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Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Nach den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21, Teil B, 2.4.2) sollen im Bereich von Baustellen folgende Breitenmaße nicht unterschritten werden: Gehwege sollen eine Mindestbreite von 1,30 Meter besitzen. Dieses Maß gilt zwischen den Fußplatten von Absperrungen - kurze Engstellen sollen noch mindestens 1,0 Meter breit sein. Die Gehwegbreite zwischen Absperrelement und Hauswand wurde mit 1,5 Metern eingerichtet, sodass die Regelwerte eingehalten wurden. Zu
  2. Es handelt sich um eine Zuwegung, die sich innerhalb des eigentlichen Baufeldes befindet. Die Zuwegung wird möglichst mit rund 1,0 Metern Breite für die Anwohnenden und Geschäfte angelegt. Aus bautechnischen Gründen muss die Fußgängerführung bei entsprechendem Bauablauf regelmäßig angepasst werden. Daher kann die Zuwegung nur mit einem Schotterweg hergestellt werden. Für den verkehrssicheren und barrierefreien Fußweg durch die Baustelle wurden für die Fußgängerinnen und Fußgänger zusätzliche Beschilderungen angebracht, um diese auf die nördliche Seite zu leiten. Der Gehweg dort ist barrierefrei. Am
  3. August 2024 wurde die nächste Bauphase eingerichtet. Der Fußverkehr wird über die südliche Seite umgeleitet und eine Zuwegung für die Anwohnenden und Geschäfte wurde auf der Nordseite eingerichtet. Je nach Bauablauf wird die Zuwegung ebenfalls angepasst. Zu
  4. Da sich die Situation vor Ort ja seit dem
  5. August geändert hat und zudem eine fußläufige Querung durch die Baustelle zwischen der Darmstädter Landstraße und der Martin-May-Straße jederzeit gewährleistet ist, hält der Magistrat eine zusätzliche Beschilderung nicht für notwendig. Beschwerden von Ortsfremden wurden nicht an den Magistrat herangetragen.

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