Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Freihaltung der Rosenbergerstraße für Fußgänger und Rollstuhlnutzer. Ziel ist es, den ruhenden Verkehr zu kontrollieren und Parkverstöße entsprechend zu verfolgen, um die Sicherheit und Zugänglichkeit dieser Straße für alle zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der ruhende Verkehr wird straßenverkehrsrechtlich von der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert. Die Rosenbergerstraße wird im Rahmen der Streife überwacht und alle dabei festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht. Der Außendienst wurde dennoch erneut sensibilisiert.
Die Einhaltung der Auflagen von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen wird regelmäßig überprüft. Bei festgestellten Verstöße werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Überprüfungen erfolgen auch aufgrund konkreter Hinweise. Deshalb wurden für die Rosenbergstraße entsprechende Kontrollen veranlasst, welche die Stadtpolizei des Ordnungsamtes durchführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2024OFOF 1292/1Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und RollstuhlnutzendenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juli 2024OMOM 5726Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und RollstuhlnutzendenDirektanregung
- 6. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2129Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und RollstuhlnutzendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab