Entmietung im Nordend stoppen - Sanierung ohne Verdrängung bei der ABG Holding
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Zusammenfassung
Im Bericht des Magistrats wird vorgeschlagen, die geplanten sanierungsbedingten Entmietungen im Nordend zu stoppen und stattdessen ein sozialverträgliches Sanierungskonzept zu entwickeln. Durch die geplanten Maßnahmen sollen bestehende Mieter:innen entlastet und soziale Verdrängungen vermieden werden.
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Rotlintstraße — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Entsiegelung Hallgartenstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Aktueller Stand zu den Schäden vor und an Häusern in der Gellertsiedlung06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sanierung der Gellertsiedlung durch die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Rotlintstraße per E-MailBericht
Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) sieht die geplanten baulichen Maßnahmen in der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 als notwendig an. Diese können nicht in einem bewohnten Zustand durchgeführt werden. Die ABG hat ein Maßnahmenpaket für ein sozialverträgliches Vorgehen vorgelegt. Zu diesem gehört eine umfassende Information der Mieter:innen und individuelle Angebote an diese. Die ABG hat folgende Rahmenbedingungen angeboten: Es gibt für die Bestandsmieterinnen und -mieter eine Rückzugsgarantie. Die Bestandsmieter:innen der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119, die nach Abschluss der energetischen Modernisierung an ihre bisherige Adresse zurückziehen möchten, erhalten ein Erstzugriffsrecht auf die sanierten Wohnungen. Für derzeitige Bestandsmieter:innen gilt eine gedämpfte Kaltmiete von 13 Euro pro Quadratmeter bei gleichzeitigem hohen energetischen Standard. Nur ein Teil der Wohnungen soll zusammengelegt werden, um neue Familienwohnungen mit 3 und 4 Zimmern zu schaffen. 39 Wohnungen sollen nicht zusammengelegt werden. Bei allen Wohnungen sollen im Zuge der Sanierung Balkone angebaut und Grundrisse angepasst werden. Die Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, nach Abschluss der Maßnahme in ihre Wohnung oder in eine vergleichbare Wohnung zurückzuziehen. Darüber hinaus wird hier durch den Ankauf von Belegrechten und die Schaffung neuer Wohnungen ca. 30 % geförderter Wohnraum entstehen. Der Magistrat arbeitet zusammen mit der ABG daran, dass diejenigen Haushalte, die für den Förderweg 1 oder 2 berechtigt sind, zu diesen geförderten Konditionen zurückziehen können. So können die Mieten im Vergleich zu heute gegebenenfalls auch reduziert werden. Darüber hinaus bietet die ABG den Mieter:innen langfristige Alternativwohnungen und geht dabei auf individuelle Wünsche ein. Die Grundmiete pro Quadratmeter Wohnfläche bleibt bei ähnlicher Ausstattung unverändert. Bei Umzug in eine andere Wohnung im ABG-Bestand sieht die ABG vor, einen neuen Mietvertrag abzuschließen und den bisherigen Vertrag beidseitig aufzuheben. Analog zu diesem Vorgehen, strebt sie dies auch bei Rückzug in die ursprüngliche Wohnung an. Bei bestehendem Mietvertrag gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung zu energetischen Modernisierungen gemäß § 559 BGB. Ein Kündigungsgrund liegt nach Einschätzung des Magistrats derzeit nicht vor. Das heißt, nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten darf die Miete um bis zu 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr, aber maximal 3,00 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöht werden. Liegt die aktuelle Miete unter 7,00 Euro pro Quadratmeter, darf die Mieterhöhung nach Modernisierung maximal 2,00 Euro pro Quadratmeter betragen. Die Wohnungen werden auf einen zeitgemäßen Zustand gebracht. Auf luxuriöse Ausstattungsmerkmale wird verzichtet. Die Außenhülle wird energetisch modernisiert. Ergänzend sind bauliche Maßnahmen wie Balkone, kleinere Wohnraumerweiterungen und der Ausbau der Dachgeschosse vorgesehen, die neuen Wohnraum schaffen. Bei Neuvermietung begrenzt die ABG die Mieten auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Mieter:innen erhalten durch ein Team der ABG (Sozialarbeiter:innen, technische und kaufmännische Mitarbeiter:innen) individuell angepasste Wohnungsangebote. Die ABG übernimmt die Umzugs-, Maler-, Tapezier- und kleinere Umbauarbeiten, beispielsweise an Küchen. Die Mieter:innen nehmen ihren bisherigen Quadratmeterpreis mit, sofern der Wohnstandard vergleichbar bleibt. Die ABG stellt dar, dass energetische Sanierungen nach aktuellen Standards umgesetzt werden. Durch die energetische Sanierung werden die Heizkosten reduziert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2025NRNR 1381Entmietung im Nordend stoppen - Sanierung ohne Verdrängung bei der ABG HoldingSTVV-Antrag · Linke
- 15. Juni 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 191Entmietung im Nordend stoppen – Sanierung ohne Verdrängung bei der ABG HoldingMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, FDP und AfD gegen Linke und ÖkoLinX (= Zurückweisung)