Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der ruhende Verkehr wird straßenverkehrsrechtlich von der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert. Die Rosenbergerstraße wird im Rahmen der Streife überwacht und alle dabei festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht. Der Außendienst wurde dennoch erneut sensibilisiert. Die Einhaltung der Auflagen von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen wird regelmäßig überprüft. Bei festgestellten Verstößen werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Überprüfungen erfolgen auch aufgrund konkreter Hinweise. Deshalb wurden für die Rosenbergstraße entsprechende Kontrollen veranlasst, welche die Stadtpolizei des Ordnungsamtes durchführt.