Sanierungsmaßnahme Gellertstraße
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Zusammenfassung
Die Anregung betrifft die Sanierungsmaßnahmen der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH in der Gellertstraße, bei denen den Mietparteien Ersatzwohnraum angeboten wird. Der Magistrat wird gebeten, die Einhaltung der Zusagen gegenüber den Mietern und dem Ortsbeirat 3 zu überwachen.
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Gellertstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sanierungsmaßnahme Gellertstraße27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gellertstraße per E-MailAnregung
Auf der letzten Ortsbeiratssitzung wurde die Sanierungsmaßnahme der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) im Bereich Gellertstraße vorgestellt. Es wurde seitens der ABG erläutert, dass die Wohnungen aufgrund des Umfangs während der Sanierungen nicht bewohnbar sein werden und den Mietparteien Ersatzwohnraum angeboten wird. Für die Mieterinnen und Mieter eine große Zumutung. Dazu wurden den Mieterinnen und Mietern viele Zusagen gemacht, wie z. B. eine Ersatzwohnung in einem Wunschstadtteil, gleiche Miethöhe wie bisher für die Ersatzwohnung, Übernahme der Umzugskosten und Garantie der Rückzugsmöglichkeit zu einem festgelegten Mietpreis. Dies sollte den Mieterinnen und Mietern im Nachgang der Sitzung schriftlich zugesichert werden. Bezüglich der Außendämmung wurde dem Ortsbeirat 3 zugesichert, dass die Außengestaltung der aktuellen Backsteingestaltung nachempfunden wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die Einhaltung der von der ABG getätigten Zusagen gegenüber Mieterinnen und Mietern und gegenüber dem Ortsbeirat 3 über das Baudezernat eng zu begleiten und nachzuhalten.
Begründung
Auf der letzten Ortsbeiratssitzung wurde die Sanierungsmaßnahme der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) im Bereich Gellertstraße vorgestellt. Es wurde seitens der ABG erläutert, dass die Wohnungen aufgrund des Umfangs während der Sanierungen nicht bewohnbar sein werden und den Mietparteien Ersatzwohnraum angeboten wird. Für die Mieterinnen und Mieter eine große Zumutung. Dazu wurden den Mieterinnen und Mietern viele Zusagen gemacht, wie z. B. eine Ersatzwohnung in einem Wunschstadtteil, gleiche Miethöhe wie bisher für die Ersatzwohnung, Übernahme der Umzugskosten und Garantie der Rückzugsmöglichkeit zu einem festgelegten Mietpreis. Dies sollte den Mieterinnen und Mietern im Nachgang der Sitzung schriftlich zugesichert werden. Bezüglich der Außendämmung wurde dem Ortsbeirat 3 zugesichert, dass die Außengestaltung der aktuellen Backsteingestaltung nachempfunden wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2025OFOF 960/3Sanierungsmaßnahme GellertstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Dezember 2025Sie sind hierOMOM 7864Sanierungsmaßnahme GellertstraßeDirektanregung
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 633Sanierungsmaßnahme GellertstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats