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Sanierungsmaßnahme Gellertstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant eine sozialverträgliche Sanierungsmaßnahme der Gellertstraße mit energetischen Modernisierungsmaßnahmen. Ziel ist es, bestehende Mieter zu schützen, ihnen alternative Wohnunsgmöglichkeiten anzubieten und gleichzeitig die Qualität der Wohnungen zu verbessern. Durch den Umbau sollen auch geförderte Wohnungen geschaffen werden, um das Mietniveau zu stabilisieren oder zu senken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Gellertstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Liegenschaft befindet sich im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 42 - Nordend II zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart. Bisher liegt der Bauaufsicht für die geplanten Maßnahmen weder ein satzungsrechtlicher Antrag noch ein Bauantrag vor. In einem etwaigen Baugenehmigungsverfahren wird die Bauaufsicht sicherstellen, dass die Erhaltungssatzung - auch hinsichtlich der Fassadengestaltung - beachtet wird. Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen sozialverträglich umgesetzt werden. Für die Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 hat der Magistrat zusammen mit der ABG ein umfassendes Maßnahmenpaket vereinbart: Die ABG spricht keine Wohnungskündigungen aus. Eine umfassende Kernsanierung ist ausschließlich bei den Wohngebäuden in der Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 erforderlich. Bei allen anderen Wohnungen in der Gellertsiedlung sind keine umfassenden Maßnahmen geplant. Mieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 können während der Baumaßnahmen in eine andere Wohnung im ABG-Bestand wechseln und nach Abschluss der Sanierung auf Wunsch zurückkehren. Wählen die Mieter:innen die alternativen ABG-Bestandswohnungen, können sie ihre bisherige Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter in die neuen Wohnungen mitnehmen. Mit rund 20 Haushalten wurden bereits Umzüge in neue ABG-Wohnungen vereinbart, die ihnen auf der Grundlage ihrer Wünsche in Bezug auf Stadtteil, Wohnungsgröße, Etage oder bestimmte Ausstattungsmerkmale wie Balkon oder Terrasse angeboten wurden. In vielen Fällen liegen die neuen Wohnungen im Nordend oder im benachbarten Stadtteil Bornheim. Weitere Wohnungsvermittlungen sind im Gange. Für die derzeitigen Bestandsmieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 mit Anspruch auf eine geförderte Wohnung wurde zwischen dem Amt für Wohnungswesen und der ABG FRANKFURT HOLDING eine Vereinbarung getroffen, nach der sie in eine geförderte Wohnung im ABG-Bestand wechseln können und gegebenenfalls sogar eine geringere Miete zahlen als bisher. Derzeitige Mieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119, die nach Abschluss der energetischen Modernisierung an ihre bisherige Adresse zurückziehen möchten, erhalten ein Erstzugriffsrecht auf die sanierten Wohnungen. Für derzeitige Bestandsmieter:innen gilt eine gedämpfte Kaltmiete von 13 Euro pro Quadratmeter bei gleichzeitigem hohen energetischen Standard. In der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 werden rund 30 Prozent geförderte Wohnungen durch Umbau und Sanierung geschaffen. Diese geförderten Wohnungen werden bei entsprechender Berechtigung insbesondere bisherigen Mieterinnen und Mietern angeboten. Damit kann das aktuelle Mietniveau gehalten oder sogar verringert werden (Einstiegsmieten: 7 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 1, 10 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 2). Bei Neubezug wird die Grundmiete für neue Bewohnerinnen und Bewohner ohne Förderberechtigung voraussichtlich bei 15 Euro pro Quadratmeter liegen. Maßgeblich dafür ist die ortsübliche Vergleichsmiete zum Zeitpunkt des Rückzugs gemäß Mietspiegel der Stadt Frankfurt im Jahr 2028/29. Stadt Frankfurt und ABG befinden sich weiterhin im engen Austausch mit allen betroffenen Mieterinnen und Mietern. Die anstehenden Maßnahmen werden transparent dargestellt, um individuelle und tragfähige Lösungen zu vereinbaren. Die Mieterinnen und Mieter werden vor Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahmen rechtzeitig über den Baufortschritt informiert und haben die Möglichkeit, ihren Rückzugswunsch zu bestätigen oder sich für einen Verbleib in der alternativen Wohnung zu entscheiden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. November 2025OFOF 960/3Sanierungsmaßnahme GellertstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. Dezember 2025OMOM 7864Sanierungsmaßnahme GellertstraßeDirektanregung
  3. 27. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 633Sanierungsmaßnahme Gellertstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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