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Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg. Es wird festgestellt, dass die bestehende Beschilderung ausreichend ist und keine weiteren Maßnahmen wie Aufpflasterungen erforderlich sind, da diese mehr Probleme verursachen würden. Das erwartete Ergebnis ist, dass die Verkehrssicherheit für Kinder und Fußgänger nicht durch zusätzliche Maßnahmen beeinträchtigt wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Schützenhüttenweg ist, wie in der Anregung bereits zutreffend dargestellt, als Tempo 30-Zone ausgewiesen und mittels Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" in Verbindung mit Zusatz "Anlieger frei" beschildert. Auf gleicher Höhe befindet sich das Verkehrszeichen 136 StVO "Kinder". Die Beschilderung ist eindeutig und für jedermann verständlich. Innerhalb von Tempo 30-Zonen haben Kraftfahrzeugführende jederzeit mit querenden zu Fuß Gehenden, insbesondere auch Kindern, zu rechnen und ihre Fahrgeschwindigkeit entsprechend anzupassen.

Die unauffälligen Ergebnisse durchgeführter Testmessungen im Schützenhüttenweg bestätigen, dass die Beschilderung ausreichend ist und die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmenden entsprechend handelt. Die letzte Kontrolle fand am 2. August 2024 statt, hierbei überschritt kein Fahrzeug die Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Sofern einzelne Verkehrsteilnehmende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen, ist dies ein Umstand, der mit verkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht verhindert werden kann.

Insbesondere Aufpflasterungen stellen kein geeignetes Mittel dar. Erfahrungsgemäß sorgen Bremsschwellen und Aufpflasterungen in Tempo 30-Zonen für weiteren Unmut der Anwohnenden, da Fahrzeugführende nach dem Abbremsen hinter der Schwelle wieder stark beschleunigen. Die gewünschte Reduzierung der Geschwindigkeit ist damit meist nur von kurzer Dauer. Hinzu kommt eine verstärkte Lärmbelästigung. Auch für den Radverkehr sind Bremsschwellen problematisch, weil sie oftmals übersehen, beziehungsweise unterschätzt werden.

Aus den genannten Gründen wird der Anregung nicht entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juni 2024OFOF 1171/5Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie FahrradfahrendeOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 5. Juli 2024OMOM 5776Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie FahrradfahrendeDirektanregung
  3. 6. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 2112Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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