbeit gefährden. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die besondere Nutzungssituation des Vereinsgeländes bei der Straßenumgestaltung zu berücksichtigen und praktikable Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Zielen der Verkehrs- und Stadtgestaltung als auch den berechtigten Interessen der Vereinsmitglieder Rechnung tragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2026OFOF 1876/1Interessen des Geflügelzuchtvereins bei der Umgestaltung der Schmidtstraße berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8200Interessen des Geflügelzuchtvereins bei der Umgestaltung der Schmidtstraße berücksichtigenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats