Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße
Zusammenfassung
Der Antrag befasst sich mit Fragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße, wo Wohnungen entmietet werden, was Mieter vor Herausforderungen stellt. Es wird um Klärung der Hintergründe der Sanierungsmaßnahmen und der Mietverträge gebeten, um die Interessen der Betroffenen zu wahren.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
In der Gellertstraße werden 64 Mietwohnungen ohne Sozialbindung der ABG Holding entmietet. Das bedeutet für viele Mieter aus ihrem angestammten Quartier für mehrere Jahre umzuziehen in eine andere Wohnung, und häufig in einen anderen Stadtteil. Auch wenn ein Rückkehrrecht seitens der ABG zugesichert wird, muss der alte Mietvertrag aufgegeben werden und bei Rückkehr ein neuer Vertrag geschlossen werden. Die dann geltenden Bedingungen sind für viele der Betroffenen schwer einschätzbar.
Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um einen Teil eines Ensembles. Im Gegensatz zu den restlichen Teilen des Gesamtensembles ist dieser Teil nicht denkmalgeschützt.
Sanierungsmaßnahmen finden in allen Gebäudeteilen statt, nur in unterschiedlicher Art und Weise. In den denkmalgeschützten Häusern findet die Sanierung im Bestand statt.
Grund der Maßnahme ist die energetische Sanierung und der Austausch der bestehenden Gasthermengeräte durch den Anschluss an die Fernwärmeversorgung. Offensichtlich ist dies in allen Gebäuden geplant. Für die betroffenen Mietparteien in der Gellertstraße ist schwer verständlich, warum in den anderen Gebäuden die Sanierung im Bestand möglich ist, ihre Wohnungen dagegen entmietet werden.
Aktuell befinden sich 64 Wohnungen in dem Gebäude mit Wohnungsgrößen von 38 und 50 qm. Nach Sanierung werden durch Wohnungszusammenlegung noch 52 Wohnungen zur Verfügung stehen. Allerdings werden durch Dachausbau 8 zusätzliche Wohnungen geschaffen, d.h. von den aktuell 64 Wohnung mit Größen von 38 und 50 qm verbleiben nach Sanierung 44 Wohnungen davon auch einige mit Wohnflächen von 70 qm.
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten
a) Warum kann die Sanierung in dem nicht denkmalgeschützten Gebäudeteil in der Gellertstraße nicht im Bestand durchgeführt werden, im Gegensatz zu den anderen denkmalgeschützten Gebäuden der Siedlung?
b) Warum können die Mietparteien, die zurückkehren möchten in ihre alten, dann sanierten Wohnungen, die Altmietverträge nicht fortführen?
c) Wie viele Wohnungen mit welchen Größen werden durch die Sanierung in dem Gebäudeteil vorhanden sein?
Antragsteller: CDU
Begründung
GellertstraßeIn der Gellertstraße werden 64 Mietwohnungen ohne Sozialbindung der ABG Holding entmietet. Das bedeutet für viele Mieter aus ihrem angestammten Quartier für mehrere Jahre umzuziehen in eine andere Wohnung, und häufig in einen anderen Stadtteil. Auch wenn ein Rückkehrrecht seitens der ABG zugesichert wird, muss der alte Mietvertrag aufgegeben werden und bei Rückkehr ein neuer Vertrag geschlossen werden. Die dann geltenden Bedingungen sind für viele der Betroffenen schwer einschätzbar.Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um einen Teil eines Ensembles. Im Gegensatz zu den restlichen Teilen des Gesamtensembles ist dieser Teil nicht denkmalgeschützt.Sanierungsmaßnahmen finden in allen Gebäudeteilen statt, nur in unterschiedlicher Art und Weise. In den denkmalgeschützten Häusern findet die Sanierung im Bestand statt.Grund der Maßnahme ist die energetische Sanierung und der Austausch der bestehenden Gasthermengeräte durch den Anschluss an die Fernwärmeversorgung. Offensichtlich ist dies in allen Gebäuden geplant. Für die betroffenen Mietparteien in der Gellertstraße ist schwer verständlich, warum in den anderen Gebäuden die Sanierung im Bestand möglich ist, ihre Wohnungen dagegen entmietet werden.Aktuell befinden sich 64 Wohnungen in dem Gebäude mit Wohnungsgrößen von 38 und 50 qm. Nach Sanierung werden durch Wohnungszusammenlegung noch 52 Wohnungen zur Verfügung stehen. Allerdings werden durch Dachausbau 8 zusätzliche Wohnungen geschaffen, d.h. von den aktuell 64 Wohnung mit Größen von 38 und 50 qm verbleiben nach Sanierung 44 Wohnungen davon auch einige mit Wohnflächen von 70 qm.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2026Sie sind hierOFOF 982/3Nachfragen zur Baumaßnahme in der GellertstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 22. Januar 2026VV 1369Nachfragen zur Baumaßnahme in der GellertstraßeAnfrage
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 634Nachfragen zur Baumaßnahme in der GellertstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme