Anlegen eines provisorischen Bürgersteigs aus Asphalt in der Ludwig-Gallmeyer-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant den Endausbau der Ludwig-Gallmeyer-Straße, da die Hochbaumaßnahmen auf den unbebauten Grundstücken fast abgeschlossen sind. Ein provisorischer Bürgersteig aus Asphalt wird als unwirtschaftlich erachtet und ist nicht kurzfristig umsetzbar.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Auf Grund einer höheren Anzahl unbebauter Grundstücke wurde die Ludwig-Gallmeyer-Straße als Zwischenausbau hergestellt. Aber da mittlerweile auf einigen der Grundstücke die Hochbaumaßnahmen fast oder ganz abgeschlossen sind, ist ein zeitnaher Endausbau der Ludwig-Gallmeyer- Straße vorgesehen.
Die Ausschreibung der Bauleistungen soll noch im laufenden Jahr erfolgen, sodass die Umsetzung bei entsprechenden Witterungsverhältnissen in der ersten Hälfte des Jahres 2025 möglich ist. Ein Provisorium wäre daher nicht wirtschaftlich und ohnehin auch nicht kurzfristig umsetzbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2024FF 2424Viele Grundstücke in der Ludwig-Gallmeyer-Straße sind mittlerweile bebaut worden. Leider sind die Bürgersteige noch nichFragestunde-Frage
- 20. Mai 2024OFOF 1147/5Anlegen eines provisorischen Bürgersteigs aus Asphalt in der LudwigGallmeyerStraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juni 2024OMOM 5624Anlegen eines provisorischen Bürgersteigs aus Asphalt in der LudwigGallmeyerStraßeDirektanregung
- 6. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 2105Anlegen eines provisorischen Bürgersteigs aus Asphalt in der Ludwig-Gallmeyer-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab