Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant bis 2040, rund 900 Wohnungen in der Gellertsiedlung an klimafreundliche Fernwärme anzuschließen, um eine klimafreundliche Zukunft zu gewährleisten. Eine umfassende Kernsanierung ist im Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 erforderlich, während andere Wohnungen nicht umfassend saniert werden. Dies wird voraussichtlich 18-24 Monate dauern und soll sozialverträglich umgesetzt werden.
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Gellertstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Sanierungsmaßnahme Gellertstraße27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gellertstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Bis 2040 werden in der Gellertsiedlung im Frankfurter Nordend rund 900 Wohnungen an klimafreundliche Fernwärme angeschlossen. Damit richtet die ABG FRANKFURT HOLDING ihren Wohnungsbestand auf eine klimafreundliche Zukunft aus. Die Maßnahmen werden nahezu vollständig im bewohnten Zustand durchgeführt. Eine umfassende Kernsanierung ist lediglich bei den in den 1930er Jahren errichteten Wohngebäuden in der Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 erforderlich. Dies betrifft 64 der insgesamt knapp 900 Wohneinheiten im Quartier. Aufgrund des baulichen Zustands dieser Wohnungen - insbesondere veralteter Heiz-, Wasser- und Elektroleitungen - ist hier eine Komplettsanierung mit Erneuerung der gesamten technischen Infrastruktur notwendig. Nach umfangreicher Abwägung hat die ABG sich daher entschieden, die Maßnahmen nicht im bewohnten Zustand durchzuführen. Diese Arbeiten werden voraussichtlich 18 bis 24 Monate dauern. Da nicht alle Wohnungen derzeit vermietet sind, sind rund 50 Mieterinnen und Mieter betroffen. Im Zuge der Maßnahmen wird auch der Ausbau von Photovoltaikanlagen vorangetrieben. Durch Dachausbauten entsteht neuer Wohnraum (ca. 1.100 Quadratmeter) und in den Erdgeschossen werden acht barrierearme Wohnungen geschaffen. Nach aktuellem Kenntnisstand des Magistrats soll es künftig 63 Wohnungen geben, davon 37 Zweizimmerwohnungen, 20 Dreizimmerwohnungen und sechs Vierzimmerwohnungen. Über einen Großteil dieser Maßnahmen wurden Mieterinnen und Mieter durch die ABG seit Mai 2025 schriftlich sowie in zwei Informations- und Dialogveranstaltungen informiert. Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen sozialverträglich umgesetzt werden. Für die Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 hat der Magistrat zusammen mit der ABG ein umfassendes Maßnahmenpaket vereinbart: Die ABG spricht keine Wohnungskündigungen aus. Eine umfassende Kernsanierung ist ausschließlich bei den Wohngebäuden in der Münzenberger Straße 10-12 und Rotlintstraße 105-119 erforderlich. Bei allen anderen Wohnungen in der Gellertsiedlung sind keine umfassenden Maßnahmen geplant. Mieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 können während der Baumaßnahmen in eine andere Wohnung im ABG-Bestand wechseln und nach Abschluss der Sanierung auf Wunsch zurückkehren. Wählen die Mieter:innen die alternativen ABG-Bestandswohnungen, können sie ihre bisherige Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter in die neuen Wohnungen mitnehmen. Mit rund 20 Haushalten wurden bereits Umzüge in neue ABG-Wohnungen vereinbart, die ihnen auf der Grundlage ihrer Wünsche in Bezug auf Stadtteil, Wohnungsgröße, Etage oder bestimmte Ausstattungsmerkmale wie Balkon oder Terrasse angeboten wurden. In vielen Fällen liegen die neuen Wohnungen im Nordend oder im benachbarten Stadtteil Bornheim. Weitere Wohnungsvermittlungen sind im Gange. Für die derzeitigen Bestandsmieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 mit Anspruch auf eine geförderte Wohnung wurde zwischen dem Amt für Wohnungswesen und der ABG FRANKFURT HOLDING eine Vereinbarung getroffen, nach der sie in eine geförderte Wohnung im ABG-Bestand wechseln können und gegebenenfalls sogar eine geringere Miete zahlen als bisher. Derzeitige Mieterinnen und Mieter der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119, die nach Abschluss der energetischen Modernisierung an ihre bisherige Adresse zurückziehen möchten, erhalten ein Erstzugriffsrecht auf die sanierten Wohnungen. Für derzeitige Bestandsmieter:innen gilt eine gedämpfte Kaltmiete von 13 Euro pro Quadratmeter bei gleichzeitigem hohen energetischen Standard. In der Münzenberger Straße 10-12 und der Rotlintstraße 105-119 werden rund 30 Prozent geförderte Wohnungen durch Umbau und Sanierung geschaffen. Diese geförderten Wohnungen werden bei entsprechender Berechtigung insbesondere bisherigen Mieterinnen und Mietern angeboten. Damit kann das aktuelle Mietniveau gehalten oder sogar verringert werden (Einstiegsmieten: 7 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 1, 10 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 2). Bei Neubezug wird die Grundmiete für neue Bewohnerinnen und Bewohner ohne Förderberechtigung voraussichtlich bei 15 Euro pro Quadratmeter liegen. Maßgeblich dafür ist die ortsübliche Vergleichsmiete zum Zeitpunkt des Rückzugs gemäß Mietspiegel der Stadt Frankfurt im Jahr 2028/29. Stadt Frankfurt und ABG befinden sich weiterhin im engen Austausch mit allen betroffenen Mieterinnen und Mietern. Die anstehenden Maßnahmen werden transparent dargestellt, um individuelle und tragfähige Lösungen zu vereinbaren. Die Mieterinnen und Mieter werden vor Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahmen rechtzeitig über den Baufortschritt informiert und haben die Möglichkeit, ihren Rückzugswunsch zu bestätigen oder sich für einen Verbleib in der alternativen Wohnung zu entscheiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2026OFOF 982/3Nachfragen zur Baumaßnahme in der GellertstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 22. Januar 2026VV 1369Nachfragen zur Baumaßnahme in der GellertstraßeAnfrage
- 27. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 634Nachfragen zur Baumaßnahme in der GellertstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab