Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße
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Zusammenfassung
Es wird um Prüfung und Bericht gebeten zu den Fragen der Anwohner bezüglich der Sanierungsmaßnahmen in der Gellertstraße. Insbesondere stehen die Unklarheiten zur Mietverhältnisfortführung und zur Anzahl der verfügbaren Wohnungen nach der Sanierung im Fokus. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung dieser Fragen seitens des Magistrats.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Gellertstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sanierungsmaßnahme Gellertstraße27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gellertstraße per E-MailFragen an den Magistrat
a) Warum kann die Sanierung in dem nicht denkmalgeschützten Gebäudeteil in der Gellertstraße nicht im Bestand durchgeführt werden, im Gegensatz zu den anderen denkmalgeschützten Gebäuden der Siedlung?
b) Warum können die Mietparteien, die zurückkehren möchten in ihre alten, dann sanierten Wohnungen, die Altmietverträge nicht fortführen?
c) Wie viele Wohnungen mit welchen Größen werden durch die Sanierung in dem Gebäudeteil vorhanden sein?
Begründung
Gellertstraße In der Gellertstraße werden 64 Mietwohnungen ohne Sozialbindung der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (AGB) entmietet. Das bedeutet für viele Mieter, aus ihrem angestammten Quartier für mehrere Jahre in eine andere Wohnung ziehen zu müssen, häufig in einen anderen Stadtteil. Auch wenn ein Rückkehrrecht seitens der ABG zugesichert wird, muss der alte Mietvertrag aufgegeben und bei Rückkehr ein neuer Vertrag geschlossen werden. Die dann geltenden Bedingungen sind für viele der Betroffenen schwer einschätzbar. Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um einen Teil eines Ensembles. Im Gegensatz zu den restlichen Teilen des Gesamtensembles ist dieser Teil nicht denkmalgeschützt. Sanierungsmaßnahmen finden in allen Gebäudeteilen statt, nur in unterschiedlicher Art und Weise. In den denkmalgeschützten Häusern findet die Sanierung im Bestand statt. Grund der Maßnahme ist die energetische Sanierung und der Austausch der bestehenden Gasthermengeräte durch den Anschluss an die Fernwärmeversorgung. Offensichtlich ist dies für alle Gebäude geplant. Für die betroffenen Mietparteien in der Gellertstraße ist schwer verständlich, warum in den anderen Gebäuden die Sanierung im Bestand möglich ist, ihre Wohnungen dagegen entmietet werden. Aktuell befinden sich 64 Wohnungen in dem Gebäude mit Wohnungsgrößen von 38 und 50 Quadratmetern. Nach der Sanierung werden durch Wohnungszusammenlegung nur noch 52 Wohnungen zur Verfügung stehen. Allerdings werden durch einen Dachausbau acht zusätzliche Wohnungen geschaffen, d. h. von den aktuell 64 Wohnung mit Größen von 38 und 50 Quadratmetern verbleiben nach der Sanierung 44, davon einige mit Wohnflächen von 70 Quadratmetern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2026OFOF 982/3Nachfragen zur Baumaßnahme in der GellertstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 22. Januar 2026Sie sind hierVV 1369Nachfragen zur Baumaßnahme in der GellertstraßeAnfrage
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 634Nachfragen zur Baumaßnahme in der GellertstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen