Entmietung im Nordend stoppen - Sanierung ohne Verdrängung bei der ABG Holding
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert Maßnahmen zur Verhinderung der Entmietung in der Gellertsiedlung durch die ABG Holding und sichert die Rückkehr der Mieter*innen nach Sanierungsarbeiten zu. Dies soll der sozialen Verdrängung entgegenwirken und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Gellertstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Sanierungsmaßnahme Gellertstraße27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Gellertstraße per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Verhinderung von Entmietung: Die ABG Holding wird aufgefordert, von sämtlichen Entmietungsmaßnahmen in der Gellertsiedlung im Nordend abzusehen. Es werden lediglich Baumaßnahmen unter Einhaltung sozialverträglicher Kriterien vorgenommen, die zu keiner Verdrängung von Mieter*innen führen.
- Rückkehrgarantie: Alle Mieter*innen erhalten eine verbindliche Garantie auf Rückkehr in ihre angestammten Wohnungen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen. Alle bestehenden Mietverhältnisse in der Gellertsiedlung bleiben nach der Sanierung unberührt bestehen.
- Verzicht auf Luxusmodernisierung: Die geplanten Sanierungsmaßnahmen beschränken sich auf notwendige Instandhaltung und energetische Modernisierung ohne luxuriöse Ausstattungsmerkmale. Modernisierungsmaßnahmen ohne Beitrag zum Klimaschutz sind ausgeschlossen.
- Bereitstellung von Ersatzwohnraum: Allen betroffenen Mieter*innen wird für die Dauer der Sanierung kostenfreier, adäquater Ersatzwohnraum angeboten. Der Ersatzwohnraum muss in Größe und Zustand mit der bisherigen Mietwohnung vergleichbar sein und sich in einer für die Mieter*innen akzeptablen Entfernung zu dieser befinden.
- Sozialverträgliche Modernisierung: Die energetische Sanierung wird nach dem Prinzip der Warmmietenneutralität vorgenommen.
Begründung
Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) plant, die Mehrfamilienhäuser in der Gellertsiedlung im Nordend - zwischen Friedberger, Münzenberger, Hallgarten-, Hartmann-Ibach-, Rotlint- und Gellertstraße - umfassend zu sanieren und anschließend einen Teil der Mieter*innen zum Auszug bewegen. Von den umfassenden Umbauarbeiten sind insgesamt 400 Haushalte betroffen. 68 Haushalten davon droht eine Entmietung, das heißt, sie sollen nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr in ihre Wohnungen zurückkehren dürfen. Die Pläne der ABG, die Sanierung zur Verdrängung von Dutzenden Haushalten zu nutzen, stehen im Widerspruch zum sozialen Auftrag eines städtischen Wohnungsunternehmens. Die drohende Verdrängung langjähriger Mieter*innen, darunter zahlreiche Familien und Senior*innen, gefährdet nicht nur deren individuellen Wohnraum, sondern zerstört auch gewachsene soziale Strukturen im Nordend und trägt zur weiteren Verknappung von bezahlbarem Wohnraum bei. Die energetische Sanierung ist ein wichtiges klimapolitisches Ziel, das jedoch sozialverträglich erfolgen muss. Die Gefahr, dass unter dem Deckmantel des Klimaschutzes Luxusmodernisierungen durchgeführt werden, die verdrängungssteigernde Mieterhöhungen zur Folge haben, muss in Gänze abgewendet werden. Die von der ABG geplanten umfangreichen Maßnahmen - darunter Wohnungszusammenlegungen, Grundrissänderungen, ein Dachausbau und das Anbringen neuer Balkone - sind sehr kostspielig und wirken sich negativ auf die Mietpreisentwicklung und die Verdrängungsdynamik im Nordend aus. Die betroffenen Mieter*innen, die am 09.09.2025 im Ausschuss für Planen Wohnen Städtebau anwesend waren, haben deutlich gemacht, Angst vor Verdrängung zu haben und in ihren Wohnungen bleiben zu wollen. Die Sorgen und Wünsche der Mieter*innen müssen von der Stadtpolitik ernstgenommen werden. Die Recht auf die Rückkehr in die Wohnung und der Erhalt günstiger Mietverhältnisse sind dabei Kernanliegen des sozialen Wohnraumschutzes. Die ABG Holding hat als stadteigene Wohnungsgesellschaft einen klaren sozialen Auftrag zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt. Die Stadtregierung, allen voran alle ABG-Aufsichtsratsmitglieder, sind aufgefordert, diesen Auftrag aktiv gegenüber der Geschäftsführung der ABG einzufordern und sicherzustellen, dass die Baumaßnahmen in der Gellertsiedlung zu keiner Verdrängung führen und nicht der Gewinnmaximierung auf Kosten der Mieter*innenschaft dienen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2025Sie sind hierNRNR 1381Entmietung im Nordend stoppen - Sanierung ohne Verdrängung bei der ABG HoldingSTVV-Antrag · Linke
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 191Entmietung im Nordend stoppen – Sanierung ohne Verdrängung bei der ABG HoldingMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (NR 1381 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1381 = Annahme, NR 1412 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1381 und NR 1412 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage NR 1381 wird auf Wunsch von GRÜNE und Volt bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1412 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 954/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen Volt (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)