Entsiegelung Hallgartenstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat erarbeitet ein Konzept zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen, um klimatische und ökologische Prioritäten zu berücksichtigen. Die Hallgartenstraße wird als potenzielle Entsiegelungsfläche identifiziert. Das Ziel ist eine strukturierte Priorisierung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Rotlintstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.06.2026.
- Entmietung im Nordend stoppen – Sanierung ohne Verdrängung bei der ABG Holding15.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Entsiegelung Hallgartenstraße07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sanierung der Gellertsiedlung durch die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Rotlintstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Derzeit erarbeitet der Magistrat ämterübergreifend ein Konzept zur nachvollziehbaren Priorisierung von Flächen für Entsiegelungs- beziehungsweise Begrünungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang werden potenzielle Flächen identifiziert und anhand festgelegter Kriterien - beispielsweise klimatische Dringlichkeit und ökologisches Potenzial - geprüft und priorisiert. Welche Flächen und Maßnahmen im Einzelnen in Betracht kommen, steht noch nicht fest. Die genannte Fläche im Bereich der Hallgartenstraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Rotlintstraße wird in diesem Zusammenhang als potenzielle Entsiegelungsfläche in die Prüfung aufgenommen. Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme zur Schmidtstraße abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. September 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 51 — Direktanregung vom 7. Mai 2026.